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Computerbetrug Freecall

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Manic
Alt 21.03.2001, 22:16   #1
Frage Computerbetrug Freecall

Ich bitte um euren Rat. Habe heute eine Vorladung erhalten. Text "Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrug durch unberechtigtes Nutzen der Freecall-Einwahlnummer der DBV Winterthur-Versicherung unter Verwendung ausgespähter Einwahldaten", "Vorladung zur Vernehmung...Ihre Vernehmung als Beschuldigter/Betroffener", "Bringen Sie folgendes mit: dieses Schreiben, Ausweis, eigene Notizen, Dateien etc. zum Vorfall, Ihren PC"(!)
Leider weis ich nicht um wieviel Schaden es geht, ein Anwalt nehmen würde auch teuer werden. Die Sache bezieht sich auf 1998. Wie am besten kann ich mich jetzt verhalten bei der Vernehmung? Koennt ihr mir Tips geben oder hat jemand diesbezüglich auch schon eine Vorladung gehabt?

Vielen Dank im voraus!
 
 
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jemie
Alt 22.03.2001, 03:42   #2
Beitrag

Hab die gleiche Vorladung.Wie lange waren deine Einwahlzeiten?
Ich werd naechste Woche Dienstag zum Anwalt gehn und die Beratung schriftlich festhalten.
 
 
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jemie
Alt 22.03.2001, 05:35   #3
Beitrag

Nachdem ich den Cross Thread gelesen hab denk ich mal das man die Logs absolut nicht anfechten kann.
Man kann wieder mit der "Internetseite bzw. Board kommen wo Einwahldaten standen und man nicht wusste das man was illegales tut".
Um die Strafe + Schadenersatz kommt man dann auch nich drumherum.
Ich fuerchte das auch der Anwalt das gleich erzaehlt. Aber mal abwarten..
 
 
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FunkyJunky

du sollst selber deinen PC dahin bringen ???
Na das wär schön, wenn mir die Bullen das auch sagen würden ;-)
Dann würd ich so nen alten 286 vom Schrottplatz kramen und denen da hinschmeissen *g*
 
 
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Alurian

Ich habe gestern genau den gleichen Brief bekommen...
Nach einem Anruf bei dem zuständigen Beamten wurde mir dann mitgeteilt das die DBV-Winterthur-Versicherung einen Schadensersatz in Höhe von 3000,- gegen mich geltend macht...
Da ich wohl noch nichtmal diese Summe aufbringen kann, geschweige denn mir einen Rechtsanwalt leisten kann, wäre ich euch sehr dankbar wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet, bzw. mir schreibt was euer Rechtsanwalt gesagt hat...
thx...
Btw. woher kommt ihr alle? Der Beamte am Telefon meinte nämlich das noch sehr viele andere aus meiner Region (Wuppertal, Remscheis, Solingen) so eine Anzeige erhalten haben...

cu, Alurian
 
 
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Manic
Alt 23.03.2001, 04:20   #6
Beitrag

@ Alurian

Ja, bin auch aus der Region. Wie lange hattest du die Nummer genutzt? Weist du, ob der Betrag abhaengig von der damaligen Nutzungsdauer ist oder wollen die pauschal von ALLEN 3000 DM?? Ist ja wohl krass. Da muss man echt überlegen, ob nicht doch ein Anwalt lohnen würde, auch wenn der einiges kostet.
 
 
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jemie
Alt 23.03.2001, 04:52   #7
Beitrag

jo merkwuerdig bin aus Remscheid ..
die gehen wahrscheinlich die Laender nacheinander durch mit den Anzeigen.
Jetzt im Moment ist NRW dran vieleicht.
Wuerde mich mal interessieren wie lange Du drin warst fuer 3000 dm.
Hab Ermittlungsverfahren wegen Einwahlzeiten von 3 Monaten.
 
