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Dringendes Ebay Problem !


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goranp2006
Alt 25.11.2007, 00:56   #1
Standard Dringendes Ebay Problem !

Hi

Ich habe ein Hubschrauber bei ebay verkauft (schaust Ihr Bitte hier 150178825265)

Nun sagt mein Gegenüber ,,sein genau wort laut ist so:
Hallo,

der T-Rex ist gestern Abend angekommen.

Leider fehlt der Sendequarz und bei einer Paddel sind ecken abgebrochen. Was mich jedoch noch mehr ärgert ist, dass der Li-Ion Akku kaputt ist. Der Akku hatte lediglich eine Spannung von 5V (normal 11,1). Eine Tiefentladung heißt bei diesem Akkutyp, dass er nicht mehr zu gebrauchen ist.

Wenn Sie mir 40€ zurücküberweisen wäre die Sache für mich erledigt. Den defekten Akku sowie die Paddel könnte ich Ihnen dann bei Bedarf zusenden. (Alleine ein Antriebsakku kostet ca. 45-50€)

Gruß Matthias

Meine Frage ist : Hat er das recht dazu das Geld zurück zufordern ?
Wie soll ich mich jetzte am besten Verhalten ?
Hoffentlich könnt ihr mir weiter helfen !

Vielen Dank in vorraus !

Geändert von Jumpy (25.11.2007 um 08:11 Uhr).
 
 
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Imorah
Alt 25.11.2007, 01:17   #2
Standard

Naja, wenn du den Artikel "ist im sehr guten Zustand" und "nicht kaputt/funktioniert tadellos" beschrieben hast, dann hat er das recht dazu.

Frage. Hast du ihm einen kaputten Hubschrauber verkauft? Oder ist er während des Transportes kaputt gegangen?
Und wenn du ihm einen defekten Hubschrauber verkauft hast, hast du in der Artikelbeschreibung irgendwas zum Zustand des Artikels geschrieben?

Ich denke, wenn du nichts zum Zustand des Artikels geschrieben hast, dann hat der Käufer blind gekauft und ist einfach nur dumm. Er hätte vorher ja nachfragen können, ob der Gegenstand in Ordnung ist.

Andererseits ... kann er ja auch ein kleiner Betrüger sein, der sich das ausdenkt, um ein Teil seines Geldes zurück zu bekommen.


Mal schauen, was die anderen sagen.
 
 
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goranp2006
Alt 25.11.2007, 01:34   #3
Standard

Hi , wau Danke für dein interesse an meinem Beitrag !

habe den Artikel wie folgt beschrieben : Technik : alle Teille haben bis zur Seitenlandung Funktioniert ! halt nach bestem reinem Gewissen ! ein kaputten Hubschrauber der nicht mehr flugfertig aufgebaut ist.

Geändert von Jumpy (25.11.2007 um 08:09 Uhr).
 
 
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Jumpy
Alt 25.11.2007, 08:21   #4
Standard

(schaust Ihr Bitte hier 150178825265)
Was soll das sein ?
Wenn das ein Link sein soll, dann funktioniert er nicht !
 
 
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Ænema
Alt 25.11.2007, 08:33   #5
Standard

Zitat von Jumpy
Was soll das sein ?
Wenn das ein Link sein soll, dann funktioniert er nicht !
Man kann bei Ebay auch noch Artikelnummern suchen, Jumpy. Ich hab das mal für dich erledigt. :>

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=150178825265
 
 
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Sivar
Alt 25.11.2007, 08:51   #6
Standard

Hmm also aus deiner Beschreibung geht nicht hervor, dass der Akku defekt ist, und von Paddeln habe ich auch nichts gelesen. Es klingt wirklich so, als wollte der Käufer den Hubschrauber reparieren und hätte dafür vorher geplant, wieviel er zusätzlich ausgeben muss.

An deiner Stelle würde ich mir den defekten Akku zusenden lassen und prüfen (wenn du die Möglichkeit dazu hast). Wenn der Akku wirklich defekt ist und nur 5V liefert, obwohl er voll aufgeladen ist, dann hat der Käufer sicherlich das Recht sich zu beschweren und Geld zurückzufordern.

