hallo liebe planetarier, ich habe eine frage zu ebay.
ich habe auf einen artikel geboten, bei dem ich 24h vor ende der auktion der höchstbietende war.
(ich hatte mich bereits vor 2 tagen mit dem käufer in verbindung gesetzt und ihm ein sofortkaufangebot von 180 euro gemacht, welches er jedoch ablehnte, mit der begründung er würde durch die auktion mehr bekommen)
23h vor ende der auktion las ich folgendes:
Der Verkäufer hat dieses Angebot beendet. (Näheres finden Sie unter Umständen in nachfolgender Artikelbeschreibung.)
Dieser Artikel oder ein identischer Artikel wurde wiedereingestellt.
ich schaute mir den wiedereingestellten artikel an, und sah original die selbe auktion, nur das die gebote zurückgesetzt wurden und ein sofortkauf von 400 euro möglich war. 10 minuten später war der account für 400 durch den sofortkauf verkauft.
wie ist es möglich, dass die auktion abgebrochen wurde?
(der verkäufer hat hier meiner meinung nach kalte füße bekommen, als er gesehen hat das wohl nicht mehr als 100 euro dabei rumkommen)
es ist doch nicht gestattet auktionen abzubrechen oder? es handelt sich hier meiner meinung nach um betrug. er unterbreitet mit der auktion ein angebot, von dem er nicht einfach so zurücktreten kann. §119 BGB, das den abbruch wegen irrtums gestatten würde, entfällt, da bei der wiederreinstellung des artikels ORIGINAL eine auktion mit selben inhalt gestartet wurde.
habt ihr meinungen, tipps was ich hier machen kann?
Wer die Ebay-Funktion "Angebot vorzeitig beenden" im erlaubten Zeitraum nutzt, ist trotzdem nicht aus dem Schneider. Das Oberlandesgerichtes Oldenburg hat in einem Urteil vom 28.07.2005 festgestellt (AZ 8 U 93/05, www.pcwelt.de/bd3), dass ein verbindliches Angebot auch bei vorzeitigem Beenden der Auktion weiterhin gilt. Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss unter Umständen dennoch an den Höchstbietenden verkaufen.
Bitter ist das für Anbieter, die sich tatsächlich in der Artikelbeschreibung geirrt haben oder den Artikel nicht mehr verkaufen können, weil er tatsächlich kaputt oder nicht mehr vorhanden ist. Ins Auge gehen kann das auch für diejenigen, die ihr Angebot zurücknehmen, weil sie merken, dass sie nicht den gewünschten Verkaufspreis erzielen.
Nur die Funktion „Angebot vorzeitig beenden" zu benutzen, reicht also nicht aus, sich aus einem Kaufvertrag auszuklinken. Der Verkäufer kann höchstens versuchen - so Rechtsanwalt Johannes Richard (www.internetrecht-rostock.de) - den Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtum anzufechten (§ 119 BGB).
damit ist ja bewiesen, das der verkäufer hier nicht ordnungsgerecht handelt.
wie kann nachweisen, dass ich der höchstbietende war? die gebotshistory wurde gelöscht. ebay müsste diese jedoch gespeichert haben oder?