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Diebstahl

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schnuckiwutz
Alt 10.03.2005, 19:45   #1
Standard Diebstahl

Hi und hallo,

folgendes Problem:

Meiner Mutter sind zwischen gestern Mittag und heute Mittag 100 Euro abhanden gekommen. Sie hat den Schein in Ihre Geldbörse getan und als sie ihn heute Mittag wieder raus nehmen wollte war er nicht mehr da.

Folgende Verdachtsmomente:
- Verlust bei Kosmetikerin
- Verlust in Kneipe
- Diebstahl von Frau X. am gestrigen Abend
- Diebstahl von Frau X. am heutigen Vormitag

Frau X. hat sehr große Geldprobleme und momentan noch nicht einmal warmes Wasser oder ein Telefon. Frau X. war zudem in den beiden Verdachtsmomenten mehrere Minuten mit der Tasche wo das Geld drin war alleine.

Nun hat meine Mutter den Verdacht das sie das Geld einfach gestohlen hat.
Nun möchte sie Frau X. aber nicht darauf ansprechen, wobei ja auch nicht klar ist ob sie die Wahrheit sagen würde.

Eine Anzeige machen und einen Verdacht äussern kommt auch nicht in Frage, da dann dies Frau X. mit sicherheit mitbekommen würde das sie angezeigt wurde.

Gibt es eine Möglichkeit Fingerabdrücke bei der Polizei nehmen zu lassen, oder dies irgendwo "Privat" machen zu lassen? Um gewissheit zu bekommen das sie es war oder eben nicht? Denke mal das dies die einzige Möglichkeit ist wirklich herauszubekommen ob sie schuldig ist oder nicht.

Bitte kommt mir jetzt nicht mit solchen Postings wie: "Es geht hier doch nur um 100 Euro, meinste das ist die ganze Sache wert?" oder ähnlichem. Es geht hier auch darum ob man diese Person noch mit Wertgegenständen allein lassen kann oder nicht!

Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!!

Bis denne dann
 
 
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hackvresse
Alt 10.03.2005, 20:59   #2
Standard

Was bringen dir denn Fingerabrdrücke? Dazu müsstest du ja das Geld haben
 
 
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schnuckiwutz
Alt 10.03.2005, 21:06   #3
Standard

Nein, weil es können nur die Fingerabdrücke meiner Mutter darauf sein, sobald dort andere drauf sind kann man sie mit den fingerabdrücken von Frau X. vergleichen.

Jetzt verstanden?
 
 
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distressed
Alt 10.03.2005, 21:27   #4
Standard

nimm die geldbörse oder so auch immer das geld drin war.
dann suchst am besten im inet nach der besten mögl fingerabdrücke zu nehmen (puder oder graphitstaub sind bissel unpraktisch - oder vllt doch?) nimm alle abdrücke ab auf ein blatt (tesa?)
und dann noch die fingerabdrücke von einem gegenstand, den sie auf jeden fall berührt hat und dessen stelle du weißt. dasselbe. so und dann noch glück haben dass falls sie die geldbörse angerührt hat, du einen passenden abdruck hast ^^

naja soweit zur selfmade-methode ^^
 
 
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francis
Alt 10.03.2005, 21:30   #5
Standard

hohoho die meisterdetektive am werk

das wird aber meiner meinung nach nix bringen weil du das ja eh nicht gescheit vergleiuchen kannst und die geldbörse mittlerweile sicher schon x tausendmal von anderen fidnern berührt wurde!
 
 
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El Sparko
Alt 10.03.2005, 21:32   #6
Standard

ganz klarer fall. dna analyse anfordern!



tut mir leid aber bevor ich jemanden anzeige bei der polizei würde ich auf jeden fall mit ihm/ihr sprechen. das kann jetzt auch ein dritter unternehmen und wenn die frau x nen verdächtigen eindruck macht dann zur polizei gehen und schildern was los ist. man muss ja ned sagen "die hats genommen" sondern "die würde in frage kommen aber ich hab keine beweise"... evtl. gibts frau x ja in anbetracht eines beamten zu, oder auch nicht.
 