Als nächtes solltest du prüfen, wie teuer so ein Akku wirklich ist. Wenn er wirklich 45-50 Euro kostet, finde ich es angemessen, 40 Euro zurück zu überweisen. Normalerweise hält sowas ja ziemlich lange, und man muss trotz Schäden am Hubschrauber nicht damit rechnen, dass der Akku auch defekt ist.
 
 
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Jumpy
Alt 25.11.2007, 09:05   #7
Standard

Als nächtes solltest du prüfen, wie teuer so ein Akku wirklich ist. Wenn er wirklich 45-50 Euro kostet, finde ich es angemessen, 40 Euro zurück zu überweisen. Normalerweise hält sowas ja ziemlich lange, und man muss trotz Schäden am Hubschrauber nicht damit rechnen, dass der Akku auch defekt ist.
Im prinzip richtig, aber auf ein Akku bekommst du nirgends Garantie, Akku ist immer so ein Risikofaktor ! Hier kann man wirlich nur noch von Kulanz reden. Ich sehe das auch ähnich, entweder sich auf ein Kompromis einlassen (ich würd ihm 20anbieten) oder die Sache rückgängig machen !

Man kann bei Ebay auch noch Artikelnummern suchen, Jumpy. Ich hab das mal für dich erledigt. :>
*lol natürlich kann man das, aber du hast jetzt den Erziehungseffekt ggü. goranp mit deinem Service zerstört
 
 
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Ænema
Alt 25.11.2007, 09:06   #8
Standard

Zitat von Jumpy
Im prinzip richtig, aber auf ein Akku bekommst du nirgends Garantie, Akku ist immer so ein Risikofaktor ! Hier kann man wirlich nur noch von Kulanz reden. Ich sehe das auch ähnich, entweder sich auf ein Kompromis einlassen (ich würd ihm 20anbieten) oder die Sache rückgängig machen !

*lol natürlich kann man das, aber du hast jetzt den Erziehungseffekt ggü. goranp mit deinem Service zerstört
Glaub mir, der würde bei ihm sowieso nicht eintreten. Also bleib ich lieber meinem gewohnten Service treu. ;>

Nunja, btt.
 
 
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goranp2006
Alt 25.11.2007, 21:50   #9
Standard

Hi,,,
Danke euch allen für eure Antworten : denoch geht der Fall mit der Artikelnummer:150178825265 weiter!!!



Sein genau wort laut:
Hallo,

Sie haben nirgends geschrieben dass der Akku längere Zeit rumgelegen hat. So schnell geht dieser dann aber auch nicht kaputt.
Ich mache Ihnen ein letztes Angebot, dass Sie mir nur 20€zurückbezahlen für den Akku und den Quarz. Das ist mehr als fair und weit unter Wert.
Ansonsten werde ich erstmal ein Unstimmigkeitsverfahren über ebay einleiten. Ihre Angaben sind einfach nicht alle in sich stimmig und Sie versuchen Sich nur vor der Zahlung zu drücken. Sollten Sie den Akku zurückhaben wollen, müsten Sie 1,65€ Porto (unversichert) zuzüglich zahlen. Wenn die 20€ gutgeschrieben sind, werde ich positiv bewerten. Damit ist die Sache gegessen. 20€ sind auch für mich viel Geld, daher würd ich mich über eine schnelle Überweisung freuen.


Gruß Matthias


Meine Frage ist ::: er musste es mir doch beweissen das der Akku nicht Funktioniert,deswegen musste er doch die 1,65€ Porto (unversichert) zahlen.
2 Frage ::: ein Unstimmigkeitsverfahren über ebay einleiten: wie wird Ebay darauf Reagieren ??? wer hat da schon mal erfahrungen in der Art gesammelt ?

