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Droh-SMS - Was tun?

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DasTobbi
Alt 12.09.2006, 13:28   #1
Standard Droh-SMS - Was tun?

Juten Tach zusammen,

eine Freundin von mir wird seit geraumer Zeit unter anderem durch androhung von Schläge per SMS psychisch ziemlich unter Druck gesetzt. Gibt es irgendeine Möglichkeit gerichtlich dagegen vorzugehen?
Die SMS liegt noch vor.

Danke im Vorraus für die Antworten!
 
 
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MiKe
Alt 12.09.2006, 14:47   #2
Standard

anzeigen wg. verstoßes gegen die §§ 126, Abs. 1, punkt 3 und 241, Abs 1. StGB dazu noch ne unterlassungsklage. wenn die nummer vom eigenen handy aus gemacht wurde (und das bewiesen werden kann, dass das auch diese person war), dann dürfte die sache schnell durchgezogen sein!

Geändert von MiKe (12.09.2006 um 16:17 Uhr).
 
 
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Squdus
Alt 12.09.2006, 16:08   #3
Standard

Von wieviel SMS reden wir hier? Momentan schaut es ja bloß nach einer aus, und dafür so nen Aufstand machen? Ich weiß ja nicht. Wenn es nur bei einer bleibt und nichts folgt, also wirkliche Gewalt, würde ich nichts machen.
Man muss ja auch nicht aus jeder Mücke nen Elefanten machen, meiner Meinung nach. Aber gut, vielleicht unterschätze ich auch bloß die Situation.
Vielleicht könntest Du sie ja daher mal etwas näher erläutern.
 
 
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mephisto
Alt 12.09.2006, 16:08   #4
Standard

Mike .. wenn du bitte die Paragrafen, bzw deren Namen, noch ausschreiben würdest, wäre das für alle user, die nicht unbedingt im nächsten STGB nachsehen möchten oder garkeins haben, bestimmt sehr vorteilhaft!
 
 
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MiKe
Alt 12.09.2006, 16:21   #5
Standard

naja, 10sec. googlen hätten's zwar auch getan, aber weil du's bist

§126, StGB:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
[...]
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226 [definiert die schwere Körperverletzung])
[...]
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§241, StGB:
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
da das ganze in tateinheit stattfand, würde die bestrafung des 241ers zur geltung kommen nach §52, Abs. 1 und 2, StGB
§52, StGB:
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

Geändert von MiKe (12.09.2006 um 16:26 Uhr).
 
 
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Squdus
Alt 12.09.2006, 16:26   #6
Standard

Na ja, man muss ja nicht gleich das StGB im Haus haben, solange man Internet hat kann man sich diese Art von Ausgaben sparen.

StGB §§ 126 und StGB §§ 241

/edit: Tjo, Mike war wohl schneller.
 
 
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MiKe
Alt 12.09.2006, 16:27   #7
Standard

bingo, daher hab ich auch die gesetzestexte! ich hoffe, jetzt sind alle fragen beantwortet *g*
 
 
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Joanna
Alt 12.09.2006, 19:53   #8
Standard

kann man nicht einige Nummern auch einfach "sperren" ... dann bekommt si zumindestens keine SMS mehr.
 
 
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