
24.03.2001, 19:49
# 14 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bb29:
Meine Frage nun an Sandman:
Wenn man mit der "ich hab die Kennungen auf ner Seite gefunden und wusste nicht, was es ist" Aussage argumentiert, wie stehen da wohl die Chancen? Geschädigter ist ja wohl die Versicherung und damit einzig der Betreiber der 0130 (sie waren NICHT Betreiber des Zugangs, das war wohl IBMNet,glaube ich). Kann es strafbar sein, eine Freecall Nummer anzuwählen, wenn bei Wahl dieser NICHTS von unberechtigter Nutzung usw. auftaucht? Die 0130 wurde ja direkt zu IBMNet durchgeschaltet....[/quote]
Es kommt drauf an, um wg. einer Straftat belangt zu werden, musst Du vorsätlich gehandelt haben. Der Vorsatz besteht aus wissen und wollen. Hier wird dann noch in verschiedene Ebenen unterteilt, u.a. wenig wissen und viel wollen. Das könnte dann zutreffen. Im Prinzip ist das ja mindestens grob Fahrlässig, denn man hätte sich ja informieren können, was das nun genau ist. Anders sieht es aus, wenn dieser Zugang in offiziellen öffentlichen Listen auftaucht. Da sollte die Sache dann erledigt sein. War das so? |