Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Cross T gibt Antwort!

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
blackmesa
Alt 18.04.2001, 16:17   #1
Pfeil Cross T gibt Antwort!

Nach dem ich von meinem Anwalt ein Schreiben an CT aufsetzen lassen habe, in dem unter anderem stand, dass ich bereit wäre, die damals von der SA ermittelten Gebühren (also das, das ich tatsächlich "versurft" hab) zu erstatten usw. haben die mittlerweile durch ihren Anwalt geantwortet.

Jetzt fordern sie statt 170 + 750 Mark schon über 1000 Mark.

So ein Scheiss, den die da schreiben: "Wir weisen daruaf hin, dass unsere Mandantschaft durch die Vielzahl der Hacker mittlerweile das operative Geschäft einstellen musste. Dies ging und _geht_ mit erheblichen Schäden einher."

Als wenns daran gelegen hätte. Nachdem mein Anwalt meine Akte von der Staatsanwaltschaft bekommen hatte und durchgesehen hatte, hatte er selbst schon angedeutet, dass das Unternehmen scheinbar auch nich ganz i.O. sei und da einige merkwürdige Dinge gelaufen seien.

Und sogar mit der Drohung mich u.U. als Gesamtschuldner zu belangen... bisher würde halt der Schaden unter allen "Hackern" gleichermaßen aufgeteilt, aber sie behalten es sich auch noch weitere Forderungen nach meiner Zahlung vor und könnten mich, wie gesagt, auch als Gesamtschuldner belangen, behaupten sie.
Ach ja - und in diesem Schreiben geben sie mir eine Frist von 2 Tagen das Geld zu bezahlen.

Auf die Aufforderung ihre Zinsen zu erläutern usw. sind sie mit keinem Wort eingegangen, auch nicht auf die verlange exakte Aufschlüsselung des Schadensersatzes, ebenso wenig darauf, dass ich anbot die von der SA ermittelten Gebühren zu bezahlen. Da behaupten sie sogar, ich hätte mich jedweder Zahlung verweigert.

Zitat aus dem letzten Absatz:
"Falls...Eingang... des Gesamtbetrages nicht innerhalb der gesetzten Frist festgestellt werden kann, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, uns Klageauftrag zu erteilen. Eine weiter außergerichtliche Zahlungsaufforderung werden Sie nicht erhalten."
 
 
Nach oben
TR2
Alt 18.04.2001, 17:10   #2
Beitrag

Die Fristsetzung is doch viel zu kurz, die Post benötigt schon 2 Tage, um nen Brief zum Empfänger zu bringen, daher müßte diese Frist mindestens eine Woche betragen! Ausserdem können sie dich doch nicht als "Gesamtschuldner" hinstellen, da sie selber sagen, dass es mehrere gewesen seien, und wenn die Firma auch nich ganz korrekt arbeitete, wird diese es auch vor Gericht nicht leicht haben, der Richter/Staatsanwaltschaft Informiert sich auch über den Ankläger....
Weder Richter noch Staatsanwalt würde dich dann als Gesamtschuldner hinstellen, vorallem, da du bereit bist dennen entgegenzukommen.
 
 
Nach oben
Moritzzz
Alt 18.04.2001, 17:19   #3
Unglücklich

Servus
genau diesen Brief hat mein Anwalt auch bekommen und an mich weiter geleitet. Ich weiß jetzt nicht genau was ich machen soll. Vielleicht kann mir ja einer von euch einen Tipp geben. Ich bin ja immer noch der Ansicht das Cross-Telecom blufft und nicht vor Gericht zieht. Das würde ja ewig dauern bis alle Faker durch wären. Vorher ist gross Cross-Telecom pleite.
Danke
gruss M.W.
 
 
Nach oben
FunkyJunky

Das ist GENAU DAS SELBE, was sie meinem Anwalt geantwortet haben !
Also wieder so eine "Standartbrief"-Methode !!
Und dafür bekommt deren Anwalt dann so viel Geld, das er ein Paar zahlen ändert und tausend Briefe verschickt ??

