Original geschrieben von Cybso
.... dass man für eine Reklamation rechtlich gesehen sogar garkeinen Kassenbon benötigt. Das war irgendwie so, dass der Händler dir nachweisen muss, es nicht in seinem Laden gekauft zu haben...
Absoluter Schwachsinn !
Ohne Beleg kein Umtausch.
1.) Du kannst die Ware ja auch geklaut haben.
2.) Die Garantie kann abgelaufen sein.
3.) Der Verkäufer muß ja auch einen Nachweis haben, worauf er Dir
eventuell sogar Geld auszahlt.
Alles Andere ist Kulanz oder wenn der Händler dich noch kennt.
Für das Finanzamt mußt Du Belege 10 Jahre aufbewahren.
Nach 2 Jahren darfst Du sie von einem zugelassenen Unternehmen auf Mikrofilm speichern lassen, aber auf keinen Fall selbst einscannen, da sich dann die Echtheit nicht mehr prüfen läßt.
Außerdem halten selbstgebrannte CDs oder Disketten nicht ewig. denkt auch bei Euren Digitalfotos daran.
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