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Bundestagswahl - Wahlamt

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schnuckiwutz
Alt 08.09.2005, 09:06   #1
Standard Bundestagswahl - Wahlamt

Hi und hallo,

ich soll bei der Bundestagswahl als stellvertretener Wahlvorsteher "sitzen". Habe da aber erstens keine lust zu, und zweitens habe ich erst bei der Europawahl gesessen. Drittens muss ich an dem Tag zu einer Diplom-Verleihung von meinem Bruder, zudem ist am Abend vorher schon eine Feier deswegen.

Im BWO steht dazu wer nicht sitzen muss:

"4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert."

"5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben."

Trifft einer dieser Gründe zu? Was könnte ich sonst sagen, oder es denen glaubhaft machen?

MfG Schuckiwutz
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 09.09.2005, 13:32   #2
Standard

Gibts da nicht auch noch nen Punkt dass man zu der Zeit nicht vor Ort ist? Könnte bei ner Diplomverleihung vieleicht hinhauen
 
 
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Atreus
Alt 16.09.2005, 15:31   #3
Standard

-naja also um erstmal moralisch zu antworten.
Eigentlich solltest du hingehen da es deine staatsbürgerliche Pflicht ist.

-Eine Vordiplomfeier ist mit Sicherheit kein angemessener Grund

-Um Sicher aus der Sache rauszukommen, geh zum Arzt und hol dir ein Attest
 
 
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schnuckiwutz
Alt 16.09.2005, 18:29   #4
Standard

Hi, bin jetz auch wirklich kjrank geworden. Zufälle gibt es manchmal

Um mla zum moralischen zu kommen. Die Pflicht habe ich schon bei der Europawahl getan, und ich denke mal das doch dann auch mal andere Leute Ihre Pflicht erledigen sollten als nur ich! Oder?
 
 
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Groasa
Alt 17.09.2005, 08:51   #5
Standard

Wie kommen die eigentlich auf dich?
Bist du der einzige in dem Wahlbezirk?
 
 
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schnuckiwutz
Alt 17.09.2005, 09:35   #6
Standard

Ne, aber bin bei der Stadt beschäftigt, und wir müssen immer so viele stellen, und da ich einer der jüngsten bin, muss halt ich auch immer mit ran, und das sehe ich nicht ein!
 
 
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DerAssie
Alt 18.09.2005, 02:34   #7
Standard

Wie die Wehrpflicht im Grunde nicht Rechtens schließlich ist das Zwang letzendlich wenns nicht hin gehn irgendwelche Konsequenzen hat daher >> Ateste hollen wie Immer ^^
 
 
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Sivar
Alt 18.09.2005, 13:54   #8
Standard

Grundsätzlich: Wir sollten froh sein, dass es in Deutschland eine ziemlich stabile Demokratie gibt. Ein Blick nach Afghanistan würde einigen Leuten gut tun. Man sollte froh sein, dass man sich in D nicht in eine lebensbedrohliche Situation begibt, wenn man als Wahlhelfer/Wahlvorstand/etc arbeitet. Ich will das nur mal ins Bewusstsein rufen.

Andererseits ist es natürlich nervig, gleich zweimal berufen zu werden, da es ja glaube ich theoretisch jeder Wahlberechtigte verpflichtet werden kann (oder ist das beim Wahlvorstand anders?). Ratschläge gebe ich mal keine, da dieses Thema ja mittlerweile out-of-date ist .
 
 
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sc0rp
Alt 18.09.2005, 14:41   #9
Standard

Hallo,

ich hatte auch mal so eine nette Aufforderung im Briefkasten als Wahlhelfer zu fungieren. Ich hab das letztlich bis zum letzten Abgabetag hinausgezoegert und wirklich im letzten Moment abgegeben wo die Frist abgelaufen war. Da die Gemeinde ja nicht nur dich, sondern nen kleinen Kreis anschreibt und die Gemeinde auch weiss, dass man immer ein paar mehr als gebraucht anschreiben sollte, bin ich so wieder rausgerutscht. Hab nie wieder wat gehoert von denen. Letztlich denk ich, dass die anderen Angeschriebenen bereits genuegt haben durch die fruehere Einsendung, so kam ich wieder raus aus der Sache.

