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computerbetrug oder dummer streich???

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julia_69_rich
Alt 10.05.2001, 12:06   #1
Böse computerbetrug oder dummer streich???

hallo,

habe jemandem, der mich in schwierigkeiten brachte, ein paar probeabos von zeitschriften (ueber deren jeweilige webseiten) und ein paar bestellungen bei online-versendern (zahlung jeweils per nachnahme) "beschert" - nicht um der betroffenen person schaden zuzufuegen sondern eher, um sie auf andere gedanken zu bringen...

einen persoenlichen vorteil jedweder art habe ich damit weder mir noch irgendwem sonst verschafft.

auch finanzieller schaden ist der person - denke ich - nicht entstanden, da die zeitschriftenabos natuerlich widerruf bar sind und die annahme der nachnahme-pakete eigentlich auch niemand macht, wenn er nichts bestellt hat. dachte ich. aber auch dann gaebe es ja ein rueckgaberecht beim versender, oder?

weiterhin habe ich fuer die person einen email-account angelegt, der von der person spaeter mit einem aktivierungscode haette aktiviert werden muessen (web.de).

bin ich jetzt eine kriminelle und kann belangt werden? wenn ja, wie hoch waere das strafmass?
wie komme ich da wieder raus? bin ansonsten eine unbescholtene buergerin und zahle brav meine steuern.

dass mein handeln nicht richtig war weiss ich.

wer kann mir helfen?

danke im voraus

julia
 
 
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b03ch7
Alt 10.05.2001, 15:33   #2
Beitrag

Halöchen,
ich weiß ja nicht in welchem Wert du die Sachen bestellt hast (Versandhaus) aber wenn das genug Kohle war, werden die sich das auch net gefallen lassen und evtl. deine IP zurückverfolgen lassen.
Nehme aber net an dass du ne Einbauküche oder so was bestellt hast wo dann das Porto "ein wenig" höher ist.

Also das mit den Abos und web.de iss firlefanz, das iss denen egal würd ich mal behaupten.

Also nur die Ruhe, solange es nicht auch noch um Kreditkartenbetrug o.ä. geht dürfte da nix kommen...
 
 
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sandman
Alt 10.05.2001, 16:13   #3
Beitrag

Hallo Julia,

ich sehe das so:

1. Strafrechtlich:
Zu den Bestellungen: Hier kommt ein Computerbetrug in betracht. Das wäre objektiv durch unbefugte Verwendung von Daten und subjektiv der Vorsatz (+) Das ganze könnte allerdings an der Bereicherungsabsicht scheitern. Eine Bereicherung ist im prinzip gegeben, denn es wurde das Porto vom Versender gestellt. Hierfür ist wissen und wollen gefordert. Du wolltest einen Vermögensschaden nicht herbeiführen.. Hmmm, das wäre ein Tatbestandsirrtum und dieser schließt so far den Vorsatz aus. Das sollte also so weit entfallen.

Zivilrechtlich:
Hier kommt eine GoA in betracht (Geschäftsführung ohne Auftrag) Du hast ein für Dich fremdes Geschäft im (eigentlich unter fremden Namen) Namen eines anderen getätigt. Du hast die Identität des anderen eingenommen, nicht nur den Namen. Hmm, das Geschäft ist unwirksam, wenn sie es nicht genehmigt.

Dann blieben noch die entstandenen Kosten (Porto, Verpackung, Versand etc.)
Normalerweise müsste sich der Versender an die Empfängerin (E) halten und diese hat aufgrund der GoA einen Anspruch gegen Dich.

Das war das Theoretische.

Praktisch denke ich, sie wird die Sachen zurückgeschickt haben, mit der Bemerkung "Annahme verweigert" und der Versand bekommt die Ware wieder. Dumm wäre es, wenn sie die Sachen annimmt und sagt, sie hat sie nicht bestellt, der Versender soll sie abholen.. Ach so, das war per Nachnahme, gut dann hat sich das erledigt.

Naja, dass Bestellungen zurückgeschickt werden passiert ja nun tagtäglich, allerdings gehen die meisten wegen eines Fehlers oder Mangel zurück. Nicht bestellt haben die wenigsten denke ich mal.
Ich schätze es wird nichts weiter kommen, wenn der Versender die Ware zurück hat.

Probeabo und e-mail entfällt. Mit dem Probeabo wolltest Du ihr eine Freude machen, genau wie mit dem mail acc.

Ich würde allerdings jetzt nicht noch mehr Sachen für sie bestellen...

cya
 
 
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El Sparko
Alt 10.05.2001, 17:40   #4
Beitrag

das mit der ip zurückverfolgen is eher unwahrscheinlich und die teflekom gibt die realdaten auch nur an die bullen raus.
 
 
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b03ch7
Alt 10.05.2001, 22:31   #5
Beitrag

Ja klar, aber wenn die eben ne Strafanzeige stellen würden wegen betrugs etc. dann sind die Daten schneller bei denen als du ein Meg saugst... ;-)
 
 
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El Sparko
Alt 10.05.2001, 22:45   #6
Beitrag

ja aber wenn, aber wenn wenn wenn...

es wird aber nix passieren.
 
 
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