Yeeha, bei mir waren se heute !!
Durchsuchungsbefehl !!
Ich war nicht da, nur meine Mudder...
Die sagte mir dann, das sie alle 3 Rechner und alle CD´s mitgenommen hätten :-(
Da wollte ich rausgehen und mich erschiessen *g*
Aber dann kam das unglaubliche:
SIE HABEN ABSOLUT ==NICHTS== mitgenommen !!!
Weil alles offen rumstand und so "neu" aussah ;-)
Und weil sie´s nicht anbekommen haben, weil ich die Platten jeden Abend verstecke *ggggg*
Sollen jedenfalls supernett gewesen sein :-)
 
 
Nach oben
susi
Alt 19.04.2001, 18:57   #5
Unglücklich

Ja scheiße - Ich habe das auch geglaubt. Mein Anwalt hat mir auch gesagt, daß die nicht Klagen. Ja dumm gelaufen.
Meine Klage ist heute vom Amtsgericht Ibbenbüren gekommen. Kurzes schriftliches Verfahren ich hab die möglichkeit Stellung zu nehmen und dann will der Richter entscheiden.
Mein Alter hat die Klage dann mit in die Firma genommen und der Hausanwalt von Vattern sagt, daß ich da nicht raus komme. Außerdem gibt es nach dem Urteil in Ibbenbüren keine Möglichkeit weiter zu gehen, da der Betrag unter dem Widerspruchsrecht liegt. Jetzt kostet die Scheise nochmal 600 DM mehr. Mein Anwalt wollte auch nur Geld verdienen, sagt der Anwalt von meinem Alten. Ich werde jetzt wohl zwangläufig bezahlen.
 
 
Nach oben
Anarchnophobia
Alt 19.04.2001, 22:40   #6
Beitrag

hmm... also ich habe meine rechnung noch nicht bezahlt weil da einfach ein paar Punkte für mich ziemlich unklar drauf sind

1. die 8PF: als ich bei den grünen war wegen Aussage, wurde mir gesagt das Inet en Kunden die versurften Beträge zuückerstattet hat, damals 3 Pf die Minute. Warum sollen wir also 8 Pf für einen Tarif für anunagemeldete User bezahlen, wenn es diesen a) gar nicht gab und b) der Betrag in die Kasse von Inet fliesst und nicht zur Schadensbegrenzung bei den betrogenen Personen beiträgt?

2. Auf dem Zettel mit der kostenauflistung ist was von "zeugenvernehmungen" zu lsen. Das dürfen die a) gar nicht und b) rechnet das die Staatsanwaltschaft mit den Verursachern ab

3. Die Schadenseratzsumme: als ich "früher", bevor ich selber eine rechnung hatte bei Inet deswegen angerufen hatte wurde mir gesagt "500 DM für jeden"... jetzt hat der eine mal 500, der andere 750 und wieder der nächste sogar 1000 oder auch nur 100.

4. Ich hatte mit der Polizei vereinbart, das ich den Schaden den ich angerichtet habe direkt mit den geschädigten Personen begleichen möchte, wurde mir erlaubt, aber ich sollte mich eben direkt an Inet wenden weil Inet das Geld schon an die Kunden zurückerstattet hat. Ich habe also nach Absprache mit Inet das Geld überwiesen, und dann kam nach ca. 2 Monaten nochmal die Rechnung. Das ich schon was bezahlt habe wurde natürlich nicht beachtet, ich habe Inet dann aufgefordert mir eine neue rechnung zukommen zu lassen. Ham die sogar gemacht, aber immernoch der gleiche Restbetrag. Die Zinsen müssten ja eigentlich weniger ausfallen gelle? Außerdem habe ich das Geld ja freiwillig an Inet schon überwiesen und daher treffen viele Punkte gar nicht auf mich zu

Es sind schon noch einige mehr Punkte wo man (laut meines netten Polizeibeamten) ansetzen kann, aber wenn Susi schreibt das das in die Urne geht, sollte man sich das doch überlegen. Es geht mir ja nicht darum ohne was zu bezahlen aus der Sache rauszukommen, nur die meisten Faker von damals wollen vernünftig damit umgehen und den angerichteten Schaden auch wieder gut machen und sich nicht nach Lust und Laune des Providers ausnhehmen lassen.
 
