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ebay mal anders

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dany221
Alt 18.06.2001, 22:09   #1
ebay mal anders

Also ich habe September letzten Jahres bei ebay einen Brenner angeboten (den ich dann sogar nichtmal verkauft habe), dann kam ebay her und wollte von mir 5 DM Verkaufsgebühr, ich dachte mir wegen 5 DM machen die nix und habe halt nicht gezahlt. OK jetzt kommts, ich habe keine weiteren e-mails von denen bekommen und heute kommt mir ein Rechtsanwaltschreiben wo die von mir 60 DM fordern......also ich finde das eine Frechheit das ich praktisch für "nix" 60 DM zahlen soll was meint ihr soll ich zahlen oder nicht ????
 
 
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candymann
Alt 18.06.2001, 23:20   #2
Beitrag

ich kenn die ebay agbs jetzt nicht, aber wenn die für eine auktion da 5,- berechnen, hättest du die bezahlen müssen. daher glaub ich wirst du nicht drumrumkommen die 60,- zu bezahlen. wohl gesagt WENN es in den agbs steht - guck mal nach.
 
 
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dany221
Alt 18.06.2001, 23:31   #3
Beitrag

und wenn ich die nicht zahle was dann??? sollen die mich halt EINSPERREN wegen den 5 Markstück echt solche wixa........

stell dir vor ich schulde dir 5 DM und du schaltest deinen RECHTSANWALT ein ...sag ich nur Armes Deutschland
 
 
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Harald
Alt 18.06.2001, 23:46   #4
Beitrag

60 Mark zahlen sonst kommt weitere Mahnung. Nach dritten Mahnung kann gepfändet werden.
Betrag steigt mit jeder Rechnung.
 
 
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candymann
Alt 18.06.2001, 23:47   #5
Beitrag

gut, aber stell dir mal vor ebay hat jeden tag 10 nutzer, welche alle nicht einsehen die 5,- zu bezahlen, weil ihre auktion eh nicht geklappt hat oder weshalb auch immer.
das macht am tag 50,- im monat wären das dann 1500,- verlust. vielleicht sind es aber viel mehr..

weil du musst immer davon ausgehen das nicht nur DU so denkst, sondern auch andere leute 'ach die 5 mark stören schon keinen..'

ich weiss nicht ob es gerecht ist, aber es war sicher auch nicht gerechter von dir eine leistung in anspruch zu nehmen, ohne zu bezahlen.

ausserdem sind wir in deutschland fast soweit das jeder wegen jedem scheiss klagt, leider.
 
 
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daRaider
Alt 19.06.2001, 00:44   #6
Beitrag

also ich hab dieses schreiben auch bekommen. hab rechtsanwälten per email geschrieben, dass ich es als gegenstandslos betrachte, da ebay mir weiterhin rechnungen schickt in denen der von ihnen geforderte betrag (7 dm oder so) enthalten ist. daraufhin hab ich die ebay rechnung bezahlt und bis jetzt ist nix passiert.

scheint also die übliche abschrecke zu sein. btw. die kommen mit den anwaltsgebühren net durch, weil es ja keinen grund gibt dass ein anwalt mahnt. man muss nur bei einem mahnbescheid die gebühren zahlen.
sonst könnte ich ja von meinem anwalt die überweisung durchführen lassen und dann die anwaltsgebühren von ebay fordern.

btw. ebay zahlen nutzt auch nix weil dies eh verraffen und den account sperren.

hab jetzt schon 10 ma gemailt passiert nix. werde denen jetzt wohl ma per post was schreiben und hoffe dass dann was passiert.
 
 
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Jason Evil
Alt 19.06.2001, 01:34   #7
Beitrag

Für meinen Artikel wurden keine Gebote abgegeben. Kann ich ihn noch einmal kostenfrei anbieten?

Wenn Sie Ihren Artikel nicht beim ersten Mal verkaufen können, machen wir Ihnen folgendes Angebot.

Sie können Ihren Artikel ein zweites Mal einstellen, und wenn sich der Artikel beim zweiten Mal verkauft, erstatten wir Ihnen die Gebühr für den zweiten Eintrag zurück. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

Bei Ihrer Auktion darf es sich nicht um eine Powerauktion (eine Auktion mit Mehrfachartikeln) handeln.
Sie haben für den Artikel keine Gebote erhalten.
Sie können Ihren Artikel nur innerhalb von 30 Tagen nach Auktionsende Wiedereinstellen.
Wollen Sie Ihr Angebot attraktiver gestalten, um beim zweiten Mal mehr Bieter anzulocken? Dann sollten Sie unsere Tipps für Verkäufer lesen.

Wenn Sie bereit sind, Ihren Artikel erneut anzubieten, gehen Sie bitte zur Seite für Ihre beendete Auktion. Klicken Sie dort auf den Link "Diesen Artikel wiedereinstellen". Dieser Link befindet sich unterhalb der Zahlungs- und Versandbedingungen.
watt soviel heißt wie: wenn du nix verkauft bekommst musst du auch nix zahlen... so versteh ich das jedenfalls!

