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DNS-Untersuchung

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Stant
Alt 09.07.2002, 09:29   #1
Standard DNS-Untersuchung

Hey Leutz...

hab ne Anzeige wegen Sachbeschädigung, Diebstahl. Hab etz n Schreiben von den Grünen bekommen von wegen DNS o. DNA-Untersuchung (keine Ahnung mehr) mit Speichelprobe usw. Muss ich da mitmachen? Hab keinen Schiß, sondern keinen Bock drauf, das die Bullen alles von mir haben. Rechtsgrundlage?

So long, ride on, Stant
 
 
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Gothmogh
Alt 09.07.2002, 10:35   #2
Standard

Wenn dann dürften die das nicht speichern wundert mich aber das die das nur wegen Sachbeschädigung bzw diebstall machen lassen. Ich kenn sowas normalerweise nur in verbindung mit Mord bzw einer toten vergewaltetigten.

Aber hab davon auch nicht viel ahnung.
 
 
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Nickless
Alt 09.07.2002, 13:43   #3
Standard

Hmmm wenn sie ein driftigen Grund haben duerfen sie das, vorausgesetzt es hat im Fall irgendwelche Folgen.

Hast du irgendwas angesabbert?
Sonst hab ich auch keine Ahnung, frag doch mal deinen Anwalt...
 
 
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David
Alt 09.07.2002, 18:58   #4
Standard

Schildere doch mal das was Du getan hast genau, Diebstahl und SB - klingt nach Einbruch ...
Weil eigentlich brauchste keine Speichelprobe abzugeben wenn

Die StPO sagt:

§ 81g
(1) Zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren dürfen dem Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eines Verbrechens, eines Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Diebstahls in besonders schwerem Fall oder einer Erpressung verdächtigt ist, Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht werden, wenn wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, daß gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen einer der vorgenannten Straftaten zu führen sind.


Insofern musst du warscheinlich einen Diebstahl in besonders schwerem Fall begangen haben [Zum Anwalt aber flott!] , eigentlich merkwürdig weil bei sowas is man normalerweise in U-Haft

weiteres zum DNA-Feststellungsgesetz unter http://www.bdk-brandenburg.de/fa_dnagesetz.html
 
 
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