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Ebay: Klagen oder nicht?

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razor300
Alt 30.12.2002, 02:26   #1
Frage Ebay: Klagen oder nicht?

Hallo,

folgendes Problem:

Ich habe im Juli bei einem Herren aus Berlin Münzen ersteigert und ausserhalb von Ebay gleich noch mehr Münzen bestellt, da er mir ein gutes Angebot machte. Die Münzen wurden nach einigen Wochen (absichtliche Wartezeit) per Einschreiben verschickt, und gingen dann im Elbe-Hochwasser unter wie die Post nach Nachforschungsauftrag mitteilte. Da es sich um Wertsachen handelte, war die Sendung seitens der Post nicht versichert - sie zahlt auch keinen Schadensersatz. Der Verkäufer beharrt auf § 447 BGB und zahlt ebenfalls nichts zurück.

Jetzt ist es so, das der Verkäufer bei Ebay derzeit 247 Bewertungen hat, davon ca. 200 als MünzVERKÄUFER, und das seit November 2001. Mir stellte sich dabei die Frage, ob ich am Ende es mit gar keinem Privatmann zu tun hatte, sondern mit einem professionellen gewerblichen Münzverkäufer. In diesem Falls müßte er mir nämlich die 76 Euro Rechnungssumme erstatten, da er das Risiko bis zu meiner Haustüre trägt (Fernabsatzgesetz, Gebrauchsgüterkauf, § weiß ich jetzt nicht). Im Berliner Telefonbuch ist er übrigens als GbR eingetragen, welchen Zweck diese erfüllt weiß ich nicht. (Hier zufällig jemand aus Berlin - Zehlendorf?)

Um es noch zu erwähnen: ich habe ca. 180 Auktionen insgesamt, darunter 55 Verkäufe von allem möglichen (Bücher, Münzen die ich doppelt hatte, Videos, DVD etc).

Ich habe daraufhin die Verbraucherzentrale befragt, welche mir mitteilte das ich mit meiner Vermutung richtig liege und der Verkäufer ganz klar ein gewerblicher Händler ist. Von diesem Ergebnis habe ich den Herrn unterrichtet, er weigerte sich aber nach wie vor mir die 76 Euro zu erstatten und verwiß das er mehrere Freunde hat die Anwälte sind, welche dies ganz klar bestreiten. Ich habe daraufhin ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet (kostet 19 Euro Beratung bisher), welcher zum gleichen Ergebnis wie die Verbraucherschutzzentrale kam: Er ist gewerblicher Händler und muß rückerstatten.

Das einzige was mir jetzt noch übrig bleibt ist eine Klage. Um diese einzureichen muß ich aber dem Anwalt gerichtliche und anwaltliche Gebühren in Höhe von gut 150 Euro im voraus zukommen lassen.

Der Verkäufer droht mit einer Gegenklage, da ich ihn angeblich mit meiner negativen Bewertung verleumdet habe und will Schadensersatz fordern (die Bewertung ist mittlerweile gelöscht). Er hat mir auch bereits 2x ein Angebot für gütliche Einigung gemacht: Anfangs 23 Euro und aktuell hat er auf 30 Euro erhöht.

Was würdet Ihr machen? Ich hab Angst das ich zu den 76 Euro Münzen, 10 Euro Verbraucherschutz und 19 Euro Anwalt bisher nochmals auf Kosten von 150 Euro sitzen bleibe....
 
 
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smith
Alt 30.12.2002, 02:54   #2
Standard

Hmm...
ist zwar jetzt kein guter Rat aber ich würde es durchziehen, alleine ums ihm zu zeigen, dass du im Recht bist
 
 
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sandman
Alt 30.12.2002, 03:07   #3
Standard

Die frage ist, wie er bei der auktion auftrat: als händler oder als privatperson? Wenn das rein privat war, trägt der käufer das risiko und eine klage würde nichts bewirken.

Aus sicht des verkäufers ist die sache ja auch nicht so schön: er hat das geld bekommen und die münzen versand - diese sind nun im hochwasser untergegangen und er soll das geld zurückzahlen. Da würde der schaden dann beim verkäufer liegen..

Was spricht denn ausser den bewertungen für einen gewerblichen händler - bsp. gesonderte mwst. angaben etc. War da irgendwas dabei?
 
 
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Kamikazebowler
Alt 30.12.2002, 11:01   #4
Standard

Ich bin aus Berlin, Zehlendorf!
Was gbr ist, weiß ich aber auch nicht. Wie ist sein Name, vielleicht kenne ich ihn. -kb
 
 
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razor300
Alt 30.12.2002, 14:04   #5
Standard

GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, auch bekannt als BGB-Gesellschaft. Da vereinigen sich zwei / mehrere zu einer juristischen Gesellschaft (Person) müssen sich aber nicht ins Handelsregister eintragen oä., ist also schnell & billig. Man tritt aber als Gewerbe auf, ist ziemlich häufig bei Gemeinschaftspraxen von Ärzten oder Anwälten anzutreffen. Den genauen Sinn der GbR in diesem Fall wollte mir der Herr bisher nicht verraten.

Die Frage ist: von der GbR wird bei Ebay in der Auktion nichts erwähnt, auch keine MwSt oder so. Privat oder Geschäftsmann? Ab wann ist man Geschäftsmann? Reicht dabei ein bestimmtes Handelsvolumen aus?

Ich wäre ja auch für eine gütliche Einigung mit dem Herren bereit, sagen wir 50:50. Er ist (nachdem ich Anwalt, Verbraucherschutz usw eingeschaltet habe und ihm diese Ergebnisse mitgeteilt hatte) auch zu einer Zahlung von 20-30 Euro bereit, das deckt aber im Moment ja noch nicht einmal diese Beratungskosten.

@Kamikaze: der Typ wohnt im Kühlebornweg...
 
 
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