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Brief von "dmail pro Company"

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tikku
Alt 20.11.2002, 22:43   #1
Unglücklich Brief von "dmail pro Company"

Hi Ihr!

Mach heute nen Brief auf und staune nicht schlecht!
Hab vor einiger Zeit mal ein Programm zum Versenden von SMS übers Festnetz benutzt. Dmail Pro heißt das.. http://www.brilla.com/

In dem Brief beschwert sich nun der Hersteller das ich das Programm mit einer illegalen, von einer einschlägig bekannten Internetseite bezogenen Seriennummer verwendet habe!
Sie verlangen das ich das Programm jetz kaufe (20EUR) und zusätzlich 20 EUR Schadensersatz auf ein Konto überweise!

Was haltet ihr davon? Wie soll ich mich verhalten?
Wenn ich zahle gestehe ich doch ein das ich das illegal benutzt habe oder nicht?!

Gebt ma bitte Euren Rat dazu!

Mfg
tikku
 
 
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sandman
Alt 20.11.2002, 23:45   #2
Standard

Hi,
zunächst mal solltest du nichts tun, soweit du nicht vor hast das prog. zu kaufen.

ein kaufzwang kann sich nicht aus der benutzung des programms ergeben, zumal es eine demo version zu geben scheint - ein schadensersatz ist völig aus der luft gegriffen und den kann man sich im übrigen nicht so einfach selbst zusprechen..

ansonsten erläutere doch mal, worum es in dem programm, rein inhaltlich geht. ich mein das ist schon komisch, das der hersteller nun meint das man ein programm mit einer bekannten serien-nummer freigeschaltet habe. läuft das irgendwie per tel. über die firma?
 
 
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tikku
Alt 21.11.2002, 00:05   #3
Standard

ok..

also sie sagen das ich das Programm mit einer "geklauten" Seriennummer benutzt habe! Davon gibt es ja zu jedem Programm im Netz welche.

So, und da man mit dem Programm übers Festnetz Nachrichten an Handy (SMS) und Pager senden kann, siehe Homepageinfos, nehme ich an das die entweder über ne Internetverbindung (vielleicht Spyware eingebaut)oder die Telefonverbindung geprüft haben, ob ich nen legal erworbenen Key (serial) benutze, oder einen "geklauten"!

Die Seriennummer war definitiv nicht von mir legal erworben!

Problem ist nur das die meinen, sie könnten rechtliche Schritte gegen mich einleiten. Anscheinend haben sie ja einen Beweise das ich das Prog. nicht rechtmäßig benutzt habe?!
 
 
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bball
Alt 21.11.2002, 08:39   #4
Standard

Es gibt zu der Benutzung sogenannter Keygens oder auch frei verfügbarer Seriennummern in der letzten "CT" (#22, Seite 202-203) einen sehr interessanten Artikel eines Anwalts, den ich als Hintergrundlektüre empfehlen würde.
Weiterhin würde ich an Deiner Stelle wahrscheinlich abwarten, was kommt. Nirmalerweise müssten die (Sandman möge mich bitte korrigieren) Strafanzeige stellen, um überhaupt etwas zu erreichen. Und in dem Fall dürfte die Beibringung von Beweisen SEHR schwierig sein.
 
 
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tikku
Alt 21.11.2002, 09:01   #5
Standard

ahja danke!

Möchte diesmal nur vermeiden das die ne Strafanzeige stellen. Dann brauch ich wieder nen Anwalt, und der ist momentan eh schon gut mit Cross Telekom beschäftigt. (Außerdem drehn meine Eltern nervlich durch) argh.. Die haben den Brief wegen Anschlußinhaber ja bekommen.

Wenn ich denen die 40EUR zahle und dann aus dem Schneider bin wäre es mir egal, will net das sich das so aufbauscht wie Cross...
 
 
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bball
Alt 21.11.2002, 09:15   #6
Standard

Soll am besten Sandman was zu sagen. Ich weiß nicht, ob ich da was bezahlen würde. FALLS ich mich dazu entscheiden würde, dann allerdings nur in Verbindung mit einer Erklärung, die deutlich macht, dass sich aus der Zahlung kein Schuldanerkenntnis ableiten lässt und weitere Forderungen ausgeschlossen werden.
Aber wie gesagt, da sollte sich Sandman zu äußern.
 
