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Ebay und Rückritt vom Kauf


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Croatia2k
Alt 05.11.2007, 11:56   #1
Standard Ebay und Rückritt vom Kauf

Hallo,
hab folgendes Problem.
hab bei Ebay eine CPU gekauft. Leider kam nur die Verpackung und eine Plastikfolie. Laut Verkäufer sollte ne Kaufrechnung und eine ESD Tüte samt Prozzi drinne sein. Er meint ich müsste alles mit Hermes, dem Transporteur regeln. Als ich heute mal wieder bei Hermes anrief sagten sie mir, dass ich vom Verkauf zurücktreten kann und Hermes sich mit der Kundin auseinadersetzen muss, da sie den Auftrag gegeben hat. Die Kundin meinte, dass sie beim RA war und ich eine " Abtritterklärung " unterzeichnen sollte bzw Hermes zuschicken sollte.
Kann mich jemand aufklären wer wie wo nachweisen muss.
Das Paket hab ich im Beisein der Nachbarin geöffnet, da sie das Paket empfangen hat da ich zu der Zeit nicht im Hause war und somit den Mangel nicht beim Fahrer kund geben konnte.

Danke im voraus !
 
 
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Jumpy
Alt 05.11.2007, 12:20   #2
Standard

Als erstes, hast du Anspruch auf Ersatz. Natürlich nur, wenn alles was du darstellst beweisbar ist. Hast du mit dem Versender kontakt aufgenommen und dein Problem dargelegt, was hat er gesagt ?
 
 
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Croatia2k
Alt 05.11.2007, 12:25   #3
Standard

Kontakt sicher.. sie wünscht aber keinen telefonischen Kontakt.
Die massnahmen die ich ergriffen habe, nachdem ich und die Nachbarin das Fehlen der CPU bemerkt haben:
-Anzeige Polizei
-Hermes gemeldet
-Verkäuferin diesen Zustand erklärt und meien Schritte
Logisch das sie nicht sehr begeistert war.
Ich habe alles lückelnlos dokumentiert. Mir hat ja auch Hermes geraten, dass ich von meinem Vertrag zurücktreten soll. geht das enn das eine Privatuktion war also kein Händler oder wie sieht das dann aus ?

Hab z.b folgende Email bekommen :

ich habe mich genau bei meinem RA erkundigt:

1.) SIE sollten bei der Spedition Schadenersatzanspruch geltend machen und den Zustand des Pakets so wie es angekommen ist genau erklären, wie es zugeklebt war und ob man vll erkennen konnte dass es geöffnet wurde.

Kleiner Tip von mir: Ein Prozessor wiegt nur einige Gramm und kein Kilos. Bestandteil der Auktion war ja NUR die CPU, und die habe ich selbst nach dem Verpacken gewichtsmäßig nicht spüren können. Ich weiß ja nicht was Sie erwartet haben, aber ich hoffe doch dass Sie wußten was Sie gekauft haben.

2.) Sie erhalten von mir eine Abtretungserklärung für die Spedition, worin ich alle Ansprüche an Sie abtrete.

Das ist der richtige Weg, das habe ich mir bestätigen lassen. Der Grund ist, dass Sie die Verpackung in Ihren Händen halten

3.) Meine Unterstützung tritt dann in Kraft, wenn Sie Ihre voreiligen Handlungen mit der negativen Bewertung rückgängig gemacht haben. Ich habe keine Schuld und werde Ihre Handlungsweise nicht auch noch unterstützen.

4.) Ich lege keinen Wert auf einen persönlichen Kontakt, der Schriftliche mit Ihnen hat mir schon gereicht. Desweiteren bevorzuge ich in diesem Falle ganz besonders die schriftliche und nachvollziehbare Kommunikation.







oder auch :

also in diesem frechen Ton reden SIE NICHT MIT MIR, damit das mal klar ist.

Ich habe die Ware ordnungsgemäß verpackt, verklebt und versendet.

Wenn das Paket leer ankam, dann brauchen Sie mich nicht dumm anmachen.

Dann sollten Sie sich wohl eher an die Spedition wenden, würde ich sagen.

Ansonsten können Sie von mir aus machen was Sie wollen, ich habe den Versandnachweis und ebenfalls Zeugen, wenn es sein muss.