 
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distressed
Alt 10.03.2005, 21:37   #7
Standard

ja reden is auch das beste... konnte mirs nur nich verkneifen meiner phantasie freien lauf zu lassen ^^

ne mögl wär auch in anwesenheit der frau x nur mal ansprechen dass man auf einmal 100€ verlorn hat und einfach keine ahnung hat...
 
 
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Big N
Alt 10.03.2005, 21:42   #8
Standard

Da die von dir geschilderten Umstände tatsächlich darauf schließen lassen, dass Frau X etwas damit zu tun hat ist es vermutlich das beste sie einfach direkt damit zu konfrontieren.

Am besten so in der Art: "Ich weiß dass sie sich 100 € von mir 'geliehen' haben... Hätten sie doch was gesagt, dann hätt ich ihnen auch Geld geliehen. Bla Bla..."

Wenn Frau X noch einen Funken Anstand in sich trägt, wird sie es dann auch nicht abstreiten.

Wobei: Um das beurteilen zu können, müsste man wissen in welchem Verhältnis deine Mutter zu Frau X steht.

Falls sie alles abstreitet, hilft IMHO nur ne Anzeige; denn Fingerabdrücke als Beweismittel können nur die Bullen nehmen!!

Entsprechend sollte das Ganze aber auch recht bald passieren, denn ewig halten sich so Fingerabdrücke auch nicht auf ner Handtasche
 
 
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schnuckiwutz
Alt 10.03.2005, 21:47   #9
Standard

Meine Mutter steht in einem relativ guten Verhältniss zu ihr. Fingerabdrücke haben wir schon von ihr. Auf einem Glas, den könnte man dann vergleichen mit denen auf der Geldbörse und schon schon wäre das dingen geritzt. Es geht hier nicht darum das Geld wieder zu bekommen, es geht nur darum zu wissen ob sie es genommen hat oder nicht. Und mitbekommen soll sie es auch nicht.

Deswegen nur die einfache klare frage....

Gibts Institute die das machen? Oder ein Detektiv ?
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 11.03.2005, 18:21   #10
Standard

Umso eher solltest Du den Vorschlag von Big N aufgreifen.

Das Nehmen der Fingerabdrücke bringt fast nix und kostet ggf. ne Stange Geld - Geld, das ja wieder her soll...

Wenn die Polizei keine Vergleichsabdrücke hat, ist eh Essig. Und um Frau X jetzt welch abzunehmen, bedürfte es eines Anfangsverdachts, der auf mehr als nur einer Vermutung basiert. Hier beißt sich die Katze also in den Schwanz.

Also: Ruhiges Gespräch suchen, bei Leugnen über Verhältnis nachdenken und Geld abschreiben - sorry
 
 
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dotcom
Alt 06.05.2005, 16:29   #11
Standard

Also reden bringt glaub ich nicht so viel.
Weil wenn sies geklaut hat, dann wird sies kaum zugeben und dann bist du dir nie sicher und das Vertrauen ist futsch.

Wenn sie´s nicht genommen hat ist sie entweder stink sauer weil du ihr sowas zutraust und die Freundschaft ist futsch oder sie nimmt es nicht ganz so übel aber trotzdem hat die Beziehung dann einen Knicks...


Ich denke aber, wenn die Beziehung so gut ist, müsste man doch einschätzen können ob die Freundin( Frau X) sowas machen würde.

