Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Was darf die Polizei?

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
bichbich
Alt 29.10.2005, 17:42   #1
Ausrufezeichen Was darf die Polizei?

Hallo,
ich habe mal eine Frage,
ich habe einen Roller, er ist zwar nicht zu schnell oder irgendwie getunt,
aber wenn die Polizei mich anhält, dürfen die dann einfach so auf meinem Roller fahren ohne irgendeine Befugnis zu haben.
Kann mir irgendjemand ein Gesetz oder so was in der Art sagen, dass wenn ich oder ein Freund von der Polizei angehalten werden, das ich denen dann sagen kann, dass sie keine Befugnis dafür haben.

Ich hoffe ihr könnt mir in der Sache helfen.

Bichbich
 
 
Nach oben
Krashok
Alt 29.10.2005, 18:16   #2
Standard

Wenn er nicht zu schnell ist, wieso machst dir dann solche gedanken ?
 
 
Nach oben
777
Alt 29.10.2005, 21:50   #3
Standard

Weil ich ja auch im namen meiner freunde frage, oder wenn die jetz fahren un etwas kaputt machen oder irgendwas, ich will es einfach mal gerne wissen ob sie es dürfen
;-)
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 29.10.2005, 21:51   #4
Standard

ich bin der meinung sie dürfen das fahrzeug nicht bewegen bzw. befahren, zumindest nicht ohne die erlaubnis des eigentümers bzw. im straßenverkehr eben des fahrzeughalters...

könnte ja jeder kommen und mit meinem auto rumfahren wollen.

klar dürfen sie irgendwelche messungen machen am auspuff bzw. wegen der lautstärke. sie dürfen auch optisch beurteilen und irgendwas nachschauen. aber damit rumfahren? nein sicherlich nicht.
 
 
Nach oben
Sivar
Alt 30.10.2005, 12:16   #5
Standard

Offiziell dürfen sie es sicherlich nicht, aber lass sie doch eben mit dem Teil fahren, wenn du nix zu verbergen hast. Sone schnelle Kontrolle ist besser als wenn sie mit dir irgendwo hinfahren, wo du den halben Rollen auseinander bauen musst, um zu beweisen, dass nix illegal getuned ist.

Und wenn sie dich aufgrund der Probefahrt anzeigen, kannst du einen Anwalt immer noch schreiben lassen, dass die Ermittlungsmethode (das Fahren) unzulässig war und die Anzeige somit keine rechtliche Grundlage hat. Ist doch perfekt für dich .
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 30.10.2005, 12:50   #6
Standard

das sicherlich... aber allein die einstellung "so ne schnell kontrolle ist doch egal wenn du nichts zu verbergen hast" stößt mir auf. solche denkweisen sollte man schon grundlegend vermeiden.
 
 
Nach oben
Jimbo
Alt 30.10.2005, 13:11   #7
Standard

wahrscheinlich dürfen sie mit einem ausreichend begründeten verdacht deinen roller zu ner prüfstelle mitnehmen.
sollten sie den roller einfach so mitnehmen und es stellt sich heraus das irgendwas illegales zu finden ist, ist es egal ob der verdacht unbegründet war.
ist nix illegales anzufinden kannst du danach dienstaufsichtsbeschwerde und sonstige sachen durchlaufen lassen vielleicht sogar ne strafrechtliche anzeige wwi.

/\
nur so wies ich denke
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 30.10.2005, 17:00   #8
Standard

rumfahren sicherlich nicht. aber sie dürfen dich auf den prüfstand einladen. und das ist sicher eine recht direkte einladung, sprich ohne chance noch eben was zu ändern

hab aber noch nicht gehört das roller angehalten wurden. im prinzip fahr ich auch ohne führerschein und versicherungsschutz, aber ich bin doch nicht lebensmüde und fahr mit 45 über die landstraße.....
 
 
Nach oben
bichbich
Alt 30.10.2005, 17:53   #9
Standard

vorgestern wurde wieder ein freund von mir angehalten, un obwohl der schön 30 gefahren ist, sind die mit dem ding gefahren, ohne irgendwelche beweise, das er getunt ist, er is nur falsch durch ne einbahnstraße gefahren.
 
 
Nach oben
dr.gonzo
Alt 30.10.2005, 19:06   #10
Standard

Zum einen gibt es die allgemeine Verkehrskontrolle, i.d.R. werden die Papiere geprüft und man prüft die "üblichen" Teile des Rollers.

Die andere Möglichkeit, du oder deine Freunde werden angehalten weil du/sie durch ein auffälliges Fahrverhalten aufgefallen sind, damit wird zumindest die Kontrolle gerechtfertigt.

In beiden fällen darf die Polizei das Fahrzeug aus dem Verkehr nehmen wenn der Roller entsprechend getuned ist (fahren darf dann NIEMAND mehr), verwahren oder eine Busgeld verhängen.
Fahren darf ein Polizist nur wenn der Besitzer die Erlaubnis dafür erteilt.
Sollte der Roller dabei schaden nehmen bin ich mir nicht sicher ob es dafür Schadensersatz gibt.
Zu einem muss man nach § 823-Verschuldenshaftung BGB für den Schaden, den man verursacht aufkommen, aber es gibt auch einen § im BGB (keine Ahnung welcher) der bei zur Nutzung überlassener Gegenstände dem Besitzer das Verlustrisiko überträgt.
Will sagen wenn du etwas verleist oder überlässt du das Risiko eines Schadens/Verlust dabei in kauf nimmst.
 
 
Nach oben
Falcon
Alt 30.10.2005, 19:34   #11
Standard

hi!

ja ich habe selbst erfahrung mit der polizei mit diesem thema gemacht.......
normalerweise bei ner normalen verkehrskontrolle werden so wie oben erwähnst die papiere geprüft und allgemeine funktionen licht hupe blinker usw. überprüft

geschwindlichkeitskontrollen sehen da anders aus
bei mir wars so das ich bei uns in der stadt aufgehalten wurde und dann musste ich hinter der polizei zum 300m weiter gelegenen prüfstand fahren
ja und dann heißts auf die rollen und vollgas
meist wird bis ca 60-65kmh toleriert ich weiß nicht wies in D-land is
ja und wenns zu schnell geht dann ist die zulassung weg und das taferl wird an ort und stelle abgenommen....... wie das moped dann heimkommt ist deine sache und du bekommst ne saftige strafe...... bei mir warens 25 kmh (also meinmoped ist 70 gegangen) zu viel und ich musste 210€ zahlen....
und du musst zu einer prüfstelle und bestätigen lassen dass alles wieder ok ist und dass das moped die höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet...
viel tratra nur wegn n paar kmh........

greetz jurmi
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Karriere bei der Polizei! Siebenundvierzig Karriere und Bildung 11 02.02.2006 13:13
Von der Polizei angehalten Malkavianer Postplanet-Kneipe 32 11.05.2005 15:35
Rote Augen= Probleme mit der Polizei! =ANUBIS= Drogen 16 20.03.2005 12:16
Italienische Polizei rüstet sich auf kOrN Drive In 8 21.05.2004 13:08
Polizei rechts?! Senjo Politik und Gesellschaft 82 08.03.2004 21:25
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:48 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.