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Ebay Habe Motorrad ersteigert und kriege es nicht

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Fleonskatze
Alt 14.12.2005, 18:18   #1
Standard Ebay Habe Motorrad ersteigert und kriege es nicht

Hallo habe ne ktm ersteigert uns wollte die bankverbindung zum das geld überweisen dann schrieb er ich kann das moped nichhaben Verkäufer hat mir gesagt er hat vergessen es raus zu machen. kann ich 15% des kaufpreises 5122euro verlangen??

Gruß Raymond

Geändert von Fleonskatze (14.12.2005 um 18:46 Uhr).
 
 
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fantamaus
Alt 14.12.2005, 18:20   #2
Standard

was möchtest du genau? könntest du deine frage vielleicht so ausdrücken, dass auch wir sie verstehen? Und vielleicht noch etwas vorgeschichte zum besseren durchblick?
Dange
 
 
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PowerWapiti
Alt 14.12.2005, 18:23   #3
Standard

du kannst auf den Kaufvertrag bestehen und musst aber die ganzen 5.122 Euro zahlen!

wieso sollte er dir 15% schenken?
 
 
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Fleonskatze
Alt 14.12.2005, 18:44   #4
Standard

Zitat von PowerWapiti
du kannst auf den Kaufvertrag bestehen und musst aber die ganzen 5.122 Euro zahlen!

wieso sollte er dir 15% schenken?


weil wenn mann von nem kauf zurükc tritt muss mann auch 15% bezahlen und anders rum genau so oder?
 
 
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Grandylein
Alt 14.12.2005, 18:49   #5
Standard

~zurücküberweisen lassen? da keine ware angekommen?
 
 
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vase2k
Alt 14.12.2005, 18:56   #6
Standard

also ..

1) wo ist das festgelegt, dass du 15% zahlen musst, wenn du vom verkauf zurücktrittst ?

2) hast du eine anzahlung geleistet oder sonst irgendwas in der richtung unternommen ?

3) bei nichterfüllung eines vertrages (den ihr ja ohne zweifel miteinander habt) besteht ein sonderkündigungsrecht .. die frage wäre nur, inwiefern das hier gilt ..
 
 
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MiKe
Alt 14.12.2005, 19:19   #7
Standard

kannst du uns nicht einfach erklären, was wie wo wann passiert ist? könntest dir ruhig mal mehr als 10sec. zeit für deine posts nehmen
 
 
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PowerWapiti
Alt 14.12.2005, 20:01   #8
Standard

hast du überhaupt schon überwiesen?

oder will er einfach das Motorrad nicht rausgeben? weil evt. der Auktionspreis zu niedrig ist?

du kannst ja per Anwalt drauf einklagen, dann kriegst du es zu dem Preis.. aber wieso 15% ??

das schreiben die Verkäufer immer gegen Spassbieter rein, da die ja auch Einstellgebühren haben.



Wenn du allerdings schon bezahlt hast, hast du entweder Anspruch auf das volle Geld oder Motorrad.. ansonsten fahre mit ein paar deiner Kollegen zu ihm hin und hol dir dein Geld/Motorrad wieder
 
 
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Fleonskatze
Alt 14.12.2005, 20:07   #9
Standard

Zitat von PowerWapiti
hast du überhaupt schon überwiesen?

oder will er einfach das Motorrad nicht rausgeben? weil evt. der Auktionspreis zu niedrig ist?

du kannst ja per Anwalt drauf einklagen, dann kriegst du es zu dem Preis.. aber wieso 15% ??

das schreiben die Verkäufer immer gegen Spassbieter rein, da die ja auch Einstellgebühren haben.



Wenn du allerdings schon bezahlt hast, hast du entweder Anspruch auf das volle Geld oder Motorrad.. ansonsten fahre mit ein paar deiner Kollegen zu ihm hin und hol dir dein Geld/Motorrad wieder


hallo ne habe kein geld überwiesen er hat mir gleich nach Auktionsende gesagt er hat das moped schon verkauft aber ebay is doch ein gültiger Kaufvertrag oder nicht?? wieso soll ich keine 15% kriegen sondern nur verkäufer ist unfair.
 
