
09.04.2007, 12:48
# 4 Also, jeder Vertrag darf und kann gekündigt werden. Die Frage in deinem Fall ist eigentlich nur, wie kannst du es herauszögern ?
Ausschnitt §573c BGB
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Da es erst 4 Jahre sind, 3 Monate.
Du solltest prüfen ob der Zugang und damit die Fristen eingehalten worden sind.
Dann besteht natürlich noch die Möglichkeit eines Gesprächs zur Einigung, im gegenseitigem Einvernehmen.
Die letzte Möglichkeit ist, du lässt dich rausklagen, kann u.U. bis ein Jahr dauern.
LG
Jumpy
Geändert von Jumpy (09.04.2007 um 13:45 Uhr).
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