
06.04.2004, 17:20
# 1 Bußgeldfrist nicht eingehalten, dann den Ursprungsbetrag bezahlt Ich habe eine Frist verstreichen lassen, dann aber endlich mal überwiesen. Durch Mahnkosten und Auslagen ist zwischenzeitlich natürlich eine Differenz entstanden. Meine Frage ist nun ganz banal, ich möchte lediglich wissen, auf welches Konto ich den verbleibenden Restbetrag zu zahlen habe. Oder ist das gar egal?
Zur Auswahl stehen das eigentliche Konto, an das ich auch kürzlich den Ursprungsbetrag überwiesen habe (gehört der Stadt) oder das Konto der Vollstreckungsstelle, also die Amtskasse meiner Gemeinde, die als Vollstreckungsbehörde fungiert. |