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drogentest positiv


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mizue
Alt 15.12.2007, 00:19   #1
Standard drogentest positiv

mal angenommen man wird bei ner verkehrskontrolle rausgezogen und ein drogentest wird durchgeführt. dieser test fällt dann positiv aus... was erwartet einen als volljähriger, wenn man jahre zuvor schon positiv auf drogen getestet wurde? höchstwahrscheinlich wird einem dann auch der führerschein entzogen oder?
 
 
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Tox!cfox
Alt 15.12.2007, 00:27   #2
Standard

Nachdem man mit aufs Revier genommen wurde und das Ergebnis anhand eines Bluttest verifiziert wurde... Ich denke ja.
Ich hoffe der- oder diejenige bist nicht du...

€dit: In Sachen Paragraphenreiten kann man MiKe einfach nichts vormachen. Und das war kein Sarkasmus.

Geändert von Tox!cfox (15.12.2007 um 00:39 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 15.12.2007, 00:32   #3
Standard

Ausgehn kann man von (eigentlich) sofortigem FahrerlaubnisENTZUG, Sperrfrist (mind. 6 Monate), MPU vor Wiedererlangen der FE notwendig, je nach Konsum Geldstrafe von 250€ bis hin zu 40 Tagessätze, 7 Punkte in Flensburg, ggf. regelmäßige Screenings zum Abstinenznachweis über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten, um überhaupt zur MPU zugelassen zu werden. Screenings kosten jeweils ca. 80€ und müssen mind. alle 6 Wochen gemacht werden.

Ist aber alles von vielen Faktoren abhängig (wie hoch war der Drogengehalt im Blut jeweils, kam's zu nem Unfall, was war die letzte Strafe, etc.), v.a. durch die Wiederholungstat... Es sieht verdammt, VERDAMMT schlecht aus!

Ähm, um welche Droge genau geht's eigentlich? Bin jetzt mal von THC ausgegangen...
 
 
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mizue
Alt 15.12.2007, 00:38   #4
Standard

ja, es geht um thc und nein, ich bin nicht betroffen.

komischerweise hat es aber geheißen, dass er "in drei tagen" wieder fahren darf... was ich eigentlich kaum glauben kann. also jetzt hat er den führerschein noch. von einem sofortigen führerscheinentzug weiß ich nix.
 
 
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MiKe
Alt 15.12.2007, 00:46   #5
Standard

Naja, wird nicht immer 100%ig so durchgezogen, wie's gemacht werden sollte... Dass er die FE entzogen bekommt, ist unumgänglich. Das wäre eig schon bei nem Ersttäter ab 1,0ng/ml Blutkonzentration der Fall, bei Wiederholungstätern immer! Die Frage ist, ob dies auf dem Revier überhaupt überprüft wurde.
 
 
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asdf
Alt 15.12.2007, 03:05   #6
Standard

Seltsame Sache.
Also wenn die ihm nach dem Blutabnehmen gesagt haben er darf in 3 Tagen wieder fahren, sollte das aber wohl eigentlich nur bedeuten, dass er, wenn er dann vollkommen ausgenüchtert ist, eben fahren darf, bis der Führerschein offiziell eingezogen wird, Bürokratie und so. Nach dem geblitzt werden mit zu sehr erhöhter Geschwindigkeit kann man sich ja auch innerhalb eines gewissen Zeitraums (3 Monate?) aussuchen, wann genau man seinen Führerschein abgibt. Aber bei wiederholtem Fahren unter Drogeneinfluß macht das ja nun nicht wirklich Sinn.
Wenn in 3 Tagen und nicht jetzt, muss er ja zwangsläufig positiv auf genug aktiven Wirkstoff getestet worden sein, sonst hätte er ja eventuell auch gleich weiterfahren können (Wenn er z.B. vor ner Woche geraucht hätte, das sonst eher selten tut und aus Unkenntnis nen freiwilligen Schnelltest mitgemacht hat, der anschlug und der Bluttest darauf hin eben nicht so wirklich). Aber wie gesagt, dann wohl nicht erst in 3 Tagen.

Kapier ich nicht. Üblicherweise wird einem da ja wohl, ob Drogen oder entsprechend Alkohol, gleich der Führerschein abgenommen. Macht ja auch keinen Sinn festzustellen, dass jemand nicht fahren darf und ihn dann fahren zu lassen..


Vielleicht waren die Bullen irgendwie in Bierlaune nach der Weihnachtsfeier..
 
