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Diebstahl

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Heavensearth
Alt 08.05.2005, 15:57   #26
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Ich mag nicht beurteilen, ob die Aussagen Persers richtig oder falsch sind, da mich bei der deutschen Gesetzgebung überhaupt nichts wundert, aber in der Regel gehe ich davon aus, dass ein gelernter Jurist oder auch Polizist es besser weiß als ich. Ich setze mich eher für zwischenmenschliche Beziehungen ein und für die Form einer Diskussion ;o)

--Heavens
 
 
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cowcreamer
Alt 08.05.2005, 16:09   #27
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In der Regel würde ich auch davon ausgehen. Aber naja, was solls.
 
 
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Perser
Alt 08.05.2005, 23:58   #28
Standard

@Kuh: Es ist gerade erst vor kurzem in Hessen ein weiterer Fall dieser Form behandelt wurden vor Gericht dabei wurde sogar die Aktiongsgewalt der Steuerfahndung(!)* eingeschränkt!

Die Steuerfahndung darf nun auch nicht mehr gesammelte Informationen verwenden die "entdeckt" wurden bevor der Verdächtige darüber informiert wurde.

Du solltest vielleicht, falls du überhaupt Jura studierst, über dein 1. Semester hinaus studieren und dann darfst du auch diese Rechtsdiskusion weiterführen.

Wenn du mich hier als lügner darstellst, dann behauptest du das ich schon hunderte Menschen viel zu spät vor den Staatsanwalt geschliffen habe.
Entweder ganz Deutschland weiß was nicht, was du anscheinend weißt, oder etwas an deiner Aussage stimmt nicht ganz.

Das Beispiel mit dem Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist sehr gut!
Wenn du geblitzt wirst und bekommst einen Haftbefehl vor die Nase gehalten obwohl du nocht nichtmal darüber informiert wurdest das du zu schnell gefahren bist, ist dieser Haftbefehlt nicht gültig.
Zuerst musst du informiert werden über deine Straftat bzw. dein Vergehen und dann musst du ein Statement abgeben (keine Antwort ist hierbei auch eine Antwort!) und dann erst wird dir das Bußgeld angerechnet bzw. der Haftbefehlt durchgeführt.


btw:
Meine groben Umgangsformen kommen nur zum Vorschein wenn ich mir falsches Kluggescheisse von Leuten anhören muss die meine Kinder sein könnten... .





*Die Steuerfahndung ist die Behörde mit den meisten Befugnissen!
 
 
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cowcreamer
Alt 09.05.2005, 00:43   #29
Standard

Ich habs schonmal angedeutet:

Beleidigungen und Prollerei ändern nichts daran, dass Deine Aussagen falsch sind.

Original geschrieben von Perser
[b] @Kuh: Es ist gerade erst vor kurzem in Hessen ein weiterer Fall dieser Form behandelt wurden vor Gericht dabei wurde sogar die Aktiongsgewalt der Steuerfahndung(!)* eingeschränkt!

Die Steuerfahndung darf nun auch nicht mehr gesammelte Informationen verwenden die "entdeckt" wurden bevor der Verdächtige darüber informiert wurde.
Achso. Quelle?
Das passt natürlich wunderbar zum gerade am 19. Dezember 2004 durch Finanzminister Hans Eichel abgenickten "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit", welches z.B. BAföG-Stellen, Sozialämter, Finanzämter (somit natürlich auch Deine Steuerfahndung) und die Bundesagentur für Arbeit ermächtigt, OHNE Anfangsverdacht oder richterlichen Beschluss flächendeckend Kontostände zu überprüfen UND zu verwerten. OHNE überhaupt jemanden zu informieren. DAS nenne ich mal ne Einschränkung.
Komisch, gell?

Du solltest vielleicht, falls du überhaupt Jura studierst, über dein 1. Semester hinaus studieren und dann darfst du auch diese Rechtsdiskusion weiterführen.
Dies ist keine Rechtsdiskussion, denn das würde voraussetzen, dass Du weißt, wovon gesprochen wird. Das ist definitiv nicht der Fall, wie Du jetzt schon mehrfach gezeigt hast.

