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Dringend! autounfall

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sNaKe
Alt 27.02.2003, 12:01   #1
Standard Dringend! autounfall

hi

also folgendes, mein bruder hat heute morgen einen verkehrsunfall gebaut. er hat auf der landstrasse überholt (er war zu schnell und nich angeschallt) und ist frontal einem anderen autofahrer drauf geknallt! beide autos totalschaden! seins war firmenwagen und der andere privat.

es war kein personenschaden!

wieso nimmt die polizei ihm gleich den führerschein ab, obwohl er nicht betrunken war?? dürfen die das überhaupt??

wie siehts aus, was wird er bekommen dafür? wie schnell er genau war, weiss ja so gesehen keiner!

snake
 
 
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sandman
Alt 27.02.2003, 12:48   #2
Standard

Normalerweise wird einem bei nem Verkehrsunfall nicht gleich der Führerschein weggenommen. Da sollte es dann schon Gründe dafür geben. Möglich wäre, wenn er den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Evtl. reichte die Geschwindigkeitsüberschreitung plus Unfall und dann nicht angeschnallt aus.

Hat er sich mit der Polizei in irgendeiner Form angelegt? Evtl. Punkte in Flensburg?
 
 
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sNaKe
Alt 27.02.2003, 12:52   #3
Standard

Nee die Punkte sind schon wieder weg gewesen! Also früher hat er mal Punkte wegen Nötigung bekommen! Is knapp 8 Jahre her, ist glaube ich verjährt, oder?
 
 
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sandman
Alt 27.02.2003, 12:57   #4
Standard

Wurde er zur Blutentnahme mitgenommen? Wenn ja bekommt er den Führerschein auch erst nach dem negativen Ergebnis wieder. Soweit ich weiß, muß dieses aber beantragt werden, muß mich da auch erst sachkundig machen.
 
 
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sNaKe
Alt 27.02.2003, 13:08   #5
Standard

also, hab ja vorhin mit ihm telefoniert:
es war kein Überholverbot! Als er zum Überholen angesetzt hat war gestrichelte Linie und dort wo der Unfall war, war schon die durchgezogene Linie...
 
 
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sNaKe
Alt 27.02.2003, 13:22   #6
Standard

er war beim anwalt und der meinte es wäre, weil er im überholverbot überholt hätte! hmm sein anwalt regelt das jetzt - wissen in 3 tagen mehr!
 
 
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sandman
Alt 27.02.2003, 13:27   #7
Standard

Dann halt uns mal auf dem Laufenden. Viel Glück!
 
 
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SilverSky
Alt 27.02.2003, 13:27   #8
Standard

Zuschnell und wenn zum überholen so wenig Platz war das er im Überholverbot war beim wieder einscheren...naja was will er erwarten?

Selbst Schuld würd ich sagen (von dem was ich bis jetzt an info hab).
 
 
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blackmesa
Alt 27.02.2003, 16:57   #9
Standard

Abgesehen davon: omg.

Die geschilderte Unfallsituation klingt doch schon nach absoluter Fahruntüchtigkeit, ob das nun von Alkohol kommt oder genereller Unfähigkeit, Selbstüberschätzung und Nachlässigkeit spielt ja keine Rolle, ergo: Führerschein-/Fahrerlaubnisentzug legitim

Und dann mal wieder so ein unendliches Glück... Landstraße, also der eine mindestens mit 100 unterwegs, dein Bruder mit 120 oder mehr - bumm - frontal mit 220 gegen die Wand? Das überlebt doch keiner.
Alternative: Landstraße mit 70 beschildert, der andere mit 70 unterwegs, dein Bruder mit 90 oder mehr - bumm - frontal mit 160 gegen die Wand............ und dann kein Personenschaden? ui.
Wer ab und zu die ADAC Motorwelt oder ähnliches liest, kennt ja die Deformationsschäden, die bei Geschwindigkeiten von 64 km/h entstehen - da ist ein Auto schon richtig Matsch - die Energie steigt quadratisch mit der Geschwindigkeit - bei so einer hohen Geschwindigkeit dürfte es ein Wunder sein, dass es keinen Personenschaden gibt.

edit:
Abgesehen davon kann dein Bruder sich schon auf folgende Maßnahmen vorbereiten:
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Das Bußgeld ist allerdings Ermessungssache der Bußgeldstelle, d.h. wenn die das als grob fahrlässig ansehen, springt da locker mal das doppelte oder dreifache raus.