 
Nach oben
sandman
Alt 19.04.2001, 23:55   #7
Beitrag

Ich gehe jetzt nur kurz auf die beiträge ein, da ich nicht zu hause bin, hier im mom. mehr oder weniger am boden sitze, aber dennoch denke erst mal was schreiben zu müssen. Ich mach das morgen ausführlicher.

Zunächst mal: der betrogene versucht zu betrügen, das sollte das grundwissen sein, was uns begleitet. Die frage ist, wie weit sie damit gehen können, bzw. kommen.

Ich geh mal ansatzweise auf anarchs beitrag ein:

zum ersten punkt: die 8 oder 3 PF Frage ist für x (ab jetzt statt x-cross, da ich es nicht mehr hören kann ..)kein problem, bekommen sie auch durch. Ich erkläre das mal bildlich: wenn jemand in nen dönerladen einbricht um nen döner zu klauen und er nimmt einen mit, der halt normal 4,- kostet, haben wir nen schaden von 4,-. wenn er den nun aus ner reihe reservierter döner nimmt, die nur 2,50 kosten ( weil guter kunde, oder warum auch immer) fallen doch dennoch 4,- an, oder? Die fallen an.

2. punkt. genau das dürfen die nicht. die frage ist aber inwieweit das geprüft wird und somit drauf eingegangen wird. Ich denke son verfahren dauert nicht lange, somit wird sich nicht viel zeit genommen. für das gericht ist das nen kleiner fisch.

3. sprich gegen eine gesamtschuldnerische haftung. x macht angst, aber das ist ja nicht neu. (morgen mehr)

4. spricht für die strafrechtliche wiedergutmachung, hat allerdings mit den ansprüchen von x nicht viel zu tun. das ist allerdings in jedem fall ein argument gegen die schadensauflistung, da diese ja nun objektiv falsch ist. ich geh morgen genau auf alles ein.

Lichtblick: ich denke dass alle die nen realen acc bei inet (x) hatten, alle ansprüche abweisen können. sie haben sich immer mit ihrem realen acc eingewählt.

Ansonsten noch was kurz in eigener Sache: bitte schickt mir nicht immer wieder pm`s, sondern postet das prob hier, damit wir das gemeinsam besprechen. ich muss nicht alles mehrfach schreiben und die anderen haben die infos. thx!
 
 
Nach oben
noname[FF]
Alt 20.04.2001, 15:47   #8
Beitrag

@sandman.
Zu deinem Döner vergleich.
Wie ist das aber wenn es nie einen Döner für 4Dm gab sondern nur Döner für 2.50.
(Es gab den Tarif für 8pf/min ja nie)
8pf ist doch ein total willkürlicher betrag . hätten die dann nicht genauso 12 oder 50pf/min berechnen können ?
 
 
Nach oben
Dodsferd
Alt 20.04.2001, 16:13   #9
Beitrag

Hab dieses Schreiben auch bekommen
was mich alerdings wundert ist:"
Wir haben von userer Mandantschaft Geldempfangsvollmacht erteilt bekommen.
Zahlungen haben auschschließlich an uns zu erfolgen." So nun soll ich das geld also den Anwälten geben nicht Cross ja ???
Auserdem was ist wenn ich mich hierauf berufe?:" 1.3 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und es vor Mißbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet Cross Telecom AG für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Cross Telecom AG von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen." Dann kann man mich doch nur Strafrechlich belangen ?? aber nicht wegen dem geld ??
Wobei ich versteh den letzten satz nicht genau, was heißt "Er stellt Cross Telecom AG von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen" ???
 
