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Eigene Wohnung mit 18 - Hilfe vom Staat?


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LetzzzFetzzz
Alt 10.11.2003, 03:15   #1
Standard Eigene Wohnung mit 18 - Hilfe vom Staat?

Hey Ihrs!
Ich weiss jetzt nicht, ob ich hier richtig bin..
Ich bin nur durch google auf einen Eintrag von einem anderen hier gestoßen, der nicht gaaanz meinem Problem entsprach, aber ich dachte, jetzt versuch ichs einfach auch nochmal...
Also, mein Problem ist, ich bin 18, gehe noch zur Schule (12. Klasse) und bin jeden Tag bis 16h und länger in der Schule...
Aus privaten Gründen will ich den Streß zu Hause nicht mehr mitmachen und gerne eine eigene Wohnung mit meiner Freundin beziehen, die ähnliche Probleme hat...
Wir würden uns eine günstige 2 Zimmer Wohnung (ca. 400-450€ Miete / Monat) suchen...
Bekommen wir in diesem Fall Unterstützung vom Staat? (Sie geht ebenfalls in die 12. Klasse)

Wir sind beide nicht gut (noch nicht? lol) informiert und wissen nich, wo und an wen wir uns wenden müssen...

In einem Chat hat mir vor kurzem jemand erzählt, dass er als Schüler 500€ im Monat vom Staat bekommt, stimmt das?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen oder mir sagen an wen ich mich wenden muß...

Ich will meine Eltern noch nicht in meine Pläne einweihen!
Möchte mich erst erkundigen!

Vielen Dank im Vorraus!
 
 
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David
Alt 10.11.2003, 07:18   #2
Standard

Vom Staat gibt es:

GARNICHTS . Du kannst höchstens Wohngeld probieren, und wenn du weit von der Schule weg wohnst (2 stunden fahrt) gibts Bafög

glaub mir alles probiert. Wenn ich nicht meine Mutter hätte die mir alles finanziert würde ich auf der Straße sitzen.

Du bist also komplett auf den Unterhalt deiner Eltern angewiesen (600eur für einen alleine Lebenden)
 
 
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miC
Alt 11.11.2003, 15:16   #3
Standard

bei 2h fahrt? ich dachte das gibts auch noch bei anderem umständen aba muss das trotzdem probieren, scheiß unterhaltspflichtige :-P
 
 
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Bodo
Alt 11.11.2003, 15:46   #4
Standard

Also wenn du nachweisen kannst, dass deine Familie so kaputt is, dass es dir nicht zuzumuten ist da weiter zu wohnen dann kann man da was machen. Aber um das nachzuweisen muss man das jugendamt einschalten und seine eltern auf unterstützung verklagen. Ausserdem tritt der fall nur ein wenn die sachön beide am saufen sind und du den haushalt schmeisst neben der schule. Also vergessen wir das.
Ansonsten gibs nix und der heini der dir das erzählt hat is entweder 'n verdammt guter betrüger oder hat schlichtweg gelogen oder kommt einfach aus eben einer so kaputten familie. Wenn du erstmal draussen bist muss der staat dich bei eintretender arbeitslosigkeit weiter finanzieren aber raus kommst nur mit eigenen mitteln und wenn du keine hast würd ich sagen Augen zu und durch und moser nich rum
 
 
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michaelg
Alt 11.11.2003, 16:06   #5
Standard

Hmmm soo arg kategorisch wuerd ich nich sagen, dass man nix kriegt.

Hmm also es gibt wie gesagt tatsächlich ein sog. "Schüler-BAföG", das selbstverständlich an gewisse Bedingungen gekoppelt ist. Das Schuelerbafoeg muss man wie das uebliche bafoeg uebriegns nicht zurueckzahlen.
Dass dafür jetzt aber die Fahrtzeit zur Schule so maßgeblich sein soll, ist mir neu. Wichtig sind meines Wissenstandes zufolge primär zwei Sachen, nämlich einmal eben, dass du nicht zu hause wohnst und, dass deine Eltern ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Solche Geschichten halt.
Weiterhin glaube ich, dass Wohngeld und Schülerbafög sich ausschliessen (stimmt das?).

Naja dafür gibt es im uebrigen Aemter und sogar online abrufbare Informationsseiten :>
 
 
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Bodo
Alt 11.11.2003, 16:20   #6
Standard

Trotzdem, wenn man 'ne Wohnung will soll man sichen Job suchen!
 
 
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xy2er
Alt 11.11.2003, 16:59   #7
Standard

Also ich will das ganze hier mal mit ein paar Fakten untermauern:

(Quelle: Bundesministerium für Forschung und Bildung - http://www.bafoeg.bmbf.de)

Welche Ausbildung ist förderungsfähig?
-> § 2 BAföG
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von

1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
[...]

Beachte:

Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind. Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z.B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist,

2. sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,

3. sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
 
 
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HHai
Alt 11.11.2003, 18:04   #8
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also:

heiraten oder ein Kind bekommen
 
 
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LetzzzFetzzz
Alt 12.11.2003, 14:24   #9
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aaaaaaah LOL
 
 
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-=AVD=-
Alt 12.11.2003, 15:47   #10
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na das fehlt mir noch ne alte heiraten und dann nen gör kriegen was?! ich glaub mein hamster bonert ...
 