 
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mizue
Alt 15.12.2007, 15:08   #7
Standard

also es sieht nun so aus: fahren durfte er nicht mehr, das auto wurde wohl wo stehen gelassen, mit wegfahrsperre o.ä. versehen. auf jeden fall durfte er gestern nicht mehr fahren. meinte aber in drei tagen wäre das dann wieder der fall, dass er fahren darf... und ich schätze einfach mal, dass es nun eine zeit dauert bis die von der führerscheinbehörde (oder wer auch immer halt) sich bei ihm melden. die bürokratie halt. - jetzt hab ich ne stimme gehört, dass einem bei nem positiven thc-test wohl doch nicht der führerschein weggenommen wird, weil thc ist ja kein alkohol... aber das halte ich tatsächlich für schwachsinn. - ich nehm' übrigens an, das war dann nur der rest-thc... also jetzt nicht so, dass er total bekifft ins auto gestiegen ist, sondern nen gewissen grundgehalt thc im blut hat (täglicher konsum).

ne strafanzeige ist wahrscheinlich zu erwarten oder? damals wurde er übrigens nicht mit thc beim fahren erwischt, sondern eben "nur so" bei ner razzia in seinem kifferstadl. wie siehts eigentlich mit psychologischer unterstützung aus?
 
 
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asdf
Alt 15.12.2007, 15:32   #8
Standard

Ähm jo, natürlich wird einem beim Fahren unter welchen illegalen Rauschmitteln auch immer der Führerschein abgenommen.

Nur wie gesagt, falls er jetzt eben einen oder 2 Tage davor zuletzt gekifft hätte, sinnlos Urintests vor Ort mitmacht und ansonsten regelmäßig kifft schlägt der natürlich an, auch wenn er nichtmehr wirklich aktives THC im Blut hat. Was sich dann ja beim Bluttest rausstellt. Dann müsste da nichtmehr zwangsläufig irgendwas nachkommen.
Aber da er nichtmehr fahren durfte wird er wohl schon einen gewissen relevanten Wert überschritten haben, also wirds auch Konsequenzen geben.

Sofern er nicht irgendwen angefahren oder irgendwas umgefahren hat oder mit sonstwas illegalem in seinem Besitz erwischt wurde, würde ich aber nicht davon ausgehen, dass er irgendwas befürchten muss, das nichts mit dem Führerscheinentzug und den daraus resultierenden Folgen(/Kosten) zu tun hat.
 
 
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MiKe
Alt 15.12.2007, 16:04   #9
Standard

Also eig. sollte ihm mit ziemlicher Sicherheit die FE entzogen werden, v.a. weil er schon mal auffällig war (egal ob im Straßenverkehr oder nicht). Man wird vermutlich von einem regelmäßigen Konsum ausgehn und ihm somit die Fähigkeit, ein Fahrzeug führen zu können, absprechen. Kommt nun auch auf die bereits erwähnte Blutkonzentration an... Wobei dies nur auf den §24 des StVG zutrifft, im StGB gibt's ja auch noch den §316, der sich mit dem gleichen befasst (nicht von der Gesetzesüberschrift "Trunkenheit im Verkehr" irritieren lassen - THC zählt genauso dazu!).
 
 
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mizue
Alt 15.12.2007, 16:38   #10
Standard

werden wir sehen, was kommt.

ich dank euch erstmal!
 
 
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Jumpy
Alt 15.12.2007, 20:15   #11
Standard

Da es keinen wirklichen Grenzwert bei Drogenkonsum gibt, ahnlich wie bei Alkohol die Promillegrenze, wir es meistens so gehandhabt, dass bei nachgewiesen aktiven THC im Blut (egal ob Fahruntüchtig oder nicht) man das rechtlich behandelt wie eine Trunkenheitsfahrt mit 0,5 % Alkohol im Blut und demnach wird es mit 1 Monat Fahrverbot verbunden sein und § 24 a StvG kommt zur Anwendung !

PS: Im übrigen wird bei Ersttätern ohne irgendwelche Gefährdunghandelungen begangen zu haben, der Führerschein nicht unbedingt sofort entzogen, eigentlich erst bei über 0,5 0/00 !
 
 
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MiKe
Alt 15.12.2007, 20:47   #12
Standard

Zitat von Jumpy
Da es keinen wirklichen Grenzwert bei Drogenkonsum gibt
Die Gerichte haben sich mittlerweile so ziemlich einheitlich auf eine Nachweisbarkeitsgrenze von 1ng/ml eingependelt. Nicht zu vergessen sei außerdem, dass nicht nur der §24a, StVG in Betracht zu ziehn ist sondern ggf. noch der §316, StGB!

//Ergänzung:

Liegt der aktive THC-Wert über 0,1 ng/ml: --> Drogenfahrt und es gibt die gleichen Strafen wie eine Alkfahrt!

Durch den passiven Wert kann man in Erfahrung bringen, ob man regelmäßig konsumiert oder nicht.

Bei aktivem THC über 0,1 ng/ml wird die FE IMMER entzogen und es kommt eine MPU mit vorangegengenem Entzugsnachweis. Je nach Höhe des passivem THC entweder ein halbes oder ganzes Jahr Nachweiszeit.