 
Nach oben
sandman
Alt 20.04.2001, 16:45   #10
Beitrag

Die 8 pf/min kann ich mir auch nicht so richtig erklären. Vielleicht haben die einen vergleich mit den kosten anderer isp`s gemacht und sind so auf die summe gekommen. Ich denke, wenn der betrag ansatzweise begründet wird, geht der auch durch.

Das mit dem geld den anwälten u.s.w. trifft so nicht zu. Diese haben nur die einzugskompetenz und müssen das geld dann weiterleiten.

Das andere sind standartformulierungen in den AGB`s. Das ist nen haftungsausschluss. Das findet sich so in etwa auch bei den AGB`s der telekom.

Ich frag mich die ganze zeit, was wir hier eigentlich für nen vertrag haben. wenn wir die normale angebot-annahme einer dienstleistung haben, kann sich der schaden nur an den verursachten kosten bemessen. x geht offensichtlich nicht davon aus. Die Geamtschuldnerische Haftung wird wohl aus § 840 i.V.m. 826 BGB gezogen. Hiernach würde der gesamtschaden durch die anzahl der schädiger geteilt, wobei jeder den teil zu tragen hat. die staffelung spricht andersrum für einen vertrag. Vertrag wäre besser.

Also ich habe bis jetzt noch nichts vergleichbares an urteilen dazu gefunden, was die sache nicht grad leichter macht. ich würde in einem verfahren in jedem fall gegen die einzelnen schadenspositionen vorgehen.

was machen denn die ganzen anwälte, stecken die nun den kopf in den sand? was sagen die denn dazu? ich denke mal, wenn die sache aussichtslos wäre, würde keiner von denen ihren mandanten raten, dagegen vorzugehen.

naja, so far..
 
 
Nach oben
blackmesa
Alt 20.04.2001, 17:51   #11
Ausrufezeichen

Also, war heute wieder bei meinem Anwalt.

Zunächst einmal: Cross hat selbst keine blütenreine Weste. Laut Staatsanwaltschaft wurde damals sogar in den Räumlichkeiten von INet selbst eine Durchsuchung durchgeführt, weil dort irgendwie etwas dubioses ablief.

Der Anwalt erklärte mir, dass in so einer Sache halt nicht mit fairen Mitteln gespielt wird und das Schreiben der Anwaltskanzlei von Cross halt mehr oder weniger eine Anhäufung von Drohungen sei. Der Punkt mit der Gesamtschuld heisst tatsächlich, dass sie einen einzelnen, beispielsweise mich, auf die 8,1 Mio DM verklagen. In der Theorie ist das allein vom Recht her möglich meinte er, in der Praxis aber unwahrscheinlich, da das nur bei gemeinschaftlich begangenen Taten eintrifft und der Nachweis, dass Faken eines Provider von allen Fakern gemeinsam eine gemeinschaftliche Tat ist, dürfte denen nicht gelingen. Zu unwahrscheinlich.

Zum bezahlen hat er mir auch weiterhin nicht geraten, da der Schadensersatz einfach nicht herleitbar ist, auch nicht durch die mitgeschickte (lächerliche) Aufschlüsselung der Cross angeblichen Kosten.

Von daher...
 