 
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sandman
Alt 21.11.2002, 18:24   #7
Standard

Also das ist wirklich schwer zu sagen. Normalerweise solltest du auf das schreiben gar nicht reagieren. In dem fall sind sie verpflichtet den beweis anzutreten, wenn und soweit sie vorhaben gegen dich vorzugehen.

Nun kenne ich aber auch nicht den ablauf, also inwieweit nun das programm auf daten des herstellers greift, ob z.b. ein server der firma genutzt wird etc. Hier stellt sich ja die frage, worin nun der schaden liegen könnte - und das, also die schadensersatzforderung, legt im prinzip nahe, dass das ganze über den server lief und denen kosten entstanden sind.

sie könnten im prinzip auch über den zivilrechtsweg vorgehen, wenn der entstandene schaden nachweisbar ist. Zum programmkauf können sie einem nicht zwingen.

wie lange hast du das denn verwendet? könnte man so argumentieren, dass du lediglich die demoversion genutzt hast?

wie wär es mit ner mittigen einigung: du schreibst denen, dass du von den vorwürfen nichts weißt, aber das programm gerne kaufen würdest, da dich die demoversion überzeugt hat?
 
 
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tikku
Alt 21.11.2002, 18:49   #8
Standard

hoi!

habe das Programm wenns hochkommt 3x benutzt innerhalb einer Woche.
Belangen können die einen nur wegen Verletzung des Urheberrechtes denke ich.
Beweise könnten sie nur etwas wenn sie den Rechner beschlagnehmen und untersuchen, was allerdings sehr unverhältnismäßig bei einem derart geringen Programmpreis wäre.

Und ich finde keine AGBs die besagen das sie einen ausspionieren dürfen.
Das ist nach deutschem Recht soviel ich weiß nicht erlaubt.
Das Programm muss also die reg.infos verborgen an den Hersteller geschickt haben.

Kosten sind dem Hersteller des Progs nicht direkt entstanden, da man keinen Service/Dienst in Anspruch nimmt. Es geht um den, dem Hersteller indirekt verursachten Schaden durch illegale Freischaltung zur Vollversion. Ist in dem Sinne ja geschäftschädigend..

Gibt ja einige Möglichkeiten sich versuchen rauszureden, aber kann mir vorstellen das sie allergisch drauf reagieren..
 
 
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candymann
Alt 21.11.2002, 19:03   #9
Standard

mich würd erstmal die frage interessieren WIE sie an die information gekommen sind, dass du angeblich einen geklauten key benutzt?

haben die sich von deinem rechner deine ip adresse bzw. telefonnummer & ggf. adresse schicken lassen? ist das überhaupt rechtens? wird in den agb's oder woanders überhaupt erwähnt, dass die persönliche daten von dem rechner ziehen? wenn nicht, denk ich mal das die informationen illegal erworben wurde. kaum jemand würde sich ein prog installieren, was dem hersteller ERLAUBT daten von dem pc zu ziehen. insofern wäre zu überlegen (bzw. denen zu schreiben) das man bedenkt klage gegen sie einzureichen wegen "datenspionage etc"

wie gesagt, ich würd erstmal nachprüfen ob sie diese infos legal erworben haben. wenn du dich nicht auf nen server bei denen einwählst ist es sehr unwahrscheinlich das sie diese daten legal haben..
 
 
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tikku
Alt 21.11.2002, 19:14   #10
Standard

Es gibt keinen Punkt in den AGBs der das Auslesen meiner Daten erlaubt... http://www.brilla.com/agb.htm oder überseh ich da was?

Ich habe denen meine Telefonnummer und Adresse zumindest nicht geschickt! :P

Und einwählen tut man sich bei denen auch nicht, man schickt die SMS direkt über die SMS Gateways der jeweiligen Mobilfunkprovider.
 
 
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sandman
Alt 22.11.2002, 15:13   #11
Standard

In dem fall solltest du die sache auf sich beruhen lassen. Ich denke, da wird nix mehr von denen kommen.
 
 
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tikku
Alt 23.11.2002, 16:04   #12
Standard

Jo, denk auch!

Außerdem hab ich das Programm nicht länger als 30 Tage (Demozeit) benutzt, somit ist dem Hersteller doch auch kein Schaden entstanden.
 
 
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