Ich würd ihr ja ne Falle stellen ( nicht sofort sondern so in ein paar Wochen wenn Gras über die Sache gewachsen ist) und wenn Sie so Pleite ist wird sie´s wieder tun. Also wieder Geldbörse hinlegen aber mit gemischtem Geld (so 5x10,-€, 2x 20,-€ und ein paar fünfer-Scheinen). Da ist die Hemmschwelle geringer als bei 1x100€ weil sie denkt " na wenn 1 oder 2 kleine fehlen, das fällt keinem auf". Ja und dann wenn sie weg ist nachschauen und entscheiden wies weiter geht.

viel Erfolg


P.S.
Auch als rechtlicher Laie bin ich mir ganz sicher das Sie es mitbekommt wenn ihr sie anzeigt
 
 
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mizue
Alt 06.05.2005, 16:59   #12
Standard

was solln denn diese ganzen spielchen hin und her? fragt sie einfach... wenn das verhältnis zu der frau so gut ist, wie du meintest, dann wird sie a) gestehen b) gestehen und in tränen ausbrechen oder c) erst so tun, als ob nix wär/beleidigt, entsetzt sein und später gestehen und in tränen ausbrechen... was bringt dir das wissen allein, dass die frau das geld gestohlen hat, ohne die frau damit zu konfrontieren, zumal du dich ja eh nicht an die herren in grün wenden willst?
 
 
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Perser
Alt 06.05.2005, 18:41   #13
Standard

Es gibt in Deutschlan ein Gesetz was Beweise, die ohne das Wissen des Angeklagten, gesammelt wurden unbrauchbar macht vor Gericht bzw. vorm Staatsanwalt!

In Deutschland hat jeder das Recht darüber informiert zu werden das er eine Straftat begangen hat bzw. das er gerade im Verdacht steht, ab diesem Zeitpunkt erst sind die Beweise gültig!

Wenn du also ohne das Wissen von Frau X. die Fingerabdrücke und alles drumherum abchecken lässt und dann eine Anzeige zu Protokoll gibst bei der Polizei und sie DANN erst davon erfährt dann sind die Fingerabdrücke nicht mehr zulässig als Beweismittel!

Deshalb sammeln wir bei Beschattungen von vermutlichen Terroristen auch nur relativ irrelevante Indizien die zumindest reichen um den Verdächtigen für 24 Stunden in die U-Haft abzuschieben und dann verwerten wir offiziell die ganzen Beweise die wir brauchen um den Typen auch vor Gericht zu schleppen...
 
 
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cowcreamer
Alt 06.05.2005, 19:10   #14
Standard

Welches Gesetz soll das denn sein? Nenn doch bitte mal den §...

In Deutschland hat jeder das Recht darüber informiert zu werden das er eine Straftat begangen hat bzw. das er gerade im Verdacht steht, ab diesem Zeitpunkt erst sind die Beweise gültig!
Hmmm... Also wird z.B. jeder Verdächtige, der meinetwegen abgehört wird, über die Tatsache, DASS er abgehört wird, im Vorfeld informiert? Damit dann die durch die Abhöraktion gesammelten Beweise auch gültig sind? Interessante Theorie...
 
 
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endeffects
Alt 06.05.2005, 19:23   #15
Standard

stellt ihr doch ne falle und nehm das ganze auf kamera auf,
ist doch viel lustiger so
 
 
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eneib
Alt 07.05.2005, 11:20   #16
Standard

Irgendwie hat hie wohl keiner mitbekommen, dass es nicht darum ging, das Geld zurückzubekommen, sondern darum, ob man der Person noch trauen kann.
Und die Beweise wollte schnuckiwutz auch nicht haben, um Frau X vor Gericht zu schleifen, sondern um Sicherheit zu haben.

Die Idee von dotcom mit der Falle fand ich ganz gut.

@schnuckiwutz: Wie sieht's denn aus inzwischen?
 
 
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Perser
Alt 07.05.2005, 17:15   #17
Standard

Original geschrieben von cowcreamer
Welches Gesetz soll das denn sein? Nenn doch bitte mal den §...



