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Butterfly's

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Schreile
Alt 24.09.2004, 22:35   #26
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Original geschrieben von No Idea
das ist falsch. ein balisong ist eigentlich ein werkzeug. es war nie eine eskrima-waffe. das balisong war das messer der philippinischen fischer seit jeher, da es beim runterfallen keine große gefahr mehr darstellt und die klinge komplett im heft verschwindet und man es mit einer hand öffnen konnte. damals war diese falttechnik die beste und stabilste. erst als in billigen amerikanischen martial-arts filmen das butterfly und die wirbeltechniken benutzt wurden und immer mehr leute so ein messer besitzen wollten, hatte man auf den phillipinen das balisong als traditionelles kampfmesser erklärt, um den absatz zu steigern. obwohl eigentlich die im eskrima verwendeten messer allesamt feststehend waren.
außerdem ist ein butterfly nicht kampftauglich. es lässt sich nicht unbemerkt/leise öffnen und der öffnungsvorgang ist viel zu kompliziert und schwierig (verletzungsgefahr!). wenn vor mir jemand mit einem butterfly vor der nase rumspielt, hab ichs ihm schneller als er gucken kann aus der hand getreten. im übrigen rutscht man bei stechtechniken viel zu schnell ab, da man keinen halt hat.
also butterflys sind nur praktische alltagsmeser, da die klinge sicher im heft verschwindet. aber kampftauglich sind sie auf keinen fall. deshalb finde ich, dass man sie nicht als waffen ansehen sollte, da sie ungefährlich(er) sind. leider tut der gesetzgeber das
Gut gesagt
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 24.09.2004, 23:15   #27
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Also, ein kurzer Ausflug in die Hermeneutik:

Was ein Gegenstand ist, bestimmt sich durch das Verständnis derjenigen, die ihn benutzen. Ein Tisch ist ein Tisch, weil er von fast allen Leuten so genutzt wird - es gibt Abweichungen (Jack Nicholson und Jessica Lange in "Wenn der Postmann zweimal klingelt" bieten ein Beispiel )

So verhält es sich auch mit der Frage, ob ein Gegenstand eine Waffe ist. Man kann sich zurücklehnen und sagen, was das Gesetz als Waffe bezeichnet, ist eine. Das ist der Ansatz, der im Strafrecht zwingend ist, da dort jeder Begriff, der Voraussetzung der Strafbarkeit ist, gesetzlich umrissen sein muß.

Beim Messer ist die Sache nicht einfach, da in der Tat manche Messer Werkzeuge sind, andere nicht. Bei einem Klappmesser wird man die Eigenschaft als Werkzeug für unsere Gegend der Welt auf Winzermesser und Schweizer Taschenmesser usw. beschränken müssen.

Bei einem Butterfly-Messer habe ich noch nie erlebt oder berichtet bekommen, daß so ein Ding als Werkzeug benutzt würde - und damit meine ich nicht, daß man damit auch Bierflaschen öffnen kann - das geht auch mit einer gefalteten Zeitung, die sicher niemand als Werkzeug bezeichnen würde.

Die Herleitung aus der Historie ehrt den Erzähler zwar für seine Kenntnisse, riecht aber nach Rechtfertigung.

Ein bekannter Mann sagte einmal: "Was früher Recht war, kan heute kein Unrecht sein." Dieser Mann war wärend des Dritten Reichs Marinreichter und später Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes - freilich nicht mehr lange, nachdem er dieses berühmte Zitat verbrochen hat. Wer war der Mann?
 
 
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asdf
Alt 25.09.2004, 02:05   #28
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Einer der letztens unseren Bundespräsidenten gewählt hat?
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 01.10.2004, 12:14   #29
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Ganz recht - der gute alte Hans Filbinger, Ministerpräsident von Baden-Württemberg von 1966-1973; früher (im Dritten Reich) Marinerichter.

Aber die Aufregung war auch wieder künstlich, schließlich saß der schon bei etlichen Bundesversammlungen mit (das ist das Gremium, das den Bundespräsidenten wählt).

