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Darf der Arbeitergeber verlangen, das ich mit dem Auto fahren muss?

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HoTTe83
Alt 23.02.2005, 13:34   #1
Standard Darf der Arbeitergeber verlangen, das ich mit dem Auto fahren muss?

Hoi

Ich bin noch in der Ausbildung, also habe ich ja noch Berufsschule, die ca. 25km weit entfernt ist.

Einmal in der Woche habe ich einen "langen" schultag, und bleib danach zu hause, und einmal einen kurzen, wo ich danach noch arbeiten muss.

meinem arbeitgeber erzähle ich immer, das ich bis zum busbahnhof mit dem auto fahre, und von dort weiter mit dem bus fahre.
also würde das eine fahrzeit von ca. 2 stunden ergeben.

Nur mein arbeitgeber will jetzt, das ich früher zur arbeit komme, und mit dem auto fahren muss. Kann er das von mir verlangen? ich hab dem gesagt, dann soll er mir den sprit & den verschleiss zahlen. Aber das macht er natürlich nicht. Und vorallem sehe ich das nicht ein, die anderen lehrlinge haben keinen führerschein, und kommen somit alle erst 2 stunden nach der schule an.

Wie sieht das rechtlich aus?
 
 
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ich bins
Alt 23.02.2005, 14:14   #2
Standard

also bei meiner lehre war das so,das ich nach der berufsschule nicht mehr kommen brauchte.
ich kann mich sogar noch errinnern das dieses gesetzlich festgelegt ist.
 
 
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overdose
Alt 23.02.2005, 14:40   #3
Standard

Original geschrieben von ich bins
also bei meiner lehre war das so,das ich nach der berufsschule nicht mehr kommen brauchte.
ich kann mich sogar noch errinnern das dieses gesetzlich festgelegt ist.
Das ist nur so wenn du noch ins Jugendarbeitsschutzgesetzt fällst. Und da man als Autofahrer kaum noch darunter fällt, bleibt das dann wohl aus.

Wenn du den Zanith von 18 Jahren überschritten hast, kann dein Arbeitgeber dich ganz normal nach den tariflichen Stunden arbeiten lassen, wobei die Schulstunden als Arbeitsstunden angerechnet werden müssen.

Das ist aber ja garnicht Thema...wenn dein Chef dich wirklich dazu "zwingt" mit deinem privaten KFZ zur Schule und zurück zu fahren _muss_ er dir wenigstens ne KM Entschädigung erstatten. Aber was willste machen wenn ers nicht macht? Dich bei der IHK (oder wo du auch immer sein magst) beschweren, und somit das restliche Arbeitsklima deiner Ausbildungszeit auf Eis legen?!

Das würde ich mir zwei mal überlegen
 
 
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HoTTe83
Alt 23.02.2005, 19:30   #4
Standard

naja die sache ist die.... langsam kocht der topf in der firma echt über. da zählt der spruch auch nicht mehr lehrjahre sind keine herrenjahre. wenn ich als azubi meine 50h wochen oder längermachen darf. und überhaupt, es ist nur wichtig das ich arbeite, das lernen ist nebensache.

und wenn er von mir wirklich verlangt, dass ich ab jetzt mit dem auto fahren MUSS ist sense.

Also rechtlich ist er da auf der falschen seite?!
weil er kann mir nicht unterstellen, das ich nicht auf direkten wege von der schule zur arbeit fahre, nur es dauert halt mit dem bus länger.
 
 
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dare
Alt 23.02.2005, 19:33   #5
Standard

was machst du denn fuer eine ausbildung? so ganz nebenbei
 
 
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moechen
Alt 23.02.2005, 19:39   #6
Standard

wenn du in der lehre bist, fällst du trotzdem in das jugendarbeitsschutzgesetz .. da gibt es den § 9 Berufsschule

§ 9 Berufsschule
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten einmal in der Woche,
3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungs- veranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet
1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.

Dieser § gilt auch wenn du über 18 bist... so wies halt geschrieben ist.

Will der das du vor der Schule arbeitest oder danach??? ...
vielleicht konnt der § dir schon weiterhelfen
 
 
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HoTTe83
Alt 23.02.2005, 19:56   #7
Standard

nach der schule... aber das ist ja soweit auch kein thema. von mir aus geh ich da auch arbeiten. nur was mich da ankotzt ist halt die sache das ich mit dem auto fahren muss (was ich nicht machen werde)
 
 
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overdose
Alt 24.02.2005, 08:26   #8
Standard

Original geschrieben von moechen
wenn du in der lehre bist, fällst du trotzdem in das jugendarbeitsschutzgesetz .. da gibt es den § 9 Berufsschule
Ist doch nicht wahr!!

