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Diebstahl zurückziehen

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Bösewicht
Alt 01.09.2004, 19:50   #1
Standard Diebstahl zurückziehen

Mahlzeit !

kurze Frage ... ist es Möglich den Angezeigten Diebstahl einer Kammera(recht billiges altes Teil) bei der Polizei vom Geschädigten zurückzuziehen ?
 
 
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Groasa
Alt 01.09.2004, 20:03   #2
Standard

Also grundsätzlich schon.
Kann aber sein dass es kleinere Folgen hat, wie etwa Bearbeitungsgebühr, oder so.
 
 
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Bösewicht
Alt 01.09.2004, 20:05   #3
Standard

Mahlzeit !

das ganze sollte schon sicher sein ... kennt sich jemand wirklich aus ?
 
 
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Groasa
Alt 01.09.2004, 20:14   #4
Standard

Wennst es sicher wissen willst, dann ruf doch mal an bei denen!

Kannst auch bei einer Polizeidienststelle in München anrufen. Da kennt dich keiner.
Ottobrunn: 089/629800
 
 
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F@S
Alt 01.09.2004, 20:36   #5
Standard

Unterscheidet sich daran, ob es sich um einen 'Antragsdelikt' oder einen 'Offizialdelikt' handelt. Und bei Diebstahl liegt die Unterscheidung da bei "geringwertigen Sachen" und bei "Haus- und Familiendiebstahl" ( §§ 247 248a StGB ). Ein Antragsdelikt wird nur bei einem Strafantrag verfolgt, den du auch zurückziehen, dann aber nicht nochmal stellen kannst.

Hast du dagegen 'nur' einen Diebstahl ( § 242 StGB )angezeigt, besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und du kannst die Strafanzeige als Geschädigter nicht zurückziehen. Die Staatsanwaltschaft kann bei einem Haus- und Familiendiebstahl allerdings auch irgendwie en öffentliches Interesse geltend machen.

Die Grenze von "geringwertigen Sachen" liegt glaub ich bei ~50 Euro, kommt jetz also auf die Kamera an.

Frag mal bei deinen Freunden und Helfern und / oder bei nem Anwalt und / oder Google.

Noch mehr Paragraphen.

Wo is Sandman, verdammt..
 
 
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subi
Alt 01.09.2004, 20:42   #6
Standard

Original geschrieben von F@S


Wo is Sandman, verdammt..
ja diese Frage habe ich auch schon gestellt, aber keine Antwort bekommen.

Ich würde sagen ja, da es sich um kleine Straftat handelt. Andere Straftaten wie Raub können nicht mehr zurückgezogen werden.
 
 
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Bösewicht
Alt 01.09.2004, 21:09   #7
Standard

Mahlzeit !

gegoogelt hab ich schon ohne Erfolg Die Kammera hat einen Wert unter 50 Euro.

Also kann die Anzeige 100% zurückgenommen werden oder ?
 
 
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F@S
Alt 02.09.2004, 05:11   #8
Standard

kA, wir sind hier hauptsächlich keine Anwälte oder Richter.. Nachdem du dich dafür aber sowieso mit der Staatsanwaltschaft oder ihren Hilfsbeamten .oO ( Polizisten und so ) kurzschließen müsstest, solltest du das genialerweise gleich die Fragen. Wenns nich geht, dann gehts halt nich, was das dann bedeutet; dazu müsste man mal wissen, worums überhaupt geht ;> ..vielleicht musst du dir auch irgendne Story überlegen, wieso du das nun zurückziehen willst. Oder es gibt schon eine. Aber wie gesagt, wir wissens nich..
 
 
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