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Ebay Prob

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Publa
Alt 31.05.2004, 14:32   #1
Standard Ebay Prob

Hi @ll,

ich habe nen kleines Ebayproblem, ich hatte vor ein paar Wochen ne Grafikkarte angeboten, aber kurz vor Auktionbeendigung abgebrochen, da mir der Preis wirklich zu niedrig war(extrem unter Wert). Die Begründung lautet auf Zerstörung des Produkts.

Nun hat mich der letzte Anbieter angeschrieben, dass ich mich zu dem Vorfall äußern sollte, da das doch alles Betrug sei und sein Anwalt ihm das bestätigte. Ich habe darauf bisher nicht reagiert und die letzte E-Mail endete mit kommenden rechtlichen Konsequenzen. Derjenige hat meine Adresse und echten Namen nicht. Da ich ja abgebrochen hatte und es zu keinem Kaufvertrag kam. Müsste also glaube ich, erstmal Ebay kontakieren oder?

Kann der mir wirklich an den Kragen? Wie gesagt habe ich mich noch nicht dazu geäußert und es auch nicht wirklich vor.

thx für eure hilfe
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 31.05.2004, 14:43   #2
Standard Re: Ebay Prob

Ersteigere eine defekte Karte gleichen Typs und wenn er fragt präsentier ihm die

Ne im Ernst ich kann mir nicht vorstellen dass da was kommt. Zumal ich einfach mal behaupte dass er DIR den Betrug nachweisen muss - aber da die Karte defekt war hast du sie leider schon in den Müll geschmissen.

Also ruhig bleiben. Am besten ignorieren bis vieleicht tatsächlich mal was von seinem Anwalt kommt.

Achja, und für die Zukunft besser nen Kumpel suchen der den Preis in Regionen treibt für die keiner mehr bieten will und fertig. Dann zahlste zwar etwas mehr ebay-Gebühren aber hast auch keinen Ärger.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 31.05.2004, 14:51   #3
Standard

Hehe, der versucht dich doch nur einzuschüchtern.

Mach dir mal keine Gedanken. Und ich glaube ja nun wirklich nicht das er seinen Anwalt kontaktiert wegen einer Karte die er eventuell hätte ersteigern können. Und das sie nicht kaputt ist muss er dir erstmal beweisen. Da er das nicht kann, musste dir auch keine sorgen machen. Kein Anwalt der Welt würde ihm da Chancen einräumen.

Also ganz ehrlich, ich würde dem mal ne schöne antwort schreiben wegen Verleumdung und so, oder ich würd mich über ihn lustig machen *G*

Ich mag solche spackos nicht.
 
 
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prof_robotnick
Alt 31.05.2004, 14:55   #4
Standard

ich kann cybso nur zustimmen: einfach mal abwarten.

ebay müsste dem vermeintlichen käufer deine adresse geben, damit er juristischen gegen dich vorgehen könnte.
aber ebay wird das nicht machen, wieso auch. du hast in deren augen nichts strafbares gemacht. die graka ging halt einfach kaputt.

es stellt sich für mich auch noch die frage, ob er deine e-mail-adresse hat oder dich über das interne ebay nachrichtensystem kontaktiert hat. wenn er sie nämlich haben sollte, fragt sich, woher er sie hat.

prof
 
 
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Poldi
Alt 31.05.2004, 16:12   #5
Standard

jo wieviele leute mir schon mitam anwalt gedroht haben LOL
für jedesmal nen € und ich wäre reich !

wie die vorposter bereits sagten: abwarten.

sollte er wirklich seinen anwalt kontaktieren muss er ja m,ächtig blöd sein um soviel geld zu fenster rauszuwerfen !
 
 
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an3
Alt 31.05.2004, 16:50   #6
Standard

Tja @Publa: könnte ne einfache Drohung sein, da ich mir oft auch nicht die Mühe machen würde deswegen meinen Anwalt einzuschalten, aber wenn ich sowas schon lese, dann wünsch ich dir den Anwalt auf den Hals und viele viele Probleme damit, weils mich ankotzt, dass eine "Versteigerungsplattform", die sowieso am Sack ist, dann auch noch so manipuliert werden muss, nicht nur von dir, da gibts genug, aber trotzdem ist das halt ein riesenscheiß! Wenn du nix dafür bekommst haste halt Pech gehabt, dann nimmste eben einen der mitbietet, ist zwar auch beschiss aber einigermaßen vertretbar, weil du dann immerhin die eBay-Gebühren trägst. Würd mir aber als Bieter schon komisch vorkommen, wenn eine GraKa kurz vor Ende der Auktion kaputtgeht...komisch komisch, musst du mir schon zustimmen... Weiß zwar nicht wieviel die wert war und wieviel du an Geld verloren (oder eben nicht gewonnen) hättest, aber das ist dir den Stress im Nachhinein hoffentlich nicht wert...