Wenn der aktive Wert unter 0,1 ng/ml, ist der passive Wert entscheidend, ob eine MPU kommt oder nicht!
Erstkonsument: auf eine MPU kann verzichtet werden,
mind. "Quartalskiffer": MPU + Abstinenznachweis

Geändert von MiKe (15.12.2007 um 20:58 Uhr).
 
 
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El Sparko
Alt 15.12.2007, 20:53   #13
Standard

ich habe mich am freitag über das selbe thema unterhalten. meines wissens nach gibts für thc eine neue festgelegte/ausgehandelte/gerichtsmässig abgesegnete grenzmenge. diese sei schon bei 2-3-maligem konsum in der woche überschritten.

der weg bei thc zur eventuellen mpu ist sehr liniear. ich wage auch zu behaupten die wäre einfacher zu bestehen als ne alkfahrer-mpu, einfach weil thc beschaffung wesentlich weniger alltäglich ist.

bei sonstigen drogen ausser alkohol oder thc wäre der führerschien allein durch nachgewiesenen konsum weg. da wird von einer untauglichkeit ausgegangen. ich weiß nichtmal ob da überhaupt jemals wieder eine mpu bestanden werden kann.

wichtig aber: für nen strafbefehl oder eine verurteilung zu ner geldstrafe müssen beweise vorliegen. der drogenschnelltest gilt hier genausowenig wie die alkomaten der polizei (ausser eine baureihe die die nötige eichung aufweist aber sehr selten ist). sie müssen also eine offizielle blutentnahme durchgeführt haben, über deren ergebnis er wohl in ca. 2 wochen bescheid bekommen wird.
wichtig auch: keinerlei aussage zu konsummenge/-zeitpunkt machen. in der regel liegt der tatvorwurf auf der hand man könnte sich nur noch darüber hinaus belasten. das einzige was der staatsanwalt noch wissen muss ist was man verdient.

allerdings: die führerschienbehörde kann laut verwaltungsrecht schon bei verdacht auf befähigungsmangel zum führen eines kraftfahrzeugs eine mpu anweisen. das heist auch ohne definitive beweise oder verurteilung könnte bei bekanntwerden von "der nimmt drogen" schon eine drogenmpu ins haus stehen. das teilweise auch monate nach dem vorfall. gegen eine mpu kann man sich nicht wehren. es gibt hier keine möglichkeit des einspruchs, da es sich um verwaltungsrecht handelt welches eine beweislastumkehr vorsieht.
 
 
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asdf
Alt 15.12.2007, 21:42   #14
Standard

Das geht jetzt wohl noch mehr off-topic..
Zitat von El Sparko
bei sonstigen drogen ausser alkohol oder thc wäre der führerschien allein durch nachgewiesenen konsum weg. da wird von einer untauglichkeit ausgegangen. ich weiß nichtmal ob da überhaupt jemals wieder eine mpu bestanden werden kann.
Also dass man bei jeglichem wirklich nachgewiesenen illegalen Drogeneinfluß während dem Führen eines Fahrzeugs sofort den Führerschein abgenommen bekommt ist ja eigentlich klar und logisch. Und das nicht nur bei illegalen Dingen.

Aber ansonsten würd ich mich schon fragen..theoretisch kann ja gegebenenfalls bei einer entsprechenden Blutuntersuchung zum Beispiel auch Kokainkonsum nach ein paar Tagen anhand von Resten irgendwelcher abgebauten Stoffe nachgewiesen werden, auch wenn der eigentliche Stoff und dessen Wirkung nach einigen Stunden wieder aus dem Körper ist.
Oder wenn die Leute von mir aus auch rechtlich einwandfrei, also mit entsprechendem ärztlichen Rezept, Hustenstiller oder Schmerzmittel auf Opioidbasis, unter deren Einfluß man höchstlogischerweise natürlich so oder so nicht am Verkehr teilnehmen darf, wo aber gerade bei letzterem auch höhere Dosierungen zustande kommen können, aber dieser Fahruntüchtigkeitszustand ja auch irgendwann offiziell wieder vorbei sein muss, konsumiert haben. Oder Benzodiazepine, Ritalin oder sonstwas..
Die Einnahme dieser Stoffe kann ja im Prinzip auch länger nachgewiesen werden, als dass sie wirklich noch Einfluß auf das Fahrverhalten hätte und da kann dem Betroffenen ja unter Umständen noch nichtmal irgendetwas böswilliges unterstellt werden. Auch wenn natürlich genau wie bei überhöhtem Alkohol- bzw. THC-Konsum dennoch verhindert werden sollte, dass man wirklich unter dem Einfluß dererlei Stoffe am Straßenverkehr teilnimmt.

Weiß da jemand etwas genaueres?
 
