ALso ich hatte mal ne Akte vorliegen bzgl. Proxys in Russland und darüber laufendes Carden, da stand drin dass der StA die Möglichkeit eines Rechthilfeersuchens hat, aber bei Bagatellen wie CC Betrug wird dieser Weg meistens nicht gewählt, aber sehrwohl haben sie das Recht diese Daten als Beweismittel beizuschaffen.
Aber diese Daten sind meistens nicht der Auschlaggebende Punkt, als Grund jemanden zu verknacken reichen schon ne Aussage z.b. von jemandem der gesehn hat dass Du n gecardetes Paket angenommen hast.
von Carding rate ich ja schon seit Anfang 2001/Ende 2000 ab

(grüsse an Fogel etc.
David