Wenn du mich hier als lügner darstellst, dann behauptest du das ich schon hunderte Menschen viel zu spät vor den Staatsanwalt geschliffen habe.
Entweder ganz Deutschland weiß was nicht, was du anscheinend weißt, oder etwas an deiner Aussage stimmt nicht ganz.
Ich stelle Dich nicht als Lügner dar. Das würde ja bedeuten, dass Du wissentlich die Unwahrheit verbreitest. Das glaube ich nicht einmal. Du weißt es scheinbar einfach nicht besser. Was, zumindest bei dem Job, den Du laut eigener Aussage ausübst, allerdings mindestens genauso schlimm ist.

Das Beispiel mit dem Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist sehr gut!
Stimmt. Zumindest dann, wenn Du bei dem bleiben würdest, was Du bisher behauptet hast.

Wenn du geblitzt wirst und bekommst einen Haftbefehl vor die Nase gehalten obwohl du nocht nichtmal darüber informiert wurdest das du zu schnell gefahren bist, ist dieser Haftbefehlt nicht gültig.
Zuerst musst du informiert werden über deine Straftat bzw. dein Vergehen und dann musst du ein Statement abgeben (keine Antwort ist hierbei auch eine Antwort!) und dann erst wird dir das Bußgeld angerechnet bzw. der Haftbefehlt durchgeführt.
Und? Das ist nicht das, was Du bisher gesagt hast. Du hast behauptet, dass Beweise, die ohne das Wissen des Beschuldigten gesammelt wurden, nicht gültig sind. Was bedeuten würde, dass ein "Blitzfoto" nur dann verwertbar wäre, wenn der Geblitzte vorher wusste, dass er geblitzt wird. Das erklärt natürlich, warum die Blitzgeräte immer so schön versteckt werden. Das sagst Du jetzt nicht. Was vernünftig ist, weil es schlicht und ergreifend falsch ist. Und wo wir gerade dabei sind: Sind z.B. Kameraaufnahmen während eines Banküberfalls auch nicht als Beweise verwertbar, weil die Bankräuber nicht im Vorfeld informiert wurden? Wäre auch wieder eine sehr interessante Theorie.


btw:
Meine groben Umgangsformen kommen nur zum Vorschein wenn ich mir falsches Kluggescheisse von Leuten anhören muss die meine Kinder sein könnten... .
1. Mein "falsches Kluggescheiße", wie Du es nennst, sind dummerweise Tatsachen. Ich habe Dir sogar Quellen genannt. Wenn Du das nicht wahrhaben willst, tuts mir leid.

2. Ist Jugend nicht zwingend ein Indiz für mangelnde Sachkenntnis. Musst Du so sehen: Offenbar ist fortgeschrittenes Alter (wie alt Du auch immer sein magst) ja genausowenig ein Indiz für vorhandene Sachkenntnis. Ist nen einfacher Umkehrschluss.

3. Wage ich stark zu bezweifeln, dass Du mein Vater sein könntest. Du solltest nicht davon ausgehen, dass jeder User hier jugendlich ist. Ich z.B. bin mittlerweile 33, habe bisher nie geposted, konnte nur nicht mehr anders, da Deine Aussagen einfach zu hanebüchen waren.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Du extreme Defizite aufweist, was die deutsche Rechtsprechung sowie die Strafprozessordnung angeht, was in Deinem speziellen Fall, so Du denn tatsächlich ein BGS-Beamter bist, extrem traurig und besorgniserregend ist. Bring bitte nur EINE wirkliche Quelle für das, was Du behauptest. Nur eine.