Das macht dann 11 Punkte.. Hätte er doch lieber einen Menschen plattgemacht! Das gibt nur 7 Punkte!

 
 
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daRaider
Alt 27.02.2003, 16:59   #10
Standard

vergiss nicht, er war nicht angegurtet
 
 
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sNaKe
Alt 27.02.2003, 17:03   #11
Standard

Ich denke mal, dass er noch bremsen konnte, ausweichen ging nicht, weil er neben einem LKW war.
Das andere war wohl ein Kleintransporter, also genügend Knautschzone, naja und n Audi hält auch was aus
Er hat ganz einfach die Geschwindigkeit des anderen unterschätzt, wobei ich sagen muss, das das ein wunder ist, das er so lange schadensfrei gefahren ist, nicht mal ein Bagatellschaden!

Die Sache liegt demnächst dem Staatsanwalt vor, mal abwarten was der meint!

@dude es haben schon viele einen unfall überlebt, weil sie nicht angeschnallt waren!
 
 
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blackmesa
Alt 27.02.2003, 17:05   #12
Standard

Ähm - ein Kleintransporter hat wohl in der Regel weniger Knautschzone als ein normaler Pkw, es sei denn du fährst ihm hinten drauf.

Ach ja, nicht-anschnallen ist ja der neueste Tipp zur Erhöhung der Überlebenschancen bei einem Frontalschaden, da wird man nämlich gleich rausgeschleudert und landet auf der weichen Wiese.
 
 
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sNaKe
Alt 27.02.2003, 17:09   #13
Standard

ja sorry, meinte kleinlaster!

allgemein mein ich, gibts bestimmt ne menge die sind gestorben weil sie angeschnallt waren!
 
 
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hesse
Alt 27.02.2003, 18:14   #14
Standard

also generell kann man sagen, dass man grob fahrlaessig handelt, wenn man beim Überholvorgang jemanden frontal rammt.
Da spielen dann Möglichkeiten von Kurven und blendung noch ne Rolle, aber normalerweise ist es grob fahrlaessig.
Ich wünsch mal viel Glück, hab kei Lust meinen Vater jetzt zu fragen was auf ihn zukaeme. Der is ja Oberkommissar und macht sowas jeden Tag.
 
 
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blackmesa
Alt 27.02.2003, 18:53   #15
Standard

Wieso sollten Kurven und Blendung da eine Rolle spielen? Wer vor Kurven und bei Blendung überholt handelt doch ERST RECHT grob fahrlässig.
 
 
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sandman
Alt 27.02.2003, 21:35   #16
Standard

Zumal ja vor Kurven zumeist nen Überholverbot besteht, zumindest wenn sie nicht ausreichend einsehbar sind.
 
 
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sNaKe
Alt 08.03.2003, 14:45   #17
Standard

also, der staatsanwalt gibt dem rechtsanwalt keine auskunft, der würde aber sein "programm" knallhart durchziehen und besteht auf paragraphen 315 c oder so!!

Der Beifahrer muss am 17. aussage bei der polizei machen!

er hat ausgesagt, dass er zum überholen angesetzt habe, und als er gesehen hat, dass wieder überholverbot ist, wollte er abbrechen und ist aber nicht reingekommen.... dann hats geknallt

der anwalt rechnet mit einer 1-jährigen sperre... finde ich irgendwie überzogen, 2-3 monate würdens auch tun

ist das mit diesem paragraphen gerechtfertigt, dass man 1 jahr gesperrt wird?? vllt. kannst du mir auch sagen wo ich diesen paragraphen finde!

gruß snake
 
 
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daRaider
Alt 08.03.2003, 14:49   #18
Standard

Schau mal im StGB...

(1) Wer im Straßenverkehr
_
1.
ein Fahrzeug führt, obwohl er
_
_
a)
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
_
_
b)
infolge geistiger oder körperlicher Mängel
_
_
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
_
2.
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
_
_
a)
die Vorfahrt nicht beachtet,
_
_
b)
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
_
_
c)
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
_
_
d)
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
_
_
e)
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
_
_
f)
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
_
_
g)
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
_
1.
die Gefahr fahrlässig verursacht oder
_
2.
fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§315c StGB
 
 
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sNaKe
Alt 08.03.2003, 14:51   #19
Standard

danke dude!
 
 
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