War es denn ein gewerblicher Händler oder ein Privatkauf? Was habt ihr denn als Zahlungsweise ausgemacht? Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war, erkläre den Rücktritt, gem. 312d BGB.
war ein privater verkäufer.
abgemacht war noch gar nix!
in der auktion stand zahlung laut artikelbeschreibung und dort stand nix!
Wenn er den Treuhandservice nicht akzeptiert ist Vorsicht geboten, wenn du in Vorkasse gehst, ist das Geld evtl. weg.
daher bin ich dem ja entgegengekommen, dass er von mir das geld für die portokosten per nachnahme bekommt und den rest halt "an der türe".
damit, wenn ich es nicht annehmen sollte, er keine kosten hat, darauf wollte er sich nicht einlassen. deswegen kam mir die sache auch ein bisschen komisch vor!