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eBay Artikel bei Versand kaputt gegangen

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n4ut1lus
Alt 12.01.2007, 15:43   #1
Standard eBay Artikel bei Versand kaputt gegangen

habe letztens einen Tft (Xerox XL775D) bei ebay verscheuert...
das teil an den höchstbietenden verschickt....
ein paar tage später kam ne mail vom käufer, darin stand das die Glascheibe des TFT`s (ja, dieser TFT hat ne Glasfront) kaputt ist...
er verlangt von mir...das ich ihm das geld zurückerstatte... sonst will er seinen Anwalt auf mich loslassen...

Habe übrigens in der Artikelbeschreibung die Garantie und Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen....zudem war der Versand unversichert.
ist das dadurch sein problem???
 
 
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vase2k
Alt 12.01.2007, 15:45   #2
Standard

japp .. ist definitiv sein problem . .wenn du in deiner auktion drauf hingewiesen hast, dass der versand unversichert ist und du den tft ordentlich eingepackt hast, dann ist es sein problem
 
 
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short_cut_baby
Alt 12.01.2007, 15:59   #3
Standard

Richtig. Schon allein beim unversichtern Versand kann er dich nciht verklaen. ist übrigens immer nützlich, wenn du dabei stehen hast, dass es eine private Auktion ist und du nach dem Kauf keinerlei Haftung übernimmst und kein Rücknahmerecht oder Garantie darauf ist (bei manchen Artikel eben nur Garantie vom hersteller).
 
 
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n4ut1lus
Alt 12.01.2007, 16:12   #4
Standard

Zitat von short_cut_baby
immer nützlich, wenn du dabei stehen hast, dass es eine private Auktion ist und du nach dem Kauf keinerlei Haftung übernimmst und kein Rücknahmerecht oder Garantie darauf ist ....
hab ich ja zum glück sehr ausfürlich gemacht (siehe anhang)

@ vase2k: und wie sieht es aus wenn die ware nicht (sehr) ordentlich verpackt wurde?
meine verpacunngskünste weisen nämlich noch einige mängel auf ,
ich habe ordentlich luftpolsterfolie rumgewickelt, des teil, in nen karton gelegt, der dann noch mit viel viel zeitungspapier "gepolstert" war .

gilt das als "ordentlich verpackt"?
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Name:	Haftungsausschluss.JPG
Hits:	35
Größe:	28,0 KB
ID:	3439  
 
 
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distressed
Alt 12.01.2007, 16:15   #5
Standard

sorry fürs ot aber wie blöd kann man sein so etwas mit unversichertem versand zu kaufen -.-

konnte der bildschirm im karton noch "wackeln"? wenn die zeitung sehr geknüllt war müsste sie eigentlich federnd genug sein.
schaumstoff und alles ähnliche würde aber denke ich sicherer sein, da es nicht wie zeitung "auseinanderfällt"
 
 
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OrionX
Alt 12.01.2007, 17:20   #6
Standard

ähm über was hast du verschickt? DHL Postpaket doch sicher? weil meines wissens gehts ab einer gewissen größe nur mit paket und dhl postpakete sind eich immer per post versichert.
 
 
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n4ut1lus
Alt 12.01.2007, 17:26   #7
Standard

nööö, ich habs per hermes verschickt.

der paketdienst weigert sich aber, den schaden zu ersetzen
 
 
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distressed
Alt 12.01.2007, 17:33   #8
Standard

auf der homepage von denen steht:
Zu befördernde Gegenstände müssen mit einer geeigneten Verpackung (Innenverpackung / Außenverpackung / Verschluss) versehen werden. Insbesondere bei zerbrechlichen Gegenständen ist auf spezielle transportgerechte Innenverpackung (Formaschaum, Wellpappe, Styropor, Luftpolsterfolie o.ä.) zu achten. Für unverpackte bzw. nicht adäquat verpackte Sendungen wird keine Haftung übernommen.
weiterhin ist hier eine übersicht zu den verpackungsrichtlinien.
wenn du jetzt beweisen kannst, dass du dich daran gehalten hast, müsstest du es erstattet bekommen...
 