 
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Alurian
Alt 23.03.2001, 10:23   #8
Beitrag

Keine Ahnung wie lange ich drin war, aber mein Verfahren läuft wegen einer Nutzung von ca. einem Monat (vom 15.8. bis 17.9.). Ich glaube ich hab da ungefähr 2-3 Stunden am Tag im Net gehangen, weiss ich aber nich mehr genau... Also ca. 60 Stunden im Monat...
Es sollen übrigends ca. 50 Leute aus unserer Region angezeigt worden sein...
Ob die das Pauschal fordern weiss ich nicht, glaube ich aber nicht, da das wohl nicht rechtens ist. Die müssen mir ja schon beweisen für wieviel Geld ich gesurft habe...
Am besten ihr ruft mal bei dem zuständigen Beamten an und fragt nach. Die Nummer steht auf dem Wisch... Sagt dann einfach ihr wolltet mal wissen wodrum es überhaupt geht weil ihr keine Ahnung habt was ihr gemacht haben sollt... Und dann fragt halt nach dem Betrag den die fordern oder nach der Strafe die für euch anstehen kann...
Am besten ihr postet das dann auch mal hie rein...

cu, Alurian


 
 
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jemie
Alt 24.03.2001, 02:36   #9
Beitrag

Das macht dann ja 50 dm die Stunde , also irgendwie gehirngeschaedigt muessen die dann schon sein.Ich wuerd Dir dringend empfehlen ein Anwalt einzuschalten.Mit der Summe komm die nie durch.
Bei mir waere es dann fuer 3 Monate 9000 dm ,sehr witzig.
 
 
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bb29
Alt 24.03.2001, 09:48   #10
Beitrag

Tja, ich befürchte, die kommen da schon mit durch. Auch ich bin betroffen, weiss allerdings noch nichts genaues.Auf meiner Vorladung stand auch nur "Computerbetrug zum Nachteil DBV..." und ich hab mir den Rest zusammengereimt.Jetzt weiss ichs ja sicher. 98 (Zeitpunkt der Anzeige) ging das sogar kurz in einem anderen Zusammenhang durch die Presse. Ein Hacker namens "Netguru" hat damals z.B. über diese 0130 die Seiten des Verfassungsschutzes gehackt (einfach mal nach "netguru" und "0130" suchen). Diese 0130 wurde wohl in die Schweiz gerouted. Deswegen wohl auch die hohen Kosten.
Meine Frage nun an Sandman:
Wenn man mit der "ich hab die Kennungen auf ner Seite gefunden und wusste nicht, was es ist" Aussage argumentiert, wie stehen da wohl die Chancen? Geschädigter ist ja wohl die Versicherung und damit einzig der Betreiber der 0130 (sie waren NICHT Betreiber des Zugangs, das war wohl IBMNet,glaube ich). Kann es strafbar sein, eine Freecall Nummer anzuwählen, wenn bei Wahl dieser NICHTS von unberechtigter Nutzung usw. auftaucht? Die 0130 wurde ja direkt zu IBMNet durchgeschaltet....
 
 
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Alurian
Alt 24.03.2001, 13:36   #11
Beitrag

Jo, die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Woher bitteschön soll man denn wissen das es illegal diese Nummer anzuwählen? Ich meine Wenn irgendwas davon bei der Anwahl angezeigt werden würde (also was weiss ich, nen Popup Fenster á la: Die unberechtigte Nutzung dieser Einmwahlnummer ist Strafbar...) wäre es ja verständlich, aber woher soll ich denn wissen wenn mir irgendwer im Net erklärt wie ich telefonkosten sparen kann das das dann illegal ist?

cu, Alurian
 
 
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Alurian
Alt 24.03.2001, 13:45   #12
Beitrag

Und noch eine Frage...
Das einzige was die doch gegen uns in der Hand haben sind diese Logdateien... Reicht das denn um uns nachhaltig alles zu beweisen?
Ich meine die können es ja nicht mir persönlich nachweisen, sondern können nur beweisen das von unserem Anschluss aus bei der 0130er Nummer eingewählt wurde...


cu, Alurian
 
 
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ZZottel
Alt 24.03.2001, 15:40   #13
Beitrag

Mir sind Leute bekannt, die ebenfalls diese 0130-Nummer genutzt haben. Mit dem Unterschied, daß sie schon vorher IBM Global Network-Kunde waren und von daher gültige Zugangsdaten besaßen. Die 0130er Nummer konnte auf etlichen, sogar offiziellen, Telefonnummern-Listen nachgeschlagen werden.
Fazit: Jeder der einen Zugang zum IBM Network hatte, konnte sich auch über die gebührenfreie Nummer einwählen, obwohl diese ja den Leuten von der DBV-Versicherung vorbehalten sein sollte.
 
