Ich habs schonmal angedeutet:
Beleidigungen und Prollerei ändern nichts daran, dass Deine Aussagen falsch sind.
Original geschrieben von Perser
[b]

@Kuh: Es ist gerade erst vor kurzem in Hessen ein weiterer Fall dieser Form behandelt wurden vor Gericht dabei wurde sogar die Aktiongsgewalt der Steuerfahndung(!)* eingeschränkt!
Die Steuerfahndung darf nun auch nicht mehr gesammelte Informationen verwenden die "entdeckt" wurden
bevor der Verdächtige darüber informiert wurde.
Achso. Quelle?
Das passt natürlich wunderbar zum gerade am 19. Dezember 2004 durch Finanzminister Hans Eichel abgenickten "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit", welches z.B. BAföG-Stellen, Sozialämter, Finanzämter (somit natürlich auch Deine Steuerfahndung) und die Bundesagentur für Arbeit ermächtigt, OHNE Anfangsverdacht oder richterlichen Beschluss flächendeckend Kontostände zu überprüfen UND zu verwerten. OHNE überhaupt jemanden zu informieren. DAS nenne ich mal ne Einschränkung.
Komisch, gell?
Du solltest vielleicht, falls du überhaupt Jura studierst, über dein 1. Semester hinaus studieren und dann darfst du auch diese Rechtsdiskusion weiterführen.
Dies ist keine Rechtsdiskussion, denn das würde voraussetzen, dass Du weißt, wovon gesprochen wird. Das ist definitiv nicht der Fall, wie Du jetzt schon mehrfach gezeigt hast.
Wenn du mich hier als lügner darstellst, dann behauptest du das ich schon hunderte Menschen viel zu spät vor den Staatsanwalt geschliffen habe.
Entweder ganz Deutschland weiß was nicht, was du anscheinend weißt, oder etwas an deiner Aussage stimmt nicht ganz.
Ich stelle Dich nicht als Lügner dar. Das würde ja bedeuten, dass Du wissentlich die Unwahrheit verbreitest. Das glaube ich nicht einmal. Du weißt es scheinbar einfach nicht besser. Was, zumindest bei dem Job, den Du laut eigener Aussage ausübst, allerdings mindestens genauso schlimm ist.
Das Beispiel mit dem Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist sehr gut!
Stimmt. Zumindest dann, wenn Du bei dem bleiben würdest, was Du bisher behauptet hast.
Wenn du geblitzt wirst und bekommst einen Haftbefehl vor die Nase gehalten obwohl du nocht nichtmal darüber informiert wurdest das du zu schnell gefahren bist, ist dieser Haftbefehlt nicht gültig.
Zuerst musst du informiert werden über deine Straftat bzw. dein Vergehen und dann musst du ein Statement abgeben (keine Antwort ist hierbei auch eine Antwort!) und dann erst wird dir das Bußgeld angerechnet bzw. der Haftbefehlt durchgeführt.
Und? Das ist nicht das, was Du bisher gesagt hast. Du hast behauptet, dass Beweise, die ohne das Wissen des Beschuldigten gesammelt wurden, nicht gültig sind. Was bedeuten würde, dass ein "Blitzfoto" nur dann verwertbar wäre, wenn der Geblitzte vorher wusste, dass er geblitzt wird. Das erklärt natürlich, warum die Blitzgeräte immer so schön versteckt werden. Das sagst Du jetzt nicht. Was vernünftig ist, weil es schlicht und ergreifend falsch ist. Und wo wir gerade dabei sind: Sind z.B. Kameraaufnahmen während eines Banküberfalls auch nicht als Beweise verwertbar, weil die Bankräuber nicht im Vorfeld informiert wurden? Wäre auch wieder eine sehr interessante Theorie.
btw:
Meine groben Umgangsformen kommen nur zum Vorschein wenn ich mir falsches Kluggescheisse von Leuten anhören muss die meine Kinder sein könnten...

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1. Mein "falsches Kluggescheiße", wie Du es nennst, sind dummerweise Tatsachen. Ich habe Dir sogar Quellen genannt. Wenn Du das nicht wahrhaben willst, tuts mir leid.
2. Ist Jugend nicht zwingend ein Indiz für mangelnde Sachkenntnis. Musst Du so sehen: Offenbar ist fortgeschrittenes Alter (wie alt Du auch immer sein magst) ja genausowenig ein Indiz für vorhandene Sachkenntnis. Ist nen einfacher Umkehrschluss.
3. Wage ich stark zu bezweifeln, dass Du mein Vater sein könntest. Du solltest nicht davon ausgehen, dass jeder User hier jugendlich ist. Ich z.B. bin mittlerweile 33, habe bisher nie geposted, konnte nur nicht mehr anders, da Deine Aussagen einfach zu hanebüchen waren.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass Du extreme Defizite aufweist, was die deutsche Rechtsprechung sowie die Strafprozessordnung angeht, was in Deinem speziellen Fall, so Du denn tatsächlich ein BGS-Beamter bist, extrem traurig und besorgniserregend ist. Bring bitte nur EINE wirkliche Quelle für das, was Du behauptest. Nur eine.
Ich befürchte, dass das hier noch ewig weitergehen könnte, weil Du einfach nicht zugeben willst, dass Deine Aussagen falsch sind. Selbst dann nicht, wenn man Dir Quellen liefert.
Ich habe die vage Hoffnung, dass der werte Leser begriffen hat, dass Deine Aussagen und Behauptungen mit extremer Vorsicht zu genießen sind und dass die Tatsache (?), dass Du BGS-Beamter bist, absolut nichts über Deine Sachkenntnis aussagt.
Du kannst jetzt gerne wieder mit Beleidigungen o.ä. um Dich werfen, ich denke und hoffe, dass jetzt jeder weiß, wie es er zu nehmen hat.
Nacht.