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EBAY... Vom kauf zurücktreten

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HoTTe83
Alt 07.08.2005, 23:01   #1
Standard EBAY... Vom kauf zurücktreten

Mahlzeit

Ich hab ein problem. Ich hab bei ebay was ersteigert, bzw. 2 sachen ersteigert. Nur ich Idiot hab überlesen, das der Auktionspreis nur für ein Teil ist, also Endbetrag mal 2.

Und jetzt sitz ich dumm da, ich hab soviel geld überhaupt nicht. Das der preis nur für ein Teil gilt, stand nicht irgendwie kleiner im Text, ich habs einfach nur aus dummheit überlesen

Kann man irgendwie vom kauf zurücktreten?
 
 
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BoEhSeR OnKeL
Alt 07.08.2005, 23:08   #2
Standard

Wenns ein gewerblicher Verkäufer war hast du doch normalerweise ein 14 Tage Rückgaberecht. Ich würde sagen du lässt dir die Waare zuschicken und machst dann von deinem Rückgaberecht Gebrauch.

Ich denke nicht das man einfach so vom Kaufvertrag zurück treten kann, ich weiss es aber nicht 100%ig.
 
 
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HoTTe83
Alt 07.08.2005, 23:10   #3
Standard

ne, war von privat....

ich drchforste gerade die ganzen ebay reglungen.. und theoretisch ist das verboten was der verkäufer gemacht hat.

aber wie komme ich da jetzt glimpflich heraus oh man scheisse
 
 
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Perser
Alt 07.08.2005, 23:28   #4
Standard

Mensch das ist doch kein Problem, einfach dem Verkäufer schreiben was das Problem ist.
Er wird wohl Kulant genug sein es zu verstehen, aber natürlich musst du auch deine Buße tun und ihm eventuell die dadurch entstandenen Provisionen die er zahlen müsste ersetzen.
 
 
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HoTTe83
Alt 07.08.2005, 23:43   #5
Standard

naja ich hab gerade nochmal bei eay geschaut...

die auktionen sind ja so aufgeteilt:

Titel
Beschreibung (oben in den kästchen) wo man z.b. ankreuzt wo das ist etc. und da steht auch drin ANZAHL 2
erläuterung und da schreibt er ja noch zusätzlich rein preis gtl nur für ein teil (man braucht aber beide)

und laut ebay grundsatz muss schon aus der beschreibung hervorgehen, um was es sich handelt ohne die erläuterung zu lesen.

Und das ist ja eigentlich klar geschrieben... weil in der beschreibung und im titel steht ja 2 drin.
Also denkt man ja, es handelt sich um 2. und somit wäre es ja ein verstoßt gegen die ebay reglung, oder nicht?
 
 
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El Sparko
Alt 08.08.2005, 08:19   #6
Standard

dann formuliere das doch etwas verständlicher und trete an den verkäufer heran. mach ihm klar dass du nicht bezahlen wirst weil das ganze nicht anhand der ebay-regelungen abgeschlossen wurde.
 
 
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Felicitas
Alt 08.08.2005, 08:29   #7
Standard

mir ist ähnliches mal passiert. ich hab einfach ne nette mail an den verkäufer geschrieben, mich für die unannehmlichkeiten entschuldigt und er hat mir dann anstandslos nur ein teil geschickt.

halt einfach ne nette mail in der du erklärst.

mehr wirds nicht bedürfen.

und wenn, dann treib jetzt irgendwie das geld auf und versteiger es dann gleich wieder.
 
 
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HoTTe83
Alt 08.08.2005, 11:09   #8
Standard

naja der verkäufer will nicht abspringen... ich soll bzw. muss ihm jetzt das komplette geld überweisen.

hab die ohle eh nicht da, also mach ich das jetzt anderes, hab ja schon ne mail an ebay geschrieben, und bin mal gespannt was die antworten.

aber ich geh gleich zum anwalt, und der soll ein schreiben aufsetzen, das ich beide artikel, zu dem preis bekommen muss, wie sie bei ebay steht.
 