Ps Danke dir : Ænema
 
 
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doomhammer
Alt 26.11.2007, 00:38   #10
Standard

Mein Tipp:
bevor du Probleme bekommst, zahlst eben die 20 Euro und lässt die Sache ruhen. Wegen so wenig Geld Ärger zu riskieren wäre mir persönlich echt zu heiss. Siehs als Lehre und beschreib deine Artikel von jetzt an genauer bzw. vollständiger.
 
 
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nonsurvivor
Alt 26.11.2007, 01:15   #11
Standard

Zum Thema Unstimmigkeitsverfahren solltest du dir vielleicht mal diesen Link ansehen. Da siehst du eigentlich auf einen Blick, was so auf dich zukommen könnte.

Ansonsten empfiehlts sich sicherlich, mal nen Blick in das ebay-Forum zu werfen. Hab mich damit noch nie beschäftigt, aber ich geh mal davon aus, dass du da Informationen zu ähnlichen Fällen finden wirst.

Ich würd den 20-Euro-Deal an deiner Stelle ja annehmen. Und wegen 1,65 Euro würd ich mich in dem Fall auch nicht anstellen. Wenn du dir mal das Bewertungsprofil des Käufers anschaust, siehst du, dass er von 263 anderen Ebaylern positiv bewertet wurde. Das über einen Zeitraum von achteinhalb Jahren. Will sagen: Sieht aus wie jemand, der bei Bedarf mal was bei ebay kauft und auf nen korrekten Ablauf Wert legt. Das, was er da bemängelt, erscheint doch nicht ganz unglaubhaft. Dass er die betroffenen Teile zurückschickt zeigt doch, dass er den Mangel beweisen kann/will.

Wenn dir das aber nicht passt, kannst du ihm immer noch anbieten, die Transaktion vollständig rückgängig zu machen. Nur dann solltest du dich fragen, ob du den Hubschrauber nochmal für dasselbe Geld (nach Abzug von den 21,65 Euro) wieder loswirst. Und das glaube ich kaum, wenn die Kostenangaben für Ersatzteile in der ersten Mail korrekt sind.

Ich kann dein Verhalten ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. Wenn sich bei mir jemand über nicht angegebene, aber vorhandene Mängel beschweren würde, wäre mir doch daran gelegen, auf die Person zuzugehen und ihr ein Angebot zu machen. Ich mein, wenns um ne Auktion von Privatperson zu Privatperson geht, sollte das doch eigentlich leicht zu regeln sein.

Ich würd mich auch ärgern, wenn ich was für so viel Geld ersteiger und dann entspricht es nicht der Beschreibung. Meiner Meinung nach läge es an dir, dem Kerl ein faires Angebot zu machen und dich zu entschuldigen! Sowas prüft man doch auch eigentlich, bevor mans verkauft.
 
 
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goranp2006
Alt 26.11.2007, 20:30   #12
Standard

Hi

Hätte vielleicht meinen ersten Beitrag noch viel mehr Erweitern können , anstatt die wichtigsten Informationen für mich zubehalten.!!!

Meine Meinung:::

ich bin mir zu 100% sicher das ich den Senderquarz mit eingepackt habe!

die abgebrochen Ecken , hab ich nicht bemerkt! oder Postweg!

und sollten wir den nicht, die Unstimmigkeiten trotzdem mit Ebay noch mal abkären ???
weiss ja auch nicht wi der Verkäufer mit dem Akku umgespungen ist , vielleicht hat er ihn ja beim aufladen einfach vergessen !!!

in vorraus : Danke für alles!!!
 
 
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Jumpy
Alt 27.11.2007, 20:11   #13
Standard

Letztendlich ist es natürlich dir überlassen, das zu tun was du für richtig hältst, schon aus deinem Rechtsempfinden heraus resultiuerend, !
Bedenke aber welchen Aufwand du u.U betreiben musst wegen 20 €. Stimmt da noch die Relation ?
 