An der Stelle des Bieters würd ich warten, bis du was anderes billiges als Auktion in eBay stellst und das ersteigern von wegen Name, Adresse usw...

Ach, und noch dümmer wär natürlich, ne kaputte GraKa über den selben Account zu ersteigern, das kann man dann ja GAR NICHT nachweisen, nä? Nochmals anbieten wär übrigens auch cool, dann hätte er dich immerhin dran
 
 
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PowerWapiti
Alt 31.05.2004, 17:34   #7
Standard

da du die Auktion abgebrochen hast, hat er auch keinen gültigen Kaufvertrag, also kann er von dir auch nichts fordern
 
 
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afr00r
Alt 31.05.2004, 17:42   #8
Standard

lest ihr keine agb's? du kannst es sogar nach der auktion sagen der preis war dir zu niedrig und einfach den vertrag auflösen! einfach nachlesen!
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 31.05.2004, 17:48   #9
Standard

Wo steht das denn? Bin gerade die ganze AGB durchgegangen, kein Wort darüber... ich hab das eher so in Erinnerung, dass der Vertrag für beide Seiten verbindlich ist.

Außerdem: Wofür gibt es denn verdammtnochmal das Mindestgebot? Wer meint einen Artikel der 300 Euronen wert ist für 1 Euro einstellen zu müssen soll das tun, aber dann trägt er auch das Risiko.

Edit: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Sonst steht überall, dass beim Ende der Auktion ein gültiger Vertrag zustande kommt. Und wenn der Vertrag mit dem höchstbietenden Fehlschlägt, dann besteht sogar die Möglichkeit, den Vertrag mit dem Zweitplazierten zu schließen wenn dieser Einverstanden ist.
 
 
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Krashok
Alt 31.05.2004, 18:06   #10
Standard

Original geschrieben von Afroman
lest ihr keine agb's? du kannst es sogar nach der auktion sagen der preis war dir zu niedrig und einfach den vertrag auflösen! einfach nachlesen!
Sorry aber das is nicht ganz richtig, in den AGB's steht das man die Auktion nicht beenden darf wenn einem der Preis zu niedrig erscheint

Da dem potenziellen Käufer keine Kosten entstanden sind und es noch keinen KV gegeben hat seh ich momentan keine Anspruchsgrundlage auf der er irgendwie was mit seinem Anwalt drehen könnte.

Es gab eine statische Entladung bei dir (dazu musste dir dann noch eine Geschichte einfallen lassen) und die GraKa ist jetzt defekt.
Sollte Ebay fragen erzählste denen das auch so.. da wird niemand von Ebay kommen und die Karte sehen wollen... kann ich mir zumindest nicht vorstellen.

Fertig
 
 
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francis
Alt 31.05.2004, 18:17   #11
Standard

war einer von euch schon mal auf dem ami-ebay oder bei uk ? da steht des öfteren beim preis "(reserve price not met") dabei! das heist wenn du angenommen eine garfikkarte kaufst und der preis ist bei 50€ und reserve price not met steht dabei kriegst du sie trotzdem nicht, der reserve price ist so ein geheimes verkaufsminimum das nicht bekannt gegeben wird, das heist wenn du den scheiss preis nicht erreichst gibts auch keine ware! ich wollt mir nämlich mal ein flug GPS kaufen, und da war der scheiss eben!
 
 
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schnuckiwutz
Alt 31.05.2004, 18:23   #12
Standard

LÖL

Also den Teil der AGB´s wo drinne steht das man den Vertrag zurück nehmen kann wenn einem der Preis zu niedrig ist, den will ich aber auch mal sehen.

Mein Gott und wer "betrügt" nicht bei ebay?
@AN3

Was ist denn daran besser jemanden mitbieten zu lassen den man kennt? Ist beides nicht in Ordnung. Trotzdem macht es jeder. Und auch du würdest was versuchen wenn du was teures rein setzt und nix dafür bekommst!
 
 
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afr00r
Alt 31.05.2004, 18:25   #13
Standard

ich bin mir 100% sicher das man den kaufvertrag annulieren kann wenn man den verkaufspreis als zu niedrig erachtet! hab das neulich erst inna computer-zeitung gelesen! ich suchs ma...
 
 
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schnuckiwutz
Alt 31.05.2004, 18:30   #14
Standard

Also dann hau mal rein mit suchen ;-)

Würde ja ganz neue Möglichkeiten eröffnen!
 
 
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afr00r
Alt 31.05.2004, 18:37   #15
Standard

entweder pc welt, gamestar (eher net) oda pc games hardware! mehr les ich net...
 
 
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afr00r
Alt 31.05.2004, 18:47   #16
Standard

habs! pc welt 5/2004 seite 20!!! siehe auch

www.internetrecht-rostock.de/internetpreise.htm

hoffe richtich geschrieben!
 
