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ebay: Käufer behauptet CD Player sei total defekt obwohl es getestete Neuware ist!

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Manic
Alt 11.07.2003, 05:40   #1
Standard ebay: Käufer behauptet CD Player sei total defekt obwohl es getestete Neuware ist!

Ich habe einen MP3-CD-Player bei E-Bay verkauft der noch ganz neu war und den ich lediglich funktionsgeprüft hatte. Er war 100% in Ordnung und spielte alles ab. Nachdem der Käufer bzw. seine Mutter das Geld überwiesen hatte schickte ich das Paket versichert los.
2 Tage darauf erhielt ich eine e-mail wodrin mich der Käufer (ein 15 jähriger! => erlaubt? geschäftsfähig?) beschuldigte ihm einen defekten CD-Player verkauft zu haben. Er würde nichtmal original CDs abspielen und er will unbedingt Geld zurück. Ich schrieb ihn erstmal an das er versch. CDs testen soll, sie könnten ja auch mal verkratzt sein o.ä. Desweitern wollte ich eine genauere Fehlerbeschreibung. Jedoch bekam ich anstatt einer e-mail als Antwort am nächsten Tag einen Anruf seines Vaters der mich wütend beschuldigte seinem Sohn Schrott verkauft zu haben. Als ich ihm dann erklärte das das Gerät in einwandfreien, funktionstüchtigen Zustand war wurde er nur lauter und drohte mir sofort mit seinem Anwalt. Er verlangt sein Geld zurück und will mir den anscheinend nun wrklich kaputten CD-Player zurücksenden. Ich hakte nochmal nach. Das Paket kam laut seiner Aussage unversehrt an. Ich kann mir aber nicht erklären warum das Gerät auf einmal defekt sein soll. Was ist, wenn es durch unsachgemäße Benutzung kaputt gemacht wurde, es runterfiel o.ä. und er einfach behauptet es war schon vorher defekt? Da ich mich ziemlich unter Druck gesetzt fühlte willigte ich ein das Gerät zurückzunehmen doch dann bestand er noch darauf erst Geld wiederzubekommen und dann zurückzuschicken. Das sah ich nicht ein, er hatte auch erst unter 10 Bewertungen und schon eine negative, ich dagegen 100+ positive. Er wurde wieder lauter und drohte mit Anwalt etc bis wir uns auf Nachnahme einigten.

Aufjedenfall weis ich nicht wie man sich als Verkäufer bei sowas verhält, ist mir noch nie passiert, bin ich verpflichtet das Gerät zurückzunehmen? Was macht man in so einem Fall? Was ist wenn es wirklich vom Käufer kaputt gemacht wurde? Wer muss wem was beweisen? Was hätte ich bei einem Rechtsstreit für Aussichten? Ich habe einen Zeugen das der CD Player ok war aber ist es nicht Aussage gegen Aussage? Jedenfalls ist es sehr blöd wenn ich kein Geld mehr habe sondern nur noch ein defektes Gerät was ich nichtmal mehr wiederverkaufen kann.
 
 
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Krashok
Alt 11.07.2003, 08:25   #2
Standard

Seine Mutter hat doch das Geld überweiesen also ist das ihr Problem da sie (auch wenn es für ihn macht) das geld überweist. Ich tippe mal eher darauf das seine Eltern ihn unter druck gesetzt haben. Wenn du diese Freiklausel da von wegen Gebrauchtwarengarantie in deine Autkion gesetzt hast, dürfte er dir eigentlich nichts können.
 
 
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Anarchnophobia
Alt 11.07.2003, 15:36   #3
Standard

jup das hängt doch mit dem neuem gesetz zusammen...

wenn du NICHT ausdrücklich geschrieben hast keine garantie für die ware zu übernehmen - dann bist du auch daran gebunden dem käufer das gerät auszuhändigen was du angepriesen hast, einen funktionierenden CD-Player...

wenn du die klausel drin hast biste ehh aus dem schneider...

sollte punkt a) zutreffen besteht vielleicht immernoch die Möglichkeit das geschäft über die beschränkte-geschäfsfähigkeit von dem kerl in frage zu stellen, normalerweise ist es ja dann so das der verkäufer - wenn die Eltern widerspruch einlegen - das verkaufte zurücknehmen muss... wie es aber dann aussieht wenn das gerät kaputtgemacht wurde von dem Kerl ist eine gute frage, aber ich denke mal auch dann gilt das du das zurücknehmen und das Geld erstatten musst, du hättest es ihm ja gar nicht verkaufen dürfen. Anderseits könnte es auch sein das derjenige sich gar nicht hätte bei ebay rumtreiben dürfen???

wischwaschantwort die dir nicht weiterhilft, sorry... aber damit haste zumindest die grobe gesetzeslage, die feinheiten ->> sandman *g*
 
 
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Krashok
Alt 11.07.2003, 15:50   #4
Standard

na ne guck ma anarch seine mutter hat ja das geld überwiesen, also übernimmt sie seine pflichten als käufer und da ich mal schätze das die volljährig und somit vollgeschäftsfähig ist, müsste das so hinhauen.
 