 
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PowerWapiti
Alt 14.12.2005, 20:15   #10
Standard

wieso solltest du Geld kriegen??
du hast ja keine Kosten? (Einstellgebühren, eBay-Provision usw..)

du kannst nur Schadensersatz fordern, aber auch nicht einfach so..


wenn du das Motorad unbedingt willst, geh zum Anwalt und klage es ein.. ansonsten vergiss es und biete irgendwo anderst mit
 
 
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El Sparko
Alt 14.12.2005, 20:54   #11
Standard

also wenn deine kommunikation mit dem typen auch so ausführlich von statten ging wie hier dann kann ich es verstehen wenn er dich verarscht.

aber mal so festgehalten: über ebay ist ein gültiger kaufvertrag zustande kommen. du kannst nun auf erfüllung klagen mit allen rechtlichen mitteln die sich dir bieten, dein anwalt berät dich.

diese ominösen 15% die du dir da immer einbildest haben aber keinerlei grundlage. so wie es jetzt aussieht, also vertrag bleibt unerfüllt, verliert sogar der verkäufer, weil er auf jeden fall 1% des verkaufspreises an ebay als gebühr abtretet.
 
 
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endeffects
Alt 16.12.2005, 00:28   #12
Standard

entweder gibst du dich damit zufrieden das der gute mensch dich "rechtzeitig" informiert hat oder du bist hartnäckig und bestehst auf den
rechtsgültigen vertrag

solltest du dich für die letztere variante entscheiden dann hast du die
möglichkeit 10 tagen nach der auktion unter "mein ebay" > unstimmigkeiten online klären (links im menü) > Nicht erhaltenen oder von der Beschreibung abweichenden Artikel melden > mit hilfe der auktionsnummer den anbieter bei ebay zu einer stellungnahme aufzufordern (ganz offiziell)

damit hättest du dann erst einmal deine rechtssicherheit hergestellt,
sofern es dann zu keiner einigung kommt solltest du strafanzeige stellen.

nunja - du könntest es dann durchfechten und würdest sicher recht bekommen, aber wir sind alle nur menschen und jeder macht mal fehler,
ein schaden ist dir ja nun zum glück nicht entstanden

mfg
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 16.12.2005, 11:44   #13
Standard

Ich glaube fleon hat noch gar nicht überwiesen weil er die Kontoverbindung des Verkäufers nicht hat.

Wenn dem so ist freu dich dass du keinen Verlust gemacht hast.
Mach das aber mit dem Verkäufer ab und ihr annulliert dann einvernehmlich den Vertrag.
Wenn er da rumzickt hau ihm ne Beschwerde rein.
Ich würd aber auf jeden Fall drauf bestehen dass er die Transaktion nichtig macht (gibt da für Verkäufer extra ne Option hab ich mal gesehen). Weil wenn das nicht offiziell ist kann er irgendwann wieder ankommen und 5000nochwas Euro velangen.

Und dann such dir ein neues Moped!
 
 
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francis
Alt 21.12.2005, 15:42   #14
Standard

ab zum Anwalt!
 
 
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Calli
Alt 21.12.2005, 16:51   #15
Standard

also ich sags mal so, wenn du dabei ein super mega geiles schnäppchen gemacht hast würde ich darauf bestehen. wenn du die maschine zu dem preis wiederbekommst würd ichs lassen. würg ihm eine negative bewertung rein und gut ist.

das mit ebay würde ich 100%tig machen damit er zumindest eine Verwarnung bekommt. Wenn er schon eine hat ist der Account weg.
 
