Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

EC Kartenbetrug

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
Darkfrozzen
Alt 28.11.2005, 18:19   #1
Standard EC Kartenbetrug

Hi mein bester Freund hat Ec Karten betrug begangen bei seiner Freundinn sie hat natürlich schluß gemacht als sie es rausgekriegt hat. Wollte nur mal Fragen was er für eine Strafe zu erwarten hat. Er ist nicht vorbestraft und hatte auch noch nie was mit der polizei zu tun.
geht er dafür in den Knast oder kommt er noch mal mit einem Blauen auge davon? es handelt dich um eine Summe von 900 Euro. Bitte um schnelle antwort danke!!!!!!
 
 
Nach oben
afr00r
Alt 28.11.2005, 19:15   #2
Standard

sag dem gentleman erstma n schönen gruß von mir... so geht man richtig mit frauen um^^

ich denk mal der sollte sich einfach bei ihr entschuldigen und die kohle zurückzahlen... naja eher sollte er sie anflehen das sie die anzeige zurückzieht...

aber wie kann man nur so doof sein?
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 28.11.2005, 19:25   #3
Standard

ich bezweifle stark, dass er gleich in den knast kommt. wohl eher sozialstunden oder so...
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 28.11.2005, 20:04   #4
Standard

frage: wie alt ist er?
wurde es zur anzeige gebracht?

wenn nicht dann unbedingt auf privatem weg klären. ne kleine entschädigung dazu zahlen und sicherstellen dass auf anzeige verzichtet wird.

wenn nicht...
ist er unter 14? dann wird die anzeige ins leere laufen.
ist er über 14 aber noch jugendlich (gesetz schwebt hier mit genauen grenzen)? dann hat er auch eine vorstrafe nicht zu fürchten. wird aber evtl. mal post von der polizei bekommen um ne aussage zu machen. etwas später dann post von der staatsanwaltschaft, die in der regel (ich gehe von geringem betrag aus) das verfahren gegen eine wohltätige spende an verein xyz einstellt.
NICHT frei spricht ihn das aber von zivilrechtlichen ansprüchen, die entweder der verarschte verkäufer oder die freundin geltend machen könnten... dies wäre dann der eigentliche schadensersatz.
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 28.11.2005, 20:06   #5
Standard

die frage ist doch auch wie das von statten ging. wenn sie ihm die karte und den pin gibt, also ka wieviel da eine anzeige überhaupt bringt....
 
 
Nach oben
jurastudent
Alt 28.11.2005, 20:09   #6
Standard

Sehen wir mal in den Betrug:

§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[...]

Kommt auf sein Alter an, ist er noch 21 Jahre oder jünger wird wohl Jugendstrafrecht Anwendung finden, was ihm höchstwahrscheinlich Sozialstunden einhandeln wird.

Ist er über 21, so wird es auf eine Geldstrafe hinauslaufen, ich glaube kaum, dass bei einem nicht vorbestraften gleich eine Freiheitsstrafe verhängt wird, und selbst wenn würde die höchstwahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt werden.

Eine Rücknahme der Anzeige würde nichts bringen, denn der Betrug ist kein Strafantragsdelikt, das bedeutet wenn erstmal eine Anzeige da ist kann der Staatsanwalt anklagen, selbst wenn die Anzeige im Verlauf zurückgezogen wird, das wird also wenig bringen.

Ich würde auch nicht auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen, denn 900 € sind nicht grade wenig.

Es käme auch noch der besonders schwere Fall des Betrugs in Betracht, wenn er die gute Frau in existenznöte gebracht hat, das kann ich hier nicht beurteilen, glaub ich aber nicht dass er vorliegt.

Auf jeden Fall sollte dein Freund einen Anwalt zu Rate ziehen, da nicht nur das Strafverfahren, sondern auch ein Zivilverfahren wegen der Rückzahlung des Geldes anstehen könnte, und er sollte unbedingt professionellen Rat einholen, wie er sich am besten verhält.

Schönen Gruß
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 28.11.2005, 21:55   #7
Standard

ach ich sehe gerade summe = 900.-... das lässts dann doch etwa anders aussehen. obwohl immer noch ermessensspielraum der staatsanwaltschaft.

seine "kosten" für den mist belaufen sich also auf 900.- + X wobei sich X wohl aus evtl. anwaltskosten, spenden an organisation, schadensersätze, evtl. verfahrenskosten und/oder sozialstunden zusammensetzt. X wird also in jedem fall auch nochmal ein gehöriger batzen, salop ausgedrückt. glanzleistung - bezeichnet man auch als lehrgeld.
 
 
Nach oben
Perser
Alt 28.11.2005, 22:16   #8
Standard

Wie kann man nur seine Freundin so betrügen?!
Sach mal wie stark hat denn die Jugendverdummung zugenommen?! Ich glaub die Diagrammkurve hat dank der Geburt deines Freundes nen 90° Winkel steil nach oben angenommen...
 
 
Nach oben
Darkfrozzen
Alt 29.11.2005, 09:14   #9
Standard Sein alter

Also er ist 23 jahre alt und ihr denkt er muss nicht in den Knast na dann wollen wir es mal für ihn hofffen ich meine klar strafe hat er auch in meinen Augen verdient aber nicht dierekt ins Gefängnis!!!!
 
 
Nach oben
Perser
Alt 29.11.2005, 17:44   #10
Standard

Auch noch 23 Jahre alt, ich hab ja gehofft der ist erst 17 aber 23 und so dumm oh man ich krieg gleich nen Kollaps.
 
 
Nach oben
TheRealSalty
Alt 30.11.2005, 09:33   #11
Standard

Ich denke das Ermessen wird hier eine große Rolle spielen.
Da der Schaden mit 900 € zwar nicht klein, aber hoffentlich nicht existenzgefährdend war, wird es je nach Einsicht des Freundes und der Laune des Richters zu Bewährung mit gewissen Auflagen oder halt weniger kommen. Jedoch sind die zivilrechtlichen Ansprüche damit noch nicht abgegolten, sollte die Freundin klagen : Schadensersatz + Zinsen / wenn er dann auch noch Verträge abgeschlossen hat wird es bald richtig bunt...

Am Ende: Mein Gott wie kann man so dämlich sein ...

Salty
 
 
Nach oben
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:56 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.