 
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Alaskaboy
Alt 28.11.2007, 06:08   #14
Standard

Aber wenn es wirklich eingepakt wurde könnte es ja auch sein dass der Käufer ein kleiner Betrüger ist.
Gibt es bei Ebay nicht eine Nummer wo man anrufen kann um sich zu erkundigen? (Kundenservice oder so??)
 
 
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goranp2006
Alt 28.11.2007, 17:09   #15
Standard

Gibt es bei Ebay nicht eine Nummer wo man anrufen kann um sich zu erkundigen? (Kundenservice oder so??)




Ps::: das find auch sehr schade !!!
 
 
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Jumpy
Alt 28.11.2007, 18:11   #16
Standard

Letztendlich sind die Bewertungen maßgebend, wenn der gute Bewertungen hat wirst du auch keine anderen Infos von ebay bekommen, dafür ist das System ja gemacht !
 
 
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dr.gonzo
Alt 28.11.2007, 18:18   #17
Standard

Aus Deinem Angebotstext:
Da es sich bei dieser Auktion um einen Privatverkauf handelt, übernehme ich keinerlei Haftung bzw. Garantie und eine Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen
...und hat somit auch ein paar schäden abbekommen...
Damit ist die Sache für Dich als Verkäufer gegessen.

Laß den wollen was er will rechtlich kann er Dir nichts. Nur eine schlechte Bewertung ist wahrscheinlich. Darauf kannst Du aber eine Antwort verfassen. So gut wie jeder bei Ebay ist schon an einen Spinner geraten, bei einer schlechten Bewertung verliert niemand sofort das Vertrauen.

Das Ebay Unstimmigkeitsverfahren ist vollkommen fürn Arsch! Ich habe es selber ein mal ausprobiert als man mir nach Zahlung keine Ware geschickt hat. Ebay hält einen erstmal hin und dann passiert nichts mehr.... Obwohl oder gerade weil der Verkäufer mehrere Käufer abgezogen hat (nur noch schlechte Bewertungen).
Bevor sich bei Ebay jemand ernsthaft drum kümmert muß mehr passieren.
Bei Deinem Angebotstext würde ich mir keine Sorgen machen.

Ich habe vor einiger Zeit einen Laptop verkauft und der Käufer hat behauptet das Teil sei Schadhaft bei Ihm angekommen. Ich habe mir daraufhin den Laptop zu Ansicht zurückschicken lassen. Es ging um 210 Euro.
Der Käufer war ein Bastler der eindeutig am Laptop rumgeschraubt hat. Das Teil ging am gleichen Tag zurück zum Käufer der mir darauf hin eine Frist stellte und mit einen Anwalt plus Klage drohte. Ich habe nach 2 Mails nicht mehr drauf ragiert. Die Frist kam und ging - nichts passierte.

Dein Käufer ist, wie die anderen Auktionen verraten, auch eine Bastler.
Dem würde ich nichts erstatten.
Wie Du selber schreibst, wer die Teile einzeln verkauft macht mehr Geld als die 180,- Euro die Du erhalten hast. Dauf würde ich verweisen, plus die Texte oben aus Deiner Angebotsbeschreibung.
 
 
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goranp2006
Alt 28.11.2007, 21:21   #18
Standard

Hi

Vorschlag angenommen!!! So seh ich das auch, alles muss nur immer Rechtlich sein !!! Danke für deine Antwort!!!
 
 
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MiKe
Alt 28.11.2007, 22:21   #19
Standard

Der Satz mit dem "blabla übernehme keine Garantie oder Haftung" ist rechtlich eh für'n Arsch... Darauf braucht man sich also nicht zu berufen!
 
 
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Felicitas
Alt 28.11.2007, 23:09   #20
Standard

Da mein Sohn auch noch die Batterie an den sender falsch rum eingesteckt hat,,,
hab ich was verpasst oder kann man daraus nicht so oder so den rückschluss ziehen dass selbige dann im arsch sind?

allgemein würde ich jegliche angebote von jmd gegenlesen lassen der des deutschen wirklich mächtig ist, macht nen besseren eindruck, lockt mehr seriöse käufer an und schreckt fakes ab die glauben jmd vor sich zu haben den sie verarschen können.

