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Cross und kein Ende!

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DERSÜNDIGE
Alt 21.12.2001, 18:02   #1
Frage Cross und kein Ende!

Hi

Ich hätte ne dringende Frage.
Und zwar bin ich von der Staatsanwaltschaft Münster im Fall Cross Telecom freigesprochen worden, jedoch klagt Cross jetzt zivilrechtlich. Sie wollen immernoch 3500 DM, obwohl die Staatsanwaltschaft einen Schaden von ca 1000 DM ermittelt hat. Cross hat jetzt einen Mahnbescheid geschickt in dem ich Widerspruch einlegen kann. Was soll ich machen? Einen Anwalt will ich nicht einschalten, da dieser nur Kohle haben will ohne irgendwie bescheid zu wissen. Komisch finde ich jedoch auch, dass dieser Mahnbescheid an meine Mutter (Telefonanschlussinhaberin) gerichtet ist, obwohl der Staatsanwalt mich ( damals minderjährig) freigesprochen hat. Wäre wirklich nett, wenn mir einer sagen kann was ich am besten jetzt machen sollte. Wiederspruch, zahlen?? ( aber wieviel oder gar nichts machen? ich will endlich mal meine Vergangenheit beenden
Danke
 
 
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David
Alt 21.12.2001, 19:14   #2
Beitrag

Du meinst dein Verfahren wurde eingestellt - freisprechen können dich nur Gerichte.

Ich denke mal wenn Du dem Mahnbescheid wiedersprichst wird es den üblichen Lauf gehen - deine Mutter wird gerichtlich geladen und dort wird verhandelt.
Die Diskussion wie zivilverfahren vor Gericht von Cross ausgehen würden wurden schon vor einigen Monaten geführt wo die ersten vorm Zivilgericht standen.
Ich kenne persö. 2 Fälle wo Cross vor dem Zivilgericht verloren hat.

Also: Wenn Du gut bist (also einen guten juristischen Kopf hast und deine Mutter nicht auf Gegenstrom eingestellt ist) wirst Du bzw. deine Mutter da raus kommen, falls Du damit (wie ich eher annehme) überfordert bist , besorg dir einen Anwalt.
Der kostet bei der Verhandlung etwa 800-1000DM, die Kosten trägt Cross wenn Du gewinnst - logisch.
Ausserdem könntest DU Prozesskostenhilfe beantragen (aber ich denke Du bist ja nicht der Schuldner.)
 
 
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sandman
Alt 21.12.2001, 22:01   #3
Beitrag

HI,
also ich würde an sich auch einen Anwalt einschalten, dieser sollte klären, ob ein Widerspruch und das anschließende Klageverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Es sieht hier ja fast so aus, da der Unterschied der berechneten Summen doch recht hoch ist. Fraglich ist allerdings, welche Positonen cross der Summe zugrundelegt. Fakt ist, dass das Klageverfahren, welches cross einleiten würde, wenn Du Widerspruch einlegst, u.U. mit weiteren Kosten verbunden ist.

Zum Ablauf allgemein:
Vollstreckungsbescheid

Zahlt der säumige Kunde auch nicht aufgrund des gerichtlichen Mahnbescheides und legt er auch keinen Widerspruch ein, wird dem Schuldner vom Mahngericht nach Ablauf der Zahlungsfrist ein Vollstreckungsbescheid (Zahlungsaufforderung) zugeschickt. Auch in diesem Fall beträgt die Zahlungsfrist zwei Wochen.
Vollstreckungstitel - Kommt es nach dieser letzten Frist wiederum nicht zur Zahlung oder zu einem Widerspruch, erhält der Antragsteller einen sogenannten „Titel“. Damit kann der Gerichtsvollzieher eine Pfändung beim Schuldner durchführen. Die echt schlechteste Variante, denn dagegen kann man nicht mehr vorgehen.

