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Cross-Telecom Rechnung!!!


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sandman
Alt 05.02.2001, 22:54   #51
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@IceTiger: Ich finde es gut, daß du den Leuten Mut machst, sich zu wehren. Allerdings ist es mit einem BWL-Studium doch nicht so leicht, sich im Rechts-Djungel auszukennen.
Generell stimme ich dir zu, die Schadensersatzvorderung von 500,-DM ist eine Unverschämtheit und muß rechtlich erst mal geprüft werden. Ich zweifle allerdings nicht, daß die Cross-Telecom AG dies nicht mit entsprechenden Belegen (ob nun fingiert oder nicht) glaubhaft machen kann.

Dein Denkfehler ist anderweitig zu suchen. Beispiel: ich verklage Dich wegen eines abgebrochenen Fingernagels auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,-DM. Dies wird vom Zivilgericht (zunächst Amtsgericht) erstmal so zur Kenntnis genommen. Erst in der Verhandlung wird dann geklärt, ob die Summe angemessen ist oder nicht. D.h. wer es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen kann oder will, kann an der Schadensersatzsumme zunächst nichts ändern, das klären nur die Gerichte.

sandman

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Um zur Wahrheit zu gelangen, sollte jeder die Meinung eines Gegners zu verteidigen suchen.

[Dieser Beitrag wurde von sandman am 01. März 2001 um 18:35 Uhr editiert.]
 
 
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zordak
Alt 05.02.2001, 22:57   #52
Beitrag

@icetiger

BWL? Was hat BWL damit zu tun? *g*

>1. die 500DM die inet haben will....hahha >soll ich lachen. !!dürfen die nicht!!! >machen die nur um panik zu machen. denn >sowas darf nur ein gericht felstlegen. bei >mir hies das damals noch 500DM >Schadenspauschale, mir der begründung >kriminelle energien können wir nicht >unterstützen. heheh

Was heißt hier dürfen die nicht. Als Unternehmer darf ich doch Rechnungen verschicken. Kann denen keiner Verbieten. Mahngebühren sind doch rechtlich auch legitim

>2. wer meitn wer muss zahlen soll es tuhn >und weiter zahlen.

bitte nochmal auf deutsch *g*

>3. ok wir müssen eh alle zahlen, aber wenn >dann nur die verbindungsgebürhenren selber.

Wie oben angesprochen. Ordnungsgemäßt Mahngebühren kannste nicht verweigern. Wenn du zuerst nicht bezahlen willst musste damit rechnen, dass eine Bearbeitungspauschale dazu kommt.

>4. das mit der hausdurchsuchung ist auch >lächerlich, was einige schreiben das die >bei jedem kommen. kommt immer auf die stadt >an.

Hausdurchsungung kann die Staatsanwaltschaft veranlassen sobald ein triftiger Grund vorliegt. d.h. wenn ein erhärteter Tatverdacht besteht. Hier ist das vielleicht schwer zu beurteilen, kann aber generall vorkommen

>5. wer einen brief schreiben kann der sich >gewaschen hat und ahnung von bwl hat sollte >das erstmal tuhen. denn wie tyrus sagt erst >anziege machen und dann zurück >ziehen...hahha inet halt.

du meinst sicher einen Juristen *g* (BWL=Betriebswirtschaftlehre <für die, die es nicht wußten > Wäre vielleicht mal ganz praktisch einen zu befragen, der die Situation kennt und mit dem Gesetz vertraut ist.


>6. ich weiss nur das sich die kripo in >hannover lustig macht über inet. zietat >eines beamten: die haben alles in den sand >gesetzt was man in den sand setzen kann!!

Würd mich interessieren wer diesen Kommentar gegeben hat. Normalerweise geben Beamte über sowas nicht solche Auskunft.

>7. besucht mal die links... http://www.com->online.de/2000/11/30p.html >http://www.hamburg.de/Behoerden/HmbD.../pe001130.html

Fazit: Wer dran glauben soll, wird auch dran glauben. Ich hoffe das ein guter Kumpel von mir (der Betreffende liest sicher mit *g*) nicht dran glauben muss. Sonst wirds bös. Bis denne

Der Hobbysachverständige
zordak (Nobody is perfect. Aber man kanns versuchen)

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Gewissenlosigkeit ist nicht Mangel des Gewissens, sondern der Hang, sich an dessen Urteil nicht zu kehren.

Immanuel Kant
 
 
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CrAsHxY
Alt 05.02.2001, 23:13   #53
Beitrag

Jetzt muss ich auch mal was dazu sagen. Also bei mir sieht es bis jetzt folgendermaßen aus: Vor einer Woche war ich mit meinem Dad bei den Grünen (Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrug und Ausspionieren von Daten, wobei nur ersteres gestimmt hat). Ich war dabei, weil ich ja der Verursacher war. Der Beamte war auch ziemlich nett hat versucht meinem Dad alles zu erklären. Ich saß nur dabei und hab versucht meine Klappe zu halten. Durch mich ist der Inetservice AG ein Schaden von 309,70 DM entstanden, die Staatsanwaltschaft hat angeboten, das Verfahren einzustellen, wenn der Schaden unverzüglich bezahlt wird. Der Betrag ist schon auf dem Konto von Inetservice. Hab bis jetzt noch nichts mehr von denen, oder der StA gehört. Haben auch die Leute eine Rechnung bekommen, die schon über die StA gezahlt haben?? Aber so wie es aussieht schein ich ja auch nicht davonzukommen, da kommt garantiert noch was.... Wie gesagt, zivilrechtliche Ansprüche haben die ja noch. Aber 500 DM *vogelzeig*
Ich bin gespannt.
 
 
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sandman
Alt 05.02.2001, 23:49   #54
Beitrag

@CrAsHxY: ehrlich gesagt glaube ich nicht, daß Du von cross noch was zu befürchten hast. Sie haben, außer dem zivilrechtlichen Aspekt keinen Druckpunkt gegen Dich.

