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CT (Inet) Anzeige! Welche Strafe für Erwachsene?

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-ReD-
Alt 25.04.2001, 07:40   #1
Beitrag CT (Inet) Anzeige! Welche Strafe für Erwachsene?

Hi!

Ich habe hier mal ne ganz besondere Frage die mich persönlich und einen guten Bekannten sehr intressiert. Und da es sich hier ein paar User befinden, die anscheinend Ahnung über die Sache haben, fragen wir mal ganz einfach.

Ich kenne da jemanden der auch wegen CT (Inet) erwischt worden ist - Schaden 3.XXX,-DM laut Staatsanwalt und 10.XXX,- DM laut CT (Inet). Anzeige wegen Betrug in 5XX Fällen unter benuzung von XX fremde Zugangsdaten! Die Kripo war 01/2001 bei ihm, haben alle seine Rechner (nur Tower!) mit ca. 4X gebrannten CD´s mitgenommen. Seit dem hat er nur einen Gerichtlichen Beschluss bekommen, in dem man ihm geschrieben hat das die Rechner nicht zurück gegeben werden da sich dadrauf wichtiges beweismittel befinden wurde! Er hat sich gleich nach dem die Kripo bei ihm zu Hause war, einen Anwalt genommen der die herausgabe der Rechner und Aktenansicht beantragt hat. Bei der Vernehmung hat er leider alles zugegeben! Auf den Rechnern sind Diverse Hack-Tools wie Sub7, Y3K, Stiffer u.s.w. die er jedoch nur zu Test- & Lernzwecken benuzt hat. Er hat mit dem Sub7 & Y3K nach Leuten im Netz gescannt die diese Trojaner auf Ihren System hatten um diese dann darüber zu informieren und ggf. die Trojaner zu löschen, das hat er bei der Vernehmung gesagt und auch das er es anhand von Zeugen Aussagen beweisen kann der er auf diese weise auch ein paar Freunde gewonnen hat. Er hat bei der Vernehmung auch ausgesagt das ihm es nicht bewußt war das er anderen Schaden zufügt und das er damit sofort aufgehört hat, nach dem er es erfahren hat. Des weiteren befinden sich auf den Rechnern von ihm sehr viele Warez & MP3´s, auch diverse 0130 Listen, Text-Dateien mit irgend welchen Anleitungen zum Thema Hacken die er auch von irgend welchen Homepagen aus dem Internet hatte. Auch ein Eingerichteter FTP-Server ist auf einem der Rechner! Irgend welche Zugangsdaten von fremden Account befinden sich jedoch nicht auf den Rechnern. Er sagte bei der Vernehmung auch aus der er seit er damals mit dem Faken aufgehört hat, Homepagen mit irgend welchen Zugangsdaten, Fakes u.s.w. den Providern gemeldet hat und auch sehr vielen Leuten geholfen hat die einen Trojaner auf ihren System hatten.

Zu seiner Person:
Er ist z.Z. Arbeitslos, über 30 Jahre, hat eine Umschulung zu PC-Fachberater gemacht und hat sich auf den IT-Bereich spezialisiert, ist nicht verheiratet und hat auch keine Kinder, lebt aber mit seiner Verlobten in seiner Wohnung seit ca. 10 Jahren. Vorbestraft ist er nicht, hat seit über 10 Jahren nichts mehr mit der Kripo zu tun gehabt und ist in seiner Jugend 1-2 mal wegen diebstahl und Körperverletzung aufgefallen.

Jetzt würde uns instressieren womit er rechnen kann ? Ein paar Jahre auf Bewehrung? Geldstrafe ? Ein paar Jahre Haft ? Arbeitstunden ? Todesstraft ? *ggg* Verbannung ? *lol* Oder sollte er lieber seine 7 Sachen packen und land gewinnen ? *löl*

Ich meine, ich kenne jemanden der 5,- Stück-Rollen mit jeweils erste und letze und in der mitte alles nur Unterlegscheiben mit knetmasse zugestoppft und genau abgewoggen hat und diese dan bei einer Bank gegen Papier-Geld eungetauscht hat. Das hat er dann ein paar duzend mal gemacht und es hat wunderbar geklappt bis die Kripo eines Tages in der Bank auf ihm gewartet hat, da war es dann aus für ihm! Er hat jedoch nur 1 Jahr auf Bewehrung bekommen und mußte eine kleinere Spende an das Rote-Kreuz spenden und das war wohl ein größerer Betrug als die Fakerei, oder ?

