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ebay - betrug?


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legolas
Alt 12.03.2008, 23:43   #1
Standard ebay - betrug?

hallo liebe planetarier, ich habe eine frage zu ebay.

ich habe auf einen artikel geboten, bei dem ich 24h vor ende der auktion der höchstbietende war.

(ich hatte mich bereits vor 2 tagen mit dem käufer in verbindung gesetzt und ihm ein sofortkaufangebot von 180 euro gemacht, welches er jedoch ablehnte, mit der begründung er würde durch die auktion mehr bekommen)

23h vor ende der auktion las ich folgendes:

Der Verkäufer hat dieses Angebot beendet. (Näheres finden Sie unter Umständen in nachfolgender Artikelbeschreibung.)

Dieser Artikel oder ein identischer Artikel wurde wiedereingestellt.

ich schaute mir den wiedereingestellten artikel an, und sah original die selbe auktion, nur das die gebote zurückgesetzt wurden und ein sofortkauf von 400 euro möglich war. 10 minuten später war der account für 400 durch den sofortkauf verkauft.

wie ist es möglich, dass die auktion abgebrochen wurde?

(der verkäufer hat hier meiner meinung nach kalte füße bekommen, als er gesehen hat das wohl nicht mehr als 100 euro dabei rumkommen)

es ist doch nicht gestattet auktionen abzubrechen oder? es handelt sich hier meiner meinung nach um betrug. er unterbreitet mit der auktion ein angebot, von dem er nicht einfach so zurücktreten kann. §119 BGB, das den abbruch wegen irrtums gestatten würde, entfällt, da bei der wiederreinstellung des artikels ORIGINAL eine auktion mit selben inhalt gestartet wurde.


habt ihr meinungen, tipps was ich hier machen kann?


Wer die Ebay-Funktion "Angebot vorzeitig beenden" im erlaubten Zeitraum nutzt, ist trotzdem nicht aus dem Schneider. Das Oberlandesgerichtes Oldenburg hat in einem Urteil vom 28.07.2005 festgestellt (AZ 8 U 93/05, www.pcwelt.de/bd3), dass ein verbindliches Angebot auch bei vorzeitigem Beenden der Auktion weiterhin gilt. Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss unter Umständen dennoch an den Höchstbietenden verkaufen.
Bitter ist das für Anbieter, die sich tatsächlich in der Artikelbeschreibung geirrt haben oder den Artikel nicht mehr verkaufen können, weil er tatsächlich kaputt oder nicht mehr vorhanden ist. Ins Auge gehen kann das auch für diejenigen, die ihr Angebot zurücknehmen, weil sie merken, dass sie nicht den gewünschten Verkaufspreis erzielen.
Nur die Funktion „Angebot vorzeitig beenden" zu benutzen, reicht also nicht aus, sich aus einem Kaufvertrag auszuklinken. Der Verkäufer kann höchstens versuchen - so Rechtsanwalt Johannes Richard (www.internetrecht-rostock.de) - den Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtum anzufechten (§ 119 BGB).


damit ist ja bewiesen, das der verkäufer hier nicht ordnungsgerecht handelt.

wie kann nachweisen, dass ich der höchstbietende war? die gebotshistory wurde gelöscht. ebay müsste diese jedoch gespeichert haben oder?

Geändert von legolas (12.03.2008 um 23:55 Uhr).
 
 
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Jason Evil
Alt 13.03.2008, 05:02   #2
Standard

10 minuten später war der account für 400 durch den sofortkauf verkauft.
Was denn fürn Account? WoW? Mal davon abgesehen das das von Blizzard selber nicht gern gesehen wird wäre ich da sehr vorsichtig, da der alte Besitzer sich ohne weiteres den Account von Blizzard zurück holen lassen kann. Muss nur sagen das er angeblich gehackt wurde. Die privaten Daten stehen ja weiterhin in den Account Details und lassen sich - abgesehen von der Adresse - auch nicht ändern. Der Name bleibt drin. So kann er sich als Account Inhaber identifizieren.
 
 
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Tay
Alt 13.03.2008, 07:09   #3
Standard

Zitat von legolas
wie kann ich nachweisen, dass ich der höchstbietende war? die gebotshistory wurde gelöscht. ebay müsste diese jedoch gespeichert haben oder?
Reicht da nicht die Gebotsbestätigung mit Kennzeichnung als "Sie sind zur Zeit der Höchstbietende" aus? Bei nem weiteren Gebot, bekommst du ja normal erneut eine Mail, sofern du überboten wurdest. Aber ich denke, da die Angebote meist auch nach Beeindigung noch online sind, wird eBay da auch schon einige Rücklage haben und das Tool SellersBestFriend notiert sich sowas ja ebenso. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das lediglich die E-Bay Nutzer verwenden. Ebay wird denke ich selbst auch was ähnliches haben.
 
 
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Darkness
Alt 13.03.2008, 10:41   #4
Standard

Man kann, wenn ich mich recht erinnere, bei eBay seine Auktion zu jeder Zeit beenden. Zum Beispiel wenn man den Artikel anderweitig losgeworden ist.
Ihn danach wieder reinzustellen ist natürlich nicht die feine englische, doch ich kann dir versichern das dies (fast) jeder macht.
Es ist einfach praktisch jemanden an der Hand zu haben der kurz vor Ende noch mal "bietet" wenn der Preis nicht hoch genug ist.
 
 
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Manni
Alt 13.03.2008, 19:32   #5
Standard

Mal so als Denkanstoß: Wenn es dem Verkäufer von ebay technisch ermöglicht wird, wird´s wohl legal sein.
 
 
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Jumpy
Alt 13.03.2008, 19:53   #6
Standard

Gehen wir mal in der Theorie davon aus, dass Legolas rechthat bzw. Anspruch auf die Ware hätte, den müsste er beweisen, dass er der höchst Bietende war und die Ware wohl einklagen müssen. Ebay könnte man sicherlich anschreiben, allerdings bezweifel ich den Erfolg auf diesem Weg.
Auch diese Tatsache
ich schaute mir den wiedereingestellten artikel an, und sah original die selbe auktion, nur das die gebote zurückgesetzt wurden und ein sofortkauf von 400 euro möglich war. 10 minuten später war der account für 400 durch den sofortkauf verkauft.
lässt darauf schliessen, dass der Verkäufer ein Sofortkaufsagebot über 400€ wohl hatte, ansonsten wär der Handel ja nicht so schnell besiegelt worden. Demnach war dein Angebot wahrscheinlich nicht das Höchste inoffizielle Angebot.

Geändert von Jumpy (13.03.2008 um 20:04 Uhr).
 
 
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