 
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Jumpy
Alt 15.12.2007, 21:57   #15
Standard

Bei Medikamenten kommt §24 a StvG abs. 2 zur Anwendung denke ich mal
2) 1Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. 2Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. 3Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
 
 
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asdf
Alt 15.12.2007, 22:09   #16
Standard

Mmh ja, aber gerade Abbauprodukte von Drogen/Medikamenten sind ja eigentlich definitionsgemäß auch nicht die Substanz selbst oder?
3Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Das hieße doch dann aber eigentlich irgendwie auch, dass jemand der beispielsweise nach einer Rückenoperation oder sonstwas im Straßenverkehr mit einem entsprechenden Schmerzmittel im Blut angehalten würde, nicht zur Verantwortung gezogen werden könnte, auch wenn er eigentlich kein bisschen fahrtüchtig wäre. Das kann doch irgendwie nich richtig sein.
 
 
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Jumpy
Alt 15.12.2007, 22:23   #17
Standard

Dazu habe ich das gefunden :
Drogen und Arzneimittel im Straßenverkehr

Der Konsum verkehrsmedizinisch relevanter Mengen von Arzneimittel und Drogen ist im Straßenverkehr nur dann per se strafbar, wenn es sich um ein „berauschendes Mittel“ handelt. Im Übrigen spricht § 316 Strafgesetzbuch insoweit davon „Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt ..., obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen...“, d.h. nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer(!) können sich strafbar machen.

Als „berauschende Mittel“ wertet die Rechtsprechung auf das Gehirn wirksame Mittel mit alkoholähnlicher Wirkung. Hierzu zählen:
  • alle Rauschgifte inklusive Stimulantien wie Amphetamin usw. Psychopharmaka wie Schlaf- und Beruhigungsmittel (v.a. Benzodiazepine und Barbiturate), Antidepressiva, Neuroleptika, zahlreiche Schmerzmittel (nicht alle!) sowie Antihistaminika.
Bei anderen, nicht „berauschenden“ Medikamenten ist der zur Fahruntüchtigkeit führende Konsum strafrechtlich nur erfaßt, soweit er zum Verkehrsunfall geführt hat (§ 315 c Strafgesetzbuch: „Wer.. infolge geistiger oder körperlicher Mängel.. Leib oder Leben eines anderen.. gefährdet..“).
Quelle:recht21.com
 
 
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mizue
Alt 10.02.2008, 00:20   #18
Standard

um das ganze mal zu komplettieren:

das verfahren wurde eingestellt. der empfohlene grenzwert an thc im blut wurde nicht erreicht.

(das ist schon komisch bei einem der mehrmals die woche 'ne bong durchzieht.)
 
 
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der_vergessliche
Alt 10.02.2008, 01:40   #19
Standard

Bei anderen, nicht „berauschenden“ Medikamenten ist der zur Fahruntüchtigkeit führende Konsum strafrechtlich nur erfaßt, soweit er zum Verkehrsunfall geführt hat (§ 315 c Strafgesetzbuch: „Wer.. infolge geistiger oder körperlicher Mängel.. Leib oder Leben eines anderen.. gefährdet..“).
mich würde interessierten, was wäre, wenn jmd mit ritalin (methylphenidat, geht unter das betäubungsmittelgesetz, zur behandlung von ADS) getestet wird.

einerseits nimmt dieses mittel die zerstreutheit und hilft, sich besser zu konzentrieren. andererseits gilt es als "berauschend".


sry für OT, hab nur laut gedacht.

wenn dazu noch jemand was sagen kann wärs aber toll.
 
 
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OrionX
Alt 10.02.2008, 10:46   #20
Standard

da du das nehmen musst wird da wohl nix passieren. ritalin steht zwar unter dem betäubungsmittelgesetz, allerdings beeinträchtigt es deine fahrtüchtigkeit nicht. eine überdosierung ließe sich ja feststellen.
 
 
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ZiD
Alt 10.02.2008, 13:31   #21
Standard

Zitat von mizue
(das ist schon komisch bei einem der mehrmals die woche 'ne bong durchzieht.)
Vielleicht hat er keine Ahnung und raucht Maggi Würfel
Alles schon erlebt
 
 
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MiKe
Alt 10.02.2008, 14:27   #22
Standard

Hat er denn wenigstens draus gelernt?
 
 
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mizue
Alt 10.02.2008, 14:39   #23
Standard

Zitat von ZiD
Vielleicht hat er keine Ahnung und raucht Maggi Würfel
Alles schon erlebt
nach jahrelangem konsum ist noch immer keine fünf-minuten-terrine aus ihm geworden, also denk' ich, dass er schon das "richtige" nimmt...

@mike

das weiß man nicht so genau. man kennt das ja von abhängigen... im ersten schockmoment heißt's "nie wieder" und am nächsten tag gibt's doch wieder einen, weil doch eigentlich alles gar nicht so schlimm war.
 
 
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