Ich danke für Antworten! Bitte nur Leute die auch eine Ahnung dafon haben. Danke im voraus!
 
 
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sandman
Alt 25.04.2001, 20:41   #2
Beitrag

hmmm, also laut statistik werden bei verurteilungen 80% geldstrafen verhängt. von den restlich 20% werden etwa 90% zur bewährung ausgesetzt. Kurz gesagt, die wahrscheinlichkeit dafür in den knast zu gehen ist recht gering, zumal diese zumeist für nichtvermögensdelikte ausgesprochen werden, also totschlag, mord, vergewaltigung...

Kurz was zur prognose: ich hab bis dahin noch nichts vergleichbares an urteilen gefunden, das scheint absolutes neuland zu sein. Unter computerbetrug wird zumeist die kreditkartengeschichte oder das leerspielen von von geldautomaten, wobei man die abfolge des programms kennen soll genannt. Also hab ich keinen direkten vergleich. Bei den sonstigen fällen ist das urteil recht unterschiedlich: ich hab von strafen im bereich von nem halben jahr mit und ohne bewährung gelesen.

Normalerweise wird von einer gefängnisstrafe abgesehen, wenn es sich um einen einmaligen tatkomlpex (wie hier) handelt, keine kriminelle neigung ansonsten zu sehen ist, die äusseren umstände gegen eine solche verurteilung sprechen und eine wiederholung nicht zu erwarten ist. Ich denke das haben wir hier soweit.

Da er nun bereits alles gestanden hat - was sich durchaus auch positiv auswirkt, da er zu aufklärung beiträgt, ist es sicher nicht schlecht, wenn er nun noch versucht, den schaden zu regulieren. Ich würde mich unter absprache mit dem RA mit der StA in verbindung setzen und denen eine ratenzahlung der von der StA ermittelten kosten anbieten. wenn er die 3.000 haben sollte, am besten die überweisen. Hmm, aber das zeigt in jedem fall den guten willen und wirkt sich positiv auf das gesammte verfahren aus.

Naja, alles in allem denke ich, dass er mit ner geldstrafe davon kommen wird.

Ich hab ansonsten mal 1-2 sachen zu den strafen etc. rausgesucht.

anwaltsforum mit x geschädigten

rechtmäßigkeit der herausgabe von log files an ermittlungsbehörden

infos zu strafzumessungen

Sollte jemand ein urteil zu isp-faken gefunden haben, postet das bitte mal hier.

[ 25. April 2001: Beitrag editiert von: sandman ]
 
 
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-ReD-
Alt 25.04.2001, 21:15   #3
Beitrag

Hey!

Das ging ja schnell! Danke!

Also ist es besser sich über meinem Anwalt an die Staatsanwaltschaft wegen der Ratenzahlungen zu wenden ?

Ich habe gehört das die Staatsanwaltschaft in vielen Fällen den Leuten da nicht helfen konnte mit der begründung das man sich selbst an CT wenden soll.

Ich meine es sind laut der Staatsanwaltschaft 3000,- DM, die CT (Inet) verlangt aber 10.000,- DM. Er ist bereit die 3000,- DM + evtl. 500,- DM mehr zu bezahlen, doch mehr auch nicht.
 
 
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sandman
Alt 25.04.2001, 22:11   #4
Beitrag

Ich würde mich wegen der regulierung auf jeden fall erst mal an die StA wenden. Die sehen dann den guten willen zur schadensregulierung und das wird sich positiv auf das verfahren auswirken. Wenn er das geld hat, kann er es der StA überweisen. Hier hat das strafrechtliche den absoluten vorrang, die zivilrechtlichen ansprüche von x sind erst mal nebensache, da ist nix amtlich und somit auch nicht durch.

evtl. haben die sich eh in die nesseln gesetzt: es werden nachträglich 8pf/min berechnet, diese sollen für nichtangemeldete user gelten. Diesen tarif gab es aber nie, was dafür spricht, dass sie dies in form eines nachträglichen vertrages nun nachholen. wenn nun aber ein vertrag gegeben ist, entfallen die schadensersatzforderungen in jedem fall. (Oder sie decken den schaden schon durch die erhöhten gebühren ab, was heisst, sie fordern nun doppelt und dreifach - und damit werden sie nicht durchkommen)
 
 
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