Also irgendwann wird Inet das auf den Kanal gegangen sein und dann haben sie die Einwähler bzw. die gelockten Vorgänge der Staatsanwaltschaft übergeben. Jo, die sind nun auch nicht grad die schnellsten, waren halt dran. Nun sind se halt durch, was willst machen?
Die Schuldzuweisung umkehren, führt nur zu Selbstverblendung. Du redest Dir ein, daß andere Schuld sind und das ist einfach nich so. (Zumindest nach dem gegenwärtigen Recht)
Das Problem ist hier, daß Positionen in Rechnung gestellt werden, die wahrscheinlich nicht verauslagt wurden. Aber wie hoch würde denn eine Geldstrafe bei einem Strafrechtlichen Verfahren ausfallen? Bestimmt nicht sehr weit unter dem was hier veranschlagt wurde.
Wie sich nen Provider absichert, oder was zugelassen wird liegt in deren Ermessen. Du darfst Dich eben nicht mit irgend welchen Accis einwählen. Darauf reiten die nun.
Was sie nun nicht machen dürfen ist eine Art Selbstjustiz. Sie können sich nicht einfach einen willkürlichen Schadensersatz zusprechen.
ABER: Ich wette, die haben die Höhe genau belegt, würden also durchkommen.
Der letzte Satz des Schreibens könnte der Knackpunkt für cross sein, denn sie Versprechen hier etwas, was sie so nie halten können. Wie ist es also gemeint?
1. Sie versprechen der Staatsanw., daß sie nicht mehr zivilr. vorgehen. Hast nüx gewonnen, denn ein Zivilrechtlichen Anspruche haben se ja nicht mehr, wenn bezahlt wurde. Deren Ermittlungen (Staatsanwalt), sofern nicht eingestellt, wird das nicht aufhalten.
2. Sie ziehen die Kohle ab, versprechen, daß das Verfahren eingestellt wird, wozu sie nicht in der Lage sind. - Es wird an xcross gezahlt und dann kommt die Strafe des Strafverfahrens. - Versuchte Erpressung, ganz klar.
Bsp.: Ich sage ich verkaufe Dir nen super Brenner für 100,-. Du mußt mir aber sofort 50,- anzahlen. Den Brenner hab ich aber gar nicht. Du stellst nun Betrugsanzeige gegen mich. Nun zahle ich Dir die 50,- zurück, damit ist die Sache aber nicht vom Tisch. Wenn die Staatsanwaltschaft meint, daß dieser Betrug bestraft werden müßte, dann gibt es ein Strafverfahren, auch wenn ich die 50,- zurückgezahlt habe.
Das passiert auch dann, wenn Du nun der StaatAW. sagst, die Sache sei erledigt.
Dss ist ganz einfach. Das was im Brief steht, können sie jedenfalls nicht realisieren - Es sei denn xcross hat was mit der Staatsanwaltschaft.
Uargh is ja alles möglich....
greetz
sandman
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Um zur Wahrheit zu gelangen, sollte jeder die Meinung eines Gegners zu verteidigen suchen.
[Dieser Beitrag wurde von sandman am 05. Februar 2001 um 21:45 Uhr editiert.]