Den Zivilen Anspruch müßten sie begründen, in einem Verfahren gegen jeden Einzelnen. Ich glaube nicht, daß die das wollen, denn sie bewegen sich hier auf echt dünnem Eis. Also ich glaube, die versuchen da was rauszuschlagen und bekommen das von denen, die es zahlen. Wenn genug gekommen ist, werden die nicht anfangen, sich selbst zu gefährden. D.h., keine zivilen Klagen, da Erklärungsnotstand (Keine Garantie.. s.o.)

Meiner Ansicht werden die die Aktion noch einmal überdenken, und dann auf einen #wirklich# nachvollziehbaren Betrag kommen. Das sollte so im Bereich von etwa 100.- liegen.

P.S.: Wie immer die Sache ausgeht, alle die nun nicht zahlen, niemand wird zu dem Ziviil-Verfahren vorgeladen. Xcross bekommt den Titel, heißt erst mal recht und man muß dann innerhalb von 14 Tagen vorgehen, sonst wird die Sache rechtswirksam. Ds hat aber nix mit nem evtl. Strafverfahren zu tun.

greetz
sandman



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Um zur Wahrheit zu gelangen, sollte jeder die Meinung eines Gegners zu verteidigen suchen.
 
 
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Tyrus
Alt 06.02.2001, 00:16   #55
Beitrag

So, ich warte bis Donnerstag, dann sehen wir weiter.
Sollten es um die 100 DM Schadensersatz sein, werde ich die Kohle zahlen und den Schwanz einziehen (und beten).
Sollten es weiterhin 500 Ocken bleiben, ruf ich Freitag nen Rechtsanwalt an.
Vielleicht sollte man das zusammen machen, das wird so billiger (denk ich mal).
Wenn ca 100 Leute mitmachen und jeder 100 DM an den Rechtsanwalt zahlt, sind das schon 10.000 DM. Was haltet ihr von der Idee?

Aber wie gesagt, warten wir auf Donnerstag, wer ruft da dann eigentlich an? Sandman?
 
 
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ReD!

Hi!

Also ich kann dazu nur sagen:

1. Sollte es Gesetze geben die es den Providern vorschreiben ihre Systeme sicher zu machen. Ich finde nicht nur die Faker allein haben die Suchuld!

2. Die Betroffenen sollten mal alle dadrauf achten wann Inet die Anzeige gestellt hat denn jeder Provider ist dazu verpflichtet nach spätestens 6 Monaten alle gespeicherten Daten über User zu löschen!


Ich finde ok wenn die Faker jetzt bestraft werden, doch beschlagnahmte rechner die man nicht mehr zurück bekommt, die 500,- DM die Inet verlangt + Verbindungsgebühren über 8 PF/Min. + die Strafe von der Staatsanwaltschaft + Gerichtskosten + Anwalt !!! Das finde ich wohl etwas zu hard! Es gibt Leute die alkoholisiert kleine Kinder totfahren und werden dann freigesprochen weil sie ja unzurechnungsfähig waren. Psychopaten die Kinder und Frauen Vergewaltigen und ermorden werden in eine Klappsmühle verknackt und kommen nach ein paar Monate wieder raus. Politiker bescheissen das Volk um Millionen und bekommen dann ne Strafe die 90% unter dem Schaden liegt. Drogensüchtige Fußball Trainer bekommen nur ein paar Mark Strafe.

Ich finde Inet hätte schon viel früher reagieren sollen dann hätte das alles aufgehört. BlueWin hat Faker persönlich angerufen und als sich das rumgesprochen hat, hat da keine Sau mehr gefakert.

Es würde wohl reichen wenn Sie jedem einen Schadensersatz von 10%, 20%, höchstens 30% auf den Verursachten Schaden berechnen würden, doch 500,- DM ist schon mehr als Betrug! Die Gerichte sollten villeicht mal ein schnellverfahren entwickeln und 1000,- DM drauflegen als Spende für Aktion Kräbskranke Kinder draufgeben bei Fakern die ab 1000,- DM Schaden verursacht haben und erst garnicht zu Gerichtsverhandlung kommen lassen denn das spart Zeit und Geld!

Ich kenne Leute bei dem die Kripo war, die haben alles mitgenommen was mit einem PC zu tun hatte und die Sachen bekommen die Leute auch nicht wieder. Da sind sogar Rechner mitgenommen worden die bei den Leuten nur zur Reperatur waren und garnicht denen gehörten. Einigen Leuten wurden alle Selbstgebrannte CD´s mitgenommen und eine zusäzliche Anzeige wegen Raubkopieren ist dazu gekommen. Einigen Leuten wurden CD´s mit erotischen Fotos von deren Freundin beschlagnahmt, diese CD´s wurden dann von anderen Beschuldigten in allenmöglichen Büros offen liegen gesehen.

Würden sich jetzt alle Beschuldigten zusammen tun und zusammen dagegen angehen weil die Provider jetzt die Leute nur noch abzocken wollen.

Ihr labbert hier allen nur über wenn und aber und keiner ist sich da so 100% sicher. Ich gebe ja zu bei den Gesetzen hier im Deutschland, grade was das Internet angeht ist der reine Chaos und keiner weiß so genau was sache ist! Grade daswegen sollten sich mal alle zusammen tun und dagegen angehen damit der Staat da mal eindeutige Gesetze schafft und die Internet-Provider die hier aus dem Ausland gekommen sind, nicht denken das sie machen können was sie wollen!

PS: Hier ist noch etwas zum Thema Datenschutz im Internet !!!
--------------------------------------------

Tatsächlich machen die einschlägigen Datenschutzgesetze sehr restriktive
Vorgaben hinsichtlich der Speicherung sowohl beim Access-Provider als
auch am Webserver. Die Daten dürfen nur erhoben, gespeichert oder
genutzt werden, soweit es
1. zum Erbringen des Dienstes technisch erforderlich ist oder
2. soweit es Abrechnungszwecken dient.