 
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sandman
Alt 24.03.2001, 19:49   #14
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bb29:

Meine Frage nun an Sandman:
Wenn man mit der "ich hab die Kennungen auf ner Seite gefunden und wusste nicht, was es ist" Aussage argumentiert, wie stehen da wohl die Chancen? Geschädigter ist ja wohl die Versicherung und damit einzig der Betreiber der 0130 (sie waren NICHT Betreiber des Zugangs, das war wohl IBMNet,glaube ich). Kann es strafbar sein, eine Freecall Nummer anzuwählen, wenn bei Wahl dieser NICHTS von unberechtigter Nutzung usw. auftaucht? Die 0130 wurde ja direkt zu IBMNet durchgeschaltet....
[/quote]
Es kommt drauf an, um wg. einer Straftat belangt zu werden, musst Du vorsätlich gehandelt haben. Der Vorsatz besteht aus wissen und wollen. Hier wird dann noch in verschiedene Ebenen unterteilt, u.a. wenig wissen und viel wollen. Das könnte dann zutreffen. Im Prinzip ist das ja mindestens grob Fahrlässig, denn man hätte sich ja informieren können, was das nun genau ist. Anders sieht es aus, wenn dieser Zugang in offiziellen öffentlichen Listen auftaucht. Da sollte die Sache dann erledigt sein. War das so?
 
 
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ZZottel
Alt 25.03.2001, 01:24   #15
Beitrag

Ich muß mein vorangegangenes Posting leider in einem Punkt korrigieren.
Die 0130er Einwahl-Nummer von IBM ist in verschiedenen Listen im Internet aufgetaucht, aber wohl nicht in offiziellen. Hätte ja auch keinen Sinn gemacht, da die Betreiber diese Nummer ja geheimhalten wollten.
Es kursierten aber Listen, die mit sog. War-Dialern erstellt wurden. Ich habe leider aus dem besagten Zeitraum (Ende '98) keine Dokumente mehr, anhand denen ich es jetzt noch überprüfen könnte. Aber ich bin sicher, daß auch die IBM-Nummer in solchen Listen aufgetaucht ist.
 
 
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jemie
Alt 25.03.2001, 01:57   #16
Beitrag

lest Euch den Inet Thread durch bezueglich der Logs als Beweismittel.
Von mir bekommen die genau 0,00 DM.
 
 
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El Sparko
Alt 25.03.2001, 15:30   #17
Beitrag

Mann kinders diese DBV-Geschichte ist endlich mal was wo ich nicht betroffen bin ABER hört mit dieser "die logs gelten nicht!"-Scheiße auf! Sicher gelten die Logs und es wird schon schwierig werden sich da wieder rauszuwinden egal ob Inet, Addcom oder von mir aus sogar Aol (lol).
 
 
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jemie
Alt 26.03.2001, 03:17   #18
Beitrag

Jo Herr Sparky hat gesprochen , Hau

[ 26. M&auml;rz 2001: Beitrag editiert von: jemie ]
 
 
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Alurian
Alt 26.03.2001, 03:21   #19
Beitrag

Einen Moment mal bitte...
Also ihr seid euch da wirklich GANZ sicher das diese Log Dateien, mit denen die meine Telefonnummer zurückverfolgt und geloggt haben absolut nix zählen wenn die mir nicht mehr beweisen können?
Also wenn ich alles leugne können die mir garnix?
Wieso sollten die denn erst so einen Aufstand machen wenn sie eh keine richtigen Beweise hätten? Habt ihr denn da irgendwas Handfestes das diese Logs nicht gelten?

cu, Alurian
 
 
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jemie
Alt 26.03.2001, 03:41   #20
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>FFnoname
Junior-Mitglied

Mitglied # 1281
erstellt 23. März 2001 16:08
--------------------------------------------------------------------------------
Mal was ganz neues.
Bei nem Freund von mir wurde heute das Verfahren aufgrund mangels an beweisen eingestellt. Die hatten sogar seinen Rechner geholt. Der Anwalt hat erstmal nen Brief aufgesetzt , dass der Rechner wenn überhaupt garnichts mit dem Fall zu tun haben kann da er zu neu ist. So bekam er seinen Rechner wieder. nach einer Woche. Dann hat er einfach
konsequent behauptet er weiss von nicht und heute kam der Brief von der STAATSANWALT schaft das das verfahren eingestellt wurde.
Er hatte für kanpp 800 Dm( Inet hatte 1500 oder so ausgerechnet) gesurft. Aber da sie ihm nichts nachweisen können, kann Inet doch normaler weise auch kein Geld mehr verlangen oder ? [/quote]

Handfest ist das natuerlich nicht.
 
