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Ebay Problem

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VoodooHD
Alt 09.11.2004, 16:11   #1
Standard Ebay Problem

Hab vor kurzem einen Prozessor bei Ebay verkauft. Da ich ihn geschenkt bekommen habe, er jedoch nicht auf mein Mainboard passt, hab ich ihn als evtl. defekt, optisch ok und ungetestet verkauft. soweit so gut.

Jetzt hat mich der käufer angeschrieben, das angeblich ein Pin verbogen sein soll und er zeugen hat die beim auspacken dabei waren. Er will jetzt sein Geld zurück.
Allerdings glaube ich eher, das der proz. leider wirklich defekt war und er den pin absichtlich verbogen hat. Das mit den zeugen is ja immer so eine Sache. Allerdings habe ich auch zeugen (meine Freundin und ein bekannter waren gerade da), die den Cpu beim verpacken gesehen haben und er wirklich ok war.

Welche chancen hat er bzw. ich jetzt ?
 
 
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Jimbo
Alt 09.11.2004, 16:16   #2
Standard

aussage gegen aussage?!
und wenn du eindeutig drauf hingewiesen hast das der evtl. defekt ist sollte er eigentlich keine chance haben
würd ich jedenfalls mal so sagen
 
 
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99er
Alt 09.11.2004, 16:17   #3
Standard

wenn du gesagt hast dass das ding defekt ist dann passiert dir eigtnlich nichts..

das mit dem evtl. defekt ist so ne sache, ich meine wenn du sagst optisch ok darf sowas nicht verbogen sein, weil sowas ja bekannterweise bei computersachen niemals gut ist...

auch wenn man nicht sagen kann wer jetzt von euch beiden recht hat:
spar dir lieber den ärger und tausch das ding wieder um.. nach dem motto "der klügere gibt nach"!

bevor der zu den bullen geht würd ichs auf jeden fall machen..
 
 
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smeiko
Alt 09.11.2004, 16:37   #4
Standard

das würd ich ganz sicher nicht machen, wenn er weiß das er die ware im versandt hat der ok gewesen ist, und der andre typ das teil kaputt macht würde ich bestimmt nicht nachgeben!! wo kommen wir da hin!?! einfach drauf ankommen lassen! aussage geg aussage und dann wird die anklage oder was auch immer der andre vorhat fallengelassen!!
 
 
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VoodooHD
Alt 09.11.2004, 16:42   #5
Standard

Ich bin mir 100% sicher, das bei mir noch kein Pin verbogen war ! Werde das Geld nicht zurückgeben, wer weiss was der in der zwischeinzeit mit dem proz gemacht hat, evtl. hat er wirklich den Pin absichtlich verbogen, (was ja durchaus möglich ist). Ich habe 2 zeugen, die mir bestätigen das die CPU optisch ok war !

Hier nochmal der ganze Text meiner Ebay Auktion:
Die CPU stammt aus meinem alten PC und liegt schon seit längerem hier rum. Da ich mitlerweile ein neues PC-System habe kann ich die CPU nicht mehr testen. Deshalb muß ich die CPU laut ebay als evtl defekt verkaufen, da ich Sie nicht testen konnte. Keine Absplitterungen, abgebrochenen oder verbogenen Pins. Lediglich reste von Wärmeleitpaste befinden sich noch auf der CPU, was aber nichts ausmacht, läßt sich mit einem weichen Tuch leicht entfernen. Das gezeigte Bild ist kein Originalbild (leider keine Digicam), aber mein Prozessor sieht genauso aus.



WICHTIGER HINWEIS!!! Wegen der neuen Gesetzbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Artikel nicht getestet keine Funktionsgarantie. Kein Originalbild. Laut dem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware!

 
 
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99er
Alt 09.11.2004, 17:06   #6
Standard

sag das doch gleich...
also wenn das so aussieht hat er eigentlich keine chance..
ich frage mich nur was ihm das bringen würde den pin kaputtzumachen und anschließend geld wiederzubekommen.. hat er im endeffekt nichts von..!


oder noch ne these: er wollte die wärmeleitpaste wegmachen, hat dadurch was beschädigt (zum bsp nen pin ) und will geld zurück mit der begründung dass das ding kaputt war!
 
 
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Jason Evil
Alt 09.11.2004, 17:18   #7
Standard

och gibt auch schlaue Leute die die CPU dann schonmal falsch einbauen wollen und nicht auf die markierte Ecke achten. Das endet meistens auch mit verbogenen Pins

btw. ist ein verbogener Pin noch kein Beinbruch. Mit etwas Geschick kann man sowas immer noch gerade biegen. Allerdings würde ich das an der Stelle des Verkäufers auch nicht glauben und es drauf ankommen lassen.