Widerspruch des Schuldners - Legt der vermeintliche Schuldner Widerspruch ein, geht das Mahnverfahren in die Klage über, da nunmehr Ihre Forderung vom Schuldner bestritten wird. In diesem Fall wird in einem gerichtlichen Verfahren geklärt, ob und in welcher Höhe Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner rechtmäßig ist.
 
 
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David
Alt 21.12.2001, 22:27   #4
Beitrag

Sehr schön formuliert.
Ich musste mich gerade heute mit diesem Thema beschäftigen (gottseidank nur präventiv), daher hab ich auch ein ganz entzückendes Bild parat.
Ich hoffe es nervt nicht allzusehr, daß ich immer irgendwelche "digitalen besserwisserischen Zwischenrufe" einwerfe...



[ 21. Dezember 2001: Beitrag editiert von: David ]</p>
 
 
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sandman
Alt 22.12.2001, 01:31   #5
Beitrag

Nein, das nervt nicht! thx für die graphik!
 
 
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DERSÜNDIGE
Alt 23.12.2001, 20:20   #6
Frage

Danke für die Erklärung.
Würde mal gerne eure Meinung wissen, was ihr jetzt machen würdet. Als vor fast einem jahr der erst cross Brief kam hat der Anwalt so gut wie nichts gemacht. Dann bekam ich vor 2 Monaten einen polizeilichen Fragebogen, den ich "fast" ehrlich ausgefüllt habe. Daraufhin wurde dann die Cross Geschichte von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nun bekomme ich bzw. meinne Mutter diesen Mahnbescheid. Es könnte doch gut möglich sein das das wieder so abläuft. Da doch der strafrechtliche Teil ohne irgendwelche Bestrafungen eingestellt worden ist. Laut einem Beitrag in diesem Forum kann Cross doch dann so gut wie keine Forderungen mehr stellen. Natürlich muss das nicht zwangsläufig wieder so ablaufen aber es könnte doch sein? Ich würde nur gerne meinen Anwalt raushalten, weil dieser von Computern etc. keine Ahnung hat. Meine dringendste Frage lautet natürlich ob ich diesem Mahnbescheid ganz wiederspreche sollte oder nur teilweise? Da ich ja wirklich eine Zeit lang mit Inet on war. Gar nicht antworten wäre auch noch eine Allternative. Ich könnte ja erstmal abwarten und schauen ob sie sich nochmal melden. Ich blick bei Cross überhaupt nicht mehr durch. Können die mir überhaupt etwas nachweisen? Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft einen viel niedrigeren Betrag und stellen den Fall ein?? Ich weiß diese Fragen sind schon des öfteren gefallen, aber ich höre immer wieder unterschiedliche Sachen. Wäre wirklich SUPER wenn mir einer antworten könnte. BITTE
P.S: Wieso klagt Cross zivilrecht weiter wenn sie schon des öfteren verloren haben???
Wäre auch super wenn viele mal erzählen könnten wie sie denn schließlich diese Cross Geschichte zivilrechtlich oder irgendwie geklärt haben.
Ich weiß es gibt paar Threads, aber aus denen werde ich irgendwie nicht schlau. Scheiß Cross versaut mir ganz Weihnachten

[ 23. Dezember 2001: Beitrag editiert von: DERSÜNDIGE ]</p>
 
 
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sandman
Alt 23.12.2001, 23:13   #7
Beitrag

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Nun bekomme ich bzw. meinne Mutter diesen Mahnbescheid. Es könnte doch gut möglich sein das das wieder so abläuft. Da doch der strafrechtliche Teil ohne irgendwelche Bestrafungen eingestellt worden ist.

Das wird jetzt nicht mehr so laufen, da cross ja bereits alles notwendige eingeleitet hat. Das nächste wäre der Vollstreckungsbescheid und dann der Titel.

Meine dringendste Frage lautet natürlich ob ich diesem Mahnbescheid ganz wiederspreche sollte oder nur teilweise? Da ich ja wirklich eine Zeit lang mit Inet on war.

