Original erstellt von candymann:
was anderes:
was für eine rechtschutzversicherung habt ihr denn? weil unsere "eine" hat gesagt .. nene das zahlen wir nicht, das war ja vorsätzlich..
Ham'Se recht! Vorsätzliches Handeln wird bei RS-Versicherungen nicht abgedeckt... weil sonst koennte jeder ein Auto klauen und dann mit der RS-Versicherung vor gericht gehen *g*
Anders sieht das aus, wenn Du schluessig beweisen kannst, dass Du NICHT vorsaetzlich gehandelt hast... Dann kommt's auf die Versicherung (und den Betrag ;-) an...
Wenn Du zB sagst, Du haettest im Inet ne Anzeige gesehen, in der geworben wird dass man mit diesen Daten 1 Monate umsonst ins Netz darf, als Werbeaktion und spätestens das Gericht Dir das glauben sollte, war's kein Vorsatz und Du bekommst Deine Kosten von der RS-Versicherung erstattet.
Aber, das sind Wortspiele... ich glaub wir sind uns alle einig, dass das Vorsatz war und ein Grossteil der Versicherungen dies (berechtigt) nicht bezahlen wird.
Greetz,
Sid