hmmm, also laut statistik werden bei verurteilungen 80% geldstrafen verhängt. von den restlich 20% werden etwa 90% zur bewährung ausgesetzt. Kurz gesagt, die wahrscheinlichkeit dafür in den knast zu gehen ist recht gering, zumal diese zumeist für nichtvermögensdelikte ausgesprochen werden, also totschlag, mord, vergewaltigung...
Kurz was zur prognose: ich hab bis dahin noch nichts vergleichbares an urteilen gefunden, das scheint absolutes neuland zu sein. Unter computerbetrug wird zumeist die kreditkartengeschichte oder das leerspielen von von geldautomaten, wobei man die abfolge des programms kennen soll genannt. Also hab ich keinen direkten vergleich. Bei den sonstigen fällen ist das urteil recht unterschiedlich: ich hab von strafen im bereich von nem halben jahr mit und ohne bewährung gelesen.
Normalerweise wird von einer gefängnisstrafe abgesehen, wenn es sich um einen einmaligen tatkomlpex (wie hier) handelt, keine kriminelle neigung ansonsten zu sehen ist, die äusseren umstände gegen eine solche verurteilung sprechen und eine wiederholung nicht zu erwarten ist. Ich denke das haben wir hier soweit.
Da er nun bereits alles gestanden hat - was sich durchaus auch positiv auswirkt, da er zu aufklärung beiträgt, ist es sicher nicht schlecht, wenn er nun noch versucht, den schaden zu regulieren. Ich würde mich unter absprache mit dem RA mit der StA in verbindung setzen und denen eine ratenzahlung der von der StA ermittelten kosten anbieten. wenn er die 3.000 haben sollte, am besten die überweisen. Hmm, aber das zeigt in jedem fall den guten willen und wirkt sich positiv auf das gesammte verfahren aus.
Naja, alles in allem denke ich, dass er mit ner geldstrafe davon kommen wird.
Ich hab ansonsten mal 1-2 sachen zu den strafen etc. rausgesucht.
anwaltsforum mit x geschädigten rechtmäßigkeit der herausgabe von log files an ermittlungsbehörden infos zu strafzumessungen
Sollte jemand ein urteil zu isp-faken gefunden haben, postet das bitte mal hier.
[ 25. April 2001: Beitrag editiert von: sandman ]