Da hats du nur die im Ausbildungsvertrag verankerten Rechte und Pflichten des Auszubildenden/Ausbilders.

Glaubs mir, hab doch im Januar erst Prüfung gehabt, unter anderem auch darüber.

EDIT: Das mit der Berufsschule ist natürlich Richtig, also die § die du da runtergeleiert hast. Die sind aber normal in der Ausbildungsverordnung der jeweiligen Kammer verankert.
 
 
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sabre
Alt 24.02.2005, 10:41   #9
Standard

da hast du von anfang an was falsch gemacht aber vieleicht kannst du das ja noch hinbiegen, du musst nur kreativ sein erzähl deinem chef doch irgendwas vonwegen deine mutter brauch das auto oder sonst was, weil zwingen kann der dich eh net.

ich weiß ja nicht ob du nach deiner ausbildung im betrieb bleiben willst/kannst/darfst, wenn ja dann würde ich halt mit dem auto hinfahren wenn nicht siehe plan A.
 
 
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Felicitas
Alt 24.02.2005, 10:56   #10
Standard

red halt nochmal normal mit ihm und sag ihm das du dir das fahren zur schule mit dem auto nicht leisten kannst. du würdest gern zeitiger da sein, aber aus kostengründen ist das nicht möglich.

zwingen kann er dich nicht, da es dein ding ist wie du wohin kommst.
 
 
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El Sparko
Alt 24.02.2005, 12:16   #11
Standard

auch wenn du ein regulärer arbeiter wärst dürftest du nicht mehr als 50 stunden die woche arbeiten. max. 10 stunden am tag. egal ob du auch z.B. 7 tage die woche arbeiten würdest.

das kann sich dein chef ganz schnell abschminken. und wenn du nicht mehr in der probezeit bist dann besteh darauf dass überstunden (ich glaube nämlich nicht dass 50 stunden im vertrag stehen) auch abgefeiert oder ausbezahlt werden.
 
 
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mizue
Alt 24.02.2005, 12:27   #12
Standard

im zweifelsfall zum arbeitsgericht. "in dubio ad arbeitsgericht", glaub ich.
 
 
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moechen
Alt 24.02.2005, 20:17   #13
Standard

Original geschrieben von overdose


Ist doch nicht wahr!!

Da hats du nur die im Ausbildungsvertrag verankerten Rechte und Pflichten des Auszubildenden/Ausbilders.

Glaubs mir, hab doch im Januar erst Prüfung gehabt, unter anderem auch darüber.

EDIT: Das mit der Berufsschule ist natürlich Richtig, also die § die du da runtergeleiert hast. Die sind aber normal in der Ausbildungsverordnung der jeweiligen Kammer verankert.
natürlich fällst du unter § 9 ... das man unter die anderen §§ nicht fällt ist eindeutig, selbst aus der wortwahl ... ich meinte damit ja auch nur § 9 ... sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt hab ... mit dem § durfte ich mich schon lang und breit rumschlagen ...
 
 
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an3
Alt 25.02.2005, 14:43   #14
Standard

meld dich mal und sag bescheid, was jetzt los ist.
Allerdings bist du doppelt auf der korekten Seite, weil:
Du kannst frei bestimmen, WIE du zur Arbeit kommst. Wenn du einen Führerschein + Auto hast, KÖNNTEST du so fahren, musst aber nicht. Ich würds machen, das aber eben auch nur gegen eine km-Pauschale.
Zudem, wie Sparkie gemeint hat, darfst du nicht länger arbeiten. Ich frage mich, was dein Cheffe dazu sagt...
 
 
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HoTTe83
Alt 25.02.2005, 20:49   #15
Standard

also es sieht so aus... ich arbeite in einer lkw werkstatt. ausbildung zum kfz mechatroniker.

Also übernehmen wollen die mich, aber ich will nich weil ich studieren geh.

Naja ich werds dem chef dann mal sagen, das ich weiterhin NICHT mit dem auto fahren werde.
Wegen den überstunden. Keine Ahnung wie ich das sagen soll, bzw. was ich da machen soll (ein anderer meister von uns hat mir auch schonmal gesagt "stell dich dumm dann gehts dir gut") und das meinte er auf meine ganzen überstunden. Weil das problem ist halt, das ich eigentlich schon wie ein geselle arbeite und behandelt werde etc. und wenn ich nunmal arbeit anfange, dann kann ich nicht einfach die brocken liegen lassen. das ist total scheisse. Wie heute z.b. wurde heute wieder von der berufsschule "freigestellt" damit ich arbeiten gehen kann, und was war denn.. wieder ne 10 stunden schicht .

ne ziemlich doofe sache
 
 
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