Ich befürchte, dass das hier noch ewig weitergehen könnte, weil Du einfach nicht zugeben willst, dass Deine Aussagen falsch sind. Selbst dann nicht, wenn man Dir Quellen liefert.
Ich habe die vage Hoffnung, dass der werte Leser begriffen hat, dass Deine Aussagen und Behauptungen mit extremer Vorsicht zu genießen sind und dass die Tatsache (?), dass Du BGS-Beamter bist, absolut nichts über Deine Sachkenntnis aussagt.
Du kannst jetzt gerne wieder mit Beleidigungen o.ä. um Dich werfen, ich denke und hoffe, dass jetzt jeder weiß, wie es er zu nehmen hat.
Nacht.
 
 
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Perser
Alt 09.05.2005, 15:53   #30
Standard

Also nochmal:

Wenn ich ohne dein Wissen Fingerabdrücke von dir nehme und diese dann vergleiche mit denen auf meiner Geldbörse ohne DEIN Wissen.
Dann weiß ich nun das du der schuldige bist (Wenn das Ergebnis nun positiv ist).
Jetzt kann ich nicht einfach diese Beweise verwenden, ich muss ERST dir ein schriftliches Dokument zukommen lassen, das dir erklärt was ich für Beweise in der Hand halte!

Erst jetzt darf der Staatsanwalt diese Beweise verwenden bzw. der Richter die Beweise nutzen zur Entscheidung.

Würde der Richter eine Anklage verlauten lassen BEVOR du weißt mit welchen Beweisen, dann ist die Anklage ungültig.


Bei Prozessen anderer Rangordnung wie ich sie verarbeiten muss läuft das noch mal einen Schritt anders!
Wenn ich Beweise sammel bevor ich den Verdächtigen über diese Tätigkeiten informiere, dann wird der Anwalt des Verdächtigen diese Beweise nicht akzeptieren und sie werden dann nicht zugelassen vor Gericht weil der Verdächtige seine Rechte nicht nutzen konnte da ich ihn ja nicht informiert habe...

Daher sammeln wir immer erst im 2. Anlauf die Beweise die wir brauchen um einen wirklich Dingfest zu machen...



// Du kannst von mir aus das Gesetzbuch hoch und runter lesen und es dir auch noch auf Russisch und Japanisch holen das änderts nichts daran das du nicht verstanden hast wie man die Gesetze anwendet.

Du kannst ja allen Richtern Deutschlands einen Beschwerdebrief und sie darum bitten das sie ihr Amt niederlegen, denn sie verstehen ja alle die Gesetze nicht so gut wie du...

Achja und dann nochmal bitte diese Beschwerde an alle BGS Beamte, LKA Beamte und BKA Beamte schicken denn die alle tun das selbe wie ich...

// Meine Rechtschreibschwäche beruht auf eine Konzentrationgsstörung bedingt durch einen Arbeitsunfall und so schlimm finde ich die Fehler eigentlich nicht, oder irre ich mich so extrem bei meiner Rechtschreibung?!
 
 
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cowcreamer
Alt 09.05.2005, 16:05   #31
Standard

Wo bitte habe ich Deine Rechtschreibschwäche angesprochen? Wenn es diese gibt, ist sie mir nicht aufgefallen.
Ich sprach von der Rechtsprechung.

Bei Prozessen anderer Rangordnung wie ich sie verarbeiten muss läuft das noch mal einen Schritt anders!
Wenn ich Beweise sammel bevor ich den Verdächtigen über diese Tätigkeiten informiere, dann wird der Anwalt des Verdächtigen diese Beweise nicht akzeptieren und sie werden dann nicht zugelassen vor Gericht weil der Verdächtige seine Rechte nicht nutzen konnte da ich ihn ja nicht informiert habe...
Sorry, aber das ist immer noch Quatsch. Das würde z.B. die Bilder jeder Überwachungskamera als Beweis ungültig machen. Aber ich habs ja schon gesagt, ist eh egal, ich glaube, dass die User wissen, wie sie das, was Du so sagst, zu werten haben.

Ich lass es jetzt mal gut sein.
 