 
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an3
Alt 21.12.2005, 22:37   #16
Standard

Zitat von PowerWapiti
Wenn du allerdings schon bezahlt hast, hast du entweder Anspruch auf das volle Geld oder Motorrad.. ansonsten fahre mit ein paar deiner Kollegen zu ihm hin und hol dir dein Geld/Motorrad wieder
oder beides

am besten mit ein paar Glatzenkumpels


@starter:
Erstmal bist du total komisch mit deinen dreizeilenpostsohnepunktundkommaundnurmitfragezeic hen, aber egal.
Du kannst ihm ja anfangs einfach so mit Anwalt drohen, wenn du der Meinung bist, dass du das ktm günstiger nicht kriegst und sich das auch wirklich lohnt. Sonst eben noch mit eBay Kontakt aufnehmen. Und wenn der Typ nicht antwortet, kannst du dann ja wirklich zum Anwalt. Mit Drohungen kommst du aber schon recht oft weiter. Ich hatte bisher ein mal so ein Problem über eBay und eine Drohung bezüglich Anwalt etc. hat dann geholfen. Wenn nicht, dann eben wirklich durchziehen. Wie gesagt, falls du wirklich denkst, es lohnt sich!

Und bevor du zum Anwalt gehst: Lerne Reden mit Punkt und Komma. Und zieh dir was gescheites an!
 
 
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jurastudent
Alt 27.12.2005, 16:36   #17
Standard

Vertrag = 2 übereinstehende Willenserklärungen

Angebot: Verkaufsangebot ist hier das einstellen des Artikels bei Ebay. Daraus folgt ein Verkaufsangebot an den höchstbietenden am Ende der Versteigerung

Annahme: Deine Ersteigerung des Artikels stellt die Annahme da.

Ein Kaufvertrag ist somit zu Stande gekommen.

Gemäß §433 hast du einen Anspruch auf übereignung der Kaufsache und er auf Bezahlung des Kaufpreises.

Das ist erstmal die Situation bei Angebotsende.

Er hat nun vergessen, dass Angebot zu löschen. Das stellt einen Irrtum da.

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.


Demnach kann dein Verkäufer die Willenserklärung wegen Irrtums anfechten, wodurch sie von vornherein nicht geäußert ist, womit es keinen Vertrag, und für dich auch keinen Anspruch gäbe.


Der Verkäufer hat in jedem fall seine Willenserklärung dir gegenüber angefochten. Auch wenn er das nicht explizit gesagt hat, hat er deutlich gemacht, dass das Angebot nur aufgrund eines Irrtums zu Stande gekommen ist. Nach dem Prinzip "Falsa Demonstratio non nocet" (eine falsche Bezeichnung schadet nicht) müßte man wohl von einer Anfechtung ausgehen, also hast du keinen Anspruch darauf, dass er dir das Motorrad gibt, also Geld gar nicht erst überweisen, wenn du noch nicht hast.


Nach §122 müßte der Verkäufer dir den Schaden ersetzen, der dir durch das Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages entstanden ist. Aber welchen Schaden hast du bitte erlitten? Das du die Maschine nicht kriegst ist ärgerlich, aber kein Schaden.
Wenn du nun schon Zubehör für das ding gekauft hättest, dann könnte das als Schaden gelten (bin mir aber nicht sicher, mußt du deinen Anwalt fragen).


Nun noch das übrige:

1. Dies war keine Rechtsberatung, wegen einer Rechtsberatung ist ein Anwalt zu konsultieren
2. Alle zitierten §§ sind solche des BGB
3. Alle Angaben sind ohne Gewähr
4. Für eventuelle Fehler übernehme ich keine Haftung.

Schöne Grüße
 
 
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francis
Alt 05.01.2006, 23:58   #18
Standard

1.semester?
 
 
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jurastudent
Alt 06.01.2006, 00:16   #19
Standard

Zitat von francis
1.semester?
rrrrrrrichtig
 
 
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an3
Alt 06.01.2006, 12:57   #20
Standard

Was wurde denn jetzt draus?

PS: Sowas lernt man auch auf jedem Wirtschaftsgymnasium, nix für ungut, aber für sowas braucht man kein Studium
 
 
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