In jedem Fall sind die Daten sofort zu löschen, wenn die genannten
Zwecke erreicht sind. Bei Abrechnungsdaten gibt es zusätzlich die 80
Tage Frist, wenn eine Einzelabrechnung vereinbart war. (Ich füge Ihnen
den einschlägigen § 6 des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) bei).

Allerdings ist es eine leidlich bekannte traurige Tatsache, dass sich
nicht alle Provider an die gesetzlichen Vorgaben halten. In der Praxis
kommt es zu weitergehenden Speicherungen. Jedoch bezweifle ich, dass
diese die Dauer von einem Jahr erreichen. Kommt es allerdings zu
Strafverfolgungsmaßnahmen, so können die Strafverfolgungsbehörden legal
auf sämtliche Daten zugreifen, die bei dem Provider noch vorhanden sind.
Rechtsgrundlage ist § 12 Fernmeldeanlagengesetz
(http://www.datenschutz-berlin.de/rec...tk_med/fag.htm),
erforderlich ist ein richterlicher Beschluss.

§ 6 TDDSG: Nutzungs- und Abrechnungsdaten

(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten über die
Inanspruchnahme von Telediensten nur erheben, verarbeiten und nutzen,
soweit dies erforderlich ist,

1. um dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten zu
ermöglichen (Nutzungsdaten) oder
2. um die Nutzung von Telediensten abzurechnen
(Abrechnungsdaten).

(2) Zu löschen hat der Diensteanbieter
1. Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der
jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt,
2. Abrechnungsdaten, sobald sie für Zwecke der Abrechnung nicht mehr
erforderlich sind; nutzerbezogene Abrechnungsdaten, die für die
Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme bestimmter
Angebote auf Verlangen des Nutzers gemäß Absatz 4 gespeichert werden,
sind spätestens 80 Tage nach Versendung des Einzelnachweises zu löschen,
es sei denn, die Entgeltforderung wird innerhalb dieser Frist bestritten
oder trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen.

(3) Die Übermittlung von Nutzungs- oder Abrechnungsdaten an andere
Diensteanbieter oder Dritte ist unzulässig. Die Befugnisse der
Strafverfolgungsbehörden bleiben unberührt. Der Diensteanbieter, der den
Zugang zur Nutzung von Telediensten vermittelt, darf anderen
Diensteanbietern, deren Teledienste der Nutzer in Anspruch genommen hat,
lediglich übermitteln

1. anonymisierte Nutzungsdaten zu Zwecken deren
Marktforschung,
2. Abrechnungsdaten, soweit diese zum Zwecke der Einziehung
einer Forderung erforderlich sind.

(4) Hat der Diensteanbieter mit einem Dritten einen Vertrag über die
Abrechnung des Entgelts geschlossen, so darf er diesem Dritten
Abrechnungsdaten übermitteln, soweit es für diesen Zweck erforderlich
ist. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zu
verpflichten.

(5) Die Abrechnung über die Inanspruchnahme von Telediensten darf
Anbieter, Zeitpunkt, Dauer, Art, Inhalt und Häufigkeit bestimmter von
einem Nutzer in Anspruch genommener Teledienste nicht erkennen lassen,
es sei denn der Nutzer verlangt einen Einzelnachweis.
---------------------------------------------
Schaut bei http://www.catch-faker.de
 
 
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IceTiger
Alt 06.02.2001, 00:24   #57
Beitrag

@ the zOrdaK
du kennst mich also weisste auch wie ich tippe *fg*
ich lerne es halt noch ordentlich zu schreiben ohne fehler.
naja und was bwl damit zu tuhn hat? ne menge! man lernt wiel über getzte oder nicht?
naja wer etwas ahnung hat der weiss wie LÄCHERLICH die briefe von coss telekom sind! leider habe ich nicht mehr die breife die ich damals an inet geschickt habe, sonst würdest du wissen worum es geht und wer hier ahnung hat!
und zu den seiten....
ich kann mir nicht vorstellen das solche seiten wie com-onine da scheisse ins netz stellen!
naja ihr macht das schon, war auch nur ein tipp!
 
 
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sandman
Alt 06.02.2001, 01:13   #58
Beitrag

Warum sollte Inet sich nicht an die 6 Monate gehalten haben??? Ich würde sagen, daß die das rechtzeitig eingereicht haben, oder denkst Du die StA hakt hier nen abgelaufenen Sachverhalt ab. Eher nicht, oder?

Ich würde aufpassen, was ich den Leuten empfehle. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten..

Also § 263a StGB ist mir konkret genug: Auf mehr Regelungen kann ich in jedem Fall verzichten!

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Um zur Wahrheit zu gelangen, sollte jeder die Meinung eines Gegners zu verteidigen suchen.

[Dieser Beitrag wurde von sandman am 06. Februar 2001 um 01:17 Uhr editiert.]
 
 
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ReD!
Alt 06.02.2001, 01:32   #59
Beitrag

Hey Sandman!

Du scheinst ja ein ganz Kluger zu sein? So klug wie dein Profil, da steht über Dich nämlich auch nichts!

Und "Fresse halten.." kannst Du mal zu Deiner Freundin sagen, oder haben wir beide zusammen im Sandkasten gespielt? Warschanlich nicht weil Du da noch geschaukelt hast oder so.

Also achte mal lieber auf Deine Wortwahl !!! Ansonsten kannst Du mir das ja mal persönlich sagen, mal sehen wie groß Deine "Fresse" dann ist.



[Dieser Beitrag wurde von ReD! am 06. Februar 2001 um 01:45 Uhr editiert.]
 
 
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sandman
Alt 06.02.2001, 02:12   #60
Beitrag

Hoia, dein posting bestätigt den Schwachsinn den man zuvor lesen musste. Kopier einfach weiter unzusammenhängende Texte und pinn se Dir an die Wand.

Ansonsten achte Du ma was de hier eigentlich so erzählst man. Geh ins Philosophieforum und träum von nem chaosfreien Deutschland und neuen Gesetzen.. <LOL> (Lies erst ma die die schon da sind..)

Achte drauf, daß Dein Profil korrekt ausgefüllt ist!

