hoi!
habe das Programm wenns hochkommt 3x benutzt innerhalb einer Woche.
Belangen können die einen nur wegen Verletzung des Urheberrechtes denke ich.
Beweise könnten sie nur etwas wenn sie den Rechner beschlagnehmen und untersuchen, was allerdings sehr unverhältnismäßig bei einem derart geringen Programmpreis wäre.
Und ich finde keine AGBs die besagen das sie einen ausspionieren dürfen.
Das ist nach deutschem Recht soviel ich weiß nicht erlaubt.
Das Programm muss also die reg.infos verborgen an den Hersteller geschickt haben.
Kosten sind dem Hersteller des Progs nicht direkt entstanden, da man keinen Service/Dienst in Anspruch nimmt. Es geht um den, dem Hersteller indirekt verursachten Schaden durch illegale Freischaltung zur Vollversion. Ist in dem Sinne ja geschäftschädigend..
Gibt ja einige Möglichkeiten sich versuchen rauszureden, aber kann mir vorstellen das sie allergisch drauf reagieren..
