
23.04.2003, 20:50
# 1 darf mein arbeitgeber... ...mir gehaltszahlung verweigern und zwar weil:
seit kurzem haben wir ne neue steuerberaterin, die mal "richtig aufraeumt". ich arbeite in der gastronomie, also muss ich meinen sozialversicherungsausweis mit einem passbild ausstatten, was ich bis dato versaeumt habe.
nun hat mein arbeitgeber eine frist gesetzt, deren nichteinhaltung dazu führe, mir kein geld zu ueberweisen (den anspruch verliere ich selbstverstaendlich nicht, nur die auszahlung erfolgt eben nicht. ich vermute mal die werden mir nichts abrechnen, also 0, und dann im naechsten monat berechnen, heisst also wahrscheinlich ein monat).
meine recherchen haben ergeben, dass das alles soweit rechtens ist (ich bin ja einsichtig und selber schuldig), jedoch heisst es da, dass "fuer die dauer der nichtvorlage ... leistungen [also hier die zahlung] gestrichen werden"
also soweit so gut, stimmt wieder alles. jetzt aber: "fuer die dauer der nichtvorlage": die frist ist nicht am monatsende gesetzt, und kann ich nun, sobald die vorlage erfolgt, mit der leistung rechnen, oder ist es in der regel so, dass arbeitstechnisch die "dauer" von irgendetwas in laengeren intervallen als tagen definiert ist?
[salopp]ich mag naemlich sone willkuer nich, ich will meine kohle haben so bald ich das ding vorlege...[/salopp] |