Aba erzähl hier keine Scheiße!!!!!

sandman


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ReD!
Alt 06.02.2001, 03:58   #61
Beitrag

Original erstellt von sandman:
Hoia, dein posting bestätigt den Schwachsinn den man zuvor lesen musste. Kopier einfach weiter unzusammenhängende Texte und pinn se Dir an die Wand.

Ansonsten achte Du ma was de hier eigentlich so erzählst man. Geh ins Philosophieforum und träum von nem chaosfreien Deutschland und neuen Gesetzen.. <LOL> (Lies erst ma die die schon da sind..)

Achte drauf, daß Dein Profil korrekt ausgefüllt ist!

Aba erzähl hier keine Scheiße!!!!!

sandman


Du kleiner Pussy-LAMER! Zufällig habe ich mich mit dieser Angelegenheit an das Datenschutzbüro gewendet und alle §§§ die oben stehen stimmen. Habe auch so mit denen eon paar nette Emails gewechselt! Ich beschäftige mich mit dieser Angelegenheit schon lange genug. Da braucht mir so eine Rotznase wie Du nicht so anzukommen!

Das was Du da labberst ist nichts anderes als Theoretischer Schwachsinn eines Kindes! Solltest am besten mal Deine Weißheit in der Kirche als Priester den Leuten andrehen und ihnen die Beichte abnehmen, anstatt den Leuten hier so eine Scheiße zu erzählen !!!

Deine Beleidigungen kannst Du Dir sonst wo hin stecken! Am besten da wo keine Sonne scheint! Wenn Du mir was zu sagen hast, kannst Du es ja persönlich machen aber dafür bist Du ja viel zu feige und verkriechst Dich lieber hinter Deinem kleinen Rechner!

PS - nur zur Info!:
Ich gehöre selbst zu den Betroffenen bei denen die Kripo war, kenne auch andere bei denen die Kripo wegen Inet & Debitel war! Ich weiß das nur für die Leute Hausdurchsuchungs Befähle ausgestellt werden, die einen Schaden von über 400,- DM verursacht haben und denen auch ihre Rechner beschlagnahmt werden. Es kommt aber auf die Laune der Beamten an, ob sie nur die Rechner ohne Monitor, Maus etc. mit nehmen oder alles was am PC angeschlossen ist und auch alle gebrannten CD´s! Im besonders schlimmen Fällen, wenn also jemand einen Schaden von ein paar Tausend Mark verursacht hat, nehmen sie restlos alles mit. Was wichtig für die Beamten ist, ist auf den Beschlagnahmten Rechnern Beweismittel wie Benuzerdaten der Fakes & Reals, Trojaner-Tools, CCs etc. zu finden. Werden solche Benuzerdaten auf euren Rechnern gefunden, sind das Beweise gegen Euch und dann steckt ihr tief drin! Achtet bei der Hausdurchsuchung dadrauf das in dem Durchsuchungs-/Sicherstellungs-Protokoll folgende Sachen angekreuzt sind: Wiederspruch angekreuzt und Freiwillige Herausgabe nicht angekreuzt! Und danach gleich einen Einspruch gegen die Beschlagnahmung der Rechner an den Staatsanwalt schreiben, nur so habt ihr die Chance eure Rechner wieder zu bekommen!

Schlimmer trifft es die Faker die im Bayern leben! Wegen der strängen Gesetzen, werden die Faker das hard bestrafft! Ein Bekannter von mir hat wegen 400,- DM Schaden von Gericht eine Geldstrafe in höhe von 3500,- DM bekommen und das ohne Gerichtsverhandlung. Allerdings hat dieser
Einspruch eingereicht und einen Tag vor der Verhandlung die 400,- DM an Inet zurück bezahlt. Bei der Verhandlung hat er die Zahlungsbelege dem Richter vorgelegt und dieser hat ihm dann aufgefordert eine Spende in höhe von 500,- DM an die Aktion "Krebskinder im Not" zu bezahlen. Danach hat er weder von der Staatsanwaltschaft noch von Inet was gehört und die Sache war erledigt. Es wurden keine Forderungen mehr von Inet gestellt, er hat auch nie einen Brief von inet bekommen. Ich selbst und ein paar andere haben auch nie Briefe von inet bekommen. Woran das liegt weiß ich nicht. Ich denke mal das inet bei den Leuten die einen kleinen Schaden eingerichtet haben nur noch mehr abzocken will. Die leute die ich kenne haben alle einen Schaden zwischen 300 bis 3.XXX,- DM verursacht und keiner hat einen Brief von inet bekommen. Es ist kommisch, alle die nur ein paar Mark schaden eingerichtet haben, haben von inet diese Briefe mit den 500,- DM Schadensersatz forderungen bekommen.

Sandman: Brauchst mir also nichts zu erzählen und Deine überflüssigen Kommentare, die die anderen nur noch mehr verunsichern kannst Du Deinem Lehrer oder wie schon oben gesagt, erzählen! Ist auch noch komisch das ausgerechnet bei allen Leuten, die ihre Aussage verweigert haben und gleich gegengeklagt haben die Verfahren eingestellt wurden.

Die Straftat ist zwar von den Leitungen der User begangen worden doch es ist immer noch zu beweisen das ausgerechnet die und die Person am Rechner war! Wer kann es Euch beweisen dan die Telefonleitungen auch wirklich 100% sicher sind und nicht angezapft werden können wenn in 90% aller Mehrfamilien Häuser die Telefonverteiler, die im keller sind nicht mal abgeschlossen sind? Und wenn nicht; könnte ja sein das ein Online süchtiger Einbrecher immer in die Wohnung eingebrochen ist und gesurft hat! Grade jetzt wo die ganzen Fremdanbieter um deren Leitungen am Kämpfen sind? Wie oft sind denn nachts so ab 3:00 Uhr bei vielen die Telefonleitungen tot?

