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Diverse Rechtsfragen und sonstiges

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Bodo
Alt 15.04.2004, 23:21   #1
Standard Diverse Rechtsfragen und sonstiges

Also ich hab da mal diverse sachen, die in letzter Zeit mal von intresse sind für meinereiner.

1. Patent anmelden
Kostet das was? Und gibt es gewisse vorraussetzungen die erfüllt sein müssen abgesehen davon, dass noch keiner das Patent inne hat?

2. Rechtschutzversicherung
Ich brauch dringend eine Rechtschutzversicherung. Dazu würd mich mal intressieren wie das mit der Deckung bei selbstverschulden aussieht. Wenn man z.B. vor gericht verliert hat man ja seine auslagen und Verfahrenskosten zu tragen. Zahlt den eigenen anwalt dann trotzdem die versicherung? Wenn ich zum beispiel jemanden in irgendeiner Form angeh und der kommt auf die grandiose Idee mich anzuzeigen, is sowas noralerweise gedeckt durch die ganz reguläre Privatversicherung wie man sie an jeder ecke schon unter 100€ im Jahr bekommt?

3. Kameraüberwachung von öffentlichen Plätzen
Kumpel von mir will den Marktplatz vor seiner Tür per Webcam ins Netz übertragen weil da 'ne Hoolkneipe, ein Technoschuppen und eine Türkendisse dranliegen und da immer was los is am Wochenende. Gibs bei sowas probleme?

4. Ich hab kein viertens
 
 
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outfreyn
Alt 15.04.2004, 23:32   #2
Standard

3. is verboten

greetz
out

edit: legal, ilegal, scheissegal

hier greift regel nummer eins im umgang mit der obrigkeit: nich erwischen lassen
 
 
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schnuckiwutz
Alt 15.04.2004, 23:35   #3
Standard

1. Patent anmelden ist kostenpflichtig, und glaube es ist garnet so billig!

2. Endlich mal einer der die gleichen antworten sucht wie ich.

3. Wirklich veroten?? Was issn mit diesen Wetter Webcams? Von denen weiss doch bestimmt auch niemand das die wo hängen!

EDIT:

Die links hier könnten dir evtl helfen bei deinem Patent:

http://piz-www1.piz.tu-darmstadt.de/public/1/1_2
www.dpma.de
 
 
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outfreyn
Alt 16.04.2004, 00:51   #4
Standard

3. ja wirklich verboten

laut GG und BDSG das den fakt vom GG herleitet

speziell webcams sind da sone sache

wenn es den simon nach kauderwelsch dürstet

http://www.datenschutzzentrum.de/faq/video.htm << kann man noch verstehn

http://www.datenschutzzentrum.de/mat...o/videpriv.htm << wird kitzlig

greetz
out
 
 
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schnuckiwutz
Alt 16.04.2004, 03:03   #5
Standard

Hmm nunja, da steht aber auch: "Kein Rechtsschutz besteht auch, wenn die erfassten Personen nicht bestimmt werden können."

Und nun versuch mal eine Person via einer Webcam auf 20 Meter zu identifizieren. Das ist so gut wie unmöglich!!
 
 
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Perser
Alt 16.04.2004, 03:27   #6
Standard

Keine Sorge, wenn die Webcam ordentlich versteckt ist, wird sich sowieso keiner melden.
Und wenn mal einer meiner (pleitegänger Landespolizisten) Kollegen bei dir ankommt, wird da nicht viel passieren.
Er wird dich bitten die Kamera zu entfernen und fertig.


(bin schon gespannt auf die Bilder)
 
 
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outfreyn
Alt 16.04.2004, 15:19   #7
Standard

so siehts aus, ich verweise auf mein erstes post...

greetz
out
 
 
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Neospike
Alt 16.04.2004, 15:49   #8
Standard

Naja zu drei , bin ich der Meinung das es erlaubt es , es darf halt nur keine Person direkt rangezoomt werden , sondern muss allgemein gehalten werden
Und wenn du doch ranzoomst musste dir nee Einverständniserklärung holen .
 
 
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afr00r
Alt 16.04.2004, 16:00   #9
Standard

zu 3. wenns keiner mitbekommt ists net verboten kann aba auch net als beweis für oda wegen einer straftat etc. eingesetzt werden!
 
 
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michaelg
Alt 16.04.2004, 16:15   #10
Standard

Zur Rechtsschutzversicherung: das war in der letzten FinanzTest (von der Stifung Warentest) die Titelstory.

Am besten abgeschnitten hat die WGV mehr kann ich nicht sagen.
 
 
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outfreyn
Alt 16.04.2004, 16:39   #11
Standard

3. gerade bei webcams, da personen *zufällig* direkt vor der kamera vorbeilaufen können

dann ist der grundsatz das sie zum "allgemeinen" bild gehören nicht mehr gegeben

afroman versteh ich erst gar nich... du meinst wohl wo kein richter da kein henker oder wie?

nur weil ich einen kille und niemand bemerkt is, is der mord nich verboten? wuah woher kommscht du?

greetz
out
 
 
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hackvresse
Alt 16.04.2004, 17:08   #12
Standard

naja wenn so eine webcam dort illegal ist kanns auch nicht als beweis vor gericht verwendet werden.
 
 
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Krashok
Alt 16.04.2004, 19:24   #13
Standard

zu 3. wenns keiner mitbekommt ists net verboten
bitte ? .. auch wenn's keiner mitbekommt ist es trotzdem verboten und man kann nachträglich dafür belangt werden.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 17.04.2004, 14:51   #14
Standard

Joah Leutz stellt euch mal net so an, ihr wisst geneu was er meint! Du KANNST ALLES machen solange dich keienr erwischt.
 
 
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