 
Nach oben
Dodsferd
Alt 20.04.2001, 19:14   #12
Beitrag

Ich hab so das gefühl das dei x anwälte zu blöd sind um überhaupt zu verstehn was hier
los ist , sind ja schlislich nur anwälte für familien und arbeitsrecht, da fragt man sich doch warum sie keinen anwalt genommen haben der sich auf internet und so it bereich spezialisiert hat.
Hat eigentlich mal jemand bei den anwälten da angerufen ? ich glaub ich mach das mal nachher von ner telefonzelle aus...
dei mail von denen ist kanzlei@kipp-schmitz.de nur ist die site irgendwie nicht up bzw bei dnic steht der name von irgend einer tusse als webmaster drin
tatsache ist das ich am mo wegen debitel real vor gericht bin und der zusammen zug beider verfahren (debitel und x) abgelehnt wurde und zwar weil der staatsanwaltschaft kein zweites verfahren gegen mich vorlag,
bei der kripo aber scheinbar nur hat mein anwalt bis heute nicht die akte bekommen und ich weiß gar nicht genau ob es da um x geht, muss aber eigentlich da die minuten von x mal 0,05 pf den betrag ergeben den der polizist meinem vater am telefon genannt hatte
so das hat euch nun vielleicht geholfen oder auch nciht aber ich wollt das nochmal schreiben.....
 
 
Nach oben
Harald
Alt 20.04.2001, 22:56   #13
Lächeln

Ich war beim Anwalt und habe fast genau dasselbe gehöhrt.

1. So oder so wurden damals die Leitungen der Firma X benutzt und damit wurde deren Dienstleistung in Anspruch genommen.
(Der Döner wurde gegessen)
Bei höheren Beträgen darf die Minutenzahl angezweifelt werden.

Alle anderen Auflistungen (Zinsen ...) können die vor Gericht nicht durchsetzten.

2. Das Schreiben von X mag auf den ersten Blick etwas laienhaft wirken, ist aber absichtlich so geschrieben worden.

3. Schadensersatz kann vom Gericht bestimmt werden, wenn X genaue Beweise liefert.

4. In der AGB steht zwar, daß der Kunde haftet, aber in der Realität sieht das anders aus. Sie ist schlicht und einfach niemals gültig gewesen.

5. Ich suche nah wie vor nach Beweisen, wann X die "Vorfälle" der Polizei geliefert hat.
 
 
Nach oben
CrAsHxY
Alt 22.04.2001, 17:55   #14
Beitrag

So ich melde mich dann auch mal wieder zu Wort...
Mein Anwalt hat genau das gleiche Schreiben bekommen wie ihr. Bei mir geht es um eine Rechnung von ca. 1700 DM, ich habe wohl 6 Accounts benutzt. In dem Schreiben steht, dass der "Internet-Account eines(!)Kunden widerrechtlich genutzt wurde". Mir wurde dann als Beweis noch eine Einzelverbindungsübersicht mit den einzelnen Accounts beigefügt. Das ganze Schreiben wurde mir als Kopie von meinem Anwalt zugesendet. Die erste Rechnung belief sich auf 610 DM + 1000 DM + Zinsen, als ich die EVÜ durchgesehen habe ist mir aufgefallen, dass es jedoch nur 450 DM (mit den angegegenen 8 Pf) waren. Dies werde ich meinem Anwalt nächste Woche mitteilen und wir werden dann weiter gegen X vorgehen. Das Beste ist jedoch, dass mir mit der EVÜ auch mein eigener Account mit aufgelistet ist. Was soll ich mit der ganzen Sache anfangen, es ist doch einfach nur merkwürdig, so eine EVÜ und diese schwachsinnige Kostenaufschlüsselung. Ich schätze, dass sich die ganze Sache noch eine ganze Weile hinziehen wird. Die haben mir auf jeden Fall 1800 Min zuviel aufgedrückt und das kann ich auch mit den Logs beweisen. Ich weiß nicht genau ob die meinen eigenen Account nun auch mit einbezogen haben, denn dann betrügen die ja sogar ihrerseits. Ich weiß langsam echt nicht mehr was das Ganze soll. Bis denne

[ 22. April 2001: Beitrag editiert von: CrAsHxY ]
 