Und noch was für Sandman:
Was bist Du denn für einer der hier den Leuten erzählen will, sie sollen brav alles gestehen und bezahlen? Höhö! Meinst Du hier mit nem Helmut Kohl Foto und nem dummen Spruch drunter ein auf Big Johnny zu machen? Ich könnte mir auch gut vorstellen das Du selbst irgend wie ein Mitarbeiter von Inet bist? Einer der soooooooo ne scheiße den Leuten hier weiß machen will?

Ohhh Kinder; geht zu dem Staatsanwalt sagt das es euch sehr leid tut und gesteht alles dann wird das Verfahren eingestellt, und wenn nicht, das macht nichts, dann zahlt ihr trozdem! Und Inet vergibt euch alle Eure Sünden! Höhö!

Also Mr.Pussy: Labber hier weiter und es sollen Dir alle schön zuhören und das machen was Du den erzählst. Mir ist das scheiß ergal. Höhö!

Dann wünsche ich Euch allen noch viel Glück!

Cy@ - ReD!

[Dieser Beitrag wurde von ReD! am 06. Februar 2001 um 06:50 Uhr editiert.]
 
 
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ReD!
Alt 06.02.2001, 06:24   #62
Beitrag

Hi folks, aus gegebenem Anlaß mal kurz ein recht interessanter Text von
*MINDMANIAC*
Ich quote ihn hier einfach ganz kommentarlos :
------------------------- THC - MAGAZINE ON ----------------------------

D i e H a u s d u r c h s u c h u n g
oder- Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will
***

by Mindmaniac / 1997
written for THC Magazine #4

\\\ Was lange waehrt wird endlich gut. Die Rache ist suess. ///

***


Eine praktische und theoretische Kurzanleitung fuer den smarten und aufgeklaerten User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen von Hausdurchsuchungen - bestehend aus:
Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
Teil II - Praeventivmassnahmen
Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle
Teil IV - Literaturliste

Anmerkung:
Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf seine juristische Richtigkeit von einem „echten“ Juristen ueberprueft - trotzdem kann fuer die gemachten Angaben keine Garantie uebernommen werden.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden
Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997

!!! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS !!!


*** Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung ***


In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern, habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so will, habe ich mich aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da einige meiner engsten Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge schauen mussten. Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es haette sein muessen.

Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde um das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text soll dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unveraeusserlichen Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also keine Zeit verlieren...


Zuerst ein wenig Theorie:

Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert, so dass er, in der Regel, ein sicheres Leben fuehren kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fuerchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkuerlich sondern durch „das Recht“ festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Dass dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde -
hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110) interessieren.

Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sachbeschaedigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der
Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige „gegen unbekannt“ gestellt werden.
Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende
Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).

Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann abhoeren, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt.

Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt, dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen.
Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer, die Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu einem Besuch der Kripo gefuehrt haben.
Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt!
Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert (und spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben
Blicken lassen.

Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Buerger einzuschuechtern,
deswegen gilt im Falle einer HD:

KEINE PANIK!

Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
(meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen, beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.

Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber spaeter. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren kannst, sondern du musst sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo..

Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: „Die Wohnung ist unverletzlich.“), die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.
Eine Ausnahme, die s.g. „Gefahr im Verzuge“, tritt ein, wenn der Umweg ueber den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei
ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss).

Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
1. April - 30. September : 21:00 - 4:00 und 1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.

Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer „Gefahr im Verzuge“.
Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal hilfreich.
Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei „Gefahr im Verzug“), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.
AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!
Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in dein Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: „Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?“ oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklaeren solltest - fuer den Fall, dass du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber entschieden bleiben. :-)
Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT (Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.
Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmuendigen.
Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie laenger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-)
Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
Die Kripo sagt gerne „Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig“ damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO!

Zettel und Notizen
Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung *sichten* aber keine Schriftstuecke *lesen* (Schutz der Privatsphaere). Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach „Entsprechend des Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftsteucke zu lesen.“ Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie spaeter sagen du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Beachte hier, dass die meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von computer-relevantem Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130 Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte.
Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil -
machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem
Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass
du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst,
was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.

Das Durchsuchungsprotokoll
Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdaechtige Straftat enthaelt, verlangen.
Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen meistens spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstueck sorgfaeltig durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst.
SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstaende *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst *beschlagnahmt* werden mussten.
ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei „NICHT EINVERSTANDEN“ und „NICHT FREIWILLIG“ stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen „Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da.“ - falle nicht darauf herein!
Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschuechterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!
Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungs-befehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen!
Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: „Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben.“ Das ist nicht immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite.
Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance ueberhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen. Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende fuer die bereits erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit geraet, kannst du dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter wenden und eine „richterliche Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der Beschlagnahme“ beantragen.
Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu, beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur vom Staatsanwalt.

Nach der Durchsuchung
Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschuess gesagt haben, deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen kann. Sage, dass du die Computer fuer deine Arbeit dringend benoetigst. Wenn die Sache gutgeht dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder. Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist guenstiger fuer dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles, Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eroeffnet wird. Nimmst du dir keinen Anwalt erhaelst du a.) keine Akteneinsicht (weisst also nicht wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch vorbeikommen - sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein, dass du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser als dass die Sachen irgendwo als Beweise fuer Jahre verschwinden. Sollte es zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.
Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g. Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar wird aus der Landeskasse beglichen.
Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Die meisten von euch leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause, z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit eine weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig verhalten sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raub-kopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahr-scheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung deponieren, niemand weiss wie er sich im Notfall verhalten wird. Langfristige mentale Vorbereitung ist notwendig. :-)
Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel
mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von
keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie
moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. „Woher
haben Sie die CD Roms hier?“ dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten
Anzahl von Beamten die deine Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort
bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult,
von Ablenkungsmanoevern o.Ae. rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei
keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen
oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil
ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden um Beweise zu
finden und dich zu ueberfuehren. Also, ganz klare Sache, keine „Verhandlungen“
mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir.
Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhoer zu Erscheinen - geh’ nicht hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten einem Angebote machen, wie z.B. „wenn du uns sagst wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen“ - DAS STIMMT NICHT. Die Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen.
Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen wirst um „polizeilich behandelt“ zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst - lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem Zeug aber versteckt steht „Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden“ ... Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge-schrieben werden, dass man doch informiert werden will.
Das war’s diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, ganz im Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere gute Ratschlaege hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben ein Update fuers naechste Magazin.

