Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Ebay: Verkäufer meldet sich nicht!

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
sNaKe
Alt 10.02.2003, 21:07   #1
Standard Ebay: Verkäufer meldet sich nicht!

Also, folgendes:

Ich habe für meinen Bruder ein Handy bei ebay gekauft. Es ist für seine Frau, zum Geburtstag!
Nun ist das Problem, dass sich der Verkäufer nicht bei mir meldet! Habe ihn jeden Tag angeschrieben!
Das Handy habe ich am 4.2. gekauft!

Was muss ich für eine "Frist" einhalten, während der sich melden muss?? Denn ansonsten muss ich das bei einem anderen kaufen, da es sonst nicht mehr rechtzeitig kommt!
ich will halt nicht, wenn der sich nen Tag später meldet, dass ich es trotzdem nehmen muss!

Wie soll ich mich verhalten?? Die EMails die ich ihm geschickt habe, habe ich alle noch!


Greetz snake
 
 
Nach oben
SantaClaus
Alt 10.02.2003, 21:17   #2
Standard

Ich glaub dass der Kaufvertrag wenn sich der Verkäufer nicht meldet nach 7 Tagen ungültig ist. Aber ich würd mich lieber noch mal bei ebay erkunden nicht dass du später 2 Handys kaufen musst.
 
 
Nach oben
blackmesa
Alt 10.02.2003, 21:46   #3
Standard

So eine 7 Tagesfrist gibts nicht... eBay ist da ziemlich "kulant" was die Meldezeiten angeht, fünf oder sechs Tage ist da noch nicht so dramatisch und der Verkäufer taucht sicher noch mit einem "Sorry, war im Urlaub oder ähnlichem" auf. Wenn du jetzt einfach woanders kaufst gibt das sicher nur wieder Ärger. Natürlich trotzdem ärgerlich, dass sich der Verkäufer noch nicht gemeldet hat, aber für knappe Geburtstagsgeschenke geht man halt nich zu ebay.
 
 
Nach oben
sNaKe
Alt 10.02.2003, 22:45   #4
Standard

naja klar, so dramatisch ist es nun auch wieder nicht! es sollte halt ne überaschung sein. wenns nich klappt isses auch kein weltuntergang! aber da hat er 50% gespart...

also mich meckern die leute schon an, wenn ich mich erst 2 tage später melde!
 
 
Nach oben
blackmesa
Alt 10.02.2003, 22:54   #5
Standard

Wenn es dann doch noch klappt, wartest du bis er dich bewertet hat und dann würgst du ihm als Strafe 'ne negative Bewertung rein!
 
 
Nach oben
sNaKe
Alt 10.02.2003, 22:57   #6
Standard

jo und dann werd ich wieder verklagt
 
 
Nach oben
SantaClaus
Alt 11.02.2003, 16:20   #7
Standard

Quatsch, warum solltest du verklagt werden?
10 Tage auf eine Antwort warten zu müssen ist doch ein guter Grund für eine schlechte Bewertung.
 
 
Nach oben
sNaKe
Alt 11.02.2003, 17:33   #8
Standard

jetzt sind es genau sieben tage! naja, wenn ich ihm jetzt ne neg.gebe, gibt er mir auch eine! dakönnt ich drum wetten! und dem ist es egal! der hat nen ganz neuen nick! 0 bewertungen
 
 
Nach oben
sNaKe
Alt 03.03.2003, 21:07   #9
Standard

so, dass ich das handy ersteigert habe ist nun fast einen monat her,er hat sich 2 mal gemeldet, immer von einer anderen adresse, und nicht von der bei ebay angegebenen! daher wollt ich nur versand per nachnahme, ich war auch bereit ihm die nachnahme kosten im voraus zu überweisen weil er das als argument dagegen brachte! das wollte er aber auch nicht!

kann ich jetzt ein anderes kaufen, weil der meldet sich alle jubeljahre mal und dann von einer anderen adresse!
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 03.03.2003, 21:52   #10
Standard

dann scheint ihm der verkauf ja nicht so am herzen zu liegen, ich würd noch eine mail schreiben und die bedingung setzen dass das handy halt per nachnahme geliefert wird, oder du tritts vom kaufvertrag zurück.. ich würde ihm eine 2 wochenfrist setzen .. wenn dann keine antwort kommt kannst du locker wegen nicht fristgerechter lieferung vom kaufvertrag zurück treten. immerhin sind es dann schon 1.5 monate
 
 
Nach oben
sandman
Alt 03.03.2003, 22:17   #11
Standard

War es denn ein gewerblicher Händler oder ein Privatkauf? Was habt ihr denn als Zahlungsweise ausgemacht? Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war, erkläre den Rücktritt, gem. 312d BGB.

Wenn er den Treuhandservice nicht akzeptiert ist Vorsicht geboten, wenn du in Vorkasse gehst, ist das Geld evtl. weg.

Bei einem Privatkauf bist du an das Angebot gebunden, meint, der Verkäufer könnte auf Bezahlung + Abnahme bestehen. (Obwohl das ja in dem Fall nicht so aussieht.)
 
 
Nach oben
sNaKe
Alt 03.03.2003, 23:30   #12
Standard

War es denn ein gewerblicher Händler oder ein Privatkauf? Was habt ihr denn als Zahlungsweise ausgemacht? Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war, erkläre den Rücktritt, gem. 312d BGB.
war ein privater verkäufer.
abgemacht war noch gar nix!
in der auktion stand zahlung laut artikelbeschreibung und dort stand nix!

Wenn er den Treuhandservice nicht akzeptiert ist Vorsicht geboten, wenn du in Vorkasse gehst, ist das Geld evtl. weg.
daher bin ich dem ja entgegengekommen, dass er von mir das geld für die portokosten per nachnahme bekommt und den rest halt "an der türe".
damit, wenn ich es nicht annehmen sollte, er keine kosten hat, darauf wollte er sich nicht einlassen. deswegen kam mir die sache auch ein bisschen komisch vor!
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
*loooool* ebay und der Arsch Lupus Silvanus Fun und Rätsel-Planet 3 02.01.2008 11:48
Du bist ebay süchtig wenn Sugar Fun und Rätsel-Planet 5 23.07.2003 18:46
Dringendes Ebay Problem ! sNaKe Im Namen des Gesetzes 45 16.01.2003 06:50
Geld überwiesen, Verkäufer meldet sich nicht mehr lala Im Namen des Gesetzes 18 17.11.2002 18:09
e-bay Verkäufer meldet sich nicht mehr sandman Im Namen des Gesetzes 31 04.09.2002 18:06
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:44 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.