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Cross Telecom beauftragt Inkasso!

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GanjaFarmer
Alt 05.12.2004, 18:06   #76
Standard

hallo mal wieder

auch ich habe so einen schönen brief bekommen (allerdings von einer frau schmidt).
nur eine frage: mit diesem hinweis darauf, das ich widerspruch gegen den beantragten mahnbescheid eingelegt habe, beziehen die sich auf diese gerichtliche zahlungsaufforderungaus dem dezember 2001 ?? (btw, ich seh gerade ich habe damals im abstand von 2 tagen 2x einen mahnbescheid vom AG hagen bekommen, mit derselben summe jeweils. das war damals noch mehr, wir haben die firma ja angeblich totgefaked ))

auf jeden fall habe ich diesem mahnbescheid damals widersprochen und dann kam ein halbes jahr später ein (sehr!) dicker brauner dinA4 umschlag vom gericht mit dem text blabla der richter schlägt vor das ich eine gewisse (im vergleich zu den forderungen sehr niedrige) summe zahle und inet/cross verzichtet dann auf alle weiteren forderungen und cross hätte dem schon zugestimmt und ich bräuchte nur noch zu zahlen. hab ich gemacht. und jetzt kommen die schon wieder ?!

aber kann nicht sein das die diese mahnbescheide aus dez 01 meinen oder ?

greetz und schöne vorweihnachtszeit

GanjaFarmer

edit: leider finde ich diesen dicken brief vom richter nicht mehr
 
 
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knechti
Alt 05.12.2004, 18:27   #77
Standard

meine strafrechtlichs verfahren wurde auch eingestellt habe dann nie wieder was vom gericht bekommen und einen richtigen egsetzeskonformen mahnbescheid gab es NIE von cross .... und wiedersprochen habe ich einem mahnbescheid auch nie ausser das ich die schadensersatzforderung aufgrund fehlender aufschlüsselung nicht anerkenne ..udn das war schon 2002 ! ...... der nächsten "mahnung" habe ich garkeien beachtung geschenkt udn auch nciht wiedersprochen-.... das der kühling nicht schon lange die fresse von ein paar russen hat eingeschlagen bekommen ......
 
 
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knechti
Alt 05.12.2004, 18:38   #78
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hier mal mein text von damsl ..geschrieben am 17.09.2002:

Bearbeitungsnummer xxxxxx
Hier: Ihr Schreiben vom 15. März 2001 und Ihr kürzliches Schreiben ohne Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde die verursachten Verbindungskosten in Höhe von € 98,59 zum 01. Oktober 2002 an Sie überweisen.

Einen Schadenersatz in Höhe von € 383,47 (DEM 750,00) weise ich jedoch zurück. Ein pauschalisierter Schadenersatz steht Ihnen nach der eindeutigen Rechtsprechung nicht zu. Gegebenenfalls bitte ich den Schadenersatz substantiiert darzulegen.

Die von Ihnen vorgelegte Aufstellung ist jedenfalls weder schlüssig noch nachvollziehbar und wird im Übrigen von mir bestritten.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Schadensersatzforderung weiter aufrecht erhalten wollen, gegebenenfalls würde ich im Falle eines ordentlichen Beweises weitere Beträge anerkennen, andernfalls müsste ich über eine negative Feststellungsklage nachdenken.

Mit freundlichen Grüßen

darauhin kam ein jahr nix, am 8. dezember 2003 folgte dann eien weitere forderung wo ebsagter betrag nochmals gefordert wurde ,,,,
 
 
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wieimmer
Alt 05.12.2004, 20:53   #79
Standard

Weil immer fragen kommen wegen Verjährung seht mal was ich fand

„Mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 haben wir u.a. das Verjährungsrecht vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Dazu gehören Übergangsvorschriften für Altforderungen, die in bestimmten Konstellationen dazu führen können, dass diese Forderungen zum Jahresende 2004 verjähren. Auf diese Besonderheit wollen wir hinweisen“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Zum Hintergrund:
Die Schuldrechtsreform im Jahr 2002 hat für viele zivilrechtliche Ansprüche eine neue einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren eingeführt. Eine Übergangsvorschrift bestimmt, dass die Dreijahresfrist auch dann maßgeblich ist, wenn für den betreffenden Anspruch bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform eine längere Verjährungsfrist gegolten hatte. Weil die neue Dreijahresfrist in diesem Fall am 1.1.2002 zu laufen begann, kann sie zum ersten Mal mit dem 31.12.2004 ablaufen. Betroffen sind hiervon diejenigen Ansprüche, die bisher nach 30 Jahren verjährten. Dazu zählen z.B. der Anspruch auf Lieferung gegen den Verkäufer oder der Anspruch der vereinbarten Ansprüche aus einem Werkvertrag.

Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, müssen Ansprüche vor dem Stichtag in der Regel gerichtlich geltend gemacht werden; eine bloße schriftliche Mahnung des Schuldners oder eine Aufforderung zur Zahlung genügt nicht. Da die Berechnung des Verjährungstermins im Einzelfall schwierig sein kann, empfiehlt das Bundesministerium der Justiz, sich im Zweifelsfall durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dabei kann auch besprochen werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern.


Ein weiterer Beitrag dazu:

(16.09.2004) Unternehmen können auf alten Forderungen sitzen bleiben und damit viel Geld verlieren, wenn sie nicht bis zum Jahresende gerichtlich Einspruch erheben. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin.

Der Grund: Zum 1. Januar 2005 kann erstmalig die kurze Verjährung von Forderungen nach den neuen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches eintreten.
Betroffen sind Altforderungen, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. Januar 2002 entstanden sind und für die nach neuem Recht die Verjährung auf drei Jahre verkürzt wurde. Die Folge: Offene Forderungen - gleich in welcher Höhe - wären mit Ablauf des 31. Dezember 2004 nicht mehr durchsetzbar.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben befürchtet, dass sich viele Unternehmen dieser "Verjährungsfalle" noch gar nicht bewusst sind. In Anbetracht milliardenschwerer Außenstände forderte er die Betriebe auf, umgehend bestehende Ansprüche zu prüfen.

Dies gelte insbesondere für Kaufpreisforderungen im kaufmännischen Bereich oder Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen, wie zum Beispiel rückständige Zinsen, für die früher eine vierjährige Verjährung galt, erläutert Wansleben. Ebenso aber auch für Erfüllungs-, Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche, für die das alte Recht unter Umständen sogar eine dreißigjährige Verjährung vorsah.

Geändert worden waren die Verjährungsvorschriften im Rahmen der so genannten Schuldrechtsreform. Bis dahin gab es rund 130 verschiedene Fristen. Die Länge unterschiedlicher Fristen folgte nach Auffassung des Gesetzgebers bis dahin einem nicht mehr nachvollziehbaren System. Ähnliche Sachverhalte unterlagen unterschiedlichster Verjährung.

Dies zog Wertungswidersprüche und Ungerechtigkeiten nach sich. Vor allem die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren wurde in vielen Fällen als unangemessen lang empfunden. Sie wurde deshalb durch eine dreijährige abgelöst und die Zahl der Ausnahmeregelungen drastisch reduziert.

Neben verschiedenen Sonderregelungen sieht das Gesetz für Altansprüche, die zum 31. Dezember 2001 noch nicht verjährt waren, Übergangsregelungen vor. Die Dreijahresfrist für solche Ansprüche begann am 1. Januar 2002 zu laufen.



Zu finden uber : http://www.recht-in.de/
oder http://www.ibr-online.de


Also alle ruhig verhalten es ist nicht mehr lange und die können uns.
 
 
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knechti
Alt 06.12.2004, 00:02   #80
Standard

also würde das bedeuten das die ansprüche schon längst verjährt sind ???

mein erstes schreiben kam am 15. märz 2001 +3 jahre 15. märz 2004 ?!?!

also ist die verjährungsfrist abgelaufen am 15.3.2004 ???

oder wie sehe ich das ?
 
 
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wieimmer
Alt 06.12.2004, 00:08   #81
Standard

Falsch schaden vor 2002 entstanden beginnen die Verjahrungsfristen am 01.01.2002 auf 3 Jahre.
Steht doch da. Also Verjährt am 01.01.05

Kannst also am 31.12.04 wenn bis dahin nichts geschieht und die keine MAhnbescheide beantragen drauf anstößen.
Datum der Verjährung ist der 31.12 bis dahin darf kein Mahnbescheid beantrag werden von den.
 