 
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xy2er
Alt 12.11.2003, 16:15   #11
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du kannst auch einfach nur Kinder machen ... und dass ist ja garnicht so schwer ... wenn man sich die Statiken von Schwangerschaftsabbrüchen unter 18 und den Müttern unter 18 anschaut
 
 
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-=AVD=-
Alt 12.11.2003, 16:24   #12
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ja davon mal ab! ich will nich und ich werde auch nie kinder haben wollen oder wie auch immer weil wenn das solche fratzen werden wie ich hab ich da ne menge ärger mit ..
 
 
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phib0r
Alt 12.11.2003, 21:17   #13
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wie siehts denn mit dem kindergeld aus? unterbleibt die zahlung wenn man 18 wird - oder fortzahlung bis...21..oder nicht ? ^^
 
 
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soza
Alt 23.01.2004, 23:22   #14
Standard

Hallo ihr!
Ich bin auch kurz davor von zu hause auszuziehen,aber nur aus dem grund,weil mir hier zu hause die decke auf den kopf fällt und ich einfach abstand von meinen eltern brauche!
würde auch gern wissen wie das mit dem kindergeld aussieht(bin 18) und wie ist das mit unterhalt der eltern?weiss da jemand vielleicht drüber bescheid und kann mir sagen wieviel das ungefähr wäre?
ich gehe zwar neben der schule noch arbeiten,aber ich glaube nicht,dass das fürs allein leben und so reicht!
ciao soza
 
 
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Psychopath
Alt 14.08.2004, 22:03   #15
Standard

Also Kindergeld steht dir auf jeden Fall zu auch wenn du über 18 bist. Glaube auch bis max. 26! Das sind 152EUR pro Monat.

Würde mich auch freuen wenn ihr noch Links hättet zum Thema Schülerbafög oder auch darüber was erzählen könnt. Ich denke nicht dass das so ein Sonderfall ist, wenn man mit 18 zu Hause raus will und eben noch Abitur machen möchte! (Wird man dafür auch noch bestraft?!)
 
 
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Felicitas
Alt 15.08.2004, 11:41   #16
Standard

hm.......

von den staatlichen schwierigkeiten mal abgesehen.

habt ihr mal durchgerechnet was ihr alles an geld braucht? das macht man bevor man sich überlegt woher man geld bekommt, weil man ja wissen muss wo man in etwa rauskommt.

- miete (provision/kaution)
- versicherung (hausrat/..)
- verpflegung für 2 Personen (10 EUR/ Tag/ Person (Trinken, Frühstück, Mittag ; Abendbrot, ...))
- nebenkosten (1,50 - 2,00 EUR/ qm)
- Möbel
- Klamotten
- Hobbies

>>>> in der Regel ist es so, das man gerade in so jungen Jahren dann NICHTS zurücklegen kann, das am ende des monats das geld absolut futsch ist.

das hält meinen partner und mich bisher ab auszuziehen. weil man ja auch man in ulruab fahren will, sich irgendwann ein auto leisten will usw. und das fällt alles flach. der staat gibt dir soviel das du dir obengenanntes gerade so leisten kannst.
 
 
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an3
Alt 15.06.2005, 15:16   #17
Standard

*hochschieb*

Wie sieht es denn nochmal mit Wohngeld aus.
Hab da irgendwie gelesen, dass man das doch bekommt, wenn man nachweist, dass der Lebensmittelpunkt nicht mehr bei den Eltern liegt. True?

Also müsste ich ja dann nachweisen, dass ich nicht mehr in die Wohnung der Eltern ziehe, dann dürfte ich auch Wohngeld beantragen und bekommen, oder?

Ein paar Fakten wären toll, danke!
 
 
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Shawna
Alt 15.06.2005, 23:43   #18
Standard

Original geschrieben von Psychopath
Also Kindergeld steht dir auf jeden Fall zu auch wenn du über 18 bist. Glaube auch bis max. 26! Das sind 152EUR pro Monat.
Wer sagt euch denn immer das es euch zu steht? Die Eltern bekommen es und net ihr.
Sie bekommen es auch nur bei weiterführenden Schulbesuchen oder eben Studium. Wenn er eine Ausbildung macht oder arbeitslos ist bekommen sie nichts. Und das bis zum vollendeten 27 Lebensjahr. Sprich bis zum 28ten Geburtstag.
Wenn euch eure Eltern das Geld geben und euch damit unterstützen ist das ne reine Kulanzsache und weil sie eben nett sind und euch diese Chance geben. Sie müssen es nicht. Schliesslich ist es ja dafür da, die Eltern finanziell einwenig zu unterstützen.
 
 
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Hero
Alt 13.07.2006, 20:43   #19
Standard

stimt so nicht ganz: Du hast als Volljähriger die Möglichkeit zu beantragen dass das Wohngeld direkt an dich audgezahlt (sprich auf dein eigenes Konto überwiesen) wird.

Das wird in der Regel auch nicht abgelehnt, und geht meines Wissens auch wenn man noch zu Hause bei den Eltern wohnt.

Is ja eigentlich auch sinnvoll, weil das kindergeld dir zu Gute kommen soll und nicht dem Hobby deiner Eltern


mfg Hero
 
 
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legolas
Alt 07.08.2006, 15:11   #20
Standard

Zitat von miC
bei 2h fahrt? ich dachte das gibts auch noch bei anderem umständen aba muss das trotzdem probieren, scheiß unterhaltspflichtige :-P
jap. wenn du z.b studieren gehst und deine eltern nicht ein mindesteinkommen von aeh ich glaube 1500€ (?) haben gibts auch bafög. schlimm ists halt wenn dann deine eltern genau diesen mindestbetrag verdienen.. dann gibts nix vom staat und deine eltern könnens auch ent wirklich finanzieren das sollte anders geregelt werden finde ich...
 
 
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