Das einzige was dabei rechtliche Probleme geben
könnte ist meiner Meinung nach
§29 BtMG.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...]
12. öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind, [...]
Dazu müsste man dir aber erstmal nachweisen, dass du mit so nem Bild ('Schrift') diese Absicht verfolgt hast. Wegen des Bildnamens (== filename?) sollte es absolut keine Probleme geben.
Aber das is wie in allen anderen Foren auch: Was die Administration nich will gibts nich.. So is das.