Nein, das hat keine Folgen. Du bist beschränkt Geschäftsfähig, so das Deine Eltern den Vertrag genehmigen müssten. Wenn sie dies nicht tun, ist ein Vertrag im Prinzip nicht wirksam zustande gekommen, wodurch auch keine Ansprüche entstehen. Hmm, Du könntest das der Kanzlei schreiben, also keine Ansprüche, da Du erst 17 bist. An sich brauchst Du aber gar nicht zu reagieren, obwohl hier dann die Gefahr besteht, das sich das erst vor Gericht klärt, also gerichtliches Mahnverfahren, begründeter Widerspruch u.s.w.
So weit würd ich es nicht kommen lassen. Zahl die 5,- oder kläre die Damen und Herren darüber auf, dass sie keinen wirksamen Vertrag haben..
