
21.07.2003, 18:52
# 6 @Silent:
Klingt gar net so blöd, das kann man aber checken an den gekauften Artikel der letzten 3 Monaten
Also, folgendes:
Man ist unter 18->beschränkte Geschäftsfähigkeit
das verbietet es nicht, sich bei EBay rumzutreiben, aber etwas zu kaufen, weil man bei eBay nur ab 18 bieten darf...das heißt, die Mutter müsste für ihn geboten haben oder er müsste die Vollmacht der Mutter haben, bei dem Gerät mitbieten zu dürfen.
Eines ist jedenfalls klar, falls der Account (danach würd ich mich richten) auf den Namen des Jungens lief, dann hat er einen Fehler gemacht, gegen die AGB von eBay verstoßen, egal ob er die VOllmacht der Mutter/dem Vater hatte
Falls der Account der Mutter gehörte, ist das leider net so toll, weil sie ja dann von der ersteigerung wusste, da sie ja das Geld überwiesen hat...
Junge hat Geld (beschränkt Geschäftsfähig)->kauft Gerät (TG-Paragraph)->benötigt aber Vollmacht der Mutter wg. dem eBay Account, also trifft TG-Paragraph nicht zu->Mutter hat durch überweisung vom Kauf erfahren->Geld überwiesen->Kaufvertrag gültig von Anfang an...
Also einziges Schlupfloch dem zu drohen wäre, wenn der Account über den Jungen läuft
Wenn das Gerät lief als dus losgeschickt hast musst du das bloß beweisen und dafür hast du einen Zeugen, d.h. jetzt ist er in der Beweisschuld, da es ja ein Privat->Privat Handel ist
Hast du ihm das Geld schon per Nachnahme zurückgegeben oder isses noch bei dir?
Wenn du es noch hast gebs net her! Hergeben wäre einem Schuldeingeständnis gleich, egal ob der mit Anwalt gedroht hat oder nicht, der kann das ruhig machen, das gibt dir dann nur Zeit da der Anwalt ja dann bestimmt auch die ganze Sache mit eBay-AGB checkt und u.U. merkt, dass die einen fatalen Fehler gemacht haben! |