*** Teil II - Praeventivmassnahmen ***

Nun will man sich auch moeglichst schuetzen und vorbereitet sein, wenn man mal ueberraschend Besuch bekommt.
Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition der Festplatte verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden, was du fuer privat, verboten oder wichtig haeltst.
Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter Win95 allerdings nur im DOS Modus.
Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de Fuer Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach’ sie nicht als solche kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Passwort herauszugeben doch die Computer werden nicht herausgegeben wenn erkannt wird, dass verschluesselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten benutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird, kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken.
Ausserdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden, besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors haben und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist.
Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend.
Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln
Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen - Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN! Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie Telefonnummern oder Namen notieren - dies fuehrt sonst zu weiteren Durch-suchungen bei den betroffenen Personen. Der Muelleimer ist das erste was sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen. Je weniger verdaechtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto besser fuer dich.
Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln.
Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar. Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Pass-phrase hast. Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder Nautilus dafuer verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner Soundblaster ist hierfuer noetig.
Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen, z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar soweit, dass nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein Grossteil der Daten wiederhergestellt werden kann!
Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert wird, temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf setzen. oder 2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser „Sicherheitsluecke“ wird es dem-naechst ein THC Release geben, das ein ueberschreibendes Loeschen anbietet, und, Forschungsblaettern zufolge, es unter Verwendung besonderer Loesch-algorithmen, so gut wie unmoeglich macht die Daten zu restaurieren. Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungsdatei aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht vergessen.
Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen.


*** Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle ***

************************************************** **************************
Die wichtigsten Ratschlaege bei einer Hausdurchsuchung
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1. Keine Panik.
2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs-befehl - schicke sie hoeflich weg.
3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf „Gefahr

im Verzug“ - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck *genau* durchlesen! Und lass’ sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.
4. Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!
5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.
5. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass’ darauf auf, dass immer „NICHT EINVERSTANDEN“ und „BESCHLAGNAHMT“ etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben.
7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

*** Teil IV - Literaturliste ***

‘Strafanzeige und Strafprozess’ (oder so aehnlich), Taschenbuch besonders empfehlenswert, (ca. 20 DM)
Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Uni-bibliothek findest du sogar eine mehrbaendige Ausgabe mit Kommentaren.)
‘Computer und Recht’, Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt
‘Ausgewaehlte Rechtsprobleme der Mailboxkommunikation’, Dissertation von Dr. Stephan Ackermann
Bericht des Sysops der BIONIC BBS ueber seine Durchsuchung, und wie er den Beamten klarmachen konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen. (gefunden in News oder FIDO)
‘Covering Your Tracks - Theory’, von van Hauser, erschienen im THC-Magazin #3, Wer sich insbesondere fuers Unix Hacking interessiert sollte es unbedingt durchlesen.


Last but not least, mein Dank gebuehrt van Hauser, fuer die ‘Praeventiv-massnahmen’ und fuer unzaehlige Gespraeche juristischer und anderer Natur.
***

Wenn auch DU irgendwanneinmal eine Hausdurchsuchung bei dir gehabt hast, versuche ein Gedaechtnisprotokoll oder einen sachlichen Bericht darueber, und mit allen fuer uns interessanten Daten anzufertigen. Veroeffentliche diesen in der H/P/A Community, damit auch andere daraus lernen und gewarnt werden koennen. Denke daran, die wahre Kunst ist nicht aus eigenen Fehlern zu lernen, sondern aus Fehlern anderer.

** END OF DOCUMENT **
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bearbeitet und in diese Form gebracht von R.W.
 
 
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Alien
Alt 06.02.2001, 16:43   #63
Beitrag

Ich habs jetzt hochoffiziell von einem Anwalt: die 500DM könnt ihr vergessen !

Auf jeden Fall solltet ihr den Schaden zurückzahlen, der durch das Surfen entstanden ist - also die pure Onlinezeit. Was darüber an Schadenersatz geltend gemacht worden ist, muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden können. Der Schaden, der durch die Onlinezeit enstanden ist, hat damit sowieso nix zu tun. Was dann noch bleibt sind Kosten für die Anzeigeerstattung, Porto, Telefon und solche Sachen. Alles zusammen darf allerdings nicht die Gebühren nach BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - also das, was ein Anwalt dafür nimmt) überschreiten.

Wir haben das gestern mal schnell durchgerechnet und kamen im Extremfall kaum über 100DM (da waren dann schon Auskunftskosten für Meldeamt usw. dabei um den Tel.Inhaber ausfindig zu machen). Also dürften das höchstens 100DM+Onlinezeit sein.

Im Zweifelsfall die Onlinegebühren überweisen und an Cross schreiben, dass die Schadenersatzforderung nicht anerkannt wird, da ein Schaden über die angegebene Summe nicht nachvollzogen werden kann.

Cross müsste dann klagen, was die sich sicherlich überlegen werden, da sie dann ziemlich in Beweisnot wären.
 
 
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an3

So, der Senf kommt jetzt dazu...
erstmal:
@ Sandman:
hör dir das von Red nicht an, das ist bestimmt bloß so einer, der sich im I-Net (ahm..ne diesen Begriff benutze ich nicht mehr*g*), ich meine Internet langweilt und deshalb so nen Mist erzählt!
Und...was deine Freundin da geschrieben hat: Respekt für Frauen, kann ich da nur sagen!
Ansonsten finde ich es hier auch total cool von dir, dass du dich hier mal beteiligst und versuchst, uns zu helfen!

@Red: Du laberst nur scheiße! Und Sorry für die Wortwahl, wollte nicht auf dein Niveau sinken (Niveau kannste bestimmt nicht mal schreiben)

@Alien: Das mit dem Anwalt, also ich habe mit irgendsoeinem von Cross gelabert und der hätte gesagt, die könnten die ganzen Kosten decken (naja...).