Hmmm... Also wird z.B. jeder Verdächtige, der meinetwegen abgehört wird, über die Tatsache, DASS er abgehört wird, im Vorfeld informiert? Damit dann die durch die Abhöraktion gesammelten Beweise auch gültig sind? Interessante Theorie...


uiuiuiui falsch lesen und dann noch meckern, sowas ist immer sehr effektiv
 
 
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cowcreamer
Alt 07.05.2005, 17:20   #18
Standard

Es gibt in Deutschlan ein Gesetz was Beweise, die ohne das Wissen des Angeklagten, gesammelt wurden unbrauchbar macht vor Gericht bzw. vorm Staatsanwalt!
In Deutschland hat jeder das Recht darüber informiert zu werden das er eine Straftat begangen hat bzw. das er gerade im Verdacht steht, ab diesem Zeitpunkt erst sind die Beweise gültig!
Wo genau habe ich was falsch gelesen? Und wie war noch gleich der § zum Gesetz, das Du angesprochen hast?
 
 
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Perser
Alt 07.05.2005, 22:40   #19
Standard

Tjo vielleicht solltest du nicht nur die beiden Auszüge lesen.

Welcher Paragraph das nun ist weiß ich nicht, ich bin kein Mitglied der Judikativen.


Und du scheinst kein Anwalt zu sein von daher glaub es oder lass es aber versuch nicht dich mit mir anzulegen nur um deinen Pupatären Trieben gerecht zu werden...
 
 
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cowcreamer
Alt 07.05.2005, 23:30   #20
Standard

Was hat das mit Anlegen zu tun? Wenn Du hier Dinge behauptest, solltest DU diese auch belegen können. Und auch, wenn ich Deinen ganzen Beitrag zitieren würde, wäre er nicht sinnvoller oder dadurch wahr. Nimm doch bitte einfach Stellung und gut ist. Einfach sagen "Da gibt es ein Gesetz" und dazu Unwahrheiten behaupten kanns nicht sein. Da kannst du 10x beim BGS sein, es stimmt einfach nicht. Wenn Du meinst, es sei doch richtig, beleg es.
 
 
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MiKe
Alt 08.05.2005, 00:47   #21
Standard

perser hat doch gesagt, dass beim BGS erst die irrelevanten beweise vorgelegt werden, um jmd. in die untersuchungs-haft zu bringen. dann ist er von dem tatverdacht in kenntnis gesetzt, die o.g. beweise werden ungültig und dürfen nicht mehr im verfahren vor gericht verwendet werden. dann können die relevanten und eindeutigen beweise hergezogen werden.

das was perser sagt, stimmt schon (und das weiß ich nich nur von "Im Namen des Gesetzes" ). bin jetzt aber zu müde, noch im internet nach dem entsprechenden paragraphen zu suchen!
 
 
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Perser
Alt 08.05.2005, 00:59   #22
Standard

Danke Mike .


@Kuh:
Du siehst, mein Text ist anscheinend sehr leicht verständlich... Aber eventuell hilft dir Mikes Beschreibung für Lesebehinderte ja es besser zu verstehen.
 
 
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cowcreamer
Alt 08.05.2005, 07:28   #23
Standard

Sorry, aber Deine Beleidigungen und die Tatsache, dass Mike es auch nicht besser weiß, machen es nicht richtiger.
Beweise können unrechtmäßig erlangt werden, z.B. durch eine Durchsuchung, die nicht rechtmäßig war, durch eine nicht genehmigte Abhöraktion etc. Damit werden Beweise z.B. vor Gericht im allgemeinen nicht verwertbar. Ist geregelt in §§ 136, 136a StPO, wenn Du es nachlesen willst. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Im Gegensatz zu den USA gibt's in Deutschland keine "Fruit of the poisonous Tree" Annahme, d.h. Wenn ein Beweis illegal erhoben wurde, sind in den USA alle Folgebeweise, die darauf aufbauen ebenfalls nicht verwertbar. In Deutschland wird eine Prognose gemacht, ob der Beweis auch ohne den Illegal erhobenen Beweis gefunden worden wäre. Wenn ja, gibt es kein Verwertungsverbot.