 
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mizue
Alt 08.08.2005, 11:12   #9
Standard

sind schon komische verkäufer... wo nichts ist, kann auch nichts kommen, oder?
 
 
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Ashley015
Alt 08.08.2005, 18:59   #10
Standard

Haste das Zeug denn schon bezahlt ?
Ich würde mal per E-mail oder so mit dem Verkäufer in Kontakt treten.Ansonsten wenn er sich nicht überreden lässt,bezahls einfach nicht.Gibt halt ne schlechte bewertung.NA und ?
 
 
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Roter_Drache
Alt 08.08.2005, 19:19   #11
Standard

Wie wäre es denn effektiver weise, wenn du uns mal den Link zu der Autkion schickst. Ich glaube der dürfte ja noch etwas Gültigkeit haben auch wenn das Bieten nicht mehr geht.

Was willst du hören?
Mit deiner Einwilligung zum Gebot ist der Kaufvertrag gültig, alles andere ist Kulanz seitens des Verkäufers.

Beschreibung (oben in den kästchen) wo man z.b. ankreuzt wo das ist etc. und da steht auch drin ANZAHL 2
erläuterung und da schreibt er ja noch zusätzlich rein preis gtl nur für ein teil (man braucht aber beide)

und laut ebay grundsatz muss schon aus der beschreibung hervorgehen, um was es sich handelt ohne die erläuterung zu lesen.
Wie interpretierst du denn diesen Satz?

UM was es sich handelt.

Ist eine Produktbezeichnung wie z.b. "Seife, Autoreifen, Lachsack"
so wie ich das sehe, muss in der Beschreibung nicht stehen "Autoreifenset - Bezahle jeden Reifen extra, also Angebotspreis mal 4"

Aber vielleicht versteh ich auch einfach deine komische Erläuterung nicht, aber ja aus Schaden wird mal klug.

RD
 
 
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dr.gonzo
Alt 08.08.2005, 20:17   #12
Standard

Wie der Rote Drache schon sagte, der Vertrag ist rechtsgültig. Die tour von Ashley015 kann man versuchen, wenn der Herr aber ne Rechtschutzversicherung hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Klage groß.

Bei mir war die Sache vergleichbar aber mein Verkäufer hat zum Glück nicht auf die Erfüllung bestanden.

Zur not kaufen (kleiner Kredit, vielleicht bei den Eltern) und selbst wieder verkaufen...
 
 
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Perser
Alt 08.08.2005, 21:04   #13
Standard

Ich würde auch gern mal einen Link des Artikels sehen.

Bisher scheint es mir so als hättest du einfach nicht aufgepasst beim Kauf und willst jetzt dem Verkäufer den schwarzen Peter zuschieben.
 
 
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MiKe
Alt 08.08.2005, 21:37   #14
Standard

gibt die anzahl nicht an, wie viele artikel insgesamt zur verfügung stehen? also sodass mehrere leute den artikel ersteigern können...
 
 
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semmela
Alt 09.08.2005, 03:29   #15
Standard

hast du ihm denn nicht gesagt, das du die kohle nicht hast? normalerweise könnte er doch den zweit-höchstbietenden anschreiben, das dieser dann den artikel bekommt. so hab ich das mal gehört. korrigiert mich wenn ich mich irre

wenn mir jmd mitteilt, das er nicht zahlen kann dann bestehe ich auch nicht drauf, sondern versteiger den artikel halt nochmal.

ansonsten wie oben schon gesagt, leih dir halt von deinen eltern oder so das geld und versteiger den artikel gleich wieder oder schreib du dann den zweit-höchstbietenden an und frage ob er ihn möchte. handelt es sich denn um soooo viel geld? was wars denn für ein artikel oder besser gesagt zwei
 
 
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HoTTe83
Alt 11.08.2005, 17:48   #16
Standard

ah.. hat sich erledigt...


verkäufer hat das teil "zurückgenommen"
 
 
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