Also ich denke mal, wenn die 500 DM fordern, können die das bestimmt auch nachweisen, dass man allerdings soviel verlangt, ist ne echte schweinerei!
Also meine Gedanken:
Die fordern bestimmt noch einen "Lohn" für ihre Mitarbeiter, damit die all diese Fälle bearbeitet haben etc., also ich denke mal irgendwie kriegen die das schon zusammen
Naja aber für mich stellt sich die Frage, ob sie einen sogenannten "Schadensersatz" fordern können, denn das Gericht hat das ja alles gemacht...
Und das, dass die Eltern schiss bekommen und deshalb bezahlen, dass stimmt vielleicht auch! Aber ich denke einmal, es sind eher die Kinder, die den Brief selber im Briefkasten gefunden haben und das dann nicht den Eltern sagen wollen und dann selber total viel Kohle abdrücken!
Also mal an alle:
Können die hier wirklich Schadensersatz fordern? (um die Summe gehts hier erstmalnicht)
Und falls die das wirklich können, kann man dagegen Klagen, weil diese Summe zu hoch wäre?
Also und dieser Brief grenzt ja wirklich an Betrugsversuch!
Naja Cross eben...
Ciao
 
 
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Alien
Alt 06.02.2001, 21:59   #65
Beitrag

Ich kann mir kaum vorstellen, dass Cross wirklich 500DM Schadenersatz pro Rechnung belegen kann.

Wenn ein Rechtsanwalt nur auf 110-130DM kommt, frag ich mich, wo die die restlichen 390DM hernehmen. Außerdem gibts Schadenersatz nur, wenn wirklich Schaden entstanden ist. Den Schaden sehe ich hier erstens in den enstandenen Onlinekosten, die ja in den Rechnungen sowieso getrennt aufgeführt ist.

Weiterhin ist da nur noch an Gebühren für die Anzeigeerstattung, Schreibaufwand, Porto, Telefon und Kopierkosten denkbar. Viel mehr ist da nicht machbar, da Adressen usw. von der Staatsanwaltschaft frei Haus geliefert werden und Cross absolut nix kostet.

Ein Anwalt würde bei dem Aufwand auf so ca. 100 DM kommen. Wenn dann noch ein paar Auskunftersuchen wg. neuer Adresse und ähnliche Sachen hinzukommen, sind wir höchstens bei 150DM.

500 DM sind also höchst unrealistisch und ich würde jedem davon abraten, das zu bezahlen.

Das Schöne an der ganzen Geschichte ist, dass Cross im Zweifelsfall die 500DM einklagen muss, wenn ihr nicht zahlt. Also müssen die vor Gericht einwandfrei die 500DM belegen können. Da gibts auch schon ziemlich eindeutige Urteile was Inkassogebühren angeht und die dürfen nicht über die Rechtsanwaltsgebühren hinausgehen. Der Schadenersatz, der hier verlangt wird, dürfte mit Inkassogebühren gleichzusetzen sein und deshalb unverhältnismaßig gegenüber dem tatsächlichen Schaden (Onlinegebühren) sein.

Unabhängig davon hat Cross die Pflicht zu Schadensbegrenzung bzw. -minimierung. Sofern sie dagegen verstossen und einen Haufen Kosten absichtlich produzieren um die Rechnung zu erhöhen, dann können die sich das in den A**** schieben. Kein Richter wird denen das zusprechen.

 
 
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sandman
Alt 06.02.2001, 22:14   #66
Beitrag

Also ich warte erst mal den Donnerstag ab. Mal hören, ob die sich das nun noch einmal anders überlegt haben.
@red: Du solltest nicht von Dir auf andere schließen. Tip: geh mal zu Deinem Polizeirevier und hol Dir Dein Gehirn wieder ab. Das haben die nämlich anscheinend bei einer Hausdurchsuchung mitgenommen

------------------
Um zur Wahrheit zu gelangen, sollte jeder die Meinung eines Gegners zu verteidigen suchen.
 
 
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ReD!
Alt 07.02.2001, 15:09   #67
Beitrag

CyBeRmAnXY: Was hat das mit Niveau zu tun? Was verstehst Du unter Niveau ? Dir alles von deinen Ältern in den Ar... pusten zu lassen und dann noch meinen Du bist was besseres?

Zu meinen Rechtschreibfehlern: Ich spreche ausser Deutsch noch 4 andere Sprachen. Lern erst mal ein paar Sprachen mehr bevor Du Dein asoziales Niveau mit meinem vergleichst. Schnorren kann jeder Du Schleimer! Kannst Dir also Dein Niveau sonst wo hin stecken, Du LAMER!
Sandman: Labber nur weiter! Ich wette zusammen gibt Ihr ein gutes schleimendes Lamer & Idioten Paar ab.

Ich wünsche Euch das Euch alle Provider eine Rechnung schicken!
 
 
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zero

Wer ruft den morgen (DONNERSTAG) bei denen von Cross an um uns im Forum bescheid zu sagen was jetzt geht ?

cya

zero
 
 
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sNiCkeRZ
Alt 07.02.2001, 16:52   #69
Ausrufezeichen

naja, hier mal meine meinung knapp und kurz, ihr habt mist gebaut, werdet nun zur kasse gebeten, und müsst zahlen, egal was kommt. verurteilt nicht die provider, sucht die schuld bei euch selbst, und denkt daran, da sitzen auch menschen, die arbeiten, und geld verdienen, und denkt daran, das die leute ihre jobs allesamt verloren hätten wenns mit dem faken die ganze zeit so weitergegangen wer da hättet ihr nich anders reagiert...

------------------
GrEEtZ,
Fogel [AIM: Fogel AIM] [ICQ: 66329890] Fogel@uni.de
"We don't, don't give a fuck, and we won't never give a fuck, until you, you give a fuck about me and my generation"
Limp Bizkit - My Generation
 
 
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-=desade=-
Alt 07.02.2001, 19:30   #70
Frage

Aus welcher Anstalt ist red denn entkommen? Lern mal eine Sprache richtig.
 
