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Betrug? Verlag


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dominique1981
Alt 11.09.2007, 00:00   #1
Standard Betrug? Verlag

Hallo zusammen,

ich stecke mitten in einer Geschichte die für mich Neuland ist , daher bitte um rege Teilnahme

Vor paar Wochen habe ich eine Mail von kundenservice@vnr.de (Verlag für .........) in meinem Posteigang entdeckt in der es hieß, man konnte die Ware die ich bestellt habe nicht zustellen. I.d.R. klick ich solche Mail erst garnicht an, da täglich 200 Mails mein Postfach zumüllen, aber diese Mail habe ich - aus welchen Gründen auch immer - aufgemacht. Da stand eben drin, dass Ware nicht zugestellt werden konnte. Dann habe ich aus Neugierde unter der Service Nr. angerufen und gefragt um was es sich handeln soll, da haben die mir erklärt, dass man mit mir am Telefon ein Jahresabovertrag abgeschlossen hätte und ich ca. 200 € zu zahlen habe und die Warensendung eine Monatsausgabe war. Daraufhin habe ich erklärt, dass ich nie etwas in der Richtung getan oder bestellt habe und man hat, weil ich mich aufgeregt habe die hälfte an offenen Rechnungen aus Kulanz erlassen. Grotesk oder? Die Hälfte von was was ich nicht bestellt habe!
So nun habe ich mich etwas erkundigt über das Fernabsatzgeschäft und da heißt es, dass die 2-wöchige Widerrufsfrist ab schriftl. Information darüber, beginnt zu laufen. Was ist aber wenn die (so wird es behauptet) mir per Mail die Widerrufsbelehrung gesendet haben und ich diese Mail nie aufgemacht habe, weil ich das Unternehmen und den Absender nicht kenne? Vielleicht habe ich auch den Umschlag mit der Broschüre ohne es zu öffnen in Müll geschmissen. Ich kann es echt nicht mehr nachvollziehen.
Welche Chancen habe ich hier wieder ohne zu bezahlen rauszukommen?

Vielen Dank für Eure Mühe mir zu antworten.

Geändert von Jumpy (11.09.2007 um 08:40 Uhr).
 
 
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Manni
Alt 11.09.2007, 08:00   #2
Standard

Die sollen dir erstmal nachweisen, dass du mit denen irgendeinen Vertrag abgeschlossen hast.
Wenn das wie von dir beschrieben per Telefon passiert sein soll, müssten die ja schon das Gespräch aufgezeichnet haben.
Und da du sagst, dass du nie etwas derartiges gemacht hast, werden sie das nicht können.

Weitere Forderung würde ich ignorieren..............oder du drohst mal mit mit nem Anwalt. Mal sehen wie lange die dann noch nerven.
 
 
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Jumpy
Alt 11.09.2007, 08:38   #3
Standard

Der Verlag ist bekannt, allerdings nicht unbedingt negativ.

Paste:
Der Verlag entstand im Jahr 2000 im Übergang vom vorher inhaber- zum managementgeführten Unternehmen. Verlagsvorstand ist ......... N. R. hatte das Unternehmen im Oktober 1975 in Bonn gegründet.

Wie sieht es denn mit deinem angeblich erteiltem Auftrag aus ? Ich würde beim Verlag anrufen und eine Kopie des Vertrages anfordern.

dass man mit mir am Telefon ein Jahresabovertrag abgeschlossen hätte und ich ca. 200 € zu zahlen habe und die Warensendung eine Monatsausgabe war. Daraufhin habe ich erklärt, dass ich nie etwas in der Richtung getan oder bestellt habe und man hat, weil ich mich aufgeregt habe die hälfte an offenen Rechnungen aus Kulanz erlassen. Grotesk oder? Die Hälfte von was was ich nicht bestellt habe!
Ich würde anschliessend zu deiner Entlastung, ein Schreiben herausschicken mit Bezug auf dein Telefonat und dort nochmals betonen, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast und somit dich nicht veranlasst siehst den geforderten Betrag zu zahlen. Wenn man dort anderer Meinung sein sollte, dann möchte man dir die geforderte Kopie zusenden fertig (per Einschreiben). Danach würde ich nicht mehr reagieren.
 
 
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HubertFarnsworth
Alt 11.09.2007, 10:35   #4
Standard

Zahle diesen Leuten keinen Cent!
Wenn Du nichts unterschrieben hast, dann hast Du auch keine vertraglichen Pflichten.
Sie sollen Dir doch das Gegenteil nachweisen!
 
 
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Saman
Alt 11.09.2007, 22:20   #5
Standard

Wie schon von Jumpy geschrieben:
Schreibe einen Brief an die, per Einschreiben, in welchem du klar machst das du niemals einen Vertrag oder sonstige Abmachungen mit diesem Verlag getroffen hast und die dir bitte einen schriftlichen Nachweis darüber zuschicken sollen, das solch ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Wenn die dir dann nur antworten sollten mit einer Forderung, ohne dir die geforderten Unterlagen zuzusenden, so befolge Huberts Rat und ignoriere den Brief.
Die müssten als nächsten Schritt erstmal ein Mahnbescheid und wenn die diesen Schritt gehen sollten und du niemals etwas mit denen abgemacht hast, dann bewegen die sich auf sehr dünnem Eis.
Du wirst dann nämlich einfach dem Mahnbescheid antworten und deine Story erzählen und dann ist der Verlag in der Beweispflicht und muss dem Gericht beweisen das du einen Vertrag abgeschlossen hast mit denen, was wohl nicht möglich ist.

