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Was darf gepfändet werden?


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Jaina
Alt 13.04.2008, 00:23   #1
Standard Was darf gepfändet werden?

Guten Abend ihr Lieben,

leider verlief mein morgen nicht sonderlich gut, da ein Vollzugsbeamter vor der Tür meiner Eltern stand... Dieser war bereits gestern da und da ihm niemand aufgemacht (weil meine Eltern nicht da waren) hat, hat er einfach das Auto meiner Eltern mit Pfandsiegeln beklebt und wollte dieses nun heute mitnehmen.

Doch meine Eltern haben nur dieses und meine Mutter ist im Pflegedienst tätig und arbeitet in der Nachtschicht (meine Eltern teilen sich das Auto, da das Büro meines Vaters im Haus ist). Somit gehört das Auto zu nicht pfändbarem Gut, bzw. gehört es nicht dazu, wenn eine Möglichkeit besteht mit Bus und Bahn zu fahren. Aber 1. geht das in unserem Kaff nicht, da nur 3mal am Tag Schulbusse fahren und 2. hätte er dies doch erst mit meinen Eltern besprechen müssen, bzw. sich selbst erkundigen, ob solch eine Möglichkeit besteht. Zudem stand das Auto auf dem Grundstück meines Bruders (also Privatgelände), welches meine Eltern mieten, auf einem frei zugänglichen Stück.
Ich persönlich würde meinen, dass Beides (betritt des privaten Grundstück, bzw. ohne beiseins eines Betreffenden oder des Grundstücksbesitzers und Pfändung eines unpfändarem Gut) was er tat, nicht wirklich rechtens ist, würde hier aber gerne um Rat fragen.

Zudem möchte mein Bruder nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, da meine Eltern ihn natürlich heute morgen anriefen und als er bei ihnen war, wollte der Mensch wissen, wem der VW Schlüssel ist (Ersatzschlüssel meines Bruders) und dies sagte man ihm auch. Statt das abzuhaken, vorallem da er ja die Daten meiner Eltern hat und weiß, dass sie nur ein Auto besitzen, zwang er meinen Bruder ihm den Fahrzeugschein zu zeigen. Mein Bruder tat dies nur, weil meine Mutter völlig am Ende war und nicht noch mehr Streß wollte.

Nebenbei sei noch erwähnt, dass meine Eltern ihm heute viele Gegenstände als Ersatz geboten haben, die wesentlich mehr Geld wert sind und dazu meinte er nur, keine Ahnung, kann er nicht einschätzen und da fragt er jetzt auch nicht nach. Zudem hat er meinem Vater mehrmals den Mund verboten (zum Schluss auch sehr unhöflich), obwohl er ihm nur weitere Sachen zeigen wollte.

Und noch eine Sache, mein Vater hat natürlich in siner Verzweiflung gestern, dass Auto in die Garage fahren wollen und hat dabei ein Siegel übersehen. Nun ist es natürlich beschädigt gewesen und als der Mensch die Siegel abmachen wollte, hat er ihm damit sofort gedroht (und das obwohl meine Eltern gestern sofort angerufen haben, als mein Vater gesehen hat, das er es übersehen hat (komisches deutsch...) und das können sie ja auch belegen).

Ich bin wirklich am Ende und würde gerne wissen, was ihr davon haltet und ob es eine Möglichkeit gibt, Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen, bzw. das Auto ganz zurück zu bekommen. (Der Gute hat jetzt den Fahrzeugbrief mitgenommen und gesagt, wenn sie nicht zahlen (es geht um ca. 1000€) würde er es Freitag abholen, aber das geht ja nunmal nicht wegen der Notwendigkeit...)


Mein Laienhaftes Wissen habe ich von:
http://www.abc-recht.de/topthemen/ex...s/schulden.php
und noch einer Seite, wo auch der passende Paragraph dabei steht, ich finds jetzt nur nicht...
 
 
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outfreyn
Alt 13.04.2008, 01:39   #2
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Unpfändbar sind auch Gegenstände, die Ihrer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dienen (z. B. der PKW eines Versicherungsvertreters, der PC einer Lehrerin oder Studentin).
Link

Andererseits soll es wohl so sein, das der Gerichtsvollzieher generell erstmal pfänden darf bzw. Gegenstände mitnehmen - und dann erst kann man beim zuständigen Amtsgericht Widerspruch einlegen.

Da deine Eltern allerdings wie du beschrieben hast für ihre Berufstätigkeit auf den Wagen angewiesen ist, hat sich der Gerichtsvollzieher meiner Meinung nach nicht korrekt Verhalten. Also direkt ans Amtsgericht wenden und die Angelegenheit prüfen lassen.

Ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll oder möglich ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Hier findest du weitergehende Informationen zum Umgang mit Gerichtsvollziehern.

Die beiden Links führen zu einer Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, sie werden dir vermutlich sehr viel weiterhelfen als dein Link.

Im Abschluß bleibt mir nur noch zu sagen, das du und deine Familie versuchen solltet, die Situation ruhig zu betrachten. Es findet sich immer eine Lösung. Lasst euch nach Möglichkeit nicht provozieren, provoziert selbst nicht und macht klar das ihr euch redlich bemüht eine Lösung zu finden.

Wenn mit dem Gerichtsvollzieher absolut nicht zu reden ist, wendet euch an das Amtsgericht.

Sprecht auch mal mit dem Gläubiger. Wenn ihr glaubhaft machen könnt das ihr die offene Summe innerhalb von 6 Monaten zahlen könnt, lassen sich Gerichtsvollzieher oft auf eine Ratenzahlung ein - Einverständnis des Gläubigers vorrausgesetzt.
 
 
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Jaina
Alt 13.04.2008, 02:08   #3
Standard

Hallo outfreyn,

vielen lieben Dank für die Infos und links, ich weiß nicht, ob ich heute nch schaffe alles zu lesen, aber ich werde mit alles durchlesen.

Leider ist es wie vieles im Leben, normalerweise wäre das alles kein Problem und meine Eltern könnten es bezahlen, aber wie es so ist, passiert natürlich alles auf einmal. Angefangen hats damit, dass mein Vater nun einem knapp 10Jährigen Erbstreit gewonnen hat und das Finanzamt jetzt von ihm Erbschaftsteuer will, obwohl er nichts mehr davon hat (seine Stiefmutter hat alles Verkauft und ausgegeben und will jetzt Privatinsolvenz einreichen) und ihm alle Konten gesperrt wurden. Somit hängen wir in ner Zwickmühle und meine Eltern sind dran, die letzten 10 Jahre mit Erbschaft zu überarbeiten, damit das Finanzamt sieht, das er nie was bekommen hat... Aber das wird wohl noch nen Monat oder Zwei (oder noch länger) dauern. Hinzukommt, dass sie ihr Haus verkauft haben und Anfang der Woche den Kaufvertrag unterschrieben haben, was sie dem Zwangsvollstrecker auch am Telefon mitgeteilt haben, aber er meinte nur, solange sie den Kaufvertrag nicht haben, könnten sie ihm ja alles erzählen (es braucht ja nen Augenblick von Notar bis zum fertigen Verkauf, wie hätten meine Eltern es so schnell haben können...)...

Naja, ich hoffe das Ganze ist bald vorbei, damit meine Eltern wieder mal leben können und nicht nur von Finanzamt, zu Steuerberater, zu Zwangsvollstrecker, zu Gläuber und was weiss ich noch alles rennen müssen...

Dir nochmal vielen Dank!
Ich sollte vielleicht zusätzlich ein Klagemauer-Thread eröffnen, aber es tut gut, wenigstens mal ne außenstehende Meinung zu hören und Hilfe zu bekommen.

Edit: Zum Gerichtsvollzieher und mit ihm Reden können: Er sagte meiner Mutter heute, dass es ja eine gewisse Kulanzzeit gäbe, in der sie zur Arbeit fahren würde. Damit spielte er auf einen Bus an, der hier um 15:soundsoviel Abfährt, blöd nur, dass meine Mutter erst ab 20 Uhr arbeiten muss. Und zur Rückfahrt, sie könne ja den Zug um 7 soundsoviel nehmen, dann wäre sie um kurz vor 12! zuhause.. Mal abgesehen davon, dass meine Mutter ja vielleicht auch wenig mehr schlaf braucht als 3 Stunden... Als er das sagte, ist mir beinahe der Kragen geplatzt und ich sagte nur zu meinem Vater (natürlich so, dass der Herr das hörte): wenn er wirklich will, dass Mama um 15 Uhr mit einem Bus zur Arbeit fährt um pünktlich um 20 Uhr arbeiten zu können und um 12 wieder zuhause ist um etwa 3 Stunden zu schlafen würde ich klagen!
Daraufhin meinte er so: Danke für diese Belehrung!
Soetwas von Großkotzig...
Vorallem, habe ich ihm mehrmals gesagt, dass am Wochenende und zu schulfreien Tagen kein Bus fährt, dass hat ihn auch nicht interessiert... Erst als mein Bruder und ich nach Paragraphen oder Regelungen gesucht haben und das was ich oben verlinkt habe gefunden hatten ist er eingeknickt. Aber wieder nur so großkotzig, er sei ja so freundlich, ihnen das Auto bis Freitag zu überlassen...