Dass aber Beweise, die ohne das Wissen des Angeklagten (was eh schon Unfug ist, da Beweise auch schon "zufällig" während einer Vorermittlung gefunden werden können. Angeklagt ist man deswegen noch lange nicht) gesammelt wurden, unbrauchbar sind, ist, gelinde gesagt, Quatsch.
Beweise sind also erst gültig, wenn jemand, der im VERDACHT steht, eine Straftat begangen zu haben (also jemand, gegen den ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde), darüber informiert wurde? Das heißt, dass Beweise, die im Rahmen einer Vorermittlung (die z.B. dazu dient, einen Anfangsverdacht auszuschließen oder zu bestätigen) gefunden wurden, nicht gültig sind, weil der Verdächtigte nicht informiert wurde? Achso... Gerade Du solltest wissen, dass eine Vorermittlung noch lange nicht bedeutet, dass ein tatsächliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Weißt Du, dass Du beleidigend wirst, ist eine Sache (wenn man mal Deine gesammelten Beiträge liest, ist das jetzt nicht wirklich neu. Ich lese seit ewigen Zeiten mit, dachte mir aber, nun sollte man vielleicht doch mal was sagen). Dass Du allerdings nicht weißt, was die Strafprozessordnung für Inhalte hat und was dies im Zweifelsfall für einen Beschuldigten bedeutet, ist ziemlich beängstigend. Deine Aussage von wegen Du seist kein Mitglied der Judikative, greift da irgendwie gar nicht, denn Du bist nach eigener Aussage ein Mitglied der Exekutive, der ausführenden Gewalt, und gerade da solltest Du wissen, was ein Beschuldigter für Rechte hat.
Das dies offenbar nicht so ist, bestätigt nur die Vorurteile, die ein Großteil der Bevölkerung in Bezug auf Polizei und ähnliche Organe hat.
Ich habe keine Lust, mich auf Deinem Niveau mit Dir rumzustreiten. Wenn Du weiterhin denkst, dass Du Recht hast, lies einfach mal die StPO (sollte ja zu Deinen Arbeitsmitteln gehören) und am besten auch einige Kommentare zu dieser.
 
 
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Heavensearth
Alt 08.05.2005, 14:13   #24
Standard

Hallo,

das Persers Umgang mit seinen Mitmenschen nicht gerade vorbildlich ist, lässt sich aus seinen letzten Beiträgen schließen. Man sollte zumindest so viel Kinderstube genossen haben, sich auch in einem Internetforum einer Sprache zu bedienen, die man auch als Antwort auf eigene Beiträge akzeptieren würde.

Die von Perser in den Raum gestellten Behauptungen lassen wohl den Schluss zu, dass bei einer Geschwindigkeitsüberprüfung gemachte Fotos, keinerlei Beweiskraft vor Gericht erlangen, da sie ohne Wissen und Zustimmung des Fahrers gemacht wurden.

Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen, finde ich es arg übertrieben und ziemlich unmöglich, wegen hundert Euro Fingerabtrücke abnehmen zu lassen. Vielleicht ist der Vorschlag, ihr eine Falle zu stellen, wesentlich realistischer, als eine Überprüfung der Fingerabdrücke ohne entsprechendes Arbeitsmateriel.

Ich denke, ein direktes Ansprechen der Person wird in den seltesten Fällen ein Geständnis entlocken. Das Wunschdenken einiger hier, dass sie unter Tränen den Diebstahl zugeben wird, ist wohl sehr unwahrscheinlich. Eher wird sich darüber entrüstet, solch einer Beschuldigung ausgesetzt zu sein.

Entweder solltet ihr der Person kein Vertrauen mehr schenken oder ihr prüft ihrer Vertrauenswürdigkeit mit den angegebenen Tricks (Geldschein in der Bärenfalle wie in der Kaugummiwerbung).



--Heavens
 
 
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cowcreamer
Alt 08.05.2005, 14:21   #25
Standard

Danke. Wie schon gesagt, die Umgangsformen sind eine Sache, viel schlimmer ist, dass ein BGS-Beamter / Polizist (zumindest laut eigener Aussage) offenbar nicht den Hauch einer Ahnung von der Strafprozessodnung hat. Macht irgendwie Angst.
 
 
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