 
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schnuckiwutz
Alt 31.05.2004, 18:54   #17
Standard

Ja und wo soll da jetzt bitteschön stehen das wenn man nicht den gewünschten Preis erziehlt man den Kaufvertrag zurücknehmen kann? habs mir mal ganz durchgelesen...... nix da
 
 
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Publa
Alt 31.05.2004, 19:14   #18
Standard

@An3

Ich hab schon einiges unter gewünschten Preis verkauft, aber verschenken tue ich nichts und tue mal Du nicht so scheinheilig.
 
 
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afr00r
Alt 31.05.2004, 19:28   #19
Standard

habs mir noch net angeschaut! in der pc welt steht es so:

Vertipper und Zahlendreher lassesn manches Produkt bei Online-Auktionen und Shops zum Superschnäppchen werden. Doch die Käufer freuen sich meist zu früh.
Laut Rechtsanwalt Johannes Richad kommt in solchen Fällen in der Regel kein wirksamer Kaufvertrag zustande....
 
 
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Krashok
Alt 31.05.2004, 19:37   #20
Standard

Was hat bitte ein Erklärungsirrtum damit zu tun ?

Da steht nicht das was du meinst, da hier die Absicht eine andere ist .. der Käufer hat sich vertippt und will die Ware nicht zu diesem Preis anbieten, da steht nicht, dass wenn dir der Preis zu niedrig ist du einfach das Angebot stornieren kannst
 
 
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an3
Alt 31.05.2004, 20:09   #21
Standard

@Acidrain: Anwalt kann da schon was schmirgeln, von wegen "Hab die GraKa einem versprochen für 200€ falls der Preis nicht über 150 steigt" oder so...Regressansprüche

@schnucki: Nix Moralapostel, jmd. mitbieten zu lassen find ich aber fairer als im Nachhinein den Artikel rauszuhauen...Mitbieten find ich nicht soo toll, es ist aber vertretbar, aber die Kacke mit rausnehmen überhaupt nicht.

Weißt du, man muss hierzu auch klar Stellung nehmen, entweder du bist für einen billigen kauf oder für einen guten Verkauf. In 2 Wochen kommt einer her der meint jmd. hätte seine Auktion 2 Minuten von Ende rausgehauen, dann erklärt ihr dem wie der den Verkäufer fertigmachen will, ist ja ein Sinnloses Spiel wenn man sich nicht klar zu einer Seite bezieht sondern immer zu dem, der grad den PP besucht

@Afroman: Mhh, ich hab die Wahl zwischen 20 dummen Kommentaren, aber ich belass es bei: Lesen muss man schon können; Tu nicht so als ob du gebildet bist und; misch dich nicht ein in Sachen wo du keine Ahnung hast->bleib im Bett!

Ich möcht mich da aber nicht drüber streiten, also reagier drauf, mach mich fertig und gut is!
 
 
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schnuckiwutz
Alt 31.05.2004, 20:24   #22
Standard

LÖL ;-)

Aba nun zum Thema. Stelle mich immer nur auf die seite der PP´ler ;-) Nein scherz.

Ich nehme doch klar stellung dazu. Ich find es in Ordnung! Soll er es soch raus nehmen. Ich mache wenigstens nicht einen auf: "Oh oh böse Ebay-Welt, ich betrüge da nicht und versuche alles zu retten". Glaubt einem eh keiner. Warum als einziger nicht versuchen das beste für sich slebst raus zu holen......

EDIT:

Thema ist glaube ich durch *G*

Soll der Themenstarter mal berichten wie es weiter gegangen ist!
 
 
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afr00r
Alt 31.05.2004, 20:28   #23
Standard

ich hab nur widergegeben was ich gelesen habe da stand: man kann sich nie sicher sein ob man einen artikel zu diesem preis wirklich bekommt dies könnte auch einfach ein fehler sein! und das gilt sowohl für privatpersonen als auch für händler!!!
 
 
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schnuckiwutz
Alt 31.05.2004, 20:31   #24
Standard

Ja es ist jetzt aber nen unterschied ob einer nen erkennbaren Tippfehler gemacht hat oder net, bei 100 und bei 1000 trifft das sicher zu, aber nicht bei ner Auktion ab 1 Euro, ausserdem muss man ja seine Daten auch nochmals überprüfen bevor sie eingestellt wird und bekommt dann nochmal ne Mail mit allen Daten.
 
 
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Publa
Alt 31.05.2004, 21:02   #25
Standard

@An3 Was ist bitte an einem abgesprochenen Mitbieter vertretbarer? Du erzählst ein Stuß, das ist letzendlich genauso Betrug. Nur weil man dann als kleine Strafe die Ebaygebühren bezahlen muss? knuffig....
 
 
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