Mit deiner Beschreibung und deinen Zeugen wirst du auf jeden Fall sehr gute Karten in der Hand haben
 
 
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afr00r
Alt 09.11.2004, 17:49   #8
Standard

Original geschrieben von Jason Evil
och gibt auch schlaue Leute die die CPU dann schonmal falsch einbauen wollen und nicht auf die markierte Ecke achten. Das endet meistens auch mit verbogenen Pins

btw. ist ein verbogener Pin noch kein Beinbruch. Mit etwas Geschick kann man sowas immer noch gerade biegen. Allerdings würde ich das an der Stelle des Verkäufers auch nicht glauben und es drauf ankommen lassen.

Mit deiner Beschreibung und deinen Zeugen wirst du auf jeden Fall sehr gute Karten in der Hand haben
http://www.dau-alarm.de/
 
 
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Krashok
Alt 09.11.2004, 18:06   #9
Standard

soll er doch machen... der hat keine chance .. ich würd auch auf dau-alarm tippen
 
 
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an3
Alt 09.11.2004, 23:52   #10
Standard

Frage: Welche Versandart wurde gewählt?
Denn wenn es z.B. ein Maxibrief, ne Warensendung oder ein Päckchen war, ist die Ware nicht versichert. Das heißt, du könntest ihm auch sagen, dass du es (unter Zeugen oder auch nicht, das ist immer so eine Sache...meistens wird eh nur gedroht...) einwandfrei verpackt hast. Was dann der Postbote usw. gemacht hat, kannst du nicht wissen. OK, die Ware kann auch so verpackt gewesen sein, dass die Pins durch den Transport nicht beschädigt werden können, aber das war mal ein Denkansatz...

Ich z.B. biete immer unversicherten und versichterten Versand an und sage, dass ich beim unversicherten Versand nicht für evtl. Schäden hafte. Damit ist man dann meistens aus dem Schneider...
 
 
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VoodooHD
Alt 10.11.2004, 09:23   #11
Standard

habs versichert verschickt. Hab heute wieder ne mail von ihm bekommen, in der er nun der Meinung ist, es handelt sich um einen Transportschaden
Komischer Meinungswandel...
Jetz weiß ich nur nicht, wer was der Post melden muß. Muß ich das machen oder er selbst ?
 
 
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an3
Alt 10.11.2004, 15:00   #12
Standard

Die Post haftet nicht, dass Paket (falls es z.B. Transportschäden hat) muss sofort vor den Augen des Postbotens geöffnet werden, um überhaupt reklamieren zu können... Sonst heißt es, sollte man das Paket nicht beschädigt aufnehmen, da damit ein einwandfreier Versand sozusagen "unterschrieben" sei!
 
 
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Harald
Alt 10.11.2004, 18:31   #13
Standard

Laut Beschreibung und Text entsteht bei mir der Eindruck, dass die CPU bei Verkauf auf jeden Fall defekt war. Dennoch werden beim (dummen) Käufer Hoffnungen geweckt worden sein.
Selbst wenn man Rücknahme und Garantie ausschließt, so gilt dennoch dass was in der Auktion steht: keine verbogenen Pins. Nun steht Aussage gegen Aussage. Es kommt in der Tat auf die Versandart an, aber letztlich liegt das Risiko beim Käufer. Wenn die Post etwas ersetzen soll, braucht man eine Rechnung. Ergo geht da nichts.
Wenn der Streitwert über 25 Euro liegt, kann man per Polizei / Gericht gegen den Verkäufer vorgehen.

Aber das System an sich bei Ebay macht es einem leicht. Ich würde wetten, dass der Käufer auch keine negative Bewertung abgibt. Denn dann bekommt er auch eine. Würde nichts machen und warten, auch wenn die Auktion relativ unmoralisch war.
 
 
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endeffects
Alt 12.11.2004, 22:49   #14
Standard

also grundsätzlich musst du selbst in einer auktion
bei ebay angeben das es sich dabei um eine privatauktion
handelt, kein widerrufsrecht besteht usw, da gibt es
schon diverse urteile zu, sofern das ganze allerdings
die 50€ marke nicht überschreitet interessiert das
den staatsanwalt nicht, solltest du nun aber powerseller
sein hast du nach der aktuellen rechtslage auf jeden fall
die absolute arschkarte, da kann dich dein kunde auch
noch ein halbes jahr später belangen sofern du ihn
nicht entsprechend aufgeklärt hast, d.h. du darfst den
alten schrott zurücknehmen und löhnen
 
 
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Harald
Alt 13.11.2004, 15:16   #15
Standard

Privatauktion schließt Gewährleistung aus, aber nicht die Garantie. Du garantierst in der Auktion, dass du einen Artikel mit den aufgeführten Merkmalen verkaufst. Selbst kleinste Fehler müssen angegeben werden. Trifft die Beschreibung nicht auf den erhaltenen Artikel zu, muss man dies sofort nach Erhalt melden.

Doch wenn sich der Verkäufer quer stellt, hat man keine wirkliche Chance auf Wandlung. Deswegen mag ich Ebay nicht.
 
 
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