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Beweise.

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c0D3:Fr33z3D
Alt 13.10.2001, 14:42   #1
Frage Beweise.

Ich möcht mal wissen was man denn so alles als Beweis hernehmen kann, also Tonbandaufnahmen z.B. nicht, aber Videos schon, oder wie is des, wie siehts mit Mails/SMS usw. aus?

[ 13 Oktober 2001: Beitrag editiert von: c0D3:Fr33z3D ]
 
 
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sandman
Alt 13.10.2001, 17:46   #2
Beitrag

Es kommt drauf an, wofür. Ich denke mal du meinst welche Beweise vor Gericht bestand haben, oder?

Es gibt ja neben dem Normalen(Beweis-) Verfahren auch Indizienprozesse. Das findet allerdings nur im strafrechtlichen Bereich statt. Hier werden alle Hinweise, die den Beschuldigten belasten ausgewertet - einen richtigen Beweis haben wir hier nicht.

Indizien sind z.B. ne Aussage vom Nachbarn ala: "Ich hab dann und dann Schreie von nebenan gehört" etc. Hierunter fällt dann sicher auch ne SMS, obwohl ich mir vorstellen könnte, das die auch noch irgendwo kurz zwischengespeichert wird, bevor sie am Tel. ankommt. Ist somit also auch als Beweis ranziehbar.
 
 
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soliton

Jo, das ist die Frage - wo und wann als Beweis für was?

Tonbandaufnahme - wenn derjenige wusste, dass er aufgenommen wird (z.B. auch auf 'nem AB), ist das schon ein Beweis.

Videoaufzeichnungen haben dann vor Gericht Beweiskraft, wenn es keine versteckte Aufnahme war.

eMail: Wenn nachgewiesen kann, dass die Mail echt ist (Provider), gilt sie als beweiskräftig.

SMS: Wenn sie von Handy zu Handy geht, ist sie u.U. schon beweiskräftig.

In allen vier Fällen gilt aber: Es kommt darauf an. Auf die Sache, um die es geht, auf den Richter, auf die Zeugen.

Und:
Angenommen, Frau Müller hat Herrn Meier auf dem Kieker und schickt ihm übers Netz eine SMS-Bombe aufs Handy, was sich leider nicht nachweisen lässt. Es lässt sich auch nicht nachweisen, dass die gefakten eMails von ihr stammen und dass sie diejenige ist, die von öffentlichen Telefonzellen den AB voll"schweigt" - dann ist es total egal, ob die Videoaufnahme, die sie beim Auflauern vor seinem Haus zeigt, heimlich gemacht wurde. Dann ist sie dran. Punkt.
 
 
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