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[Mietrecht] dringend: an alle Mietrechtler!!!

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Alt 08.04.2007, 20:22   #1
Standard dringend: an alle Mietrechtler!!!

Moin Leute!
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. es geht ums Mietrecht.
Folgendes hat sich ereignet:
ich wohne seit vier Jahren in einer zweier-WG. Der Vetrag wurde 2003 unterschrieben (mein Mitbewohner). Vor ein paar Tagen bekamen wir ne Kündigung.
Begründung: Eigenbedarf

Der Sohn des Vermieters erwartet Nachwuchs.

Jetzt möchte der Vermieter die 3-monatige Kündigungsfrist geltend machend. Nur liegt bei mir ein Härtefall zu, d.h., ich bin gerade in einer Umschulung und werde diese Wohnung, nach erfolgreichen Abließen der Umschulung, eh im November verlassen / kündingen. Und somit wäre es doch ne Zumutung, dass ich mir für fünf Monate ne Bude suche, oder?
Der Mietvertrag wurde unbefristet abgeschlossen.
Was kann ich (wir) dagenegn tun?

PS: ich bin Harz4-ler und meine Umschulung wird vom Staat gefördert.

bitte helft uns, wir wissen nicht mehr weiter. die einen sagen so, die anderen so.

Gruß Niko
 
 
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Jumpy
Alt 09.04.2007, 08:22   #2
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Hallo,
Wer ist der Hauptmieter der Wohnung ? Hast du einen Mitevertrag ? Wurde eine Eigenbedarfskündigung geltend gemacht mit einer Frist von 3 Monaten, oder wurde regulär gekündigt mit einer Frist von 3 Monaten mit der Beründung Eigenbedarf ? Ist diese Frist Vertragskonform ?
LG
 
 
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Alt 09.04.2007, 12:11   #3
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Also
1. es wurde ein unbefristeter Mietvertrag im April 2003 abgeschlossen.
- ist das zulässig, nach 4 Jahren eine 3-monatige Frist?
2. mein Mitbewohner ist der Hauptmieter
3. das mit der Eigenbedarfskündigung verstehe ich nicht.
In der Kündigung stand drin, dass sein Sohn (Sohn des Vermieters) mit seiner Frau Nachwuchs erwartet. Der Begriff "Eigenbedarf" fiel auch noch. Und, dass wir bis zum 30.6.07 raus sein sollten, also 3-monatige Kündigungsfrist.

so. für weitere infos muß ich noch mal im vertrag schauen.

lg
 
 
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Jumpy
Alt 09.04.2007, 12:48   #4
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Also, jeder Vertrag darf und kann gekündigt werden. Die Frage in deinem Fall ist eigentlich nur, wie kannst du es herauszögern ?

Ausschnitt §573c BGB
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Da es erst 4 Jahre sind, 3 Monate.

Du solltest prüfen ob der Zugang und damit die Fristen eingehalten worden sind.
Dann besteht natürlich noch die Möglichkeit eines Gesprächs zur Einigung, im gegenseitigem Einvernehmen.
Die letzte Möglichkeit ist, du lässt dich rausklagen, kann u.U. bis ein Jahr dauern.

LG
Jumpy

Geändert von Jumpy (09.04.2007 um 13:45 Uhr).
 
 
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Alt 09.04.2007, 13:32   #5
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hmm
ok, danke erstmal.Mein Mitbewohner geht morgen erstmal zu so ner Mieterschutzanlaufstelle. Mall sehen, was sich da noch ergibt. Und mit dem Klagen ist mir bißchen zu viel, habe noch Schulstress an den Hacken. Je nach dem, was da morgen bei rum kommt, werden wir es wohl erstmal mit nem Einigungsgespräch versuchen. Danke nochmal

niko
 
 
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Bodo
Alt 09.04.2007, 19:23   #6
Standard

Zahl einfach weiter Miete und zieh nich aus, dann dauert das ewig und drei Tage bis der dich rausbekommt und teuer wirds auch noch. Da wird er dir deine fünf Monate lieber geben.
 
 
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David
Alt 09.04.2007, 19:41   #7
Standard

naja wenn's dumm läuft muss er die Kosten der Räumungsklage dann tragen, aber ne nette Methode ist es durchaus, zumindest kann man damit drohen es so zu machen.
 
 
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