 
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sandman
Alt 26.03.2001, 03:50   #21
Beitrag

Also bevor hier eine mittlere Euphorie ausbricht, folgendes: natürlich gelten zunächst mal die log Dateien als Nachweis für den Zugang. Leute, wenn das nichts wert wäre, wozu werden dann bitte log files angelegt? Sicher nicht für die persönliche Monatsstatistik des Geschäftsführers..

Es kommt am Ende immer auf die Umstände und die persönliche Vorgehensweise im Laufe des Verfahrens an. Bsp. Betrugsvorwurf bei Leuten, die mit ihrem eigenen ACC on waren,(!!) der Telefonanschluss aber auf die Eltern gemeldet ist und sich somit Differenzen ergeben. Hier kann man ja nur bestreiten und hat nebenbei immer den Joker von dieser unverschämten Beschuldigung im Ärmel. Das wäre ein Indiz und gute Verteidigung gegen son log.
 
 
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jemie
Alt 26.03.2001, 03:50   #22
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Wieso sollten die denn erst so einen Aufstand machen wenn sie eh keine richtigen Beweise [/quote]

Es wird kein Aufstand gemacht sondern es wird ein Ermittlungsverfahren auf Grund einer Anzeige eingeleitet wo dann nach Beweisen gesucht wird.
Ermittlungsverfahren muessen sie bei jeder Anzeige einleiten bzw. den Beschuldigten dazu verhoeren.
 
 
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jemie
Alt 26.03.2001, 03:55   #23
Beitrag

Naja es waere wirklich viel wert wenn FFnoname bzw. sein Bekannter hier mehr zu seinen Fall schreibt.
 
 
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Alurian
Alt 26.03.2001, 11:58   #24
Beitrag

Also, bei mir ist es so, das der Telefonanschluss auf meine Eltern angemeldet ist. Trotzdem wurde ICH in dem netten Brief vom Polizeipräsidium angesprochen bzw. als Angeklagter aufgeführt. Der Beamte am Telefon meinte sie hätten beim Einwohner Meldeamt nachgeprüft wer alles in unserem haus wohnt, und meine Person wäre dann für diese Straftat am ehesten in Frage gekommen...
Naja, also wenn ich jetzt alles leugen und sage ich weiss von garnix und ich finde ihre Anschuldigungen eine Frechheit, was machen die dann? Wenn die dann meine Eltern beschuldigen sind wir ja auch nicht viel weiter, und wenn die das dann auch leugnen, was ist dann? Kann ich dann trotzdem belangt werden auch wenn keine weiteren beweise als die Logs vorgebracht werden? Ich meine mir als Person können die ja rein garnix nachweisen (Ich habe nen neuen PC und der alte is schon längst verschrottet, also irgendwelche DFÜ Verbindungen werden die wohl net mehr finden), und auch meinen Eltern können die nix beweisen, das einzige was die Beweisen können ist das das ganze von unserem Telefonanschluss ausging...

cu, Alurian
 
 
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Curse
Alt 27.03.2001, 18:36   #25
Beitrag

Also als ich wegen DUSnet bei den Bullen war hat der mir gesagt wenn ich alles abstreiten würde könnte man mir natürlich nicht nachweisen das ICH und nicht etwa mein Vater oder meine Mutter gefakt haben und dann könnte zumindest kein Strafverfahren geführt werden... den Schaden des Providers müsste mein Vater als Inhaber des Anschlusses bezahlen aber das würde ja noch gehen besser als vorbestraft zu sein.

Was haltet ihr davon meint ihr da ist was dran?? Also mir ists egal mein Verfahren wurde eingestellt aber ich kann irgendwie nicht glauben dass das stimmt können die dann nicht einfach meinen Vater verklagen, zB wegen Fahlässigkeit weil er das mehr oder weniger zugelassen hat?
 
 
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