Schön, daß sich noch manche erinnern
 
 
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Sir Decan Kain
Alt 15.10.2004, 16:17   #30
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Sie sind Verboten 100% sicher!
 
 
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Sir Decan Kain
Alt 19.10.2004, 17:37   #31
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Was ist eigentlich, wenn man seins vor ein paar Jahren schon gekauft hat, wo sie noch nicht verboten waren; muss man die dann zurückgeben oder was und kriegt man dann den Neupreis erstattet???
 
 
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Schreile
Alt 19.10.2004, 17:53   #32
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Die hättest du schon längst abgeben müssen bei der Potzilei oder selbst unbrauchbar machen. Kaufpreis erstattet ?? Nein auf keinen Fall. Wenn du jetzt ein 300 Euro Sammler Butterfly hättest dann könntest du einen Antrag für eine Sondergenehmigung bei dem BKA stellen. Aber ob was bei raus kommt ?! Und es dauert auch sehr lange also lieber irgend ne schublade legen und gut is.

Gruß Schreile
 
 
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Sir Decan Kain
Alt 22.10.2004, 16:24   #33
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Potzilei- ?? Ich glaub du meinst Polizei :-)) ROFL
Werd ich auch machen, weil wer will denn des kontrollieren???
Und auch so, des is so gut, des würd ich nie hergeben :-)))))
 
 
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Schreile
Alt 22.10.2004, 17:42   #34
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Das mit Potzilei war ironisch gemeint, so werden die hier nunmal genannt ;-)
Genau behalt es am besten zuhuase auf und spiel damit rum zuhuas, aber mit raus nehmen würd ichs nicht. Man wird öfters mal kontrolliert .. ;-)

Gruß Schreile
 
 
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Sir Decan Kain
Alt 24.10.2004, 13:26   #35
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Was passiert eigentlich, wenn man damit erwischt wird?
Wird's einem bloss abgenommen, oder kriegt man noch eine Anzeige wegen unerlaubtem Waffenbesitz an den Hals gehängt??
@ Schreile
Is mir zwar noch nicht passiert, aber kann durchaus sein. Da fällt mir grad was zu ein, des war am ersten mai, und ein Freund von meim Bruder hat au so eins, dess er dann dummerweise mit auf die Straße mitgenommen hat und LALA: in ne Kontrolle reingelatscht is. Weiss aber ned, was dann passiert is, is schon zu lang her. Wer aber so dumm ist, und des am 1. Mai mitnemmt, gehört doch bestraft, oder???
 
 
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Schreile
Alt 24.10.2004, 14:04   #36
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Also abgenommen wirds dir sicherlich und im Normalfall bekommst noch eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzs.
Da is er schon selber schuld ich mein wer nimmt am ersten Mai schon sowas mit raus ?! Da reicht ein normales erlaubtes !

Gruß Schreile
 
 
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fantamaus
Alt 24.10.2004, 14:12   #37
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Der Besitz jeglicher Messer ist nicht verboten. Nur das Auf-sich führen. Wer also eins zuhause hat, dem passiert nichts.
 
 
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Schreile
Alt 24.10.2004, 14:26   #38
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Wie meinst du das genau ?? Ich hab nicht gesagt das alle Messer verboten sind mit sich zu tragen. Sondern das ein Butterlfy verboten ist mit sich zu führen und auch zuhuase ines in Besitz zu haben. Dann hät ich ja schon viele Strafen wenn alle verboten wären, sind sie aber nicht.
 
 
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No Idea
Alt 24.10.2004, 15:46   #39
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fantamaus, messer im allgemeinen sind nicht verboten, auch das führen von messern nicht, aber es gibt ausnahmen und alters- bzw. ortsbeschränkungen. (unterscheidung werkzeug - waffe)


@sir deca...
wahrscheinlich werden solche verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt, außer du hast damit jemanden attackiert, berdoht oder du hast viele dabei. vielleicht gibt's nen lustigen eintrag in irgendeiner akte, aber das wars dann auch schon. und dein messer is halt weg.
 
 
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