 
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cyanide
Alt 12.07.2003, 15:54   #5
Standard

bestimmt hat der typ das gerät bereits schon vor der auktion gehabt und es war kaputt, dann bot er bei ner auktion mit, tauschte die geräte und will dann das kapuute wieder zurrück schicken
 
 
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an3
Alt 21.07.2003, 18:52   #6
Standard

@Silent:

Klingt gar net so blöd, das kann man aber checken an den gekauften Artikel der letzten 3 Monaten

Also, folgendes:

Man ist unter 18->beschränkte Geschäftsfähigkeit
das verbietet es nicht, sich bei EBay rumzutreiben, aber etwas zu kaufen, weil man bei eBay nur ab 18 bieten darf...das heißt, die Mutter müsste für ihn geboten haben oder er müsste die Vollmacht der Mutter haben, bei dem Gerät mitbieten zu dürfen.

Eines ist jedenfalls klar, falls der Account (danach würd ich mich richten) auf den Namen des Jungens lief, dann hat er einen Fehler gemacht, gegen die AGB von eBay verstoßen, egal ob er die VOllmacht der Mutter/dem Vater hatte

Falls der Account der Mutter gehörte, ist das leider net so toll, weil sie ja dann von der ersteigerung wusste, da sie ja das Geld überwiesen hat...

Junge hat Geld (beschränkt Geschäftsfähig)->kauft Gerät (TG-Paragraph)->benötigt aber Vollmacht der Mutter wg. dem eBay Account, also trifft TG-Paragraph nicht zu->Mutter hat durch überweisung vom Kauf erfahren->Geld überwiesen->Kaufvertrag gültig von Anfang an...

Also einziges Schlupfloch dem zu drohen wäre, wenn der Account über den Jungen läuft

Wenn das Gerät lief als dus losgeschickt hast musst du das bloß beweisen und dafür hast du einen Zeugen, d.h. jetzt ist er in der Beweisschuld, da es ja ein Privat->Privat Handel ist

Hast du ihm das Geld schon per Nachnahme zurückgegeben oder isses noch bei dir?
Wenn du es noch hast gebs net her! Hergeben wäre einem Schuldeingeständnis gleich, egal ob der mit Anwalt gedroht hat oder nicht, der kann das ruhig machen, das gibt dir dann nur Zeit da der Anwalt ja dann bestimmt auch die ganze Sache mit eBay-AGB checkt und u.U. merkt, dass die einen fatalen Fehler gemacht haben!
 
 
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Manic
Alt 23.07.2003, 06:42   #7
Standard

danke für die ausführliche antwort, die nachnahmesendung habe ich leider angenommen und bezahlt, der witz ist, das gerät funktioniert bei mir wieder nachwievor, original cds/cdr/cdrw/mp3cds alles geht nur bei 2 enhanced cds mit multimedia tracks machte er probleme (z.B neue metallica) und sprang immer, aber ist dies ein gerät-defekt? kann doch am cd format liegen. jedoch spielt mein eigener portabler cd player einer anderen marke alles ab. und die behauptungen des käufers die akkus gingen nicht usw. waren schlichtweg falsch und sind wohl auf bedienungsfehler zurückzuführen.

das problem jetzt ist, dass ich auf den versandkosten festsitze. unverschämterweise war der NN Betrag 6 Euro höher als das überwiesene Geld von Ihnen damals. Und die anfänglichen versandkosten zahlte auch ich, insg. 15 euro verlust inkl ebay angebotsgebühr. würdet ihr nun z.B. mit einem mahnbescheid drohen und verlangen das er die ganzen 15 euro umgehend erstattet? weil eigentlich bin ich ja doch im recht denke ich und selbst viele händler erstatten nichtmal die rücksendekosten wenn ein gerät kaputt ist. jedoch ab ich auch kein bock das die sache später doch noch einem anwalt übergeben wird. achja den account des jungen hat ebay überprüft und sofort gesperrt.
 
 
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Filmazoid
Alt 23.07.2003, 07:39   #8
Standard

Siehs als Lehrgeld, wie man es nicht macht.
 
 
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an3
Alt 23.07.2003, 19:44   #9
Standard

also ich würd da schon nachhaken und ggf. auch mit Anwalt drohen (muss ja nicht soweit kommen)...Aber 15 Euro Verlust sind schon einiges und wenn du im Recht bist und das bist du in dem Fall ja sicher, dann hast du nichts zu verlieren wenn du einfach nur drohst...wenn du sowieso schon einen Anwalt hast würd ich dem einfach mal sagen der soll nen Brief an die schreiben mit allen Tatsachen von Wegen Account eines Minderjährigen bei eBay und damit auch als Grund drohen, wenn deine Unkosten nicht erstattet werden!
 
 
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