Also kommen Sie mir nicht mit dummen Sprüchen, denn dann werden Sie von mir weder eine weitere Antwort noch Unterstützung erhalten.

Der Freche Ton war nur, dass ich ihr eine Fristsetzung gemacht habe was eigentlich üblich ist.

Was meint ihr dazu ?
Was hätte ich noch tuen können und was kann ich noch machen ??
 
 
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Truthahn029
Alt 06.11.2007, 01:07   #4
Standard

Zitat von Croatia2k
Was meint ihr dazu ?
Was hätte ich noch tuen können und was kann ich noch machen ??
Aus dem Fehler lernen und die Finger von eBay lassen, um genau solche Probleme zu vermeiden!

Du kannst einen Rechtsanwalt mit der Vertretung deiner Interessen beauftragen, wenn du gewinnst zahlt der Verkäufer den Schaden und deine Anwaltskosten, wenn du allerdings Pech hast, ist der Verkäufer Hartz 4 Empfänger und du siehst keinen Cent, musst sogar noch deinen RA selbst zahlen.
Dass du im Falle einer Niederlage noch höhere Kosten hast, als es jetzt schon der Fall ist dürfte klar sein.

Liebe Grüße.
 
 
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Jumpy
Alt 06.11.2007, 08:49   #5
Standard

Wenn das Paket leer ankam, dann brauchen Sie mich nicht dumm anmachen.

Dann sollten Sie sich wohl eher an die Spedition wenden, würde ich sagen.
Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Ware seinen Bestimmungsort ereicht. Haftungsansprüche können grundsätzlich vom Versender bzw. dem Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Natürlich kann sie diesen Anspruch abtreten, aber da ist dir erstmal nicht mit geholfen. Ein seriöser Verkäufer würde alles drann setzen, diesen Mißstand zu beheben.
Wenn du Rechtsschutz hast, solltest du den ganzen Kram deinem Anwalt übergeben !

Geändert von Jumpy (06.11.2007 um 09:39 Uhr).
 
 
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Croatia2k
Alt 06.11.2007, 09:13   #6
Standard

Rechtsschutz hab ich leider nicht.
Werd es trotzdem dem Anwalt übergeben.
Der Herr/Dame möchte nicht kooperieren d.h eine lapidare mail an Hermes geschickt mit der Absicht der Abrittserklärung. Gestern habe ich mich erkundigt ob sie bei Hermes angerufen hat. Dies war nicht der Fall. Hermes wird ihr ein Schreiben zukommen lassen in der die Pflicht nochmals erwähnt werden die der Verkäufer hat.

Vielen dank
 
 
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HubertJFarnsworth
Alt 06.11.2007, 16:44   #7
Standard

Hallo, mal eine Zwischenfrage, ist das schon öfter bei der Person passiert?
Wie sieht ihr Bewertungsprofil aus?
Wenn alles io aussieht, und sie ein/e Privatverkäufer/in ist, wird es sehr schwer mit irgendwelchen Haftungsansprüchen.
Es sei denn du hast einen glaubhaften Zeugen, der gesehen hat, wie du
die Sendung geöffnet hast.
Was wieder zu beweisen wäre. Wobei hier auch behauptet werden könnte, der Nachbar hat die Finger im Spiel.
Im Grunde, sofern sie eine bislang weiße Weste bei Ebay und auch sonst hat, sieht es finster aus.
 
 
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Croatia2k
Alt 06.11.2007, 17:08   #8
Standard

Nachbarin , die 65 ist und gerade aus dem Krankenhaus gekommen ist, hat das Paket angenommen und dann meiner anderen nachbarin gegeben, die es mir dann gab. Kann per Schein belegt werden. Paket wurde im Beisein der Nachbarin geöffnet, weil sie mir schon vorher sagte dass es ihr komisch vorkommt, dass das Paket so leicht ist.
Die Frau ist keine Hartz 4 Empfängerin, sondern arbeitet in einer Firma.
Hab recherchiert.

Meine Auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN:IT&ih=008

Die Person hat ihre Bewertung auf " Privat " gesetzt.
Sie meint ich könnte vom Kaufvertrag nicht zurücktreten, da sie es in der Auktion erwähnt hat. Ist das so ?

