Hi!
Ich habe ein Messer bei ebay verkauft.
Guckst du hier
Der Käufer hat mich ein paar Tage später angemailt und meinte das Messer sei kaputt. Daraufhin hab ich ihm das Geld und Porto zurücküberwiesen weil ich keinen Stress wollte.
Das war mein 1. Fehler...
Naja dann hab ich von ihm ne Bewertung bekommen:
netter Ebayer, trotz Unstimmigkeiten sind wir zu einer guten Lösung gekommen
Naja als das Messer zurückkam hab ich gemerkt dass es 100% ok war und überhaupt nichts dran war, ich hab es weiterverkauft und dafür ne positive Bewertung bekommen!
Lob: schnell, preiswert und gut, jederzeit wieder, sehr empfehlenswert !!!
naja da war ich sauer und hab dem Käufer ne negative Bewertung gegeben, da er einfach keinen bock hatte das Messer zu behalten oder einfach gemerkt hat dass er es doch nich mehr will.
dann hab ich ihm folgende bewertung geschrieben:
Beschwerde : Behauptet Messer war kaputt, obwohl es 100% war. Habe es trotzdem zurückgenommen
Meines Erachtens auch zurecht. Jetzt hab ich folgende Mail bekommen:
Originalmail:
Hallo,
ich habe heute morgen Ihre abgebene Bewertung gesehen.
Schade für Sie, daß ich unseren kompletten Schriftwechsel aufbewahrt
habe und von der angeblich so 100%igen Ware ein Foto gemacht habe. Ich
werde den Vorgang bei Ebay melden und gehe davon aus, daß Sie gesperrt
werden. Leute wie Sie haben bei Ebay einfach nichts zu suchen. Da ich
bei meinem ansonsten makellosen Bewertungsprofil Ihre negative Bewertung
für glatte Verleumdung halte und mein Anwalt der gleichen Meinung ist,
werde ich Sie auch noch zivilrechtlich verklagen, wenn Sie nicht
innerhalb von 7 Tagen eine klärende Mitteilung an Ebay und einen
entsprechenden Kommentar unter ihre abgegebene Bewertung geschrieben
haben.
Leider ist dies in drei Jahren Ebay das erste Mal, daß ich mich an einen
Rechtsbeistand gewandt habe, aber mir geht es hier nicht um 19 Euro
sondern einfach ums Prinzip.
Noch einen schönen Abend, vielleicht überlegen Sie beim nächsten Mal
etwas länger welche Konsequenzen Bewertungen haben, die schlicht und
einfach erlogen sind.
mfg
A. *******
-------------------------------------
Wie soll ich mich nun verhalten?? Ich habe ihm jetzt erstmal geschrieben dass ich dieses Bild gerne mal gemailt haben möchte!
Weiterhin hatte ich vor, folgendes an ebay zu schicken:
Hallo! Voraussetzen möchte ich meiner email, dass meine Anfrage eilt! DANKE!
Ich habe bei eBay einen Artikel verkauft, eine Art Taschenmesser, nun hatte mir der Käufer geschrieben, dass das Messer kaputt sei, daher habe ich ihm das Geld plus Porto zurücküberwiesen und er hat es mir zurückgeschickt!
Er hat mir eine pos. Bewertung gegeben dass kein Kauf zustanden gekommen sei und dass wir eine "gute" Lösung gefunden hätten.
Als die Ware aber bei mir ankam, stellte ich fest, dass die Ware 100% in Ordnung war! Also habe ich es weiterverkauft!
Für den Artikel habe ich dann auch eine positive Bewertung erhalten.
Ich habe ihm eine negative Bewertung gegeben, da er in meinen Augen einfach vom Kauf zurücktreten wollte, weil ihm die Ware nicht gefallen hat.
In meinen Augen bekam er die Bewertung zu recht.
Nun habe ich von ihm eine email bekommen.
Er wolle mich zivilrechtlich verklagen und bei ebay anzeigen, wenn ich nicht innerhalb von 7 Tagen eine klärende Mitteilung an Ebay und einen entsprechenden Kommentar unter meine abgegebene Bewertung geschrieben habe.
Wie soll ich mich ihrer ansicht nach verhalten??
Mein Name: traumfaenger0
Der Name des Käufers: pochmann_de
Artikel um den es geht: 728983022
-----------------
Naja und dann halt noch die Originalmail von dem typen! meint ihr das hat sinn mit der mail an ebay?? wenn dann will ich mich vor ihm bei denen melden, das kommt besser, glaub ich!
Also, bitte um Hilfe, eilt nen bissl.