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Drogentest vom Gericht?!

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dErJaSa
Alt 19.02.2004, 00:23   #1
Standard Drogentest vom Gericht?!

Also folgendes...

hatte Gerichtsverhandlung und die haben mir doch tatsächlich nen 1 Jahr andauernden Pisstest aufgedrückt. Muß in diesem Jahr 4 Mal Urin abgeben.

Nun zu meiner Frage... Die meinten wenn der Test positiv wäre, müßte ich erst 2 Wochen in den Jugendknast und bei jedem weiterem positivem Test würde sich die Zeit verdoppeln.

Sowas Ähnliches hatte ich schonmal... damals mußte ich nur einen Test machen, aber die meinten da auch wenn der positiv is, müßt ich in den Knast... und der Test war auch positiv. Aber nix passierte

Und heute hat mir mein Kumpel erzählt, (der 6 Monate auf Bewährung hat und deshalb einen Anwalt) das die mich bei nem positiven Test garnet in den Jugendknast stecken können.

Soooo, wie sieht`s nun aus?! Dürfen die dat?

Ich mein, der Konsum is ja nich Strafbar
 
 
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Turelur
Alt 19.02.2004, 01:39   #2
Standard

willkommen im club der pissen-geher *ggg*

hmm, keine ahnung, aber ich würde mal schätzen, wenn die dir die (negativen) urintests als auflage gemacht haben, könnten die dich bei verstoß auch einbuchten. wäre zumindest logisch, aber wie gesagt, keine genaue ahnung. ich wünsche dir mal, dass es nicht so ist...
 
 
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F@S
Alt 19.02.2004, 13:04   #3
Standard Re: Drogentest vom Gericht?!

Original geschrieben von JASA
Ich mein, der Konsum is ja nich Strafbar
^^

Wieso hast du die Auflage? Führerschein? Wo/wie ham die dich erwischt?
 
 
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dErJaSa
Alt 19.02.2004, 13:08   #4
Standard

Bin am Bahnhof beim Joint rauchen erwischt worden... hatte zudem noch 0,8g Pep im Schuh, was bei einer "körperlichen" Durchsuchung gefunden worden is. Nen Führerschein hab ich net!
 
 
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an3
Alt 19.02.2004, 16:04   #5
Standard

kriegsch ne Führerscheinsperre, dat is eh sicher, machen könn' die ja nix wegen Konsum, is ja net verboten...würd ich mal so sagen
 
 
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F@S
Alt 19.02.2004, 17:10   #6
Standard

Nach meinem Rechtsverständnis geht das so sowieso nich, also hab ich das BtMG überflogen (geiles Teil .oO) und folgendes wäre möglich:

Wenn du wegen des Besitzes von 0.8g -x Amphetaminen o.ä. verurteilt wurdest kann die Vollstreckung des Urteils zurückgestellt werden (sofern Strafmaß < 2 Jahre, §35 oder so), wenn du dich in eine "deiner Rehabitilation dienende" Behandlung begibst. Machst du sowas oder hassu das schonma irgendwie gehört? Jedenfalls könnte dann ein positiver Test als Anzeichen für den Abbruch selbiger Behandlung gesehen werden. Dann kann die ursprüngliche Strafe sofort vollstreckt werden. Blubb.

Du musst doch ungefähr wissen, wozu du weswegen verurteilt wurdest?
 
 
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francis
Alt 23.02.2004, 00:53   #7
Standard

wie was hallo? gras rauchen ist erlaubt?
 
 
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Turelur
Alt 23.02.2004, 01:20   #8
Standard

der konsum jeglicher droge ist erlaubt. strafbar ist nur besitz, handel, weitergabe etc.
 
 
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francis
Alt 23.02.2004, 16:33   #9
Standard

cool ich zieh nach deutschland, ne aber wie soll das gehen eine droge zu konsumieren ohne sie zu besitzen
 
 
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T1mber
Alt 23.02.2004, 17:45   #10
Standard

Original geschrieben von JASA
Nen Führerschein hab ich net!
Den solltest du meiner meinung nach auch niiie bekommen.


Original geschrieben von an3
kriegsch ne Führerscheinsperre, dat is eh sicher
Ich hoffe für immer.


Wenn du schomal dappt worde bisch, warum machsch die scheiße dann weiter?
Erst illegal sein und wenn mer dann dappt wird, angst haben. solche leute kann ich absolut ned ab. Steh hald dazu und sag wies isch. dann sagen die, dass du sozis machen sollsch oder so.
 
 
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basti
Alt 23.02.2004, 18:11   #11
Standard

Wieso sollte er keinen Lappen bekommen ? nur weil er kifft ? was hat das eine denn mit dem anderen zu tun ? wenn er beides trennt isses doch in Ordnung.
 
 
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svenwel
Alt 23.02.2004, 23:25   #12
Standard

Der Konsum jeder Droge ist legal, aber der Bestiz strafbar ? muss man das verstehen ? sinn ?
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 24.02.2004, 00:42   #13
Standard

Original geschrieben von RiGo
cool ich zieh nach deutschland, ne aber wie soll das gehen eine droge zu konsumieren ohne sie zu besitzen
Dat is der Punkt, die Bullen ziehn dir die Tüte ausm Maul, wennste dich erwischen lässt und sagen du hast das Zeugs besessen.

Wenn du dich mit den Gesetzen auskennst ist das eine Sache, wenn du 2, 3, viele Bullen gegen dich hast die sich gegenseitig das blaue vom Himmel bezeugen, das ist die andere Seite.
 
 
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