 
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simplybag
Alt 06.12.2004, 01:47   #82
Standard

Nun ja. Das bedeutet aber dennoch nicht, dass die Typen aufhören müssen, uns nervige Briefe zu schicken

Trotzdem mal eine Frage: Es geht in diesem Gesetzesentwurf ja nur um "Forderungen". Bei uns handelt es sich aber in dem meisten Fällen um "Straftaten". Die, die schon ein Gerichtsverfahren hinter sich haben, dürften damit wohl aus dem Schneider sein. Aber wie siehts mit denen aus, die noch keins hatten?
 
 
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Celvyn
Alt 06.12.2004, 05:26   #83
Standard

Wieso "dürfen" die bis dahin kein Mahnbescheid beantragen ?
Mit dürfen hat das nichts zu tun, mit tödlicher Sicherheit werden die u.a. auch DAS Probiert haben. Strafrechtlich haben es ja mehrere Prodivder bei uns versucht, Zivilrechtlich hat man immer sehr wenig von gehört.... warum wohl ?! Sicher nicht weil die kein Bock hatten, denen sind nunmal die Hände gebunden. Wenn dem NICHT so wäre, hätten die von 95% von uns das Geld bekommen, verlasst euch drauf !!

Und ich finds überraschend hier was von "Gerichtsverhandlungen" zu lesen, sowas hab ich in Verbindung mit Faken noch NIE gehört/gelesen. Man man....
 
 
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PhibZ
Alt 06.12.2004, 08:01   #84
Standard

merkt ihr eigentlich nicht, dass ihr euch im Kreis dreht?
 
 
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wieimmer
Alt 06.12.2004, 10:33   #85
Standard

Da kann ich eigentlich nur noch sagen PhibZ du hast Recht.
Einige hier Celvyn können aber Wahrscheinlich nicht lesen
wollen nicht verstehen oder können es nicht.
Strafrechtlich war schon immer die Rede. Lest alles genau durch dann seht Ihr es. Sind genug Urteile gesprochen wurden gegen Faker.
Das was Ct jetzt versucht ist eine reine zivilrechtliche Sache.
Die wollen den entstandenen Schaden und mehr ersetzt haben wollen.
Da aber deren forderungen so überzogen sind versuchen die es über Einschüchterung ; mittels Inkasso oder sonstige Methoden weil Sie da nicht so beweisen müssen als wie bei einen Mahnbescheid.
Wenn dieser Abgeschmettert wird also in Einspruch gegangen wird hat er nur noch den weg der Zivilklage. Und da sieht es schlecht aus für CT da einige der Verurteilten einen Schadensbetrag durch die StA ermittelt bekommen haben der weit von den was CT haben will abweicht. Weiterhin kann dann CT auch nicht auf Schadensersatz da Mitschuld an Sache.

Und für alle die es noch nicht Wissen: Strafrecht ist das wo Du bei einer Sache erwischt wirst bzw ermittelt als Schuldiger. DA wirst du mehr oder weniger Verurteilt im Namen des Volkes...
Die Strafe die du da bekommst ist als Buße gegen dich weil du so Dumm warst dich erwischen zu lassen bzw weil du ermittelt werden konntest.
Da hat nur Vater Staat was davon oder gemeinnützige Vereine. Aber nicht der GEschädigte. DAmit sind wir beim:
Das Zivilrecht ist nichts weiter als die Wiedergutmachung des Schadens bei den Geschädigten. Der Geschädigte kann dich bei nichterfüllung der Wiedergutmachung vors GEricht ziehen und seinen Schaden einklagen. Nach langen hin und her wenn vorher keine Einigung kam entscheidet der Richter. Zahlen oder nicht.

Wie gesagt alles lesen überlegen und dann Fragen stellen falls noch was offen. Gibt genug Beiträge hier zu den Thema Inet; Ct und wie Sie alle heißen.DA stehen eigentlich alle erklärungen drinne.
Ansonsten Anwalt nehemen wenn Ihr zu viel Kohle habt.
 
