Schildere doch mal das was Du getan hast genau, Diebstahl und SB - klingt nach Einbruch ...
Weil eigentlich brauchste keine Speichelprobe abzugeben wenn
Die StPO sagt:
§ 81g
(1) Zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren dürfen dem Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eines Verbrechens, eines Vergehens gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Diebstahls in besonders schwerem Fall oder einer Erpressung verdächtigt ist, Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht werden, wenn wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, daß gegen ihn künftig erneut Strafverfahren wegen einer der vorgenannten Straftaten zu führen sind.
Insofern musst du warscheinlich einen Diebstahl in besonders schwerem Fall begangen haben [Zum Anwalt aber flott!] , eigentlich merkwürdig weil bei sowas is man normalerweise in U-Haft
weiteres zum DNA-Feststellungsgesetz unter
http://www.bdk-brandenburg.de/fa_dnagesetz.html