 
Nach oben
Dodsferd
Alt 23.04.2001, 15:48   #15
Blinzeln

So war heute beim Jugendrichter für die 133,72DM von Debitel gab es 35 Arbeitsstunden. Mein Anwalt hatte verwarnung und schadensausgleich gefordert womit ich bei 133dm ja auch keine probleme hab, aber der Richter sah es als selbsterstandlich an das ich das auch so bezahlen muss....
Auserdem hab ich erfahren das bei der Staatsanwaltschaft Müntser (so wie X ja meinte) wircklich was gegen mich vorliegt.
nun frag ich mich also bei 1093DM bekomm ich dann 300 Stunden oder was (kann ich gleich in den knast???.Die Verfahrensgebühren muss immerhin der Staat zahlen bei Richter, Assistent, Staatsanwalt und Jugendgerichthilfe kommt das bestimmt auch net grad billig... Last den Staat an unseren verursachten Gerichtskosten kaputtgehn =) (schön wärs)
 
 
Nach oben
Baum
Alt 23.04.2001, 17:59   #16
Beitrag

Junge da hast Du ja mal noch Glück gehabt. Ich hatte letzte Woche meinen Gerichtstermin.
80 Stunden Jugendarbeit in einer Sozialen Einrichtung und die Rechnung von Cross muß ich als Schadenwidergutmachung auch sofort zahlen. Das ist genauso wie bei Dir. Aber mit 35 Stunden hast Du echt Glück. Habt Ihr Erfahrungen ob die bei Cross auch auf Ratenzahlung eingehen?
 
 
Nach oben
LeonThePro
Alt 23.04.2001, 22:28   #17
Beitrag

Wir haben von der Staatsanwaltschaft nen Brief bekommen, dass das Ermitlungsverfahren gegen meine Mutter (Anschlussinhaberin) eingestellt wurde. Kann es aber noch sein, dass es gegen MICH noch aufgenommen werden kann. Ich hab nähmich beim Verhör gestanden, dass ich es war und so. Bei der Hausdurchsuchung wurden aber keine Beweismittel gefunden. Bei dem Schreiben darüber dass das Ermittlungsverfahren gegen meine Mutter eingestellt wurde, steht irgend was mit einem Paragraphen - mein Anwalt hat bei der Beratung mir gesagt dass es eingestellt wurde, weil keine Beweise vorliegen.
Bedeutet das dass keine Beweise gegen meine Mutter vorliegen (-> das Einstellen des Ermittlungsverfahrens gegen meine Mutter aber dafür wird gegen mich noch aufgenommen) oder dass keine Bewiesmittel für die Tat vorliegen (-> also komplett eingestellt gegen mich und meine Mutter).
Der Schden betrug übrigens 60 DM (laut Staatsanwaltschaft).

@Baum - was für ein Schaden hattest du, dass du jetzt 80 Sozalstunden machen musst?

[ 23. April 2001: Beitrag editiert von: LeonThePro ]
 
 
Nach oben
Nabu83
Alt 25.04.2001, 18:05   #18
Beitrag

Erst mal hallo alle miteinander!
Ich hab auch gut Post von der Cross Telecom bekommen und habe auch meine Anwältin eingeschaltet! bei mir belaufen sich die Kosten bei der Stattsanwaltschaft auf 1068,- und bei der Cross-Telecom auf rund 4000,-!!
:-) ziemlich krass!
meine eltern und ich haben uns die arbeit gemacht die gesamten anwahlzeiten zu vergleichen (die von SA und die von X) und ich muss euch sagen die sind völlig IDENTISCH! d.h. man würde 2mal für die gleiche sache zahlen und das kann meines erachtens nicht sein! naja ich hab jetzt kein bock noch alles aufzuschreiben was meine anwältin so alles gesagt hat aber wenn jemand was wissen will, kann er sich ja bei mir melden! e-mail müsste ja sichtbar sein! bis denn cya Nebu Steffen.Striebel@gmx.de
 
 
Nach oben
sandman
Alt 26.04.2001, 10:12   #19
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von LeonThePro:
Bei dem Schreiben darüber dass das Ermittlungsverfahren gegen meine Mutter eingestellt wurde, steht irgend was mit einem Paragraphen [/quote]

Das müsste dann § 170 I StPO gewesen sein, oder? Das wäre dann aus beweismangel.
Sieh mal nach, welcher paragraph auf dem schreiben steht.
 
