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Besteuerung der Halbwaisenrente


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noname[FF]
Alt 12.11.2003, 23:06   #1
Standard Besteuerung der Halbwaisenrente

Hallo,
da mein Vater im vergangenen Jahr im November verstorben ist erhalte ich von seiner privaten Rentenversicherung, der Bayrischen Ärzte Versorgung, monatlich eine Halbwaisenrente von 502€.
Ich bin Student. Möchte allerdings noch einen Job machen. Nun meine ich in Erinnerung zu haben, dass die komplette Waisenrente meinem Steuerfreibetrag angerechnet wird, dieser liegt 2003 bei 7188 € afaik.
Ich bin aber alleine mit der Rente schon bei einem Einkommen von
6000 € und habe dieses Jahr nach dem Abi auch schon einen Ferienjob gemacht bei dem ich knapp 600 Euronen verdient habe. Kann mir irgendjemand sagen wieviel ich noch verdienen darf bevor meine Mutter das Kindergeld zurückzahlen muss und welche Konsequenzen bei einer eventuellen Überschreitung des Betrages noch hinzukommen (Krankenversicherung oder so) bzw an wen ich diese Frage richten kann (Finanzamt, Arbeitsamt). An wen Wende ich mich am besten ?

Zusammenfassung :

- Wie zählt die Waisenrente in Bezug auf den SFB ?
- Gibt es andere Grenzen die zu beachten sind ?
- An wen kann ich mich wenden ?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
 
 
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Crack Nigga TEA
Alt 12.11.2003, 23:49   #2
Standard

hi noname!

ich beziehe ebenfalls halbwaisenrente allerdings von der hessischen landesärztekammer in der höhe von ~340euro.
mein derzeitiger wissensstand ist dass die höhe der rente voll in den sfb eingerechnet wird.
zur klärung würde ich aber einfach beim versorgungswerk der ärztekammer anfragen bzw. einen steuerberater deiner wahl. das finanzamt würde ich nicht hinzuziehen denn wir wollen ja keine schlafenden hunde wecken

wenn du was genaueres erfährst lass es mich wissen!

viele grüsse,
drogi
 
 
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noname[FF]
Alt 12.11.2003, 23:57   #3
Standard

klasse danke für die schnelle antwort.
mich würde noch stark interessieren welche Konsequenzen ein Überschreiten des sfb zur folge hätte.
 
 
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Crack Nigga TEA
Alt 13.11.2003, 00:11   #4
Standard

rückzahlung des kindergeldes für den betroffenen zeitraum und keine kindergeldzahlung im darauffolgenden jahr. dort muss dann bewiesen werden dass die einkünfte wieder unterhalb der steuerfreibetraggrenze gelegen haben.

ciao,
drogi
 
 
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coReX-FF
Alt 13.11.2003, 22:02   #5
Standard

ich hab nen steuerberater angerufen..
der meint es zählen nur ~20%
mhh?
 
 
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Crack Nigga TEA
Alt 14.11.2003, 04:16   #6
Standard

wenn das stimmt dann wäre das doch sehr geil
 
 
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noname[FF]
Alt 28.01.2004, 11:34   #7
Standard

So ich hab jetzt auch mal einen Steuerberater angerufen und im Gegesat zu meinem Bruder das ganze korrekt formuliert ;.
Also
1) Der gesamte Betrag wird angerechnet in Bezug auf Kindergeld usw.
2) Der Steuerfreibetrag im Jahr 2004 liegt bei 7680 €
3) Meine Halbwaisenrente liegt jetzt bei 512€/Monat, dass heisst ich kann im Monat ganze 128€/Monat verdienen. Sobald ich drüber liege fallen Kindergeld etc. weg. Tolle Wurst.

Wo finde ich nen Job bei dem ich sagen kann "Hey aber ich darf maximal 128€ verdienen".
 
 
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doomhammer
Alt 28.01.2004, 16:42   #8
Standard

www.jung-europe.de - wies aussieht werd ich da zum 1.4. kündigen.. vllt kannst dann da weitermachen..
 
 
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coReX-FF
Alt 28.01.2004, 16:52   #9
Standard

dann studiert er ja
 
 
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Crack Nigga TEA
Alt 28.01.2004, 16:54   #10
Standard

danke für die info noname..
sowas hab ich echt befürchtet. "zum glück" beträgt meine rente nur 375€
 
 
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