Es wird nach Antrag entschieden, also wenn Du nur teilweise widersprichst, wird der Teil, der in Frage gestellt wird geprüft, der Rest wird akzeptiert. Aus welchem Grund wurde denn das Strafverfahren eingestellt?? Das könnte hier einen Hinweis geben. Ich würde auf jeden Fall den Anwalt dazu konsultieren.

Gar nicht antworten wäre auch noch eine Allternative.

Nein, das bringt nix, es sei denn Du willst zahlen -dann wäre auch kein Verfahren, nur wer will das schon?

Können die mir überhaupt etwas nachweisen?

Keine Ahnung, die Summe scheint mir schlecht nachweisbar.. <hr></blockquote>

[ 23. Dezember 2001: Beitrag editiert von: sandman ]</p>
 
 
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DERSÜNDIGE
Alt 24.12.2001, 01:47   #8
Beitrag

Danke Sandman für die Tipps.
ich hatte komischer weise drei Delikte.
Komtel(40 DM)
Cross (1000DM)
noch ein Provider (5,45DM)
Das wurde unter einem Aktenzeichen vermerkt. Dann standen die Bullen 2x vor der Tür, aber es war niemand zu hause. Dann haben sie angerufen und meiner Mutter ein Formular mitgegeben. Das hab ich ausgefüllt und meine persönliche Stellungnahme dazugelegt. Daraufhin kam ein Monat später die Antwort vom Gericht, dass das Verfahren eingestellt worden ist, weil es sich um eine einmalige Angelegenheit gehandelt hat. Wahrscheinlich weil ich damals noch minderjährig gewesen bin (§45 JGGB,glaub ich).
Kann ich diesem Mahnbescheid nicht erstmal wiedersprechen, da es sich ja auf gar keinen Fall um meine Mutter handelt sondern um mich? Wäre es sinnvoll Cross das Angebot zu machen nur den Schaden zu bezahlen den die Staatsanwaltschaft ermittelt hat?
Sorry nochmal wegen dieser Frage jetzt aber irgendwie kapier ich nicht, dass der strafrechtliche Teil jetzt eingestellt ist, aber Cross immer noch auf diesen 3500 DM besteht. Können sie überhaupt noch was fordern? Denn manche Cross-Faker mussten ja schon im strafrechtlichen Prozess den Betrag oder einen Teilbetrag zahlen. Wäre super Sandman, wenn du mir nochmal antworten könntest.

Hoffentlich ist mein Anwalt nicht im Urlaub

[ 24. Dezember 2001: Beitrag editiert von: DERSÜNDIGE ]</p>
 
 
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David
Alt 24.12.2001, 10:21   #9
Beitrag

Wie in der Grafik vermerkt.
Wenn Du nicht wiedersprichst muss deine Mutter zahlen! Also garantiert wiedersprechen und sofort zum Anwalt.

Dann kommt das zum Zivilgericht und dort hast du auf grund der Strafverfahrenseinstellung und deswegen, weil deine Mutter garnicht die Leistung von Cross in Anspruch genommen hat gute chancen.
Also sie wird garantiert freigesprochen denke ich.

David
 
 
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sandman
Alt 24.12.2001, 15:09   #10
Beitrag

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>
Kann ich diesem Mahnbescheid nicht erstmal wiedersprechen, da es sich ja auf gar keinen Fall um meine Mutter handelt sondern um mich? Wäre es sinnvoll Cross das Angebot zu machen nur den Schaden zu bezahlen den die Staatsanwaltschaft ermittelt hat?

Also Du kannst dem Bescheid nicht widersprechen, das kann nur Deine Ma, da sie Adressat des Schreibens ist. Normalerweise sollte sie auch, als Anschlussinhaberin haften, die Frage ist nur, in welcher Höhe. Die Forderungen von cross sind definitiv zu hoch, so dass sich ein Widerspruch lohnen könnte.

Sorry nochmal wegen dieser Frage jetzt aber irgendwie kapier ich nicht, dass der strafrechtliche Teil jetzt eingestellt ist, aber Cross immer noch auf diesen 3500 DM besteht. Können sie überhaupt noch was fordern?