 
Nach oben
candymann
Alt 26.04.2001, 15:50   #20
Beitrag

hi nabu

ok, die "surfkosten" wo SA und X ermittelt haben sind unterschiedlich (is eigentlich bei jdem so). aber wieso heist du das du müsstest 2x für die gleiche sache zahlen?

..
bye
candy
 
 
Nach oben
LeonThePro
Alt 26.04.2001, 18:33   #21
Beitrag

@Nabu83: Ich versteh auch nicht, was du mit 2x zahlen meinst.

@Sandman: Ja, es ist dieser Paragraph, jedoch der 2. Absatz, Strafprozessordnung *g*. Aber die Sache hat sich geklärt: Ich bekam nochmal ein Brief von der StA, und darin stand, dass das Ermittlungsverfahren gegen MICH (also lief es auch) eingestellt wurde.
Zitat: "... wird mit der Auflage eingestellt, den entstandennen Schaden wiedergutzumachen. Das Jugendamt wird sich demnächste mit Ihnen in Verbindung setzen."

Droht mir noch eine Strafe oder nicht mehr?
Stecken die mich jetzt in ein Heim für schwererziehbare Kinder oder was *g* ?

[ 26. April 2001: Beitrag editiert von: LeonThePro ]

[ 26. April 2001: Beitrag editiert von: LeonThePro ]
 
 
Nach oben
daRaider
Alt 26.04.2001, 19:58   #22
Beitrag

also vom jugendamt kannst du soviel ich weiß zu Sozialstunden verurteilit werden...
 
 
Nach oben
AuchDran
Alt 27.04.2001, 00:10   #23
Beitrag

Tach...
F**k alles... heute kam ein Brief von der StA daß das Verfahren gegen den Anschlussinhaber eingestellt wurde (nicht ich!) Habe damals bei den Bullen allerdings alles "zugegeben"... also wird wohl demnächst ein Brief von der StA kommen daß etwas gegen mich läuft (Schaden laut StA=400 DM, X sagt ~1000DM (nur Verbindungskosten))?!

Wenn ein Verfahren NICHT eingestellt wird, muss man dann AUF ALLE FÄLLE vor Gericht? (War zur "Tatzeit" leider schon 21...)

Oh man, mich kotzt das alles so an... jaja, hinterher usw...

Bye...
 
 
Nach oben
hackvresse
Alt 27.04.2001, 13:43   #24
Beitrag

gibts nicht auch sowas wie schriftliche verfahen?
 
 
Nach oben
sandman
Alt 27.04.2001, 14:21   #25
Beitrag

Normaleweis gilt eine anwesenheitspflicht. Aber hier gibt es ausnahmen: das ist wenn z.B. nur ne geldstrafe, verwarnung mit strafvorbehalt etc. zu erwarten ist.

Da nun bei dem ermittelten schaden mit ner geldstrafe zu rechnen ist, würd ich mal sagen das du da nicht hin musst.
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Cross Telecom Stellungnahme Cross Telecom Im Namen des Gesetzes 5 20.12.2004 19:40
Debitel / Midray / Cross Telekom : read before you post! PhibZ Im Namen des Gesetzes 0 04.12.2004 15:46
Cross Telecom wieder aktiv Hannes2k Im Namen des Gesetzes 187 03.12.2004 11:22
Eindeutige Antwort? Ceridwen Fun und Rätsel-Planet 11 05.11.2004 16:39
Antworten aus "Der Schwächste fliegt" Grandylein Fun und Rätsel-Planet 10 21.07.2002 20:21
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:55 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.