 
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Harald
Alt 06.12.2004, 12:46   #86
Standard

Verjährungen kann man also hemmen und aufheben lassen. Wir wissen nicht, was Cross gemacht hat, wir wissen eigentlich garnicht, wie es mit Verjährungen in diesem Fall aussieht und wie es im Einzelfall ausschaut.

Wir haben nur den Brief, der unbegründete Forderungen mit unbegründetem Titel stellt, nicht per Einschreiben kam und viel zu teuer ist.

Mehr Gedanken zum Thema zu machen oder Fragen zu stellen, ist vorerst keine Möglichkeit mehr.
 
 
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wieimmer
Alt 06.12.2004, 13:44   #87
Standard

ganz genau Ruhig verhalten und abwarten.

das schreiben vom Inkasso ist mehr oder weniger nur ein Versuch
da es immer " Dumme" gibt die zahlen oder schon Angst bekommen.

Steht auch in dem beitrag das Rechnungen und Mahnungen etc. nichts ist.

Einzigste was zählt ist ein Mahnbescheid vom Gericht. Dieser kommt per Zustellungsurkunde und muß Quittiert werden. DAmit die noch Anspruch haben muß er beantragt werden vor....

Darin sieht man auch ein Datum von wann der ist. Ist dies vor 31.12.04 ist scheiße. Danach ist alles gut.
 
 
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knechti
Alt 06.12.2004, 20:09   #88
Standard

wie sieht das aus ? die frist ist 21.12 .... dann kommen dei weihnachtsfeiertage und dann sylvester udn wärend dieser zeit schlagfen ja die ämter ..was ist wenn die sofort nach ablauf der frist zum gericht rennen und ne mahnugn beantragen ..wie ist dei chance das da was vor dem 31.12 kommt `?
 
 
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simplybag
Alt 06.12.2004, 20:35   #89
Standard

Die ganze Scheiße ist mittlerweile über 5 Jahre her und die Firma pleite - ich bezweifle mal, dass sich dann in der allerletzten Woche dann noch "schnell" was tut.
 
 
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Celvyn
Alt 06.12.2004, 21:48   #90
Standard

Vor allem da es hunderte von Leuten sind, denen die ein Mahnbescheid schicken müssten. Ich denke nicht das die sowas per Serienbrief machen :-)

Und:

Original geschrieben von wieimmer
[b]Da kann ich eigentlich nur noch sagen PhibZ du hast Recht.
Einige hier Celvyn können aber Wahrscheinlich nicht lesen
wollen nicht verstehen oder können es nicht.
Ja sicher, ich kann nicht lesen, ich frage auch alle 2 Seiten was Straf- und Zivilrecht ist oder wie das mit den Verjährungen aussieht obwohl das schon x-mal durchgekaut wurde....
 
 
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wieimmer
Alt 07.12.2004, 00:31   #91
Standard

Original geschrieben von knechti
wie sieht das aus ? die frist ist 21.12 .... dann kommen dei weihnachtsfeiertage und dann sylvester udn wärend dieser zeit schlagfen ja die ämter ..was ist wenn die sofort nach ablauf der frist zum gericht rennen und ne mahnugn beantragen ..wie ist dei chance das da was vor dem 31.12 kommt `?
Wie gesagt es zählt eingangs Stempel vom Amtsgericht.
Wenn die also am Freitag den 31.12 hingehen und die da abgeben bekommen die den Eingangsstempel. Somit ist es dann Scheiße für uns.
Dann haben die Verjährung gehemmt.
 
 
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El Sparko
Alt 07.12.2004, 02:21   #92
Standard

warum gehst ned gleich selbst hin und beantragst nen mahnbescheid gegen dich selbst? is das so schwer sich vorzustellen dass her kühling auch hier mitliest?... menschenskinder.
 
 
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Celvyn
Alt 07.12.2004, 03:16   #93
Standard

Da hast du zwar schon recht, er könnte hier mitlesen, aber er hatte mehrere Jahre Zeit dies (Mahnbescheid einreichen) schon vorher zu tun.
Man muss nicht auf einer höhreren Handelsschule gewesen sein um zu wissen wie ein Mahnverfahren ordnungsgemäss abläuft.