Geändert von Felicitas (29.11.2007 um 11:48 Uhr).
 
 
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Stretcher
Alt 29.11.2007, 07:28   #21
Standard

Aus der Artikelbeschreibung geht eindeutig hervor, dass der Flieger kaputt und nicht mehr flugfähig ist, denn...

hat sich der traum vom Fliegen für uns sozusagen für uns erledigt ! Jemand der sich mit dem T -Rex aus kennt könnte in wieder startklar machen. Wen man die RC expert Li-ion Batterie anschliesst ertönt ein Pipton bevor er dan dan abhebt .

Abgesehen von der Rechtschreibung ist klar erkennbar das das teil nicht mehr fliegen kann, denn der Autor sagt, jemand der sich auskennt, könnte ihn wieder startklar machen.
Und das der Akku nen Knacks hat wird auch gesagt.
Klarer Fall von selbst dran Schuld aus Sicht des Käufers, wer defekt kauft, muss damit rechnen, dass nix funktioniert.
 
 
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Jumpy
Alt 29.11.2007, 18:43   #22
Standard

Ich paste mal Info:
Grundsätzlich ist bei privaten Verkäufen ein Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren möglich . Dies gilt jedoch gemäß § 444 BGB dann nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Zu beachten ist auch, dass die regelmäßige Verwendung von Gewährleistungsausschlüssen eine allgemeine Geschäftsbedingung darstellen kann. Auch bei einem privaten Verkäufer ist in diesem Fall der Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn es sich um neu hergestelle Sachen handelt
Der Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Hierbei kann grundsätzlich jeder Sach- oder Rechtsmangel betroffen sein und die Haftung entsprechend ausgeschlossen werden. Erforderlich ist jedoch eine konkrete und bestimmte Angabe des Mangels. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit oder einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich. Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist, darf der Käufer davon ausgehen, dass er ihm auch als funktionierend verkauft und übergeben wird.
Passiert dies nicht, ist der Haftungsausschluß für die Gewährleistung unwirksam und der Käufer kann entsprechende Rechte geltend machen.
Hat der Käufer seine Informationspflichten erfüllt, gilt § 442 BGB in dem es heißt: "Die Rechtes des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluß den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."
§ 442 BGB beinhaltet somit die Tatsache, dass der Käufer, wenn ihm Mängel an der Sache bekannt sind, entsprechende Rechte nicht geltend machen kann.
Zusammengefaßt kommt es somit für die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses darauf an, ob der Verkäufer die Ware ausreichend beschrieben hat. Sind keine Mängel erwähnt, wird man in der Regel davon ausgehen können, dass es sich um ein funktionierendes Produkt handelt. Ansonsten müssen zum wirksamen Ausschluß der Gewährleistung die Mängel ausdrücklich beschrieben werden.
Ein quasi formularmäßiger Haftungsausschluß, wie er neuerdings bei vielen Internetangeboten mit aufgeführt wird, dürfte somit nicht wirksam sein.
Quelle:Internetrecht.de
 
 
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goranp2006
Alt 30.11.2007, 00:37   #23
Standard

hi,,,


Jumpy

danke für das Zitat aus BGB !!!!

,,aber was heist das jetzte im klartext ???

ps : ich habe verstanden das er keine Garantie gelten machen kann,,,,den wie hätte ich den die Batterie ausbrobieren können wen das Display der Ferbedienung nicht mehr funktioniert!!!!

oder hab ich garnichts verstanden Bitte um deine Hilfe!!!?
 
 
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MiKe
Alt 30.11.2007, 00:44   #24
Standard

Ganz einfach: wenn du von dem Mangel wusstest, ihm das aber bewusst vorenthalten hast, hast du ein Problem...
Für mich sieht es aber, wie feli auch schon sagte, so aus, dass du darauf hingewiesen hast, dass die Batterie (u.U.) defekt ist. Für mich wäre die Sach an deiner Stelle somit erledigt!
 
 
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