 
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an3
Alt 07.02.2001, 19:33   #71
Blinzeln

*DerSenfDazu*

@RED: So, du kannst also 4 Sprachen? Ich auch verdammtnochmal! Vielleicht kann ich kein Lateinisch oder Spanisch oder womit du jetzt bestimmt angeben wirst, aber 4 Sprachen kann ich gut sprechen und 3 davon auch verdammt gut schreiben! Rück du erstmal mit deinen Sprachkenntnissen raus, dann sehen wir mal weiter! PS: Was hat das jetzt mit Cross zu tun???

@zero: Ich glaub' Tyrus *g*

@Fogel: Da hast du schon recht, das gebe ich ja auch offen und ehrlich zu, dass ich und die anderen hier Mist gebaut haben! Aber es geht doch darum, dass bisher noch kein anderer Provider einen "Schadensersatz" gefordert hat und der dann auch so hoch war! Ich würde ja wirklich nicht meckern, wenn es hier um höchstens 50DM "Bearbeitungsgebühr" oder so gehen würde, aber 500 DM? Das findest wohl auch du etwas viel! Die sollen sich das mal gut überlegen! Und nochmal, es steht wirklich außer Frage, dass wir hier Mist gebaut haben, die Frage ist, ob I-Net bzw. Cross keinen Fehler gemacht hat Denkt mal drüber nach
Ciao
 
 
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mRoiZo83
Alt 07.02.2001, 21:28   #72
Frage

<FONT size="2"><FONT face="Tahoma"><FONT COLOR="White">Da frage ich mich seid 3 Tagen warum ich 500,- DM Schadensersatz zahlen soll wenn mein Schaden den ich angerichtet habe gar nicht so hoch ist. *grml* </FONT c></FONT f></FONT s>

------------------


<FONT size="2"><FONT face="Tahoma"><FONT COLOR="White">]&gt; mRoiZo83 was here &lt;[</FONT c></FONT f></FONT s>
 
 
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sandman
Alt 08.02.2001, 15:14   #73
Beitrag

Hi,

also bei mir wurden die 500.- jetzt nach Anruf halbiert. Also nun noch 250.-.

greetz
sandman

------------------
Um zur Wahrheit zu gelangen, sollte jeder die Meinung eines Gegners zu verteidigen suchen.

[Dieser Beitrag wurde von sandman am 08. Februar 2001 um 15:46 Uhr editiert.]
 
 
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IceTiger
Alt 08.02.2001, 15:47   #74
Beitrag

jungs sieht es doch ein keiner muss diese 500dm zahlen inet darf die nicht festsetzen wenn die das geld wollen dann einklagen!
ganz einfach! dann würden die anzege machen und dann würdet ihr auch nur den schaden zahlen den ihr angerichtet habt!

------------------
.-= www.earn-now.org =-.
.-= i-see-dead-people.com =-.
das besuchen der Seiten geschiet freiwillig! ich zwinge keinen.!!
 
 
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Tyrus
Alt 08.02.2001, 16:11   #75
Idee

So, nachdem ich ne knappe Viertelstunde in der Warteschleife gehangen habe, bin ich durchgekommen. Nen junger Mann kam drann, offensichtlich in Hetze (scheinen nen paar Leute vor mir schon angerufen zu haben &lt;gg&gt; ).
Er war mit der Inet-Sache vertraut und klang recht freundlich (doch nicht der böse-böse Provider).
Ich hab erstmal gefragt ob die Schadensersatz Summe nicht runtergehen könnte.
Er fragte wieviel DM es denn bei mir seien und ich beantwortete dies mit 60 DM. Darauf er: "Da können wir die Summe halbieren". Auf deutsch 250 DM.
Ich antwortete, das ich noch für nen paar mehr Leute sprechen würde. Da würden es zum Teil noch geringere Beträge sein (ab 1.50 DM). In diesen Fällen war der Herr bereit auf 100 DM runterzugehen.
In besonderen Fällen (zum Beispiel bei finanziellen Sonderfällen - Schüler der pleite ist), könnte man auch auf 100 DM bei etwas höheren Beträgen runtergehen (ich denke mal bis ca 100 DM).
Er begründete die Herabsenkung der Schadensersatzsumme damit, das die Firmenleitung lieber 100 Mark hätte als garnichts. Daraus schließe ich, dass Inetservice den Verfahren mit solche geringen Beträgen nicht weiter nachgehen wird, das Geld also nicht bezahlt werden muss um straffrei auszugehen.
Ich denke aber, dass ich auf die verursachten 60 DM 100 DM Schandensersatz draufzahle und per Fax erkläre, das ich Schüler bin (eventuell noch Schulstempel) und mir meine finanzielle Situation keine höheren Beträge zulassen kann.
Dazu noch ein paar Worte der Reue .
Ich denke das ist das beste und das kann ich auch gut mit meinem Gewissen vereinbaren.

Euch schlage ich vor, per Fax (05451 - 932231) eure Situatuin zu erklären (zB Schüler - keine Zeit für Job - da Facharbeit etc.) und diee 100 DM Plus die Verbindungskosten zu überweisen.
Ihr solltet aber auf jedenfall Inetservice um eine schriftliche Zusage zur Zurücknahme der zivilrechtlichen Ansprüche bitten.
Diese solltet ihr bekommen, BEVOR ihr das Geld überweist. Sonst habt ihr vielleicht doch nichts überwiesen .

Also, ihr wart Schuld, habt den Schaden angerichtet, also solltet ihr (meiner Meinung nach) auch dafür grade stehen.
Ich gehe aber davon aus, das Inetservice (Cross-Telecom), keine weiteren Schritte gegen euch einleiten wird, das ihr, wenn ihr nicht bezahlt auch nichts zu erwarten habt.
Aber ich denke in diesem Falle sollte man Fair sein .
Is meine Meinung.

Grüße Alex / Tyrus | www.wareznews.de
 
 
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