Ich schätze, oder besser gesagt ich gehe stark davon aus, das die schon so einiges in Betracht gezogen haben um an ihr Geld zu kommen. Den Strafrechtlichen Weg haben die meisten hinter sich, nur wieso der Zivilrechtliche Weg (2-3 Mahnungen, Mahnbescheid vom AG...Inkasso/Pfändung) nicht/kaum eingeschlagen wurde... darüber kann man spekulieren. Eventuell prüft das AG in wie fern die Forderung berechtigt ist, bevor die ein Mahnbescheid ausstellen und losschicken ? Ich weiss es nicht. Aber ansonsten hätten wir alle schon ein bekommen.

Ich wünsche euch allen ne angenehme (Vor-)Weihnachtszeit.
 
 
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wieimmer
Alt 07.12.2004, 10:58   #94
Standard

Original geschrieben von Celvyn
Eventuell prüft das AG in wie fern die Forderung berechtigt ist, bevor die ein Mahnbescheid ausstellen und losschicken ?
[/b]
Nein Amtsgericht prüft nicht ob berechtigt. Daher hat ja der Empfänger das Recht Wiederspruch einzulegen. Wenn er dies macht wird Mahnbescheid nicht stattgegeben. DAnn muß der Antragssteller un an sein Geld zukommen klagen erst da wird geprüft in wie fern berechtigt oder nicht.

Zweitere ist aber eine im Gegensatz zum Mahnbescheid Kostenintensivere MEthode wo der Antragssteller erstmal tief in die Tasche griefen muß.

Bei einen Verursacher kann man das schon machen aber bei hunderten wird es sehr Teuer. Da bekommt er noch nicht mal bei seiner Hausbank den erforderlichen Kredit da die auch Sicherheiten wollen und seine Forderungen nicht berechtigt sind. Da behält die BAnk lieber Ihr Geld.

Dder Zivilrechtliche Weg aus dem Grund da es auch eine gewisse Form beibehalten werden muß. Erst Rechnung ( die bis jetzt nicht alle bekamen .)Bei nicht Zahlung kommt bzw sollte eine Zahlungserinnerung kommen. In dieser kann er aber auch gleich anmahnen das bei fortbestehen des Zahlungsverzug weitere Gerichtlichen Kostenintensiveren Maßnahmen eingeleitet werden.
 
 
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wieimmer
Alt 07.12.2004, 11:07   #95
Standard

Original geschrieben von [SoM]Sparkie de la Vuck!
warum gehst ned gleich selbst hin und beantragst nen mahnbescheid gegen dich selbst? is das so schwer sich vorzustellen dass her kühling auch hier mitliest?... menschenskinder.
Ne ne das ist mir Klar. Aber wie gesagt er muß einreichen. laut seiner Angaben sind es knapp 4000 hacker gewesen. Weißt du was das für Arbeit ist die Mahnbescheide zu beantragen. Ebenso wie gesagt die Zeit spielt gegen Ihn.

Und so lange einige immer noch fehler machen und da anrufen und denen den Tip von nicht vorhandenen Mahnbescheiden gibt kann man eins und eins zusammen rechnen.

Hatte oben schon mal gesagt bzw geschrieben: Bevor weitere Fragen kommen erstmal alles vorhandenen Durcharbeiten und lesen. Da stehen alle Antworten zu den Theme bereits drinne. Aber scheinbar können viele nicht lesen bzw. sind zu Faul und wollen hier eine Rechtsauskunft mit der Sie zu den Kühling gehen und sagen der hat gesagt .... und Sie bekommen nix!!!Damit abgeschlossen.

Wie gesagt Ruhig verhalten und abwarten.
 
 
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knechti
Alt 07.12.2004, 18:41   #96
Standard

wie istn das nun ... dieser inkasso geselltschaftsbrief ist sozusagen ne rechnung ... wenn man die nciht zahlt müßte doch nocrmalerweise die erste mahnung kommen oder wie ist das ? oder gibts sowas bei denen nicht ? wenn da eine kommen soltle müßten die sich aber beeilen bei den tausenden leuten .... oder wie jetzt ? und was ist wenn ich jetzt wiederspruch bei der inkasso firma einlege ? was passiert dann ?
 