Gruß
 
 
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HubertFarnsworth
Alt 20.09.2007, 11:12   #6
Standard

Pass auf, WENN du schon darauf reagieren willst,
was ich persönlich als falsch erachte, DANN nimm dir sofern du im Rechtschutz bist einen Anwalt und verklage diese Piraten auf LEISTUNGSERSCHLEICHUNG!!
Dein Anwalt wird dir erklären was das im einzelnen bedeutet.
Wenn du keinen Rechtschutz hast, dann vergiss es einfach.
Also wie gesagt, wenn schon eine Reaktion von Dir erfolgt, dann sollte diese per Anwalt erfolgen.
 
 
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Saman
Alt 20.09.2007, 22:14   #7
Standard

Zitat von HubertFarnsworth
Pass auf, WENN du schon darauf reagieren willst,
was ich persönlich als falsch erachte, DANN nimm dir sofern du im Rechtschutz bist einen Anwalt und verklage diese Piraten auf LEISTUNGSERSCHLEICHUNG!!
Dein Anwalt wird dir erklären was das im einzelnen bedeutet.
Wenn du keinen Rechtschutz hast, dann vergiss es einfach.
Also wie gesagt, wenn schon eine Reaktion von Dir erfolgt, dann sollte diese per Anwalt erfolgen.

Keine Reaktion kann man dir als Konkludentes Handeln belastend vorwerfen und dann wird es noch nerviger mit der ganzen Geschichte.
Kommunikation ist das A und O.
Leider auch mit Betrügern.

Gruß
 
 
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hackvresse
Alt 21.09.2007, 03:20   #8
Standard

Zitat von Jumpy

Ich würde anschliessend zu deiner Entlastung, ein Schreiben herausschicken mit Bezug auf dein Telefonat und dort nochmals betonen, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast und somit dich nicht veranlasst siehst den geforderten Betrag zu zahlen. Wenn man dort anderer Meinung sein sollte, dann möchte man dir die geforderte Kopie zusenden fertig (per Einschreiben). Danach würde ich nicht mehr reagieren.
ah der liebe jumpy. na will ich dir deine unwissenheit mal nicht übel nehmen.
als jura student möchte ich dem threadersteller folgendes ans herz legen:
tu einfach nichts!

von derartigen spammails gehen täglich millionen raus. ziel ist es leute zu finden die angesichts von fragwürdigen verwahnungen angst bekommen und einfach zahlen. die leute da haben weder lust sich mit einem anwalt anzulegen, noch gerichtliche auseinandersetzungen auf sich zu nehmen. eine email jedoch ziemlich sinnlos.

das von meiner seite, schöne grüße ans pp-team

euer legolas
 
 
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HubertFarnsworth
Alt 21.09.2007, 15:11   #9
Standard

Zitat von Saman
Keine Reaktion kann man dir als Konkludentes Handeln belastend vorwerfen.
Gruß
Lächerlich!

Informier dich erstmal was "konkludentes Handeln" bedeutet bevor du hier Ratschläge erteilst die keine sind.
 
 
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Saman
Alt 24.09.2007, 20:10   #10
Standard

Zitat von HubertFarnsworth
Lächerlich!

Informier dich erstmal was "konkludentes Handeln" bedeutet bevor du hier Ratschläge erteilst die keine sind.
Komisch...
Mir musste jemand 3 Monatsmieten für Büroräumlichkeiten nachzahlen.
Der Richter entschied das der Gegner meiner Forderungen durch nicht-reaktion zugestimmt hat.

Einzig lächerlich ist deine Art und Weise einen Fehler aufzuzeigen.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx
Mit mir jedoch sprichst du gefälligst angemessen oder gar nicht.

Geändert von Jumpy (24.09.2007 um 20:41 Uhr).
 
 
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Jumpy
Alt 24.09.2007, 20:42   #11
Standard

Nicht persönlich und beleidigend werden Freunde, bleibt bitte sachlich und im Thema !

Dann noch eine Anmerkung: Vor Gericht gilt eigentlich immer der Grundsatz: wer behauptet muss beweisen. Da vor Gericht auch viel gelogen wird, sollte man immer auf "Nummer Sicher" gehen.

Geändert von Jumpy (25.09.2007 um 09:25 Uhr).
 
 
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legolas
Alt 25.09.2007, 15:33   #12
Standard

ich würde mal gern etwas vom threadersteller hören! würde mich interessieren ob diese firma sich noch mal gemeldet hat
 
 
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Truthahn029
Alt 01.10.2007, 03:09   #13
Standard

Zitat von Manni
Wenn das wie von dir beschrieben per Telefon passiert sein soll, müssten die ja schon das Gespräch aufgezeichnet haben.
Dann hätten die sich selbst strafbar gemacht, indem sie gegen §201 StGB verstoßen hätten.

Liebe Grüße.
 
 
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Jumpy
Alt 01.10.2007, 10:11   #14
Standard

Für die, die mit dem § nichts anfangen können (paste):

§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
 
 
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Ruediger
Alt 27.11.2007, 19:35   #15
Standard

Hallo

meine Interneterfahrung ist folgende:
Solche Leute warten bis sich jemand aufgeregt meldet und fragt was das soll. Sie wollen Adresse und Telefonnummer, um weiter zu reagieren. Meist ist nichts dahinter.
In diesem Fall würde ich, wie oben beschrieben, zum Anwalt gehen.

MfG
Rüdiger
 
 
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