 
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soul.
Alt 09.05.2005, 21:42   #32
Standard

ihr redet aneinander vorbei.

perser meint, wenn der mutmasslich schuldige nicht darueber informiert ist, duerfen die beweise nicht verwendet werden. erst wenn er weiss, dass er im verdacht steht, kommt es zur auswertung der beweise, weiterfuehrenden untersuchungen etc.

cowcreamer hats so verstanden, dass beweise, die gesammelt wurden, bevor der mutmasslich schuldige darueber informiert ist, dass er im verdacht steht, ungueltig sind.

zugegebenermassen klang es anfangs auch so, als wuerde perser das selbe meinen, aus seinem letzten post wird jedoch deutlich, dass er von mir oben geschriebenes meint. seine kernaussage ist:

Jetzt kann ich nicht einfach diese Beweise verwenden, ich muss ERST dir ein schriftliches Dokument zukommen lassen, das dir erklärt was ich für Beweise in der Hand halte!

Erst jetzt darf der Staatsanwalt diese Beweise verwenden bzw. der Richter die Beweise nutzen zur Entscheidung.

Würde der Richter eine Anklage verlauten lassen BEVOR du weißt mit welchen Beweisen, dann ist die Anklage ungültig.
...und so, glaube ich, habe ich als user persers aussagen zu werten
 
 
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Perser
Alt 09.05.2005, 21:53   #33
Standard

Danke Soul!

Ich wollte ja schon langsam anfangen an meiner Definitionsfähigkeit zu zweifeln ...
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 14.05.2005, 16:58   #34
Standard

Die Frage der Verwertbarkeit von Beweismitteln, die ohne Wissen des Betroffenen/angeschuldigten/Angeklagten gewonnen wurden, hängt von mehreren Faktoren ab: (Ich verzichte auf Angaben von §§, wen's interssiert, möge per PM nachhaken.)

1) Wurden die Beweise von einem staatlichen Ermittlungsorgan - z.B. Polizei oder SteuFa gewonnen oder von einer Privatperson? Letztere ist nicht an diverse Verbote gebunden. Erst wenn eine Straftat - etwa Verletzung des Briefgeheimnisses oder des nichtöffentlich gesprochenen Wortes - vorliegt, darf das Gericht die privat beschafften Beweismittel nicht verwerten.

2) Wenn staatliche Stellen ermitteln, ist nur in bestimmten Fällen eine nachträgliche Information vorgeschrieben. Das betrifft insbesondere so genannte technische Überwachungsmaßnahmen (vulgo: "Lauschangriff").

3) Zufallsfunde sind stets verwertbar. D.h. wenn auf einer richterlich angeordneten Durchsuchung weitres belastendes Material in die Hände der Ermittlerfällt, darf dieses verwertet werden.

4) Schließlich ist zu unterscheiden zwischen Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten: Über bestimmte Inhalte darf kein Beweiserhoben werden, weil sie die Intimsphäre des Betroffenen verletzen - Bsp. Tagebuchaufzeichnungen. Aber auch hier kann eine Verwertung stattfinden, solange der Angeklagte nicht widerspricht. Mit der Revision kann die Verletzung dieser Beweisverbote nur geltend gemacht werden, wenn zuvor in der Hauptverhandlung widerspruch erhoben wurde. Der Verteidiger sollte dabei darauf achten, daß dies auch Eingang ins Protokoll findet!

5) Freiwilligkeit: In der Tat wird selten der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit oder der Angeklagte in einem Strafverfahren mit der Erhebung von Beweisen, mit denen er als Täter überführt werden soll, einverstanden sein. Das gibt ihm aber außer in den Fällen der Beweisverbote kein Recht zum Widerspruch.

Wenn hier so viel Wert auf Autorität gelegt wird: Ich BIN Mitglied der Dritten Gewalt, aber eigentlich sollte das Post für sich überzeugen.
 
 
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dotcom
Alt 18.05.2005, 13:02   #35
Standard

Ist das wieder ein Kindergarten hier
 
 
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