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copyright fotos usw

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mysterieux
Alt 20.01.2004, 13:50   #1
Standard copyright fotos usw

wie ist das eigentlich, wenn ich in einem forum von mir gemachte partyfotos mit anderen leuten poste?

das copyright/urheberrecht liegt ja dann erstmal bei mir...

darf ich ohne explizites einverständnis der anderen personen diese fotos veröffentlichen (damit ist gemeint, dass ich sicher weiß, sie haben nix dagegen, sie haben mir das aber nicht schriftlich gegeben)?

wenn ein zeitungsreporter mich auf ner demo oder beim shoppen in der stadt fotografiert und das dann in der bild oder sonstwo erscheint, wie ist dann überhaupt die rechtslage?

danke schonmal!
 
 
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tj
Alt 20.01.2004, 13:54   #2
Standard

maybe kannste damit was anfangen:
Kinofilme, die ihr gerne sehen würdet
 
 
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mysterieux
Alt 20.01.2004, 14:09   #3
Standard

jo danke.

also, soweit ich das verstanden hab, ist es okay, solange die personen nicht der mittelpunkt sind?

ich könnte zb fotos aus der disco problemlos veröffentlichen, also zb. ich im vordergrund und der hintergrund halt die gröhlenden massen?

wo genau liegt da aber die grenze?
wenn es ein bild voner einer privatparty ist, mit sagen wir mal 15 leuten, alle an einem punkt, keiner explizit im vordergrund?

wie das mit zeitungen ist, interessiert mich trotzdem noch.
eine freundin wurde mal im sommer in frankfurt auf der zeil fotografiert, das bild erschien auch dann tatsächlich.
dagegen könnte man sich doch eigentlich wehren? ich meine, in dem fall war sie eindeutig im vordergrund und noch dazu in einer etwas privaten pose - die beine im springbrunnen.
 
 
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tj
Alt 20.01.2004, 14:23   #4
Standard

Original geschrieben von mysterieux

also, soweit ich das verstanden hab, ist es okay, solange die personen nicht der mittelpunkt sind?
jou
Original geschrieben von mysterieux

ich könnte zb fotos aus der disco problemlos veröffentlichen, also zb. ich im vordergrund und der hintergrund halt die gröhlenden massen?
ja

Original geschrieben von mysterieux
wo genau liegt da aber die grenze?
kann man nicht so genau sagen
kommt ganz auf das foto an

Original geschrieben von mysterieux
wenn es ein bild voner einer privatparty ist, mit sagen wir mal 15 leuten, alle an einem punkt, keiner explizit im vordergrund??
wenn es doch privat ist sind es doch deine freunde warum sollten die was dagegen haben ?

Original geschrieben von mysterieux
wie das mit zeitungen ist, interessiert mich trotzdem noch.
eine freundin wurde mal im sommer in frankfurt auf der zeil fotografiert, das bild erschien auch dann tatsächlich.
dagegen könnte man sich doch eigentlich wehren? ich meine, in dem fall war sie eindeutig im vordergrund und noch dazu in einer etwas privaten pose - die beine im springbrunnen.
ich denke mal dagegen kann man nix machen :
Pressefreiheit

so far tjc
 
 
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F@S
Alt 20.01.2004, 14:43   #5
Standard

Original geschrieben von mysterieux
jo danke.

also, soweit ich das verstanden hab, ist es okay, solange die personen nicht der mittelpunkt sind?

ich könnte zb fotos aus der disco problemlos veröffentlichen, also zb. ich im vordergrund und der hintergrund halt die gröhlenden massen?
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

Original geschrieben von mysterieux
wo genau liegt da aber die grenze?
Im eigenen Ermessen, danach im Kompromiss, dann im Richterspruch.

Original geschrieben von M4$73R 7jc
Original geschrieben von mysterieux
wie das mit zeitungen ist, interessiert mich trotzdem noch.
eine freundin wurde mal im sommer in frankfurt auf der zeil fotografiert, das bild erschien auch dann tatsächlich.
dagegen könnte man sich doch eigentlich wehren? ich meine, in dem fall war sie eindeutig im vordergrund und noch dazu in einer etwas privaten pose - die beine im springbrunnen.
ich denke mal dagegen kann man nix machen :
Pressefreiheit
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
...
 
 
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onkel hotte
Alt 04.07.2004, 22:29   #6
Standard

Original geschrieben von mysterieux:
wenn es ein bild voner einer privatparty ist, mit sagen wir mal 15 leuten, alle an einem punkt, keiner explizit im vordergrund??

AW: wenn es doch privat ist sind es doch deine freunde warum sollten die was dagegen haben ?
Haha... das sehe ich aber leicht anders... Hatte von gestern Abend Photos online gestellt (die Adresse wussten auch nur die Anwesenden Leute...) Und im endeffekt hatte auch keiner was dagegen, das ich Photos gemacht hatte (auch noch im nüchternen Zustand)... Dazu nen Gerichtsurteil:

Dafür sei die Einwilligung der Klägerin erforderlich gewesen. Zwar könne eine solche Einwilligung auch stillschweigend erteilt werden. Das gelte aber nur, wenn die Betroffene merke, dass Fotos gemacht werden und nichts dagegen unternehme. Es sei nicht aufzuklären, ob die Frau das Fotografieren bemerkt habe. Beweispflichtig für die Einwilligung sei der Fotograf. Schon aus diesem Grund seien die Aufnahmen unzulässig. Selbst wenn man annehme, die Klägerin habe stillschweigend in die Aufnahmen eingewilligt, so erfasse eine solche Einwilligung allenfalls die übliche Verwendung privater Fotos, das Zeigen im privaten Freundes-, Bekannten- und Verwandtenkreis. LG Oldenburg, Beschluss vom 21.4.1988, GRUR 1988, S. 694
naja, auf alle Fälle hab ich jetzt je gute Freundschaft in die brüche gebracht , und das eigentlich nur, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Hinweis, "ich mache Photos und stelle die Online" völlig ausreicht. Und nochzur Info: es waren keine obszönen Photos oder dergleichen... Einfach nur Partyphotos, wo jeder mal drauf ist...

Mein fazit daraus ist, dass es höchstwarscheinlich besser ist, jeden Persönlich zu fragen, ob er das möchte (auch wenns Freunde sind)
und am besten ist es, sich die genehmigung schriftlich zu hohlen...
 
 
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