 
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k-fu
Alt 07.12.2004, 21:32   #97
Standard

@knechti: Mach dich locker und lies dir das mal alles durch hier. Da steht, dass man am besten nichts macht, und das sagen auch anwälte.
 
 
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wieimmer
Alt 07.12.2004, 22:21   #98
Standard

@knechti: Mach dich locker und lies dir das mal alles durch hier. Da steht, dass man am besten nichts macht, und das sagen auch anwälte. [/quote]

Danke Danke endlich mal jemand anderes der selbes sagt wie ich.
Erst lesen dann Fragen. Antworten auf Alles ist bereits gepostet und das mehrfach.
 
 
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k-fu
Alt 07.12.2004, 23:41   #99
Standard

zu mir: ich hab auch dieselben rechnungen wie so viele hier bekommen, ursprünglich glaub ich knapp 2.000 DM (genau weiß ich das nicht mehr).
Irgendwann war auch mal die Kripo da und hat gestresst. Im Endeffekt hab ich dann, was das Strafrechtliche anbelangt, auf Anweisung der Richterin 200 DM an irgendeinen wohltätigen Kaninchenzüchterverein überwiesen, damit war die Sache abgehakt.

Die Cross-Rechnung hab ich nicht bezahlt und Einzelverbindungsnachweise verlangt. Etwa ein Jahr danach kamen die dann, für mich war es allerdings nicht nachvollziehbar, ob die gestimmt haben. Deshalb hab ich eine Zahlung abgelehnt und gebeten, mich in Ruhe zu lassen. Wieder ein Jahr später (ihr kennt das ja) kam dieses "unverbindliche Angebot" blabla mit 75% des Preises usw. Wären bei mir noch rund 800 EUR gewesen. Wieder geantwortet dass sie mich in Ruhe lassen sollen. Als nächstes kam dann auch das Domn...-Schreiben, was mir auch recht dubios erscheind, da die wiederum ca 250 EUR fordern. Antworten werde ich nicht.


Ich finds schon krass, wie die Cross versucht an ihr Geld zu kommen, was ihr zum Teil zumindest wohl auch zusteht. Was mir beim Durchblättern auch aufgefallen war, ist die 0190er Nummer auf der letzten Forderung. Es ist offensichtlich, dass sie da auf Anrufer gehofft hat, die das telefonisch klären wollten, und die sie so abzocken wollten. Nazimethoden wenn ihr mich fragt.

Was ich hier sonst noch gelesen habe (überzogene Schadensersatzforderungen, falsche Berechnungsgrundlage für die Verbindungskosten, doppelte Abrechnungsversuche/Forderungen usw), lässt doch sehr darauf schließen, dass wir es mit einer äußerst unseriösen Firma zu tun haben, die sich mit ihren Aktionen selbst auf rechtlichem Glatteis bewegt. Klein beigeben sollte man deshalb auf keinen Fall. Und da die Verjährung ja kurz bevorsteht ist der Anwalt wohl auch nicht nötig (und ich denke nicht, dass die vor Jahresende noch was gebacken kriegen).

Also: ruhig Blut und immer locker durch die Hose atmen.

btw... ich überlege ob wir nicht alle zusammen mal nach Ibbenbüren fahren sollten und dem lieben Herrn Urb.. mal ans Haus pissen damit er Ruhe gibt.
Alternativ sollte man mal irgendeine Fernsehsendung (Akte 04 oder dergleichen) darauf aufmerksam machen, wäre bestimmt interessant was die so alles herausfinden.


so long,
k-fu
 
 
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vase2k
Alt 08.12.2004, 00:54   #100
Standard

Original geschrieben von k-fu

Alternativ sollte man mal irgendeine Fernsehsendung (Akte 04 oder dergleichen) darauf aufmerksam machen, wäre bestimmt interessant was die so alles herausfinden.


so long,
k-fu

irgendwer hatte in dem alten cross-thread diesen gedanken schonmal aufgebracht .. ich weiß allerdings nicht, inwieweit der verfolgt bzw. realisiert wurde ..
 
 
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