Wollte mal ne DVD von Tanz der Teufel verkaufen (die indizierte FSK 18). Nach 2 Tagen haben die meine Auktion gekickt weil indizierte Sachen halt nicht versteigert werden dürfen. Aus meinen 5 Mark die ich noch zu zahlen hatte wurden wieder 0 Mark... somit ist für mich das in Kraft getreten was da oben steht
 
 
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VoodooHD
Alt 19.06.2001, 12:38   #8
Beitrag

also ich versteh nich wo da das problem liegt, wenn man ebay nutzt muß man auch die kosten dafür tragen. wenn man eine dienstleistung in anspruch nimmt muß man ja auch die kosten begleichen, was anderes is ebay ja auch nich
wieso eigentlich soviel aufwand, sind 5 dm wirklich so schlimm zu zahlen ?
 
 
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dany221

und nochwas zum Tatzeitpunkt war ich noch 17, kann es sein das man bei Ebay erst ab 18 sich anmelden darf ??????
 
 
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candymann
Alt 20.06.2001, 19:15   #10
Beitrag

das solltest du eigentlich wissen _bevor_ du dich da anmeldest.
 
 
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daRaider
Alt 20.06.2001, 19:27   #11
Beitrag

ja du darfst dich erst mit 18 anmelden und es ist genauso aufgabe von ebay dafür zu sorgen, dass sich leute unter 18 nicht anmelden...
 
 
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sandman
Alt 20.06.2001, 20:30   #12
Beitrag

Diese 5,- DM sind im Prinzip vor Gericht nicht einklagbar - die Untergrenze liegt, soweit ich weiß, bei 50,-DM. Durch das Aufschlagen von 55,-DM! will sich ebay in die Lage versetzen, einen streitbaren Betrag zu haben, mit dem sie auch vor Gericht ziehen können.

Fakt ist, dass die 55,-DM, gemessen an der BRAGO (BundesRechtsAnwaltsGebührenOrdnung) nicht haltbar, zumindest in der Höhe, sind. Allerdings würde die Sache vom Gericht angenommen werden, da der Wert hoch genug ist.

Man müsste also in Bezug auf die Gebühr und die 5,- streiten..

Ich denke nicht das sich das lohnt, also ich würde einfach die 5,- DM überweisen.
 
 
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dany221
Alt 20.06.2001, 21:28   #13
Beitrag

nur die 5 DM alleine ??? hmmm und es ist ja auch jetzt zwischen mir und den rechtsanwälten..... und nichtmehr zwischen ebay und mir. Was meint ihr soll ich sagen das ich damals noch 17 war ???? oder hat das dann auch folgen wegen bruch der AGBS

[ 20 Juni 2001: Beitrag editiert von: dany221 ]
 
 
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sandman
Alt 20.06.2001, 21:59   #14
Beitrag

Nein, das hat keine Folgen. Du bist beschränkt Geschäftsfähig, so das Deine Eltern den Vertrag genehmigen müssten. Wenn sie dies nicht tun, ist ein Vertrag im Prinzip nicht wirksam zustande gekommen, wodurch auch keine Ansprüche entstehen. Hmm, Du könntest das der Kanzlei schreiben, also keine Ansprüche, da Du erst 17 bist. An sich brauchst Du aber gar nicht zu reagieren, obwohl hier dann die Gefahr besteht, das sich das erst vor Gericht klärt, also gerichtliches Mahnverfahren, begründeter Widerspruch u.s.w.

So weit würd ich es nicht kommen lassen. Zahl die 5,- oder kläre die Damen und Herren darüber auf, dass sie keinen wirksamen Vertrag haben..
 
 
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dany221
Alt 20.06.2001, 22:21   #15
Beitrag

ja ich ruf mal dort an. Es ist aber egal das ich mitlerweile 18 bin??? zählt doch nur der tatzeitpunkt.... Wie meinst du das mit den 5 Dm zahlen ? an Ebay oder an die kanzlei....weil zur Kanzlei hats keinen großen Sinn weil die müssen ja für Ihre Arbeit bezahlt (BRAGO) werden.
 
 
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sandman
Alt 20.06.2001, 22:39   #16
Beitrag

ja ich ruf mal dort an. Es ist aber egal das ich mitlerweile 18 bin???
Klar ist das egal, entscheidend ist das Alter bei Vertragsschluss.

zählt doch nur der tatzeitpunkt.... Wie meinst du das mit den 5 Dm zahlen ? an Ebay oder an die kanzlei....weil zur Kanzlei hats keinen großen Sinn weil die müssen ja für Ihre Arbeit bezahlt (BRAGO) werden.
Aber nicht von Dir. Ansonsten ist es egal, wohin Du die 5,- DM überweist. Die Kanzlei würde das weiterleiten. Ich würd das an ebay überweisen, oder der Kanzlei mitteilen, das Du bei Vertragsschluss 17 warst und Deine Eltern das nicht genehmigt haben - dann brauchst Du gar nix zahlen, musst aber offenbaren, das Du erst 17 warst. Also hier hast Du die Wahl..