Danke im voraus

Geändert von Jumpy (06.11.2007 um 21:06 Uhr).
 
 
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Truthahn029
Alt 06.11.2007, 18:44   #9
Standard

Es klingt vielleicht zynisch, aber wer kauf denn bitte von einem Verkäufer, der 75% pos. Bewertungen hat?
 
 
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Croatia2k
Alt 06.11.2007, 18:46   #10
Standard

also kommt daher ,weil sie 3 Bewertungen hatte und meine war die 4 te .
Somit hab ich sie zu 75 % gebracht ( also negativ ).
dann hat sie auf " Privat " geschaltet.


Gruss
 
 
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Bamari23
Alt 06.11.2007, 20:19   #11
Standard

Du willst ja eigentlich gar nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, du hast ja auch bezahlt dafür und willst nur deine gekaufte Ware!
Die Garantie bezieht sich ja auf die Funktionalität/Qualität der Ware. Und Rückgaberecht ist ja auch insofern außen vor, du hast ja den Artikel gar nicht erhalten.

Ich würde jetzt mal abwarten, ob die Verkäuferin auf das Schreiben von Hermes reagiert.
Aber erkundige dich regelmäßig bei Hermes, die sind da nicht so fix im Benachrichtigen (hab ich die Erfahrung gemacht).
 
 
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Croatia2k
Alt 06.11.2007, 20:59   #12
Standard

Hermes,kann ich nur sagen, hilft mir als Käufer. Sie haben der Dame nen " nettes " schreiben aufgesetzt, worin sie aufgefordert wird als Verkäuferin bei ihnen zu melden. Ausserdem bekommt sie noch eine Vorladung von der Polizei. Und dann bekommt sie dann noch einen Brief von meinem Anwalt.
Eine Frage: kann ich die Verkäufer zu der Erfüllung des Vertrages zwingen.
Der Prozessor kostet nämlich knapp 900 €
Wenn sie es so haben will .. dann will ich die Ware doch !
 
 
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HHai
Alt 07.11.2007, 14:06   #13
Standard

Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Ware seinen Bestimmungsort ereicht.
Grundsätzlich trägt der Käufer das Versandrisiko, ( § 447 (1) BGB )
ausnahme ist der Verbrauchsgüterkauf ( § 474 (2) ), der liegt hier aber nicht vor.

Nachdem das Packet so durch die Nachbarschaft gewandert ist,
wie du geschrieben hast, ist es durchaus realistisch das jemand den CPU entwendet hat.
Insofern hättest DU deine Ansprüche bei Hermes geltend zu machen...
 
 
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Croatia2k
Alt 07.11.2007, 17:09   #14
Standard

Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht da.
Also hat es die Nachbarin angenommen, die aus der ersten Etage, dann meiner unmittelbaren Nachbarin gegeben, da sie sich sehr gut kennen.
naja egal ... der Rechtsanwalt wirds schon machen.
 
 
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Morrygan
Alt 09.11.2007, 13:06   #15
Standard

Es gibt doch bei ebay so eine Option dass man sich innerhalb der nächsten 60 (?) Tage nach dem Kauf einer Ware über ebay beschweren kann.

Aber das Problem mit ebay kenne ich auch. Ich habe mir Anfang des Jahres eine keltische Harfe für 250,- gekauft und alles gemacht was ich machen musste.
Leider ist nichts gekommen, und da ich damals noch kein Internet zu Hause hatte, und ich von morgens 9:00 - abends ca. 22:00 arbeiten muss, hatte ich auch so gut wie keine Gelegenheit das Internetcafé mal geöffnet zu erwischen. Damals wusste ich auch noch nichts von dieser 60Tage-Frist, sondern habe eine schlechte Bewertung geschrieben und versucht über email Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen.

Aber natürlich hat er nicht geantwortet und die negative Bewertung war bald unter hunderten positiver (innerhalb weniger Wochen entstandener!!!) Bewertungen untergegangen. Geld futsch, 60Tage-Frist vorbei, Ware nie gesehen...

Ich biete jetzt, wenn überhaupt, nur auf Artikel unter 30 €, dann ärgere ich mich nicht so sehr, wenn wieder was schieflaufen sollte.

Resignierende Grüße, morrygan
 
 
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