Ja, da das eine unabhängig von dem anderen ist. Also das strafrechtliche Verfahren hat an sich nix mit den zivilrechtlichen Ansprüchen von cross zu tun.

Alles Gute!<hr></blockquote>
 
 
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David
Alt 24.12.2001, 16:00   #11
Beitrag

Yo genau.
Ich denke sogar das sie vom Zivilgericht ganz gewinnen wird (Klagabweisung), weil Sie ja nicht den Schaden verursacht hat, bzw. die Leistung in Anspruch genommen hat.
Wenn man einen Vertrag hätte dann wäre Sie der Schuldner egal wer für Sie die Stunden versurft hätte, aber wenn es nur darum geht den Schaden zu bezahlen, können die ja nicht damit argumentieren Anschlussinhaber=&gt;Schuldner, oder wie siehst Du das?
 
 
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sandman
Alt 24.12.2001, 16:46   #12
Beitrag

Naja, sie könnten z.B. über 812 I 1 BGB vorgehen. Danach könnten sie Ersatz für etwas erlangtes, hier Zugang zum Internet -durch Leistung, den Zugang hat inet bereitgestellt und ohne Rechtsgrund, ein Vertrag bestand nicht verlangen. Nach 818 BGB ist der Wert (Verkehrswert) zu ersetzen.

Wenn nun um die gesammte Summe gestritten wird, könnte es sein, das dieses Verfahren für cross schlecht ausgeht, da die Positionen zu hoch sind. (m.A.)
 
 
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David
Alt 24.12.2001, 19:51   #13
Beitrag

"Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt..."

_Sie_ hat ja keine Leistung erlangt.
Oder gilt erlangt auch sozusagen wie "bereitgestellt" (Internet auf Telefonanschluss "bereitgestellt" =&gt; Leistung ?
Sie hat ja nie im Internet gesurft also auch keine Leistung erlangt, oder sehe ich das falsch?
 
 
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DERSÜNDIGE
Alt 26.12.2001, 18:48   #14
Beitrag

Servus

Shit mein Anwalt ist im Urlaub hmmmhh...
Dann muss ich bzw. meine Mutter wohl den Wiederspruch erstmahl ohne Anwalt losschicken. Bin mal gespannt wann oder ob überhaupt was kommt.
Mal ne interessant Frage. Zahlt eigentlich irgendeine Rechtsversicherung o.ä, die man hat bei so einer zivilrechtlichen Sache die Anwaltskosten???? Gibts nicht irgendsowas?
Danke

[ 26. Dezember 2001: Beitrag editiert von: DERSÜNDIGE ]</p>
 
 
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DERSÜNDIGE
Alt 28.12.2001, 21:20   #15
Beitrag

Ich meine damit ob eine private Haftpflichtversicherung den Anwalt eventuell bezahlt.
Danke
 
 
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David
Alt 31.12.2001, 15:59   #16
Beitrag

Wenn Du vor Gericht gewinnst wird sie das warscheinlich.
Du darfst nicht vergessen, das deine Mutter vor Gericht antreten muss, daher ist auch keine Prozesskostenhilfe zulässig, da deine Mutter wohl genug verdient.
Anwaltkosten für eine GV belaufen sich meist auf 700-800 DM...
 
 
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tha qandzass
Alt 31.12.2001, 16:28   #17
Beitrag

Ich würde an deiner Stelle nichts machen. Ich wurde auch mal vor´m Strafgericht freigesprochen und einige Zeit später kam noch ein Brief wegen Zivilklage oder Schadensersatz. Ich habe jedoch nicht darauf reagiert und bis heute 9 Monate später ist nichts weiter passiert. Solche Briefe können manchmal auch ein Versuch der verzweifelten Erpressung sein. Jedoch hättest du gute Karten im Zivi-Gericht mit einem Freispruch vom Straf-Gericht im Rücken.
 
 
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