Ich glaube kaum, dass alle Gerichtsvollzieher so kalt sind, aber der Mann ist noch recht jung für so einen Job und ich denke, er wollte sich auch irgendwie beweisen. Aber so kann es ja nicht gehen. Vorallem hat er alle Schränke geöffnet, obbwohl im mein Vater alles mögliche angeboten hat...
Ich versteh es echt nicht...

Geändert von Jaina (13.04.2008 um 02:19 Uhr).
 
 
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Jason Evil
Alt 13.04.2008, 03:20   #4
Standard

Aufgrund meiner Vergangenheit hatte ich leider auch einige Male mit Gerichtsvollziehern zu tun. Der bei euch war scheint aber ein Sonderfall zu sein. Ich hab die Erfahrung gemacht das man irgendwie immer mit denen reden kann und je nachdem auch immer noch Hilfestellung bekommen um die ganze Sache doch noch irgendwie zu regeln.
 
 
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Jumpy
Alt 13.04.2008, 08:44   #5
Standard

Der Gerichtsvollzieher kann und darf in einer Wohnung alles begutachten. Voraussetzung ist erstmal ein Gerichtsbeschluss und ggf, ein Durchsuchungsbeschluss.

Das darf nicht gepfändet werden!

Wichtig:
immer ein Pfändungsprotokoll verlangen, es dient zum einen als Quittung und zum anderen lässt sich damit gegenüber anderen Gläubigern belegen, dass weitere Vollstreckungsaufträge keinen Sinn ergeben!
 
 
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Jaina
Alt 13.04.2008, 10:51   #6
Standard

Guten morgen,

Zitat von Jason Evil
Aufgrund meiner Vergangenheit hatte ich leider auch einige Male mit Gerichtsvollziehern zu tun. Der bei euch war scheint aber ein Sonderfall zu sein. Ich hab die Erfahrung gemacht das man irgendwie immer mit denen reden kann und je nachdem auch immer noch Hilfestellung bekommen um die ganze Sache doch noch irgendwie zu regeln.
ja, das hat mich aus so gewundert, ich mein, erstens sieht man ja immer sowas im Fernsehen (aber das kann ja nur gespielt sein..) und ich habs gestern auch auf der Seite, die mir outfreyn verlinkt hat, gelsen, von daher weiß ich auch nicht warum er so war.

Zitat von Jumpy
Der Gerichtsvollzieher kann und darf in einer Wohnung alles begutachten. Voraussetzung ist erstmal ein Gerichtsbeschluss und ggf, ein Durchsuchungsbeschluss.

Das darf nicht gepfändet werden!

Wichtig:
immer ein Pfändungsprotokoll verlangen, es dient zum einen als Quittung und zum anderen lässt sich damit gegenüber anderen Gläubigern belegen, dass weitere Vollstreckungsaufträge keinen Sinn ergeben!
Hmm, also geht es mit dem Auto wirklich nicht. Der Typ hatte weder nen Gerichtsbeschluss, noch haben wir irgendein Protokoll bekommen.

Der Herr war übrigens nicht vom Gericht, sondern vom Landkreis. Ich weiß nicht wie weit das interessant ist...

Ich danke euch!
 
 
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outfreyn
Alt 13.04.2008, 16:38   #7
Standard

Oh, jetzt wird es interessant.

Ich kann mich irren, wenn es aber um einen Erbschaftsstreit/Erbschaftssteuer geht, kann der Bund durch eigene Vollstreckungsbeamte tätig werden. Das sogar ohne einen Titel zu haben (Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht).

Das sind im Normalfall Beamte vom Finanzamt oder vom Zoll.

Meist wird dann zur regulären Abwicklung ein Gerichtsvollzieher mit eingeschaltet, zum Beispiel nach einer "fruchtlosen Pfändung", sprich der Mensch vom Finanzamt war da, hat aber nichts pfändbares vorgefunden.

In dem Fall nutzt es auch nichts sich an das Amtsgericht zu wenden, da der Vollstreckungsbeamte dort nicht angestellt ist. Also erst bei der zuständigen Behörde (in dem Fall Finanzamt?) melden und die Sachlage prüfen lassen. Wenn du dort erfolglos bist bleibt immer noch der Weg zum Gericht.

Um abschliessend nochmal auf den Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbeamten oder was immer er auch ist, zu kommen: Jeder hat mal einen schlechten Tag und nicht jeder ist jedem sympathisch. Wenn dann Emotionen aufkochen kann es schonmal hässlich werden. Was zählt ist imho es sich nicht zu sehr zu Herzen zu nehmen, sondern durchatmen, runterkommen und überlegen wie sich die Situation am besten bewältigen lässt, auch wenn's oft schwerfällt.

-out-
 
 
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