Normalerweise haette ich auch gern mal mitgeholfen, nur war ich zu der Zeit Berufstaetig nur am WE zu Hause und wollte dementsprechend nicht, dass mein WE von SA. morgen bis Sonntag Abend verplant is bis in die Puppen.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 18.09.2005, 14:44   #10
Standard

Muss dir sagen das das ganze nicht wirklich Interessant ist! Demokratie schön und gut, aber die besteht ja nicht nur aus mir.... ;-)
 
 
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DerAssie
Alt 18.09.2005, 15:40   #11
Standard

Welche Konsequenzen hat Unentschuldigtes Nicht hin gehn ??
PS: Wir sind nicht in der Schule und auf Arbeit wieso überhaupt die Absage begründen und "entschuldigen" ??
 
 
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schnuckiwutz
Alt 18.09.2005, 16:11   #12
Standard

Weil man es halt muss, das steht so in der BUndeswahlordnung. Es gelten nur die Gründe die ich oben angegeben habe. ES ist halt ne Bürgerpflicht. Du kannst mit einem Bußgeld bestraft werden, aber ich glaube das wird nicht gemacht. Habe schon von ganz vielen Wahlvorstehern gehört das denen immer Leute fehlten. Und es ist nie was passiert.
 
 
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Sivar
Alt 19.09.2005, 00:35   #13
Standard

Natürlich ist das nicht besonders interessant. Ich könnte mir wohl kaum was Langweiligeres vorstellen. Aber man kann doch wohl von den Bürgern einer Demokratie erwarten, dass sie ein Minimum ihrer Freizeit (so sie denn Zeit haben) opfern für eine Staatsform, von der andere nichtmal zu träumen wagten.

Oder würdet ihr lieber euer Dasein unter der Fuchtel eines Tyrannen fristen, der euch für von seinen Vorstellungen abweichende Ansichten jederzeit bestrafen/umbringen lassen könnte? Siehe einige Jahre zuvor im Irak oder Nordkorea. Die Staatsformen mögen gut funktionieren, aber sie verhindern jegliche freie Meinungsäußerung, machen allgemein ein Leben in Freiheit (Individualität) fast unmöglich, und lassen die Leute nicht aus dem Land reisen. Wer es nicht kennt, braucht es vielleicht nicht, aber ich möchte um jeden Preis weiterhin in einer Demokratie leben.
 
 
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DerAssie
Alt 21.09.2005, 01:09   #14
Standard

Auf Freiwilligenbasis Sicherlich mit Zwang NEIN ^^
 
 
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Sivar
Alt 21.09.2005, 03:19   #15
Standard

Ich sag mal... Zwang ist so ein böses Wort . Ich finde, zwischen Zwang und Verpflichtung besteht ein großer Unterschied. Eine Verpflichtung beinhaltet immer noch einen guten Zweck, ein sinnvolles Ziel, welches mit dieser Verpflichtung verfolgt wird. Zwang hat dagegen etwas von Gewalt, dessen Ausübung hat oft egoistische Hintergründe.

Nun zum eigentlichen Punkt: Wenn man den Sinn einer Verpflichtung nicht erkennt, kommt sie einem vor wie Zwang, man fühlt sich ungerecht behandelt, ausgenutzt, etc...

Ich finde jedenfalls, dass die Arbeit als Wahlhelfer oder -vorsteher eine Verpflichtung ist für das Funktionieren und die Aufrechterhaltung freier Wahlen und Demokratie. Verpflichtungen geht man nicht immer gerne ein, aber man sollte sie akzeptieren.
 
 
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