naja, 10sec. googlen hätten's zwar auch getan, aber weil du's bist
§126, StGB:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
[...]
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226 [definiert die schwere Körperverletzung])
[...]
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§241, StGB:
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
da das ganze in tateinheit stattfand, würde die bestrafung des 241ers zur geltung kommen nach §52, Abs. 1 und 2, StGB
§52, StGB:
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.