 
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n4ut1lus
Alt 12.01.2007, 17:41   #9
Standard

ich kann es nun aber nicht beweisen
da ich von meinen kartons keine fotos oder ähnliches mache... und auch keine zeugen habe....
bin ich nun verpflichtet ihm das geld zurückzuerstatten? oder was
darauf hab ich nämlich, wie ihr euch denken könnt, aufgrund des verlustes von ware und geld keinen bock...

wie sieht es aus, wenn der käufer das gegenteil auch nicht beweisen kann?
(also, das die ware NICHT ordnungsgemäß verpackt war)
 
 
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distressed
Alt 12.01.2007, 17:46   #10
Standard

es muss ja auch in seinem interesse sein, dass er es erstattet bekommt. seis von dir oder von hermes.
frag ihn einfach, ob er ein foto des gesamten machen könnte (musst du nur hoffen, dass er nich noch polstermaterial weggenommen hat).
einen versuch ist es wert.
 
 
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n4ut1lus
Alt 12.01.2007, 18:00   #11
Standard

werd ich machen,
danke schonma für eure antworten...

ich werd euch auf dem laufenden halten
(falls es überhaupt einen interresiert )
 
 
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distressed
Alt 12.01.2007, 18:02   #12
Standard

Zitat von n4ut1lus
(falls es überhaupt einen interresiert )
mich schon, bisher fand ich hermes besser als dhl ^^ und da wir fast täglich pakete bekommen...
 
 
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n4ut1lus
Alt 14.01.2007, 18:28   #13
Standard

also, der käufer hat keine beweise dafür das ich es nicht ordentlich verpackt habe ...

und aus welchen gründen auch immer hat er die drohung mit dem anwalt zurückgenommen (nachdem ich ihm ne nette mail mit einigen gesetztestexten geschickt habe.... )
 
 
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reyals
Alt 14.01.2007, 21:08   #14
Standard

wahrscheinlich hetzt er jetzt hermes den Anwalt auf den Hals
Ich weiß schon, warum ich bei Ebay weder kaufe noch verkaufe.
Der arme Typ mit dem kaputten Bildschirm. Hoffentlich gibt er das nächste mal das Geld für den versicherten Versand aus, also mal ganz ehrlich, sowas lässt man sich doch nicht unversichert schicken?
 
 
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Pretender
Alt 15.01.2007, 13:39   #15
Standard

Naja also bei Ebay kann man schon Sachen (Ver)Kaufen, aber bei so teuren Sachen, würd ichs mir 3mal überlegen und evtl nur "Via Abholung" ausmachen.
 
 
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soul.
Alt 15.01.2007, 15:02   #16
Standard

fuer sachen, die auf dem postweg kaputt oder verloren gegangen sind haftet so weit ich weiss nie der versender.
 
 
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n4ut1lus
Alt 15.01.2007, 15:25   #17
Standard

Zitat von soul.
fuer sachen, die auf dem postweg kaputt oder verloren gegangen sind haftet so weit ich weiss nie der versender.
das problem ist, das die umverpackung in einwandfreiem zustand ist, daher haftet der hermes paketdienst nicht dafür wenn die ware kaputt ist, da die dann davon ausgehen, das die ware nicht ordentlich verpackt war, was ich allerdings nicht beweisen kann...

aber das hat sich ja zum glück erledigt
 
 
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soul.
Alt 15.01.2007, 19:55   #18
Standard

normal ist es so, dass der kaeufer dann halt pech hat. musst evtl. nen zeugen angeben, der dir bestaetigen kann, dass der artikel beim einpacken noch heil war und du den einwandfrei verpackt hast.
 
 
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Pretender
Alt 15.01.2007, 22:05   #19
Standard

Du bist da so oder so schonmal raus, da du angegeben hast, das du für nix haftest etc.
 
 
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