Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Was CROSS UNS ALLE MAL KANN *g

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
KiDeLuXe
Alt 02.04.2001, 21:03   #1
Beitrag Was CROSS UNS ALLE MAL KANN *g

Damit ihr nicht in Ungewissheit seit!!


Sollte man die Cr*ss Telecom Rechnung bezahlen? Was hat man davon?
Der grösste Fehler ist es, die Rechnung auf anhieb zu zahlen. Es mag sein, dass man die ein oder andere Einwahl
ins System der Cr*ss Telecom, ehemals I-Net Ser*ice, getätigt hat, jedoch rechtfertigt dies auf keinen Fall die Aufforderung zur Zahlung einer Schadenspauschale sowie Zinsen.

Fakten über die Cr*ss Telecom
- die CT nannte sich ehemals Inet Service AG, lediglich der Vorstand wechselte
- die CT ist verpflichtet einen kostenfreien Verbindungsnachweis zu liefern
- die CT ist verpflichtet die Zinsen zu erläutern
- die CT versucht durch die Briefe an Faker wieder schwarze Zahlen zu schreiben
- die Bezahlung der Rechnung schliesst weitere Anzeigen nicht aus -
die CT bat nie einen call-by-call Tarif zu 8pf/min an - nach §1.3 der CT AGBs hat jeder Accountinhaber für die entstandenen Kosten, auch durch dritte, selbst aufzukommen - Die Homepage der Cr*ss Telecom wurde seit über drei Monaten nicht geupdated

Mängel/Auffälligkeiten an den CT Rechnungen
- der Poststempel ist bei einigen Exemplaren veraltet (Jahr 2000)
- es wurde ein Serienbrief verwendet
- es ist eine Frechheit, dass der Betrag in sieben Tagen gezahlt werden soll
- das Verlangen von 25DM zur Bereitstellung des Einzerlverbindungsnachweises ist nicht gerechtfertigt
- niemand macht drei Ausrufezeichen in einem formellen Schreiben
- niemand erzählt in einem formellen Brief vom Blumengiessen
- die Erläuterungen zur Zusammensetzung der Schadenspauschale (Rückseite der Rechnung) sind teilweise mehr als lächerlich

Was ist nun zu tun?
- auf keinen Fall solltet ihr die Rechnung hinnehmen und zahlen - es empfhielt sich:

* abzuwarten


* einen Alwalt zu konsultieren, der die Gültigkeit des Schreibens überprüft
Die Gültigkeit des geforderten Verbindungsentgeltes sollte überprüft und die Schadenspauschale sowie die Zinsen sollten überprüft werden.
Auf keinen Fall ist es ratsam sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden, da man so seine "Schuld" zugibt, dies könnte nach hinten los gehen.



Bisherige Ergebnisse
- die Kripo Duisburg bezeichnete das Schreiben der CT als "lächerlich" und riet zur konsultierung eines Rechtsanwaltes
- Phanto_m wandte sich an die Kripo Coesfeld, welche das Schreiben der CT als "Abzocke" bezeichnete
- die Staatsanwaltschaft in münster hat nie gesagt, dass sie eine Bestätigung wollen und auch nicht, dass die CT ihnen einen Brief schreiben soll
- jemand wandte sich an einen Anwalt, dies führte dazu, dass nur das Verbindungsentgeld gezahlt werden musste
- jemand der vor zwei Monaten die CT Rechnung bekam unternahm nichts und hat seitdem nichtsmehr von der CT gehört
- einem weiteren Rechnungsempfänger riet dessen Anwalt nicht auf das Schreiben zu reagieren und abzuwarten
 
 
Nach oben
daRaider
Alt 02.04.2001, 21:11   #2
Beitrag

danke für die Auflistung - ich schließ den ma wieder wegen der Übersichtlichkeit, ok ?

sonst meldest dich bei mir

aber wir können keine 20 CT Threads aufmachen...
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Cross Telecom Stellungnahme Cross Telecom Im Namen des Gesetzes 5 20.12.2004 19:40
Debitel / Midray / Cross Telekom : read before you post! PhibZ Im Namen des Gesetzes 0 04.12.2004 15:46
Cross Telecom wieder aktiv Hannes2k Im Namen des Gesetzes 187 03.12.2004 11:22
Dies ist so was wie eine letzte Warnung - Wir schlagen zurück! (Cross) Mr. MuGgle Im Namen des Gesetzes 8 29.12.2003 13:21
Cross und kein Ende! DERSÜNDIGE Im Namen des Gesetzes 16 31.12.2001 16:28
Anzeigen:
Thema geschlossen

Lesezeichen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:04 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.