
28.11.2005, 20:09
# 6 Sehen wir mal in den Betrug: § 263
Betrug(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Kommt auf sein Alter an, ist er noch 21 Jahre oder jünger wird wohl Jugendstrafrecht Anwendung finden, was ihm höchstwahrscheinlich Sozialstunden einhandeln wird.
Ist er über 21, so wird es auf eine Geldstrafe hinauslaufen, ich glaube kaum, dass bei einem nicht vorbestraften gleich eine Freiheitsstrafe verhängt wird, und selbst wenn würde die höchstwahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt werden.
Eine Rücknahme der Anzeige würde nichts bringen, denn der Betrug ist kein Strafantragsdelikt, das bedeutet wenn erstmal eine Anzeige da ist kann der Staatsanwalt anklagen, selbst wenn die Anzeige im Verlauf zurückgezogen wird, das wird also wenig bringen.
Ich würde auch nicht auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen, denn 900 € sind nicht grade wenig.
Es käme auch noch der besonders schwere Fall des Betrugs in Betracht, wenn er die gute Frau in existenznöte gebracht hat, das kann ich hier nicht beurteilen, glaub ich aber nicht dass er vorliegt.
Auf jeden Fall sollte dein Freund einen Anwalt zu Rate ziehen, da nicht nur das Strafverfahren, sondern auch ein Zivilverfahren wegen der Rückzahlung des Geldes anstehen könnte, und er sollte unbedingt professionellen Rat einholen, wie er sich am besten verhält.
Schönen Gruß |