Viel Erfolg!
 
 
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candymann

und dieser ganze streß wegen 5,-

kann er dafür eigentlich noch eins rein bekommen, weil er bei "vertragsabschluss" (der anmeldung bei ebay) gesagt hat er sei 18?
 
 
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dany221
Alt 20.06.2001, 23:13   #18
Reden

ja gut so mach ich das ...... hoffendlich klappts von der Theorie auf jeden Fall, mit den das ich beschränkt Geschäftsfähig war.


Danke an alle
 
 
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Theo
Alt 20.06.2001, 23:32   #19
Beitrag

oh man. nichts gegen dich, aber das iss wohl hohl. wegen 5 mark so ne scheißerei zu machen halt ich für lächerlich. wenns 50 wären könnt ichs ja noch verstehen, aber solche schulden kann man wohl begleichen. also überweise einfach das verdammte geld und die sache iss gegessen. nen ganzes forum wegen so nem schwachsinn vozuposten iss wirklich krank. vielleicht sollteste ebay wegen nötigung verklagen? <g>
leute, leute. eure sorgen hätt ich auch gern...

Empfehlung: <Thema schließen>
 
 
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daRaider
Alt 21.06.2001, 00:21   #20
Beitrag

zordak halts maul und les den thread lieber von anfang an.
 
 
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Theo
Alt 21.06.2001, 01:44   #21
Reden

@El_Duderino: wer wegen 5 mark so nen wind macht hats auch grad nötig mich zu beleidigen <g>. wenn du zu wenig sex hast und deswegen aggressiv wirst: schreibs ins LS&Z Forum. angel hat ein händchen für schwierige fälle.
hier geht wohl raus hervor, dass ihr 5 mark sparen wolltet und jetzt 60 mark am hals habt. ich würd ja sagen überweis das geld (5 mark) einfach. Hör auf Sandman, der sagte:

"So weit würd ich es nicht kommen lassen. Zahl die 5,- oder kläre die Damen und Herren darüber auf, dass sie keinen wirksamen Vertrag haben.. "

... raub ne Bank aus, wenn du das finanziell nicht verkraftest. Kannst dir auch geld von nem kumpel leihen. zur not sammelt der postplanet für dich. bei knapp 1200 mitgliedern wäre das ein Pf pro mitglied. hätten wir 12 Mark. die müßten für euch beide reichen.

aber ok. deine (eure) probleme [img]greensmilegrin.gif[/img]
 
 
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daRaider
Alt 21.06.2001, 12:42   #22
Beitrag

meine fresse bist du ein trottel...
 
 
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dany221
Alt 21.06.2001, 13:50   #23
Reden

was ist er für ein volldepp? Ich habe doch gesagt ich kläre die Herren dort auf das ich bei "Vertragsabschluß" noch beschränkt Geschäftsfähig war, und was bringt das wenn ich 5 DM überweiße ????? Ebay hat ja nix mehr damit zu tuen, wenn man zahlt dann auch alles aber was bringt der Kanzlei 5 DM für Ihre Arbeit ??
 
 
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Theo
Alt 21.06.2001, 15:40   #24
Cool

wer hier der volldepp ist wird wohl klar sein. wenn man eben zu geizig ist 5 mark zu überweisen. sagte ich an die kanzlei sollste das "überweißen"? <g> Ruf an, sag, dass du es bereuhst, es nie wieder tust und du die 5 mark zahlst. die werden dir sicher entgegenkommen. frag mich warum ich euch beiden volldeppen eigentlich ratschläge gebe. im gegensatz zu euch bin ich eben sozial eingestellt und hab keinen verbalen dünnschiss. wenn ihr nichts konstruktives posten könnt, seid besser still und bringt euren threat zu abschluss. ich werd mich jedenfalls nicht mehr dazu äußern, weil mir eure kommunikationsebne wirklich zu niedrig ist. lebt lange und in frieden...
 
 
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daRaider
Alt 21.06.2001, 16:34   #25
Beitrag

höhö

ausserdem gibst du trottel eh keine ratschläge du bsit nur einer der vielen arroganten dummlaller auf diesem verarmten postplanet. wieso äusserst du dich überhaupt zu sowas hier ?
wenns dich net juckt dann halts maul und tu net so als hättest du alles im griff. und der einzige der hier das forum vollspammed bist eh du.

achja dass du auf nem rechtschreibfehler rumhackst zeigt deine geistige armut...

[ 21 Juni 2001: Beitrag editiert von: El_Duderino ]
 
 
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